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Anlage zur VzK DS/0932/IV.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage zur VzK DS/0932/IV.pdf
Größe
19 kB
Erstellt
14.10.15, 07:31
Aktualisiert
27.01.18, 10:53

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Planen, Bauen, Umwelt und Immobilien Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme – Drucksache DS/0932/IV Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.02.14 mit der Drucksache DS/0932/IV – „Werbeverbot für Tabakwaren und Alkoholprodukte“ - folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet: „Das Bezirksamt wird beauftragt, sich für ein Werbeverbot in Bezug auf Tabakwaren und Alkoholprodukte im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg im öffentlichen Straßenland einzusetzen. In den Teilen, in denen diese Forderung vom Bezirksamt selbst mangels Zuständigkeit nicht oder nicht vollständig umgesetzt werden kann, wird das Bezirksamt beauftragt, sich gegenüber dem Senat von Berlin im Sinne des Antrags einzusetzen.“ Hierzu wird berichtet: Das Bezirksamt hat dieses Thema mit seinen Vertragspartner*innen thematisiert. Ein Verzicht auf Tabakwerbung wurde zugesagt. Zu einem generellen Verzicht auf Alkoholwerbung waren die Vertragspartner*innen nicht bereit, haben aber zugesagt, auf Werbung für brandweinhaltige Getränke soweit wie möglich zu verzichten. Der Senat von Berlin ist derzeit dabei, einheitliche Kriterien für Werbung im öffentlichen Raum festzulegen. In diesem Zusammenhang wurde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auch dieses Ersuchen zur Kenntnis gegeben und um Berücksichtigung gebeten. Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten. Rechtsgrundlage: § 13 Abs 1 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den 09.06.2015 Monika Herrmann Bezirksbürgermeisterin Hans Panhoff Bezirksstadtrat