Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
VzB_HPL 2016_2017.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
14.10.15, 07:34
Aktualisiert
27.01.18, 10:42
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Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abteilung Finanzen, Facility Management, Kultur und Weiterbildung
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Drucksache Nr.
Vorlage zur Beschlussfassung
über den
Entwurf des Bezirkshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2016 und 2017
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Bezirkshaushaltsplan wird für die Jahre 2016 und 2017 in Höhe der dem Haushaltsplanentwurf zu entnehmenden Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
Das für Finanzen zuständige Mitglied des Bezirksamts wird ermächtigt, in Absprache
mit den jeweils zuständigen Fachdezernenten/ Fachdezernentinnen redaktionelle
Korrekturen am Entwurf des Bezirkshaushaltsplans vorzunehmen, soweit dies zur
Beseitigung von Fehlern oder Berücksichtigung genereller Vorgaben - insbesondere
in den Erläuterungen - erforderlich ist. Soweit sich betragliche Änderungen ergeben,
werden diese nach BA-Beschluss unmittelbar der BVV als Austauschseiten übersandt.
Begründung:
1.
Allgemeine Bemerkungen, Grundlagen und Vorgaben für die Veranschlagung
1.1.
Der Bezirkshaushaltsplan ist Teil des Haushaltsplans von Berlin (Artikel
85 Abs. 2 VvB, § 13 Abs. 1 LHO, § 4 Abs. 1 BezVG). Der von der BVV
zu beschließende Bezirkshaushalt 2016/2017 (§ 12 Abs. 2 BezVG) ist
der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) und dem Hauptausschuss
des Abgeordnetenhauses bis zum 28.09.2015 vorzulegen.
1.2.
Bei der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans ist neben den allgemein
gültigen Vorschriften des Teils II der LHO, der dazu erlassenen Ausführungsvorschriften und der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) insbesondere das Aufstellungsrundschreiben 2016/2017 (AR 16/17) zu
beachten.
1.3.
Die Angaben über die Zuordnung der Kapitel zu Geschäftsbereichen
sind im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf nach der Geschäftsverteilung des Bezirksamts dargestellt. Der Vorbericht beinhaltet über die
Ermächtigungen zur Bewirtschaftung hinaus Regelungen für die Aus1 von 8
führung des Haushaltsplans, insbesondere für die Durchführung der
Deckungsfähigkeit. Dem Vorbericht ist aufgrund einer entsprechenden
Regelung der HtR eine Übersicht über landeseigene Grundstücke, Gebäude und Räume, die unter Wert an andere überlassen werden, beigefügt. Des Weiteren enthält er eine Übersicht über Produkte, für die
geschlechterspezifische Angaben (Gender Budget) erhoben worden
sind, mit Hinweisen auf die jeweiligen Fundstellen der entsprechenden
Angaben.
1.4.
Dem Haushaltsplan sind gegebenenfalls die Wirtschaftspläne für die
Betriebe nach § 26 LHO und die Eigenbetriebe des Bezirks beizufügen.
Enthalten ist der Wirtschaftsplan für die Parkraumüberwachung.
Für den Eigenbetrieb Kindergärten-City kann der Wirtschaftsplan erst
zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden.
1.5.
Die Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans 2016/2017 beinhaltet erstmals auch eine produktorientierte Darstellung des Haushalts.
2.
Volumen des Entwurfs
Der Entwurf stellt sich wie folgt dar:
3.
2016
2017
T€
T€
Einnahmen
666.274,6
683.493,6
Ausgaben
666.274,6
683.493,6
Verpflichtungsermächtigungen
4.285
8.055
Produktsummenbudget und Berechnung
Die Mittel sind innerhalb des Bezirks grundsätzlich analog der Zuweisung von SenFin auf die Organisationseinheiten verteilt worden.
3.1.
Der Umfang der zu verteilenden Mittel für alle Bezirke (Plafond) deckt
nicht den aus der Budgetierung errechneten Bedarf. Wie in den Vorjahren wurde die Zuweisung daher auf das Niveau des Plafonds normiert.
Die Normierungsquote liegt 2016 bei 7,75 % des normierbaren Anteils. Durch zusätzliche Einnahmen des Bezirks konnte die Normierungsquote auf 5,23 % reduziert werden (s. 4.3).
3.2.
Durch die Herausnahme eines großen Teils des Produktbudgets aus
der Normierung (Zielbudgets und Sonderkalkulationen insbesondere im
T-Teil) verbleibt für die Untersetzung des pauschalen Abschlags vom
ursprünglichen Verteilbudget noch ein Anteil von 30 % auf den die
Normierung angewendet werden kann.
2 von 8
3.3.
Die Budgets für die Haushaltsplanung 2016/2017 wurden nach einem
Modell bestehend aus den Ergebnissen der Kosten- und Leistungsrechnung (Medianberechnung der direkten Kostenstellenkosten) und
dem fortgeschriebenen Ist auf die Organisationseinheiten verteilt.
3.4.
Die sich aus diesen beiden Berechnungsergebnissen ermittelten Differenzen je Amt wurden halbiert und haben in Form von Zu- oder Abschlägen das interne Budgetierungsergebnis verändert / fortgeschrieben. Dieser Rechenschritt soll die Auswirkungen von Gewinnen und
Verlusten aus der KLR abmildern.
3.5.
Die Infrastrukturkosten wurden nach dem Ist 2014 zugewiesen. SenFin weist die Mittel innerhalb der Normierung (vgl. 3.1) zu. Der Bezirk
hat hiervon abweichend im Rahmen der Berechnung lediglich zur Hälfte normiert und so die Belastung durch Infrastrukturkosten zwischen
den Ämtern verteilt.
Eine Optimierung des Flächenbedarfs durch die Dienststellen ist zur
Entlastung des Haushaltes jedoch weiterhin erforderlich.
3.6.
BA- Leitungsbereiche und Geschäftsbereiche der Abteilungen erhalten
eine festgelegte Standardausstattung. Alle darüberhinausgehenden Finanzierungsbedarfe der Overheadbereiche sind zukünftig aus den jeweiligen Zuweisungen der Abteilungen zu finanzieren.
4.
Allgemeines zu den Zuweisungen und zum Finanzvolumen
4.1.
Betraglich stellen sich die Veränderungen gegenüber 2015 wie folgt
dar:
PSB
2015
T€
396.299
415.101
424.019
Z-Teil
218.703
223.774
229.716
Vertikaler Finanzausgleich
990
2016
T€
990
2017
T€
990
Ausgaben insgesamt
Einnahmevorgaben
615.992
639.865
654.725
-120.702
-131.147
-135.456
Zuweisung
495.290
508.718
519.269
Im Produktsummenbudget enthalten sind auch die Plafonderhöhungen,
die von der Senatsverwaltung für Finanzen für die erwarteten Belastungen durch die wachsende Stadt eingestellt wurden (21,0 Mio. € für
2016 und 27,3 Mio. € für 2017 für alle Berliner Bezirke; jeweils ohne
Belastungen, die sich in den Transferausgaben ergeben). Der Bezirk
erhält davon 2016 Mittel in Höhe von 1,289 Mio. €.
3 von 8
Die Erhöhung des Produktsummenbudgets resultiert außerdem aus
den erhöhten Zuweisungen im Bereich der Transferausgaben, u.a. im
Bereich Kita/Tagespflege in Höhe von 11,8 Mio. €.
4.2.
Im vorliegenden Haushaltsplanentwurf sind über die zugewiesenen Mittel hinaus bereits Ausgaben veranschlagt, für die von SenFin eine Basiskorrekturzusage bzw. eine nachträgliche Korrektur der Zuweisungen vorliegt. Dies betrifft folgende Sachverhalte:
2016 in
T€
250
Basiskorrektur Notdienste
Kinderschutz
Technische Fortschreibung Honorarerhöhung freie Mitarbeiter/innen Volkshochschule und Musikschule
70
2017 in Veranschlagt bei
T€
Kapitel/Titel
250
4081/37101
70
3600/37101
Weitere Korrekturen der Zuweisungen im Rahmen der technischen
Fortschreibung durch SenFin werden der BVV als Nachschiebeliste
übersandt.
4.3.
