Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage zur VzK DS/1733/IV.pdf
Größe
29 kB
Erstellt
14.10.15, 07:32
Aktualisiert
27.01.18, 10:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
IV. Wahlperiode
Drucksache: DS/1733/IV
Ursprung: Vorlage zur Beschlussfassung
Initiator: Abt. Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste,
Beitritt:
Beratungsfolge
24.06.2015
Gremium
BVV
Erledigungsart
Vorlage zur Beschlussfassung
Betr.: Wahl einer ehrenamtlichen Mitarbeiterin und eines ehrenamtlichen Mitarbeiters
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird beschlossen.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 28.05.2015
Abt. Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste ,
(Antragsteller/in, Fragesteller/in bzw. Berichterstatter/in)
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Mai 2015
Drucksache Nr.
___________________________________________________________________
Vorlage - zur Beschlussfassung über
Wahl einer ehrenamtlichen Mitarbeiterin und eines ehrenamtlichen Mitarbeiters
1. Frau Brigitte Ode
2. Herr Roland Tischer
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die in der Vorlage aufgeführten Personen werden mit Wirkung vom 01.06.2015
zur/zum ehrenamtlichen Mitarbeiterin und Mitarbeiter gewählt. Die Mitarbeiterin und
der Mitarbeiter des Ehrenamtlichen Dienstes werden nach der Wahl von dem für die
Abt. Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste zuständigen Mitglied des
Bezirksamtes berufen.
A). Begründung:
Nach den Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im Sozialen
Bereich (VVEaD) vom 19.09.2006, Abl. 50, S. 3710, soll der Ehrenamtliche
Dienst bei den Bezirksämtern von Berlin den Bürgern eine Beteiligung an
sozialen Aufgaben im Rahmen der bezirklichen Selbstverwaltung ermöglichen.
Er hat eine ergänzende Funktion und soll die hauptamtliche Arbeit nicht ersetzen,
sondern die sozialen Angebote der Bezirksämter in den Bereichen Soziales
erweitern.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ehrenamtlichen Dienstes werden in der
Regel für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist möglich.
Frau Brigitte Ode unterstützt die Arbeitsgruppe „Begegnungsstätten“ und Herr
Roland Tischer ist Mitglied der Sozialkommission F 2.
Sie haben ihre Bereitschaft erklärt, die ehrenamtliche Mitarbeit wahrzunehmen
und erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen für dieses Amt.
B). Rechtsgrundlage:
§ 16 Abs. 1 Buchstabe c des BezVG
C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Beim Kapitel 3930, Titel 412 01, stehen die Mittel für die Entschädigung
ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der Verordnung zur
Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder, der
Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger
ehrenamtlich tätiger Personen zur Verfügung.
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den 26.05.2015
Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadtrat