Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
VzB_Investionsplanung 2015_2019.pdf
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86 kB
Erstellt
14.10.15, 07:37
Aktualisiert
27.01.18, 11:40
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Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abteilung Finanzen, Facility Management, Kultur und Weiterbildung
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksachen-Nr.:
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
_______________________________________________________________
Vorlage zur Beschlussfassung
Entwurf der Investitionsplanung für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Entwurf der Investitionsplanung 2015 bis 2019 wird mit
den auf der Grundlage der pauschalen Zuweisung für Investitionen veranschlagten Baumaßnahmen (Anlage 1) sowie
der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen,
der anzumeldenden Baumaßnahme der gezielten Zuweisung und
den nicht aus der Teilsumme für Investitionen zu finanzierenden übrigen Investitionsausgaben (Anlage 2)
beschlossen.
Die Ausgaben 2015 stimmen mit den Haushaltsplanansätzen für das Haushaltsjahr
2015 überein. Diese sind aufgrund der bestehenden Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2014/2015 nicht veränderbar.
Die Ansätze der Jahre 2016 und 2017 werden Grundlage für die Haushaltsplanung
2016 und 2017.
Das Bezirksamt wird ermächtigt, Verpflichtungsermächtigungen und ggf. redaktionelle textliche Änderungen sowie Anpassungen aufgrund von Beschlüssen der BVV,
Senat und Abgeordnetenhaus in die Investitionsplanung einzuarbeiten.
1. Begründung:
Der Bezirk hat seine Anmeldungen für das Investitionsprogramm 2015 bis 2019 an
die Senatsverwaltung für Finanzen zum 20.02.2015 einzureichen. Sie basieren auf
Zuarbeiten der bezirklichen Fachdienststellen und deren Abstimmung mit den bauenden Bereichen.
Folgende Teilsumme für Investitionen steht dem Bezirk für die zu planenden Jahre
zur Verfügung:
(Angaben in T€)
Zuweisungen / Jahr
2016
2017
2018
2019
a) Pauschale Zuweisung für Bau- 4.740
4.740
4.740
4.740
maßnahmen unter 5,5 Mio. €
b) Zuweisung für Städtebauförder- 2.200
2.200
2.200
2.200
mittel
6.940
6.940
6.940
6.940
Gesamt
1
Gegenüber dem Aufstellungsrundschreiben 2013-2017 sind die Beträge, über die der
Bezirk verfügen kann, erneut geringfügig abgesenkt.
Die Ausgaben für Städtebaufördermittel sind unverändert.
Es ist erneut zulässig, bis zu 20 v.H. der pauschalen Zuweisung nicht für investive
Maßnahmen vorzusehen, sondern zusätzlich für die bauliche Unterhaltung des
Hochbaus einschließlich des Landschaftsgartenbaus und des Tiefbaus zu verwenden.
Angesichts des Instandhaltungsrückstaus bei öffentlichen Gebäuden und zur Entlastung des Konsolidierungsdrucks auf den Verwaltungshaushalts macht der Bezirk mit
der Unterschreitung der Zuweisungsraten um 930 T€ von der Möglichkeit im Rahmen
der Investitionsplanung Gebrauch. Der Betrag wird hierfür zunächst bei 4500 / 71901
veranschlagt.
Danach ergibt sich folgender Investitionsrahmen:
(Angaben in T€)
2016
2017
4.740
4.740
Zuweisungen /Jahr
Betrag pauschale Zuweisung
2014
4.740
2015
4.740
Umwandlung in bauliche Unterhaltung
-930
-930
-930
-930
3.810
3.810
3.810
3.810
3.810
3.810
3.810
3.810
Betrag pauschale Zuweisung nach
Umwandlung in bauliche Unterhaltung
Veranschlagt wurden
Anmeldung von Baumaßnahmen
Änderungen aufgrund überarbeiteter Prioritätensetzungen führen für Baumaßnahmen unter 5,5 Mio. € Gesamtkosten der pauschalen Zuweisung zu Verschiebungen
von bisher vorgesehenem Baubeginn bzw. zu Anpassungen von Bauraten.
Hierbei wurden zuvorderst die schon 2015 laufenden Baumaßnahmen ausfinanziert.
