Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Antrag.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
14.10.15, 06:54
Aktualisiert
27.01.18, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
B'90/Grüne (fraktionslos)
TOP-Nr.:
Rouhani
Antrag
DS-Nr: 1343/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
BVV
Kinderspielplätze beim Wohnungsneubau - Bericht zur Durchsetzung von
§ 8 der Bauordnung Berlin im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV zu berichten, wie es den § 8 der Bauordnung
Berlin, welcher Bauherren beim Wohnungsneubau zur Anlage und Instandhaltung von
Kinderspielplätzen auf ihren Baugrundstücken und/oder zu einer monetären Ablösung
verpflichtet, in dieser Wahlperiode bislang durchgesetzt hat und weiterhin durchsetzen
wird.
Der BVV ist für die im Folgenden genannten und bereits genehmigten privaten
Wohnungsneubauten im Einzelnen zu berichten, a) wie viele Wohneinheiten jeweils neu
entstanden bzw. projektiert sind,
b) wie viel Kinderspielplatzfläche demzufolge neu auf dem Baugrundstück angelegt
werden müsste (SOLL), c) wie viel Kinderspielplatzfläche jeweils de facto angelegt
wurde (IST) oder ob d) ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die geldwerte Ablösung
dieser Verpflichtung geschlossen wurde und e) wie hoch der Ablösebetrag im konkreten
Fall jeweils war:
1. Carré Charlotte, Fraunhofer Str. 20-23
2. Carré Raimar, Bismarck-/Rückertstraße
3. Gervinusstr. / Wilmersdorfer Straße
4. Suarez-/Steifensandstraße
5. Dernburgstraße 58
6. „Zillegärten“, Wilmersdorfer-/Zillestraße
7. „Charlottenhöfe“, Lietzenburger Straße
8. Pariser Straße 23-24
9. Pfalzburger Straße 64-66
10. Seesenheimer Straße 3A, 5, 7
«VONAME»
Ausdruck vom: 26.04.2016
Seite: 1/2
11. Seesener Straße 15
12. Seesener Straße 41-47
13. Spichernstraße 6-9
14. Fritz-Wildung-Straße 14
15. „Lakesuites“, Witzlebenstraße
16. Goslarer Ufer 1
17. Charlottenburger Ufer 16A -17
18. Brandenburgische Str. 49+50/Ballenstedter Str. 18/Münstersche Straße 10
19. Sömmeringstraße 8-22
20. Am Spreebord
21. Klausthaler Straße 23-27
22. Otto-Suhr-Allee 18-20
23. Katharinenstraße 24-25
24. Tharauer Allee 4-14 und 17-23
25. Haus „Cumberland“, Kurfürstendamm 193
Der BVV ist ebenfalls zu berichten, auf welchem Haushalts-Titel diese Geldbeträge
jeweils zweckgebunden vereinnahmt wurden und in welchem Turnus, in welchem
Verfahren und wie unter Beteiligung der BVV über die Verteilung dieser Mittel
entschieden wird.
Der BVV ist bis zum 30.09.2015 zu berichten.
Begründung:
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf bezeichnet sich selbst als familienfreundlich.
Der jüngst vorgestellte Bericht des Beirats für Familienfragen betont im Blick auf die
wachsende Stadt Berlin die Notwendigkeit des Mitwachsens einer kinder- und
familienfreundlichen Infrastruktur. Eine Handhabe für die Bauaufsicht, diese Belange
gegenüber privaten Bauherren wirksam zu vertreten, bietet die Bauordnung Berlin in
ihrem Paragraphen 8, der die Schaffung und Instandhaltung von Kinderspielplätzen bei
Wohnungsneubauvorhaben vorschreibt. Konkret legt die Bauordnung fest, dass bei der
Errichtung von Gebäuden mit über 6 Wohneinheiten mindestens 4 qm pro Wohneinheit
an Spielplatzfläche, aber nicht weniger als 50 qm insgesamt zu schaffen ist. Ab der
Errichtung von über 75 Wohneinheiten sind zudem Spielmöglichkeiten auch für ältere
Kinder anzulegen. Lässt das Baugrundstück dieses nicht zu, ist eine monetäre
Ablösung gegenüber dem Land Berlin zu entrichten.
Im Blick auf die quantitativen und qualitativen Defizite der öffentlichen
Spielplatzinfrastruktur des Bezirks ist die Durchsetzung der Berliner Bauordnung beim
Wohnungsneubau durch den Fachbereich Bauaufsicht von großer Bedeutung.
«VONAME»
Ausdruck vom: 26.04.2016
Seite: 2/2