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Beschlussvorschlag.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Beschlussvorschlag.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
14.10.15, 06:55
Aktualisiert
27.01.18, 22:32

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 4. Wahlperiode Ursprung: Beschlussvorschlag Ausschuss für Eingaben und Beschwerden TOP-Nr.: Beschlussvorschlag DS-Nr: 1382/4 Beratungsfolge: Datum Gremium 01.10.2015 15.10.2015 EuB BVV EuB-043/4 BVV-050/4 im Ausschuss einstimmig beschlossen Verständlichkeit des Internetauftritts der bezirklichen Bürgerämter Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Formulierungen auf der bezirklichen Internetseite unter „Dienstleistungen der Bürgerämter“ einschließlich der dort verwendeten Antragsformulare auf ihre Verständlichkeit und ihren Informationsgehalt zu überprüfen. Insbesondere unter „Anwohner-/Bewohnerparkausweis – Antragstellung/ Umschreibung/ Verlängerung“  sind deutlichere Hinweise anzubringen, dass die Beantragung von Anwohnerparkausweisen für Charlottenburg-Wilmersdorf in den Bürgerämtern anderer Bezirke nicht möglich ist;  ist deutlich darauf hinzuweisen, dass für die Beantragung keine persönliche Vorsprache erforderlich ist;  sind die gesetzten Verknüpfungen (Links) auf ihre Funktionalität zu prüfen;  ist die Übersichtlichkeit der Seite u.a. dadurch zu verbessern, dass Verknüpfungen zu Vordrucken für die Beantragung/Umschreibung von Anwohner- und Gästevignetten in anderen Bezirken in einem separaten Bereich angebracht werden;  ist der Antragsvordruck für eine Umschreibung des Bewohnerparkausweises um den Fall eines Totalverlusts des Fahrzeugs durch Unfall und/oder Verschrottung (ggf. bei Vorlage einer entspr. Bescheinigung) zu ergänzen. «VONAME» Ausdruck vom: 12.02.2016 Seite: 1/2 Weiterhin wird das Bezirksamt aufgefordert, auf der Internetseite unter „Dienstleistungen der Bürgerämter“ > „Anmeldung einer Wohnung“ deutlicher darauf hinzuweisen, dass bei der Anmeldung die Vertretung durch eine andere Person möglich ist, und diese Möglichkeit auch in die Allgemeinen Hinweise zum Vordruck des Anmeldeformulars aufzunehmen. Bei „Dienstleistungen der Bürgerämter“ > „Beglaubigung von Kopien oder Abschriften“ ist unter „Erforderliche Unterlagen“ die Formulierung „Original und Kopie (oder Abschrift)“ durch „Dokument im Original“ zu ersetzen. Der BVV ist bis zum 31.12.2015 zu berichten. «VONAME» Ausdruck vom: 12.02.2016 Seite: 2/2