Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage zur VzK DS/1255/IV.pdf
Größe
34 kB
Erstellt
14.10.15, 07:30
Aktualisiert
27.01.18, 19:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
IV. Wahlperiode
Drucksache: DS/1255/IV
Ursprung: Antrag
Initiator: PIRATEN, Just, Felix
Beitritt:
Beratungsfolge
02.07.2014
11.09.2014
24.09.2014
20.05.2015
Gremium
BVV
BüTra
BVV
BVV
060/IV-BVV
032/IV-BüTra
050/IV-BVV
Erledigungsart
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Vorlage zur Kenntnisnahme
Betr.: Software-Inventur I
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 12.05.2015
Abt. Finanzen, Facility Management, Kultur und Weiterbildung
(Antragsteller/in, Fragesteller/in bzw. Berichterstatter/in)
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Drucksache
Nr.
1255
/IV
Vorlage – zur Kenntnisnahme –
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.09.2014 mit der Drucksache
DS/1255/IV folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu ermitteln, welche Fachverfahren in der Bezirksverwaltung
zum Einsatz kommen und inwieweit diese abhängig von konkreten proprietären
Softwareprodukten sind.
Dabei sollen folgende Fragen beantwortet werden.
Von welcher proprietären Software sind die eingesetzten Fachverfahren im Detail
abhängig (Name, Hersteller, Versionsnummer(n))?
Welche Abteilungen arbeiten ohne Fachverfahren, die von Microsoft Word abhängig
sind?
Welche Abteilungen arbeiten ohne Fachverfahren, die von Microsoft Excel abhängig
sind?
Gibt es Software, die noch nicht erhältlich ist, aber gewünscht ist?
Welche Lizenzkosten werden erwartet?
Hierbei soll die Abhängigkeit eines Fachverfahrens von einem Softwareprodukt so verstanden
werden, dass das Fachverfahren ausschließlich zusammen mit diesem konkreten
Softwareprodukt einsetzbar ist. Darüber hinaus möge das Bezirksamt ein Verfahren
etablieren, mit dem diese Daten kontinuierlich erfasst werden können.
Hierzu wird berichtet:
Der Bezirk muss kein eigenes Verfahren etablieren, mit dem die in der Drucksache
aufgeführten Fragen zu beantworten sind. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport
(SenInnS) führt eine IT-Bestands- und Planungsübersicht (IT-BePla), in der die Daten über die
in den Verwaltungen vorhandene Hardware und eingesetzte Standard- und Fachsoftware
aufgelistet wird. Die Zuarbeiten der Verwaltungen erfolgen jährlich mit Stichtag 31.03. Im
Rahmen der Umstellung auf Windows 7 wurde festgestellt, dass die Informationen in der ITBePla, die zu der eingesetzten Standard- und Fachsoftware enthalten sind, nicht ausreichend
sind. Es fehlen z.B. genau die Angaben zu den Abhängigkeiten eines Fachverfahrens zu
anderen Softwareprodukten. Die in der Drucksache aufgeführten Fragen (1. und 5.
Spiegelstrich) werden nun von der SenInnS von den zuständigen Verfahrensverantwortlichen
abgefragt. In der IT-BePla (Stand: 31.03.2014) sind insgesamt 323 Fachverfahren aufgeführt,
von denen 85 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg eingesetzt werden. Die
Verfahrensverantwortung der 323 Fachverfahren liegt zu 88% bei den Senatsverwaltungen.
Nur für 38 Fachverfahren (Friedrichshain-Kreuzberg: 4) trägt ein Bezirk die
Verfahrensverantwortung. Nebenbei gibt es noch Anwendungen, die nicht Bestandteil der ITBePla sind, aber auch im Bezirk auf Arbeitsplätzen installiert werden (z.B.
Standardleistungsbücher für Ausschreibungen).
Die Frage Spiegelstrich 1 kann erst beantwortet werden, wenn die Zuarbeiten der
Verfahrensverantwortlichen vorliegen. Eine Terminsetzung der SenInnS ist nicht bekannt. Die
Ergebnisse sollen Berücksichtigung bei den erforderlichen Installationen des „Berlin-PC“
finden. Der „Berlin-PC“ soll der zukünftige Standardarbeitsplatz für die Dienstkräfte im Land
Berlin werden.
Zu Spiegelstrich 2 ist auszuführen, dass alle Abteilungen mit einem Fachverfahren arbeiten,
dass von Microsoft Word abhängig ist. Das Modul DAV von ProFISKAL zur Aufstellung des
Haushaltsplans verfügt über eine Schnittstelle zu Microsoft Word 2010 (ausschließlich zu
dieser Version).
Hingegen ist zur Frage Spiegelstrich 3 auszuführen, dass alle Abteilungen ohne
Fachverfahren mit einer Schnittstelle zu Microsoft Excel arbeiten. Es gibt ggf. ExportFunktionen in Fachverfahren, dass die Daten anschließend mit Microsoft Excel
weiterverarbeitet werden können, aber die Schnittstelle ist nicht für den Betrieb eines
Fachverfahrens erforderlich.
Die Frage Spiegelstrich 4 ist nicht zu beantworten. Seit der Abschaffung der Geschäftsstelle
zur Koordinierung und Beratung bezirklicher IT-Verfahren (KoBIT) in 2009 fehlen in den
Bezirken die personellen und finanziellen Ressourcen, für die Einführung eines
Fachverfahrens die Koordinierung für alle zwölf Bezirke zu übernehmen. Die KoBIT hat auch
Marktanalysen unternommen, die genau für die Organisationseinheiten gedacht waren, für die
eine Unterstützung der Geschäftsprozesse durch ein Fachverfahren geeignet erschienen. Von
daher fehlt den Organisationseinheiten jetzt der Überblick, was softwaretechnisch überhaupt
möglich wäre.
Zu Spiegelstrich 5 ist auszuführen, dass bei einzelnen Fachverfahren jährliche Kosten für
Pflege und Betrieb anfallen, aber laufende Lizenzkosten sind nicht zu entrichten. Die
Lizenzkosten werden bei der Beschaffung der Software entrichtet.
Wir bitten den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 1 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin,
12.05.2015
Monika Herrmann
Bezirksbürgermeisterin
Jana Borkamp
Bezirksstadträtin