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VzB_HPL 2016_2017.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
VzB_HPL 2016_2017.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
14.10.15, 07:34
Aktualisiert
27.01.18, 10:42

Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abteilung Finanzen, Facility Management, Kultur und Weiterbildung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage zur Beschlussfassung über den Entwurf des Bezirkshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bezirkshaushaltsplan wird für die Jahre 2016 und 2017 in Höhe der dem Haushaltsplanentwurf zu entnehmenden Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. Das für Finanzen zuständige Mitglied des Bezirksamts wird ermächtigt, in Absprache mit den jeweils zuständigen Fachdezernenten/ Fachdezernentinnen redaktionelle Korrekturen am Entwurf des Bezirkshaushaltsplans vorzunehmen, soweit dies zur Beseitigung von Fehlern oder Berücksichtigung genereller Vorgaben - insbesondere in den Erläuterungen - erforderlich ist. Soweit sich betragliche Änderungen ergeben, werden diese nach BA-Beschluss unmittelbar der BVV als Austauschseiten übersandt. Begründung: 1. Allgemeine Bemerkungen, Grundlagen und Vorgaben für die Veranschlagung 1.1. Der Bezirkshaushaltsplan ist Teil des Haushaltsplans von Berlin (Artikel 85 Abs. 2 VvB, § 13 Abs. 1 LHO, § 4 Abs. 1 BezVG). Der von der BVV zu beschließende Bezirkshaushalt 2016/2017 (§ 12 Abs. 2 BezVG) ist der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) und dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses bis zum 28.09.2015 vorzulegen. 1.2. Bei der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans ist neben den allgemein gültigen Vorschriften des Teils II der LHO, der dazu erlassenen Ausführungsvorschriften und der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) insbesondere das Aufstellungsrundschreiben 2016/2017 (AR 16/17) zu beachten. 1.3. Die Angaben über die Zuordnung der Kapitel zu Geschäftsbereichen sind im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf nach der Geschäftsverteilung des Bezirksamts dargestellt. Der Vorbericht beinhaltet über die Ermächtigungen zur Bewirtschaftung hinaus Regelungen für die Aus1 von 8 führung des Haushaltsplans, insbesondere für die Durchführung der Deckungsfähigkeit. Dem Vorbericht ist aufgrund einer entsprechenden Regelung der HtR eine Übersicht über landeseigene Grundstücke, Gebäude und Räume, die unter Wert an andere überlassen werden, beigefügt. Des Weiteren enthält er eine Übersicht über Produkte, für die geschlechterspezifische Angaben (Gender Budget) erhoben worden sind, mit Hinweisen auf die jeweiligen Fundstellen der entsprechenden Angaben. 1.4. Dem Haushaltsplan sind gegebenenfalls die Wirtschaftspläne für die Betriebe nach § 26 LHO und die Eigenbetriebe des Bezirks beizufügen. Enthalten ist der Wirtschaftsplan für die Parkraumüberwachung. Für den Eigenbetrieb Kindergärten-City kann der Wirtschaftsplan erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden. 1.5. Die Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans 2016/2017 beinhaltet erstmals auch eine produktorientierte Darstellung des Haushalts. 2. Volumen des Entwurfs Der Entwurf stellt sich wie folgt dar: 3. 2016 2017 T€ T€ Einnahmen 666.274,6 683.493,6 Ausgaben 666.274,6 683.493,6 Verpflichtungsermächtigungen 4.285 8.055 Produktsummenbudget und Berechnung Die Mittel sind innerhalb des Bezirks grundsätzlich analog der Zuweisung von SenFin auf die Organisationseinheiten verteilt worden. 