Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Beschlussvorschlag.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
14.10.15, 06:55
Aktualisiert
27.01.18, 22:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Beschlussvorschlag
Ausschuss für Eingaben und
Beschwerden
TOP-Nr.:
Beschlussvorschlag
DS-Nr: 1382/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
01.10.2015
15.10.2015
EuB
BVV
EuB-043/4
BVV-050/4
im Ausschuss einstimmig beschlossen
Verständlichkeit des Internetauftritts der bezirklichen Bürgerämter
Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Formulierungen auf der bezirklichen Internetseite
unter „Dienstleistungen der Bürgerämter“ einschließlich der dort verwendeten
Antragsformulare auf ihre Verständlichkeit und ihren Informationsgehalt zu überprüfen.
Insbesondere unter „Anwohner-/Bewohnerparkausweis – Antragstellung/
Umschreibung/ Verlängerung“
sind deutlichere Hinweise anzubringen, dass die Beantragung von
Anwohnerparkausweisen für Charlottenburg-Wilmersdorf in den Bürgerämtern
anderer Bezirke nicht möglich ist;
ist deutlich darauf hinzuweisen, dass für die Beantragung keine persönliche
Vorsprache erforderlich ist;
sind die gesetzten Verknüpfungen (Links) auf ihre Funktionalität zu prüfen;
ist die Übersichtlichkeit der Seite u.a. dadurch zu verbessern, dass
Verknüpfungen zu Vordrucken für die Beantragung/Umschreibung von
Anwohner- und Gästevignetten in anderen Bezirken in einem separaten Bereich
angebracht werden;
ist der Antragsvordruck für eine Umschreibung des Bewohnerparkausweises um
den Fall eines Totalverlusts des Fahrzeugs durch Unfall und/oder Verschrottung
(ggf. bei Vorlage einer entspr. Bescheinigung) zu ergänzen.
«VONAME»
Ausdruck vom: 12.02.2016
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Weiterhin wird das Bezirksamt aufgefordert, auf der Internetseite unter
„Dienstleistungen der Bürgerämter“ > „Anmeldung einer Wohnung“ deutlicher darauf
hinzuweisen, dass bei der Anmeldung die Vertretung durch eine andere Person möglich
ist, und diese Möglichkeit auch in die Allgemeinen Hinweise zum Vordruck des
Anmeldeformulars aufzunehmen.
Bei „Dienstleistungen der Bürgerämter“ > „Beglaubigung von Kopien oder Abschriften“
ist unter „Erforderliche Unterlagen“ die Formulierung „Original und Kopie (oder
Abschrift)“ durch „Dokument im Original“ zu ersetzen.
Der BVV ist bis zum 31.12.2015 zu berichten.
«VONAME»
Ausdruck vom: 12.02.2016
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