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Antrag.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Antrag.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
14.10.15, 06:54
Aktualisiert
27.01.18, 12:04

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 4. Wahlperiode Ursprung: Antrag B'90/Grüne (fraktionslos) TOP-Nr.: Rouhani Antrag DS-Nr: 1343/4 Beratungsfolge: Datum Gremium BVV Kinderspielplätze beim Wohnungsneubau - Bericht zur Durchsetzung von § 8 der Bauordnung Berlin im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV zu berichten, wie es den § 8 der Bauordnung Berlin, welcher Bauherren beim Wohnungsneubau zur Anlage und Instandhaltung von Kinderspielplätzen auf ihren Baugrundstücken und/oder zu einer monetären Ablösung verpflichtet, in dieser Wahlperiode bislang durchgesetzt hat und weiterhin durchsetzen wird. Der BVV ist für die im Folgenden genannten und bereits genehmigten privaten Wohnungsneubauten im Einzelnen zu berichten, a) wie viele Wohneinheiten jeweils neu entstanden bzw. projektiert sind, b) wie viel Kinderspielplatzfläche demzufolge neu auf dem Baugrundstück angelegt werden müsste (SOLL), c) wie viel Kinderspielplatzfläche jeweils de facto angelegt wurde (IST) oder ob d) ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die geldwerte Ablösung dieser Verpflichtung geschlossen wurde und e) wie hoch der Ablösebetrag im konkreten Fall jeweils war: 1. Carré Charlotte, Fraunhofer Str. 20-23 2. Carré Raimar, Bismarck-/Rückertstraße 3. Gervinusstr. / Wilmersdorfer Straße 4. Suarez-/Steifensandstraße 5. Dernburgstraße 58 6. „Zillegärten“, Wilmersdorfer-/Zillestraße 7. „Charlottenhöfe“, Lietzenburger Straße 8. Pariser Straße 23-24 9. Pfalzburger Straße 64-66 10. Seesenheimer Straße 3A, 5, 7 «VONAME» Ausdruck vom: 26.04.2016 Seite: 1/2 11. Seesener Straße 15 12. Seesener Straße 41-47 13. Spichernstraße 6-9 14. Fritz-Wildung-Straße 14 15. „Lakesuites“, Witzlebenstraße 16. Goslarer Ufer 1 17. Charlottenburger Ufer 16A -17 18. Brandenburgische Str. 49+50/Ballenstedter Str. 18/Münstersche Straße 10 19. Sömmeringstraße 8-22 20. Am Spreebord 21. Klausthaler Straße 23-27 22. Otto-Suhr-Allee 18-20 23. Katharinenstraße 24-25 24. Tharauer Allee 4-14 und 17-23 25. Haus „Cumberland“, Kurfürstendamm 193 Der BVV ist ebenfalls zu berichten, auf welchem Haushalts-Titel diese Geldbeträge jeweils zweckgebunden vereinnahmt wurden und in welchem Turnus, in welchem Verfahren und wie unter Beteiligung der BVV über die Verteilung dieser Mittel entschieden wird. Der BVV ist bis zum 30.09.2015 zu berichten. Begründung: Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf bezeichnet sich selbst als familienfreundlich. Der jüngst vorgestellte Bericht des Beirats für Familienfragen betont im Blick auf die wachsende Stadt Berlin die Notwendigkeit des Mitwachsens einer kinder- und familienfreundlichen Infrastruktur. Eine Handhabe für die Bauaufsicht, diese Belange gegenüber privaten Bauherren wirksam zu vertreten, bietet die Bauordnung Berlin in ihrem Paragraphen 8, der die Schaffung und Instandhaltung von Kinderspielplätzen bei Wohnungsneubauvorhaben vorschreibt. Konkret legt die Bauordnung fest, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit über 6 Wohneinheiten mindestens 4 qm pro Wohneinheit an Spielplatzfläche, aber nicht weniger als 50 qm insgesamt zu schaffen ist. Ab der Errichtung von über 75 Wohneinheiten sind zudem Spielmöglichkeiten auch für ältere Kinder anzulegen. Lässt das Baugrundstück dieses nicht zu, ist eine monetäre Ablösung gegenüber dem Land Berlin zu entrichten. Im Blick auf die quantitativen und qualitativen Defizite der öffentlichen Spielplatzinfrastruktur des Bezirks ist die Durchsetzung der Berliner Bauordnung beim Wohnungsneubau durch den Fachbereich Bauaufsicht von großer Bedeutung. «VONAME» Ausdruck vom: 26.04.2016 Seite: 2/2