3.1. Der Umfang der zu verteilenden Mittel für alle Bezirke (Plafond) deckt nicht den aus der Budgetierung errechneten Bedarf. Wie in den Vorjahren wurde die Zuweisung daher auf das Niveau des Plafonds normiert. Die Normierungsquote liegt 2016 bei 7,75 % des normierbaren Anteils. Durch zusätzliche Einnahmen des Bezirks konnte die Normierungsquote auf 5,23 % reduziert werden (s. 4.3). 3.2. Durch die Herausnahme eines großen Teils des Produktbudgets aus der Normierung (Zielbudgets und Sonderkalkulationen insbesondere im T-Teil) verbleibt für die Untersetzung des pauschalen Abschlags vom ursprünglichen Verteilbudget noch ein Anteil von 30 % auf den die Normierung angewendet werden kann. 2 von 8 3.3. Die Budgets für die Haushaltsplanung 2016/2017 wurden nach einem Modell bestehend aus den Ergebnissen der Kosten- und Leistungsrechnung (Medianberechnung der direkten Kostenstellenkosten) und dem fortgeschriebenen Ist auf die Organisationseinheiten verteilt. 3.4. Die sich aus diesen beiden Berechnungsergebnissen ermittelten Differenzen je Amt wurden halbiert und haben in Form von Zu- oder Abschlägen das interne Budgetierungsergebnis verändert / fortgeschrieben. Dieser Rechenschritt soll die Auswirkungen von Gewinnen und Verlusten aus der KLR abmildern. 3.5. Die Infrastrukturkosten wurden nach dem Ist 2014 zugewiesen. SenFin weist die Mittel innerhalb der Normierung (vgl. 3.1) zu. Der Bezirk hat hiervon abweichend im Rahmen der Berechnung lediglich zur Hälfte normiert und so die Belastung durch Infrastrukturkosten zwischen den Ämtern verteilt. Eine Optimierung des Flächenbedarfs durch die Dienststellen ist zur Entlastung des Haushaltes jedoch weiterhin erforderlich. 3.6. BA- Leitungsbereiche und Geschäftsbereiche der Abteilungen erhalten eine festgelegte Standardausstattung. Alle darüberhinausgehenden Finanzierungsbedarfe der Overheadbereiche sind zukünftig aus den jeweiligen Zuweisungen der Abteilungen zu finanzieren. 4. Allgemeines zu den Zuweisungen und zum Finanzvolumen 4.1. Betraglich stellen sich die Veränderungen gegenüber 2015 wie folgt dar: PSB 2015 T€ 396.299 415.101 424.019 Z-Teil 218.703 223.774 229.716 Vertikaler Finanzausgleich 990 2016 T€ 990 2017 T€ 990 Ausgaben insgesamt Einnahmevorgaben 615.992 639.865 654.725 -120.702 -131.147 -135.456 Zuweisung 495.290 508.718 519.269 Im Produktsummenbudget enthalten sind auch die Plafonderhöhungen, die von der Senatsverwaltung für Finanzen für die erwarteten Belastungen durch die wachsende Stadt eingestellt wurden (21,0 Mio. € für 2016 und 27,3 Mio. € für 2017 für alle Berliner Bezirke; jeweils ohne Belastungen, die sich in den Transferausgaben ergeben). Der Bezirk erhält davon 2016 Mittel in Höhe von 1,289 Mio. €. 3 von 8 Die Erhöhung des Produktsummenbudgets resultiert außerdem aus den erhöhten Zuweisungen im Bereich der Transferausgaben, u.a. im Bereich Kita/Tagespflege in Höhe von 11,8 Mio. €. 4.2. Im vorliegenden Haushaltsplanentwurf sind über die zugewiesenen Mittel hinaus bereits Ausgaben veranschlagt, für die von SenFin eine Basiskorrekturzusage bzw. eine nachträgliche Korrektur der Zuweisungen vorliegt. Dies betrifft folgende Sachverhalte: 2016 in T€ 250 Basiskorrektur Notdienste Kinderschutz Technische Fortschreibung Honorarerhöhung freie Mitarbeiter/innen Volkshochschule und Musikschule 70 2017 in Veranschlagt bei T€ Kapitel/Titel 250 4081/37101 70 3600/37101 Weitere Korrekturen der Zuweisungen im Rahmen der technischen Fortschreibung durch SenFin werden der BVV als Nachschiebeliste übersandt. 