Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Drucksache.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
14.10.15, 06:55
Aktualisiert
27.01.18, 22:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Beschlussvorschlag
Ausschuss für Eingaben und
Beschwerden
Vorlage zur Kenntnisnahme
TOP-Nr.:
DS-Nr: 1382/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
01.10.2015
15.10.2015
EuB
BVV
EuB-043/4
BVV-050/4
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Verständlichkeit des Internetauftritts der bezirklichen Bürgerämter
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15.10.2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Formulierungen auf der bezirklichen Internetseite
unter „Dienstleistungen der Bürgerämter“ einschließlich der dort verwendeten
Antragsformulare auf ihre Verständlichkeit und ihren Informationsgehalt zu überprüfen.
Insbesondere unter „Anwohner-/Bewohnerparkausweis – Antragstellung/
Umschreibung/ Verlängerung“
sind deutlichere Hinweise anzubringen, dass die Beantragung von
Anwohnerparkausweisen für Charlottenburg-Wilmersdorf in den Bürgerämtern
anderer Bezirke nicht möglich ist;
ist deutlich darauf hinzuweisen, dass für die Beantragung keine persönliche
Vorsprache erforderlich ist;
sind die gesetzten Verknüpfungen (Links) auf ihre Funktionalität zu prüfen;
ist die Übersichtlichkeit der Seite u.a. dadurch zu verbessern, dass
Verknüpfungen zu Vordrucken für die Beantragung/Umschreibung von
Anwohner- und Gästevignetten in anderen Bezirken in einem separaten Bereich
angebracht werden;
ist der Antragsvordruck für eine Umschreibung des Bewohnerparkausweises um
den Fall eines Totalverlusts des Fahrzeugs durch Unfall und/oder Verschrottung
(ggf. bei Vorlage einer entspr. Bescheinigung) zu ergänzen.
Weiterhin wird das Bezirksamt aufgefordert, auf der Internetseite unter
„Dienstleistungen der Bürgerämter“ > „Anmeldung einer Wohnung“ deutlicher darauf
hinzuweisen, dass bei der Anmeldung die Vertretung durch eine andere Person möglich
ist, und diese Möglichkeit auch in die Allgemeinen Hinweise zum Vordruck des
Anmeldeformulars aufzunehmen.
1382/4
Ausdruck vom: 12.02.2016
Seite: 1
Bei „Dienstleistungen der Bürgerämter“ > „Beglaubigung von Kopien oder Abschriften“
ist unter „Erforderliche Unterlagen“ die Formulierung „Original und Kopie (oder
Abschrift)“ durch „Dokument im Original“ zu ersetzen.
Der BVV ist bis zum 31.12.2015 zu berichten.
Judith Stückler
Bezirksverordnetenvorsteherin
Vorab ist festzuhalten, dass die Grundstrukturen der angesprochenen Seiten von der
Senatskanzlei vorgegeben sind.
Im Einzelnen ist Folgendes zu berichten:
Zum ersten Spiegelstrich:
Folgende Hinweise sind unter der Dienstleistung „Anwohner-/ Bewohnerparkausweise –
Antragstellung/ Umschreibung/ Verlängerung“ im Internet vermerkt.
„Als Ausnahme zu anderen Dienstleistungen der Bürgerämter, die berlinweit
beantragt werden können, kann der Bewohnerparkausweis nur in dem Bezirk
beantragt werden, in dem die Person amtlich gemeldet ist und tatsächlich wohnt.“
Zum zweiten Spiegelstrich:
Folgende Hinweise sind unter der Dienstleistung „Anwohner-/ Bewohnerparkausweise –
Antragstellung/ Umschreibung/ Verlängerung“ im Internet vermerkt.
„Für diese Dienstleistung ist eine Terminvereinbarung nicht zwingend
erforderlich. Sie können einen schriftlichen Antrag an das Bürgeramt stellen.“
Zum dritten Spiegelstrich:
Die Links wurden überprüft und funktionieren.
Zum vierten Spiegelstrich:
Das Bezirksamt kann keinen separaten Bereich für die Beantragung in anderen
Bezirken einrichten, da die Struktur des Seitenaufbaus in dieser Form von der
Senatskanzlei durch imperia 9 vorgegeben ist. Der Beschluss der BVV wurde
jedoch an die Senatskanzlei mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet.
Zum fünften Spiegelstrich:
Zurzeit
besteht
bezirksübergreifend
eine
Arbeitsgruppe
zur
Geschäftsprozessoptimierung für Bewohnerparkausweise, in denen alle
Probleme und Erfordernisse besprochen werden. In dieser Arbeitsgruppe werden
im Hinblick auf die Abschaltung des derzeit bestehenden Programms für
Bewohnerparkausweise
„Cevap“ in 2016, alle für die Verbesserung der
Funktionalität und der Online-Beantragung erforderlichen Voraussetzungen
geschaffen. Der Wunsch zur Änderung des Antrages auf Umschreibung wurde
dieser Arbeitsgruppe übermittelt.
1382/4
Ausdruck vom: 12.02.2016
Seite: 2
Zweiter Absatz:
Unter Voraussetzungen ist zur persönlichen Vorsprache ist Folgendes vermerkt:
„Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich oder sie werden durch eine andere
Person vertreten. Bei der Abgabe des Anmeldeformulars und der übrigen
erforderlichen Unterlagen können Sie sich durch eine geeignete Person vertreten
lassen. Die von Ihnen beauftragte Person muss in der Lage sein, die zur
ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu
erteilen. Das Anmeldeformular müssen Sie eigenhändig unterschreiben.“ Dieser
Passus ist auch in den Allgemeinen Hinweisen zur Anmeldung einer Wohnung
enthalten.
Dritter Absatz:
Auch hier hat das Bezirksamt keine Möglichkeit die Dienstleistungen „Anmeldung
einer Wohnung“ und „Beglaubigung von Kopien oder Abschriften“ mit dem
gewünschten Hinweis auf die Vertretung durch eine andere Person zu versehen.
Auch diese Anregung wurde an die Senatskanzlei weitergeleitet.
Das Bezirksamt wird den zuständigen Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften
und Informationstechnologie über eine Antwort der Senatskanzlei informieren und bittet,
den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann
Bezirksbürgermeister
1382/4
Dagmar König
Bezirksstadträtin
Ausdruck vom: 12.02.2016
Seite: 3