Neubeginner wurden nach der Prioritätensetzung der Dienststellen in gesamtbezirklichen Kontext berücksichtigt.
Die in der Spalte „ff“ ausgewiesenen Beträge stellen grundsätzlich den in Folgejahren noch bestehenden Bedarf der jetzt vorgesehenen Maßnahmen dar.
Neue Baumaßnahmen über 5,5 Mio. € Gesamtkosten dürfen nur in begründeten
Fällen angemeldet werden und bedürfen noch einer Dringlichkeitsbestätigung durch
die jeweilige Senatsfachverwaltung. Vom Bezirk wird hierfür nochmals die Maßnahme „Grundinstandsetzung des Daches und energetische Sanierung des Rathauses
Kreuzberg, Yorckstraße“ angemeldet. Die Maßnahme fand bei der vorangegangenen
Investitionsplanung keine Berücksichtigung.
Erstmalig angemeldet werden soll der „Neubau einer Grundschule am Standort der
Emanuel-Lasker-Oberschule“.
2
Erwerb von beweglichen Sachen, Darlehen und Wertpapiere
Die Anmeldungen 2016 und 2017, die - außerhalb der Investitionszuweisung - aus
den Abteilungsbudgets zu finanzieren sind, werden in der derzeitigen Planungsphase
nicht detailliert getrachtet. Lediglich zur Sicherstellung der Aussagekraft wird summarisch ein Betrag in Höhe von 199 T€ (entspricht der Summe investiver Beschaffungen im Haushaltsjahr 2015) eingestellt.
Die Beträge für Kauf festverzinslicher Wertpapiere (nur Kapitel 4520) und für Darlehen werden im Zuge der Haushaltsplanung festgesetzt und bleiben vorerst gegenüber der alten Veranschlagung im Haushalt 2014 unverändert.
2. Rechtsgrundlage:
§ 31 LHO
§12 Abs. 2 Ziffer 8 BezVG
3. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzierung:
3.1.
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Die in der Investitionsplanung 2016 und 2017 ausgewiesenen Ansätze werden
in den Haushaltsplan 2016/2017 eingestellt. Sich aus den Baumaßnahmen
ergebende Folgekosten sind im Rahmen der Budgetzuweisung für konsumtive
Ausgaben in eigener Verantwortung der Fachämter zu finanzieren. Im Einzelnen wird hierzu auf die beigefügten Erläuterungen verwiesen.
Bei den Ausgaben der Hauptgruppe 8 (mit Ausnahme der städtebaulichen
Sanierungsmaßnahmen) werden die Ansätze erst im Rahmen der Haushaltsplanung 2016/2017 gebildet.
3.2.
Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
durch diese Vorlage keine
Berlin, 10 . 12.2014
Monika Herrmann
Bezirksbürgermeisterin
Jana Borkamp
Bezirksstadtraträtin
3
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Erläuterungen zu den Positionen der Investitionsplanung 2015 bis 2019
Folgende Anmeldungen sollen als große Baumaßnahme der gezielten Zumessung erfolgen
3306 /70101
Grundinstandsetzung Dach und energetische Erneuerung des Rathauses Kreuzberg - Altbauteil
Der Gebäudeteil – Altbau – des Rathauses Kreuzberg – Yorckstraße 4-11 – ist Teil des
Gesamtstandortes Rathaus Kreuzberg und unverzichtbarer Bestandteil der langfristigen Raum- und
Flächenplanung.
Derzeit gibt es eine Vielzahl von Schadstellen am vorhandenen Dachstuhl, eine in Teilen
schadstoffhaltige Dacheindeckung sowie keine ausreichende energetische Dämmung der äußeren
Gebäudehülle. Im Rahmen der Investitionsmaßnahme sollen der Dachstuhl ertüchtigt, die
Dacheindeckung erneuert, eine Wärmedämmung der obersten Geschossdecke hergestellt sowie
Fassade (WDVS) und Fenster energetisch saniert werden.
Die Gesamtkosten einschließlich Architektenhonorare, Bauleitung, Projektsteuerung und Sonderfachleute
betragen nach Kostenschätzung auf 7.512.000 €.
Folgekosten entstehen nicht, da die Sanierung im vorhandenen Bestand erfolgt, es wird mit einer
Verringerung der Heizkosten gerechnet.
3701 /70115
Neubau einer Grundschule am Standort der Emanuel-Lasker-Oberschule
- Neubau eines Verbindungsbaus (in Ergänzung zum 2 zügigen Modularen Ergänzungsbau)
- Neubau einer Sporthalle mit 2 Hallenteilen
- Gestaltung der Freiflächen
Aufgrund des drastischen Anstiegs der Schülerzahlen im Grundschulbereich entsteht in der Schulregion
VIII (Frankfurter Allee Süd) ein erheblicher Schulraumbedarf. Dieser geht hervor aus
Geburtensteigerungen und Einwohnerzuwächsen durch Wohnungsneubau.
Vom Schuljahr 2016 ausgehend bis zum Schuljahr 2019/20 entsteht ein Bedarf für eine dreizügige
Grundschule.
Der Bedarf kann durch die vorhandenen Raumkapazitäten in diesem Prognoseraum bereits zum
Schuljahr 2016/17 nicht mehr abgedeckt werden.
Daher soll im 1. Bauabschnitt über das Förderprogramm Stadtumbau Ost ein Modularer Ergänzungsbau
für 2 Grundschulzüge am Standort Corinthstraße angeordnet werden, so dass zum Schuljahresbeginn
2016/17 der Schulbetrieb aufgenommen werden kann.
Im nächsten Schritt soll ein dritter Grundschulzug in einen Verbindungsbau zwischen dem Modularen
Ergänzungsbau und der Emanuel-Lasker-Schule erfolgen. Zudem soll eine Sporthalle mit zwei
Hallenteilen gebaut werden.
Anschließend muss eine Freiflächenumgestaltung erfolgen, da der Grundschulneubau eine neue
Flächenaufteilung zur E.-Lasker-Schule erfordert.
Die Gesamtkosten einschließlich der Baunebenkosten werden in einer ersten Kostenannahme, die auf
Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie sowie eines durchgeführten Gutachterverfahrens (Wettbewerbs)
beruhen, mit ca. 12,5 Mio. € beziffert.
Folgekosten entstehen, da zusätzliche Schulkapazitäten geschaffen werden.
Erläuterungen zu den Positionen der Investitionsplanung 2015 bis 2019
Folgende Anmeldungen sollen als bezirkliche Baumaßnahmen der pauschalen Zumessung erfolgen
Einzelplan 33
3306 / 71508 Sanierung des Dachgeschosses einschließlich Schadstoffsanierung und
energetischer Dämmung im Bürodienstgebäude Koppenstraße 38-40
Der Dachstuhl im Gebäude ist hochgradig schadstoffbelastet und im Zusammenhang mit der aufgrund
vielfacher Undichtigkeiten notwendigen Dachhauterneuerung zu sanieren. Das Dachgeschoss wird dabei
als ausbaufähiges Dachgeschoss entsprechend den Anforderungen der aktuellen ENEV
wiederhergestellt.
Durch die Maßnahme soll der Bestand der Immobilie gesichert, Gesundheitsgefährdungen für die
MitarbeiterInnen und BesucherInnen sowie Schädigungen der Gebäudesubstanz verhindert werden.
Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 840.000 €.
Eine Reduzierung der Energie- und Heizkosten wird erwartet.
Folgekosten entstehen nicht, da die Sanierung im vorhandenen Bestand erfolgt.
3306 / 71509 Ausstattung von Schulen, Bürodienstgebäuden und Sportgebäuden mit
Gebäudeleittechnik
Zum momentanen Zeitpunkt befindet sich die Anlagentechnik auf dem notwendigsten elektrotechnischen
Standard und bietet kaum automatisierungstechnische Möglichkeiten. Da keine übergeordnete
Managementebene vorhanden ist, werden die betriebstechnischen Anlagen manuell überwacht und
gewartet. Durch die fehlende moderne Regelungstechnik ist daher ein energetisch sinnvolles und
wirtschaftliches Betreiben kaum möglich. Energieeffiziente Verbesserungen sind daher eher mühselig.
Der bereits realisierte Einbau der GLT in ca. 20 Schulen war daher ein erster Schritt in eine effiziente
Energienutzung, Anlagenüberwachung und -optimierung. Durch den Einsatz neuer Regelungstechnik, die
speziell auf das Liegenschaftsobjekt und dessen Nutzerverhalten angepasst wird, können im ersten
Schritt Einsparungen von ca. 15% erwartet werden.
Durch die Anbindung weiterer Liegenschaften soll eine Anlage errichtet werden, die von einem zentralen
Standort aus als Managementsystem (GLT) über mehrere verschiedene Liegenschaften fungiert. Zweck
der Anlage soll es sein, den Energieprozess von den verschiedenen Liegenschaften zu überwachen, zu
kontrollieren und zu optimieren. Demnach soll jede Liegenschaft mit der entsprechenden Technik
ausgerüstet werden, um für ein erfolgreiches und sicheres Energiemanagement zu sorgen. Dazu gehört
beispielsweise die Datenerfassung sämtlicher bereits mit Datenbus ausgestatteter Energiezähler oder die
Erfassung und Einstellung von verschiedensten bereits mit Datenbus ausgestatteten Reglern.
Die Gesamtkosten belaufen sich in Abhängigkeit der Anzahl der angeschlossenen Liegenschaften auf
bis 6.000.000 €. Eine Reduzierung der Energie- und Heizkosten wird als unmittelbares Ergebnis der
Maßnahme erwartet. Folgekosten entstehen, wenn zur Datenübermittlung ein Mobilfunksystem
eingesetzt und Software-Wartungsverträge abgeschlossen werden.
2
Erläuterungen zu den Positionen der Investitionsplanung 2015 bis 2019
Einzelplan 37
3701 / 71505 Neubau einer Sporthalle und Außenanlagen Clara-Grunwald-Grundschule, Hallesche
Straße
Die 2,5 zügige Clara-Grunwald-Grundschule, Hallesche Straße 24 hat keine Sportanlagen. Es besteht
der Bedarf für eine zweiteilige Sporthalle sowie an Außensportanlagen. Im Rahmen eines
städtebaulichen Vertrages (”Triade”) verpflichtet sich der Investor - in Abhängigkeit von der Errichtung
einer bestimmten Anzahl von Wohneinheiten - zur Zahlung eines Folgekostenzuschusses.
Durch den Neubau der Sporthalle kann der Sportunterricht der Schule am Standort abgesichert werden.
Darüber hinaus kann hier der Bedarf einer benachbarten Grundschule anteilig abdeckt werden und von
Vereinen etc. mitgenutzt werden. Im Rahmen eines Städtebaulichen Workshopverfahrens „Block 608 Hallesches Ufer/Großbeeren-/Möckern- und Hallesche Straße“ wird in 2014 die Einpassung einer
zweizügigen Sporthalle mit untersucht.
Hinweis:
Mit der Einpassung von 2 Hallenteilen sind Grunderwerbskosten verbunden. Diese Kosten sind derzeit
unbekannt, können aber - gemäß städtebaulichem Vertrag - aus den Mitteln des Folgekostenzuschusses
(Zweckbindung 1,1 Mio. €) getätigt werden.
Alternativ ist zu prüfen, ob nur 1 HT Sporthalle realisiert wird.
Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 3.000.000 €.
3701/715 10 Erweiterung der Thalia-Grundschule auf 3 Züge, Alt-Stralau
Aufgrund weiterer Wohnungsneubebauung im ehemaligen Entwicklungsgebiet und damit vermehrter
Zuzugsbewegungen entsteht kurz- und mittelfristig ein dauerhaften Bedarf, der die Bereitstellung einer
Grundschule mit einer Kapazität für 3 Züge erfordert. In diesem Zusammenhang soll ein zweiter
Erweiterungsbau für einen Grundschulzug (10 Unterrichts- und Freizeiträume) erfolgen. Eine Fläche ist
dafür bereits vorgehalten worden. Die Bedarfsanerkennung von Sen BJW liegt vor.
Bestätigte Bauplanungsunterlagen vom 7.08.2013 über 3.376.000 € liegen vor.
