Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage zur VzK DS/0932/IV.pdf
Größe
19 kB
Erstellt
14.10.15, 07:31
Aktualisiert
27.01.18, 10:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Planen, Bauen, Umwelt und Immobilien
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
Drucksache DS/0932/IV
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.02.14 mit der Drucksache DS/0932/IV – „Werbeverbot für Tabakwaren und Alkoholprodukte“ - folgendes
Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:
„Das Bezirksamt wird beauftragt, sich für ein Werbeverbot in Bezug auf Tabakwaren
und Alkoholprodukte im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg im öffentlichen Straßenland
einzusetzen. In den Teilen, in denen diese Forderung vom Bezirksamt selbst mangels Zuständigkeit nicht oder nicht vollständig umgesetzt werden kann, wird das Bezirksamt beauftragt, sich gegenüber dem Senat von Berlin im Sinne des Antrags einzusetzen.“
Hierzu wird berichtet:
Das Bezirksamt hat dieses Thema mit seinen Vertragspartner*innen thematisiert. Ein
Verzicht auf Tabakwerbung wurde zugesagt. Zu einem generellen Verzicht auf Alkoholwerbung waren die Vertragspartner*innen nicht bereit, haben aber zugesagt, auf
Werbung für brandweinhaltige Getränke soweit wie möglich zu verzichten.
Der Senat von Berlin ist derzeit dabei, einheitliche Kriterien für Werbung im öffentlichen Raum festzulegen. In diesem Zusammenhang wurde der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt auch dieses Ersuchen zur Kenntnis gegeben und um
Berücksichtigung gebeten.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs 1 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den 09.06.2015
Monika Herrmann
Bezirksbürgermeisterin
Hans Panhoff
Bezirksstadtrat