Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
VzK_VI-140ca Urbane Mitte.pdf
Größe
3,0 MB
Erstellt
14.10.15, 07:30
Aktualisiert
27.01.18, 20:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Planen, Bauen und Umwelt
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Drucksache Nr.
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
Bebauungsplan VI-140c für das Baufeld der Urbanen Mitte zwischen Luckenwalder
Straße, Trebbiner Straße, Grenze zum Deutschen Technik Museum, öffentlicher
Parkanlage Gleisdreieck und den Gleisanlagen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg,
Ortsteil Kreuzberg.
hier:
-
Beschluss über
die Teilung des Bebaungsplans VI-140c in die B-Planentwürfe VI-140ca und VI-140cb
Die Fortführung des Verfahrens VI-140ca
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am .. .. 2015 beschlossen:
1.
2.
3.
4.
Die Teilung des Bebauungsplans VI-140c in die B-Planentwürfe VI-140ca und VI-140cb
Der Bebauungsplan VI-140ca wird unter folgendem Titel fortgeführt:
VI-140ca „Urbane Mitte“ zwischen Luckenwalder Straße, Schöneberger Straße, öffentlicher
Parkanlage, Grenze zum Deutschen Technik Museum und Grenze zum Grundstück
Luckenwalder Straße 5,6 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg.
Der Bebauungsplan VI-140cb wird unter folgendem Titel fortgeführt:
VI-140cb für die Grundstücke Luckenwalder Straße 1-6, Trebbiner Straße 6/Tempelhofer
Ufer 31 und der Grenze zum Deutschen Technik Museum im Bezirk FriedrichshainKreuzberg, Ortsteil Kreuzberg.
Die Fortführung des Verfahrens VI-140ca
Die beigefügte Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.
Die Abteilung Planen, Bauen und Umwelt mit der Durchführung des Beschlusses zu
beauftragen.
Begründung:
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat am 29. Juni 2010 die Teilung des
Bebauungsplanes VI-140 und die Aufstellung des Bebauungsplanes VI-140c für die Urbane
Mitte beschlossen.
Das Verfahren VI-140ca wird fortgesetzt.
Ziel des Bebauungsplans VI-140ca ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die
Umsetzung des städtebaulichen Rahmenvertrages vom 27.09.2005. Dieser beinhaltet die
städtebauliche Einbindung des Gebiets in die Umgebung und Errichtung eines attraktiven
Stadtquartiers mit Kerngebietscharakter an einem zentralen und wichtigen Umsteigepunkt
des öffentlichen Personennahverkehrs im Zentrum Berlins.
Der Bebauungsplan VI-140ca soll die Regelungen des von der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin mit der Vivico Real
Estate GmbH geschlossenen städtebaulichen Rahmenvertrags für das Gleisdreieck, Baufeld
Urbane Mitte, vom September 2005 planungsrechtlich verbindlich umsetzen.
Die im städtebaulichen Rahmenvertrag formulierten Nutzungs- und Entwicklungsziele, die
räumlichen Differenzierungen, die Verpflichtungen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich
bedürfen der Qualifizierung im Bebauungsplan VI-140ca.
Zum Bebauungsplan VI-140ca wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung (UP)
durchgeführt und in einem Umweltbericht bewertet.
Weiterhin soll mit Hilfe des Bebauungsplanes die planungsrechtliche Sicherung des in einem
städtebaulich-architektonischen Ideenwettbewerb zu entwickelnden städtebaulichen Konzeptes
für die Urbane Mitte erfolgen. Insbesondere gilt es, die Anforderungen an übergeordnete
Erfordernisse zu sichern. Hierzu zählen unter anderem:
Die Sicherung des geplanten Umsteigebahnhofs der S 21 am Bahnhof Gleisdreieck.
Dieser wird bei den bestehenden Planungen berücksichtigt und in städtebauliche
Konzepte integriert.
Die Sicherung und Qualifizierung des Fernradwegenetzes Berlin – Leipzig, welcher
westlich des Plangebiets durch den Park am Gleisdreieck geführt werden soll.
Die Sicherung der Freiraumqualität des Parks am Gleisdreieck und der Parkeingänge,
insbesondere in Verlängerung der Schöneberger Straße und nach Süden in den
Ostpark. Ebenso gilt es eine Verbindung zwischen Ost- und Westpark
planungsrechtlich zu sichern.
Die Sicherung von Bahnbetriebserfordernissen für U-Bahn, S-Bahn und Fernbahn,
in Form von erforderlichen Rettungswegen und Rettungsflächen
Städtebauliches Ziel ist die Entwicklung eines urbanen und lebendigen Quartiers mit
kerngebietstypischen Nutzungen am ÖPNV-Knotenpunkt zum Park.
Teil der Entwicklung des Plangebiets Urbane Mitte ist zudem die erneute Revitalisierung
der Bahnviadukte der U-Bahnlinien U1 und U2.
Aktuelles Planungsrecht
Die Flächen sind im Baunutzungsplan der Art der Nutzung nach als beschränktes Arbeitsgebiet,
Baustufe V/3, sowie als planfestgestellte Bahnfläche dargestellt.