4.3. Die von SenFin zugewiesenen Mittel für die Haushaltsjahre 2016/2017 konnten durch den Bezirk noch wie folgt erhöht werden: • Jahresergebnis 2014 (nur für 2016) 0,1 Mio. € • Erlöse aus Grundstücksveräußerungen 0,6 Mio. € • Mehreinnahmen E03 3,8 Mio. € • Eigene Einnahmen des Bezirks 1 4,7 Mio. € Das in 2015 erzielte Jahresergebnis, welches für 2017 wirkt, kann noch nicht eingeschätzt werden und wird daher gemäß Abschlussrundschreiben jeweils mit einem Merkansatz von 1 T€ positiv wie negativ veranschlagt. 5. Einhaltung der Eckwerte Die Organisationseinheiten haben ihre Voranschläge zum Haushalt zum Teil abweichend vom Eckwertebeschluss des Bezirksamts aufgestellt. Nach Revision und den aus den Ämter- und Abteilungsgesprächen abgeleiteten und getroffen Maßnahmen verbleibt eine Überschreitung von insgesamt 3.938,0 T€ für 2016 bzw. 4.567,2 T€ für 2017. 1 Ohne 3960 und zweckgebundene Einnahmen (90er-Titel) 4 von 8 OEH 2016 2017 in € in € BVV 0 50.200 3100 BzBm, zentrale Dienste, GB FamGesPers Facility Management 0 17.000 3300 565.000 791.000 3306 Schul- und Sportamt 906.000 532.000 3700 Jugendamt 1.467.000 2.277.000 4000 Gesundheitsamt 1.000.000 900.000 4100 3.938.000 4.567.200 Planungs-/ Koordinierungsstelle Gesamt 6. Kapitel 4100 Zulässige Pauschalen Eine Veranschlagung von dezentralen Pauschalen Minderausgaben kann in Einzelfällen (maximal in Höhe von 1 % des steuerbaren Anteils) zugelassen werden. 6.1. Die zulässige Höchstgrenze für die Veranschlagung von Pauschalen für 2016 liegt bei 3,94 Mio. € (unter Berücksichtigung der Pagatorisierung). 6.2. Die unter 5.1 dargestellten Überschreitungen der Eckwerte sind als dezentrale Pauschale Minderausgaben ausgewiesen und jeweils in der Haushaltswirtschaft dezentral aufzulösen. Das BA berät ggf. Unterstützungsmöglichkeiten. Sie sind jeweils beim Titel 97203 in den Einzelplankapiteln entsprechend veranschlagt. 6.3. Neben dezentralen Pauschalen Minderausgaben ist die Pauschale für die Restevorsorge zu berücksichtigen, die zentral im Kapitel 4500 veranschlagt wurde. Restevorsorge 2016 T€ 200 2017 T€ 200 4500 / 97103 7. Veranschlagung 7.1. Für die Veranschlagung der Personalausgaben sind die bezirklichen Durchschnittsätze ermittelt worden und die Ansätze entsprechend der tatsächlichen Besetzung und ggf. erwarteter temporärer Einsparungen gebildet. Aus dem Plafondschreiben der SenFin ergibt sich, dass auf Landesebene eine Streckung der Absenkung des Personalplafonds bis Ende 2020 vorgenommen wird. Das VZÄ-Abbaukonzept für den Bezirk ist weiterhin gültig. Für die Jahre 2016 und 2017 wird die Personaleinspa5 von 8 rung reduziert. Für das Jahr 2016 entfällt die Personaleinsparung vollständig und für das Jahr 2017 beträgt die Einsparung 0,5 %. 7.2. Die Ansätze des A-Teils stellen sich im Vergleich zum Haushaltsjahr 2015 wie folgt dar: Ausgabefeld A01 Lernmittel A02 Hochbauunterhalt. A03 Tiefbauunterhalt. A04 Grünflächenunterhaltung A05 Bewegl. Vermögen A07 Beköstigung A08 Grundstücksbewirtschaftung A09 Pausch. Ausgaben (ohne PMA) A10 Einnahmeabhängige Ausgaben Pagatorisierungsbeträge Pauschale Minderausgaben Ansatz 2015 T€ Ansatz 2016 T€ Ansatz 2017 T€ 2.592 2.564 2.564 8.853 1.434 1.582 9.017 1.351 1.795 8.838 1.351 1.895 888 3.950 16.355 1.192 4.428 18.305 1.098 4.428 18.399 -76 2.894 2.382 36.531 28.756 28.757 35.311 27.813 27.813 4.227,7 3.938,0 4.567,2 Auf folgende Sachverhalte bei der Veranschlagung der Ausgaben des A-Teils ist besonders hinzuweisen: In der Veranschlagung im Ausgabefeld A09 sind Bewilligungsmittel in Höhe von 0,4 Mio. € enthalten. Diese sind mindestens in dieser Höhe vor allem für die Deckung von Mehrbedarfen im Haushaltsvollzug erforderlich. Im Ausgabefeld A10 sind über die Zuweisungen hinausgehende Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen veranschlagt. Die Pagatorisierungsbeträge sind entsprechend der Vorgabe in Höhe der Istkosten 2014 veranschlagt. SenFin hat im Rahmen der Zuweisungen Leitlinien für eine Mindestveranschlagung in den Ausgabefeldern A01 (Lehr- und Lernmittel), A02 (Hochbauunterhaltung), A03 (Tiefbauunterhaltung) und Pagatorisierung vorgegeben. Die Mindestveranschlagungsbeträge der Leitlinien im A-Teil wurden grundsätzlich berücksichtigt, obschon auch diese Mittel von SenFin normiert zugewiesen werden. 7.3. Veranschlagungsvorgaben und Zielbudgets der Transferausgaben Die Zuweisungen für die Transferausgaben wurden von SenFin nach verschiedenen Transferausgabefeldern auf der Basis der Stückkosten und Mengen des Haushaltsjahres 2014 und verschiedener Prognosen berechnet. 6 von 8 7.3.1. Die vorgegebenen Zielbudgets und Sonderkalkulationen für die Ausgaben des T-Teils wurden jeweils entsprechend in Höhe der unnormiert zugewiesenen Beträge veranschlagt. Lediglich für die Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL) liegt aufgrund erwarteter Minderausgaben derzeit eine Unterschreitung in Höhe von 164 T€ 2016 und 150 T€ 2017 im Bereich Jugend sowie 253 T€ 2016 im Bereich Soziales vor. Parallel dazu sind die Transferausgaben zu überwachen, um Fallkostenrisiken rechtzeitig berücksichtigen zu können. 7.3.2. Die Ausgaben des Z-Teils sind entsprechend der Zuweisungsbeträge der SenFin veranschlagt. 8. Ausgaben für Investitionen Die Bauinvestitionsausgaben im Entwurf des Doppelhaushaltsplans entsprechen den Ansätzen in der vom Senat beschlossenen I-Planung 2015 bis 2019. 9. Einnahmen 9.1. Die Einnahmen der Einnahmefelder E01 (inkl. 90er) und E02 sind auf dem Niveau von 2015. 9.2. Die Einnahmevorgabe E 03 ist mit 3,787 Mio. €, insbesondere aus der Parkraumbewirtschaftung sowie Gebühren bei Baugenehmigungsverfahren, übererfüllt worden. 9.3. Die Einnahmevorgabe E 04 ist entsprechend Vorgabe der SenFin veranschlagt worden. 9.4. Die Einnahmevorgabe E 05 ist entsprechend Vorgabe der SenFin veranschlagt worden. 10. Risiken/Schlussbemerkungen 10.1. Nach derzeitigem Kenntnisstand ergeben sich für den Doppelhaushalt 2016/2017 folgende Risiken: • 10.2. Gesamthaushalt 2017 Jahresergebnis 2015 Der Bezirkshaushaltsplanentwurf ist nach § 30 LHO unmittelbar dem Abgeordnetenhaus zuzuleiten. Die Senatsverwaltung für Finanzen prüft die Bezirkshaushaltspläne im Rahmen einer sogenannten Nachschau und unterrichtet das Abgeordnetenhaus über das Ergebnis ihrer Prüfungen. A). Rechtsgrundlage: Art. 85 VvB i. V. m. §§ 11 ff. LHO, 7 von 8 §§ 12 Abs. 2 Nr. 1, 36 Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG), § 41 Abs. 2 BezVG, B). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: ) keine über den beige) fügten Haushaltsplan ) u. die Anlagen hinausb) Personalwirtschaftliche Ausgaben: ) gehenden Berlin, 14. Juli 2015 Herrmann Bezirksbürgermeisterin Borkamp Bezirksstadträtin 8 von 8