Die von SenFin zugewiesenen Mittel für die Haushaltsjahre 2016/2017
konnten durch den Bezirk noch wie folgt erhöht werden:
•
Jahresergebnis 2014 (nur für 2016)
0,1 Mio. €
•
Erlöse aus Grundstücksveräußerungen
0,6 Mio. €
•
Mehreinnahmen E03
3,8 Mio. €
•
Eigene Einnahmen des Bezirks
1
4,7 Mio. €
Das in 2015 erzielte Jahresergebnis, welches für 2017 wirkt, kann noch
nicht eingeschätzt werden und wird daher gemäß Abschlussrundschreiben jeweils mit einem Merkansatz von 1 T€ positiv wie negativ
veranschlagt.
5.
Einhaltung der Eckwerte
Die Organisationseinheiten haben ihre Voranschläge zum Haushalt
zum Teil abweichend vom Eckwertebeschluss des Bezirksamts aufgestellt. Nach Revision und den aus den Ämter- und Abteilungsgesprächen abgeleiteten und getroffen Maßnahmen verbleibt eine Überschreitung von insgesamt 3.938,0 T€ für 2016 bzw. 4.567,2 T€ für 2017.
1
Ohne 3960 und zweckgebundene Einnahmen (90er-Titel)
4 von 8
OEH
2016
2017
in €
in €
BVV
0
50.200
3100
BzBm, zentrale Dienste, GB FamGesPers
Facility Management
0
17.000
3300
565.000
791.000
3306
Schul- und Sportamt
906.000
532.000
3700
Jugendamt
1.467.000
2.277.000
4000
Gesundheitsamt
1.000.000
900.000
4100
3.938.000
4.567.200
Planungs-/ Koordinierungsstelle
Gesamt
6.
Kapitel
4100
Zulässige Pauschalen
Eine Veranschlagung von dezentralen Pauschalen Minderausgaben
kann in Einzelfällen (maximal in Höhe von 1 % des steuerbaren Anteils)
zugelassen werden.
6.1.
Die zulässige Höchstgrenze für die Veranschlagung von Pauschalen
für 2016 liegt bei 3,94 Mio. € (unter Berücksichtigung der Pagatorisierung).
6.2.
Die unter 5.1 dargestellten Überschreitungen der Eckwerte sind als dezentrale Pauschale Minderausgaben ausgewiesen und jeweils in der
Haushaltswirtschaft dezentral aufzulösen. Das BA berät ggf. Unterstützungsmöglichkeiten.
Sie sind jeweils beim Titel 97203 in den Einzelplankapiteln entsprechend veranschlagt.
6.3.
Neben dezentralen Pauschalen Minderausgaben ist die Pauschale für
die Restevorsorge zu berücksichtigen, die zentral im Kapitel 4500 veranschlagt wurde.
Restevorsorge
2016
T€
200
2017
T€
200
4500 / 97103
7.
Veranschlagung
7.1.
Für die Veranschlagung der Personalausgaben sind die bezirklichen
Durchschnittsätze ermittelt worden und die Ansätze entsprechend der
tatsächlichen Besetzung und ggf. erwarteter temporärer Einsparungen
gebildet.
Aus dem Plafondschreiben der SenFin ergibt sich, dass auf Landesebene eine Streckung der Absenkung des Personalplafonds bis Ende
2020 vorgenommen wird. Das VZÄ-Abbaukonzept für den Bezirk ist
weiterhin gültig. Für die Jahre 2016 und 2017 wird die Personaleinspa5 von 8
rung reduziert. Für das Jahr 2016 entfällt die Personaleinsparung vollständig und für das Jahr 2017 beträgt die Einsparung 0,5 %.
7.2.
Die Ansätze des A-Teils stellen sich im Vergleich zum Haushaltsjahr
2015 wie folgt dar:
Ausgabefeld
A01 Lernmittel
A02 Hochbauunterhalt.
A03 Tiefbauunterhalt.
A04 Grünflächenunterhaltung
A05 Bewegl. Vermögen
A07 Beköstigung
A08 Grundstücksbewirtschaftung
A09 Pausch. Ausgaben (ohne
PMA)
A10 Einnahmeabhängige
Ausgaben
Pagatorisierungsbeträge
Pauschale Minderausgaben
Ansatz 2015
T€
Ansatz 2016
T€
Ansatz 2017
T€
2.592
2.564
2.564
8.853
1.434
1.582
9.017
1.351
1.795
8.838
1.351
1.895
888
3.950
16.355
1.192
4.428
18.305
1.098
4.428
18.399
-76
2.894
2.382
36.531
28.756
28.757
35.311
27.813
27.813
4.227,7
3.938,0
4.567,2
Auf folgende Sachverhalte bei der Veranschlagung der Ausgaben des
A-Teils ist besonders hinzuweisen:
In der Veranschlagung im Ausgabefeld A09 sind Bewilligungsmittel
in Höhe von 0,4 Mio. € enthalten. Diese sind mindestens in dieser Höhe
vor allem für die Deckung von Mehrbedarfen im Haushaltsvollzug erforderlich.