Das Maß der Nutzung wird auf eine Geschosszahl von 5, eine GRZ von 0,3, GFZ von 1,5
und BMZ von 6.0 festgesetzt.
Flächennutzungsplan (FNP)
Gemischte Baufläche M2 (GFZ > 1,5)
Art der Nutzung
Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche M2 dargestellt und
kann somit als Kerngebiet entwickelt werden.
Eine allgemeine Zulässigkeit des Wohnens kann aufgrund des Immissionsschutz nicht
generell erfolgen. Im städtebaulichen Wettbewerb soll geprüft werden, wo und in welchem
Umfang Wohnen möglich ist. Die Voraussetzungen dafür müssen gutachterlich nachgewiesen
werden.
Maß der Nutzung
Es soll entsprechend des Rahmenvertrags eine durchschnittliche GFZ von 3,5 bezogen auf das
Nettobauland von 34.000 qm und damit eine BGF von 119.000 qm ermöglicht werden.
Die Umsetzung erfolgt im städtebaulichen Wettbewerb.
Die Obergrenzen gem. § 17 BauNVO (GRZ 1,0, GFZ 3,0) werden demnach überschritten.
Dies rechtfertigt besondere städtebauliche Gründe. Hierunter zählt insbesondere die exponierte,
die herausgehobene Lage im städtischen Kontext und die Lage am Umsteigepunkt
verschiedener relevanter Bahnlinien des öffentlichen Personennahverkehrs.
Des Weiteren gilt es die innerstädtische Lage zu anderen zentralen Standorten,
wie dem Potsdamer Platz, zu nutzen. Die Urbane Mitte kann so als zentraler Punkt und
Zugangstor für das Ankommen aus südlicher Richtung mittels öffentlichen Nah- und Fernverkehrs
gesehen werden, dessen exponierte Lage ausgenutzt werden und den urbanen Charakter
betonen und inszenieren soll.
Denkmalschutz
Im Plangebiet und seiner Umgebung befinden sich mehrere Baudenkmale.
So stehen die U-Bahnviadukte sowie der U-Bahnhof Gleisdreieck unter Denkmalschutz.
Der in der unmittelbaren Umgebung liegende ehemalige Postbahnhof
(Station – Luckenwalder Str. 4-6) befindet sich ebenfalls unter Denkmalschutz.
Bei der Umsetzung der städtebaulichen Konzepte werden die Belange des Denkmalschutzes
berücksichtigt.
Sichtbeziehungen
Die Sichtbeziehung zwischen Schöneberger Straße nördlich des Landwehrkanals und
dem Kirchturm der Lutherkirche am Dennewitzplatz ist zu berücksichtigen. Ferner sind
Sichtbezüge zu den denkmalgeschützten Objekten der U-Bahn aber auch
in der Nachbarschaft zu berücksichtigen.
Umweltbelange
Das Plangebiet ist geprägt von einer nahezu überwiegenden Versiegelung durch Gebäude,
Straßen und Wege, Bahnanlagen sowie Rettungsflächen.
Mit dem Bebauungsplan VI-140ca ist eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen
und ein Umweltbericht zu erstellen.
Verkehrskonzept
Durch die integrierte innerstädtische Lage des Plangebiets und die Eigenschaft als wichtiger
Umsteigebahnhof für den öffentlichen Personennahverkehr soll die Erstellung eines integrierten
Verkehrskonzepts erfolgen. Dies soll in Form eines zukunftsorientierten Mobilitätskonzepts
geschehen, das der guten ÖPNV-Anbindung Rechnung trägt aber auch die Erschließung für den
motorisierten Individualverkehr und den Lieferverkehr, die Zunahme des Radverkehrs
sowie Fragen des Car-Sharings, der E-Mobility, Radstellplätze und qualitative Aspekte
für den Fußverkehr berücksichtigt.
Rechtsgrundlage:
Baugesetzbuch
(BauGB),
Ausführungsgesetz
zum
Baugesetzbuch
(AGBauGB),
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG), Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG),
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den
.
. 2015
Herrmann
Bezirksbürgermeisterin
Panhoff
Bezirksstadtrat
Anlagen
• Entwurf B-Pläne Gleisdreieck nach der Teilung VI-140
•
Entwurf der Planzeichnung Teilung des VI-140c in VI-140ca und VI-140cb
•
Entwurf Planzeichnung VI-140ca, Stand 23.04.2015
VI-140i
VI-140b
VI-140h
VI-140c
VI-140d
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Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes
VI - 140ca für das Baufeld "Urbane Mitte"
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zwischen Luckenwalder Straße, Schöneberger Straße,
öffentlicher Parkanlage, Grenze zum
Deutschen Technik-Museum und Grenze zum
Grundstück Luckenwalder Straße 5 / 6
im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, OT Kreuzberg
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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
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Abteilung für Planen, Bauen und Umwelt
- Stadtentwicklungsamt FB Stadtplanung
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Geltungsbereiche der Bebauungsplanentwürfe
VI - 140ca und VI - 140cb
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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
(10)
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Eisenbahn
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Abteilung für Planen, Bauen und Umwelt
- Stadtentwicklungsamt FB Stadtplanung