Im Ausgabefeld A10 sind über die Zuweisungen hinausgehende Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen veranschlagt.
Die Pagatorisierungsbeträge sind entsprechend der Vorgabe in
Höhe der Istkosten 2014 veranschlagt.
SenFin hat im Rahmen der Zuweisungen Leitlinien für eine Mindestveranschlagung in den Ausgabefeldern A01 (Lehr- und Lernmittel), A02
(Hochbauunterhaltung), A03 (Tiefbauunterhaltung) und Pagatorisierung
vorgegeben. Die Mindestveranschlagungsbeträge der Leitlinien im
A-Teil wurden grundsätzlich berücksichtigt, obschon auch diese Mittel
von SenFin normiert zugewiesen werden.
7.3.
Veranschlagungsvorgaben und Zielbudgets der Transferausgaben
Die Zuweisungen für die Transferausgaben wurden von SenFin nach
verschiedenen Transferausgabefeldern auf der Basis der Stückkosten
und Mengen des Haushaltsjahres 2014 und verschiedener Prognosen
berechnet.
6 von 8
7.3.1.
Die vorgegebenen Zielbudgets und Sonderkalkulationen für die Ausgaben des T-Teils wurden jeweils entsprechend in Höhe der unnormiert
zugewiesenen Beträge veranschlagt. Lediglich für die Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL) liegt aufgrund erwarteter Minderausgaben
derzeit eine Unterschreitung in Höhe von 164 T€ 2016 und 150 T€
2017 im Bereich Jugend sowie 253 T€ 2016 im Bereich Soziales vor.
Parallel dazu sind die Transferausgaben zu überwachen, um Fallkostenrisiken rechtzeitig berücksichtigen zu können.
7.3.2.
Die Ausgaben des Z-Teils sind entsprechend der Zuweisungsbeträge
der SenFin veranschlagt.
8.
Ausgaben für Investitionen
Die Bauinvestitionsausgaben im Entwurf des Doppelhaushaltsplans
entsprechen den Ansätzen in der vom Senat beschlossenen I-Planung
2015 bis 2019.
9.
Einnahmen
9.1.
Die Einnahmen der Einnahmefelder E01 (inkl. 90er) und E02 sind auf
dem Niveau von 2015.
9.2.
Die Einnahmevorgabe E 03 ist mit 3,787 Mio. €, insbesondere aus der
Parkraumbewirtschaftung sowie Gebühren bei Baugenehmigungsverfahren, übererfüllt worden.
9.3.
Die Einnahmevorgabe E 04 ist entsprechend Vorgabe der SenFin veranschlagt worden.
9.4.
Die Einnahmevorgabe E 05 ist entsprechend Vorgabe der SenFin veranschlagt worden.
10.
Risiken/Schlussbemerkungen
10.1.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ergeben sich für den Doppelhaushalt
2016/2017 folgende Risiken:
•
10.2.
Gesamthaushalt 2017
Jahresergebnis 2015
Der Bezirkshaushaltsplanentwurf ist nach § 30 LHO unmittelbar dem
Abgeordnetenhaus zuzuleiten. Die Senatsverwaltung für Finanzen prüft
die Bezirkshaushaltspläne im Rahmen einer sogenannten Nachschau
und unterrichtet das Abgeordnetenhaus über das Ergebnis ihrer Prüfungen.
A). Rechtsgrundlage:
Art. 85 VvB i. V. m. §§ 11 ff. LHO,
7 von 8
§§ 12 Abs. 2 Nr. 1, 36 Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG),
§ 41 Abs. 2 BezVG,
B). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
) keine über den beige) fügten Haushaltsplan
) u. die Anlagen hinausb) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
) gehenden
Berlin, 14. Juli 2015
Herrmann
Bezirksbürgermeisterin
Borkamp
Bezirksstadträtin
8 von 8