Folgekosten entstehen durch Erweiterung der Bruttogeschossfläche und werden im Rahmen der
Budgetzuweisung für konsumtive Ausgaben finanziert.
3701/715 11 Neubau einer Sporthalle und von Außenanlagen der Thalia-Grundschule, Alt-Stralau
Aufgrund weiterer Wohnungsneubebauung im ehemaligen Entwicklungsgebiet und damit vermehrter
Zuzugsbewegungen entsteht kurz- und mittelfristig ein dauerhaften Bedarf, der die Bereitstellung einer
Grundschule mit einer Kapazität für 3 Züge erfordert.
Laut geltendem Musterraumprogramm für 3 Grundschulzüge sind 2 Hallenteile vorzusehen. Zur Zeit
verfügt die Schule nur über eine kleine Gymnastikhalle und hat aufgrund ihrer Halbinsellage nicht die
Möglichkeit andere Sporthallen im Bezirk mitzunutzen. Ein weiterer Hallenteil ist daher mittelfristig mit
vorzusehen. Gemäß Bebauungsplan ist am nördlichen Teil des Grundstücks ein Standort für die
Sporthalle vorgesehen. In der 2. Bebauungsplanänderung sind zusätzliche Auflagen zur Dach- und
Fassadenbegrünung festgelegt worden.
Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 2.170.000 €.
(1.870 T€ für Neubau Sporthalle, 300 T€ für Außenanlagen)
Folgekosten entstehen durch Erweiterung der Bruttogeschossfläche und werden im Rahmen der
Budgetzuweisung für konsumtive Ausgaben finanziert.
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Erläuterungen zu den Positionen der Investitionsplanung 2015 bis 2019
3701 / 71512 Grundsanierung des Direktorenhauses der Pettenkofer-Grundschule,
Pettenkoferstraße 20-24
Aufgrund von Geburtensteigerung und Wohnungsneubebauung und damit vermehrtem Zuzug entsteht
kurzfristig ein Bedarf, der die Bereitstellung einer Grundschule mit einer dauerhaft benötigten Kapazität
für 4 Züge., Durch die Herrichtung des Direktorenhauses für schulische Zwecke können
Grundschulplätze für 0,5 Züge geschaffen werden. Damit kann die derzeit 3,5 zügige PettenkoferGrundschule auf künftig 4 Züge erweitert werden.
Das Gebäudeensemble der Pettenkofer Grundschule steht unter Denkmalschutz. Das Schulgebäude
wurde bereits umfassend saniert. Beim Rektorenhaus wurde bisher nur die Hülle und das Dach
denkmalgerecht saniert.
Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 1.294.500 €.
Folgekosten entstehen durch Erweiterung der Bruttogeschossfläche und werden im Rahmen der
Budgetzuweisung für konsumtive Ausgaben finanziert.
3702 / 71501 Umbau und Schaffung von Arbeitsräumen Georg-Weerth-Schule, Eckertstraße
Die Georg-Weerth-Schule, Eckerstraße 18, verfügt über keinen WAT-Bereich. Somit ist eine Beschulung
nach Rahmenlehrplan derzeit nicht gesichert. Auf der Grundlage des mit der Schule abgestimmten
Bedarfsprogramms muss diese Maßnahme zur Absicherung des Unterrichts sehr zeitnah umgesetzt
werden.
Grundlage des Bedarfsprogramms bildet das Musterraumprogramm (MRP) für eine vierzügige
Sekundarschule (SenBJW, II B vom April 2012).
Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 1.270.00 €.
Folgekosten entstehen durch Erweiterung der Bruttogeschossfläche im Keller und werden im Rahmen
der Budgetzuweisung für konsumtive Ausgaben finanziert.
3704/ 71506 Umbau und Schaffung von Fachräumen, Herrmann-Hesse-Gymnasium, Böckhstraße
Die Hermann-Hesse-Schule, Böckhstraße 16-20 ist ein 3-zügig eingerichtetes Ganztagsgymnasium, das
dauerhaft im Schulnetz verbleibt. Aufgrund der unzureichenden naturwissenschaftlichen Fachräume
können Experimente und Demonstrationen nicht mehr im erforderlichen Umfang durchgeführt werden, da
sie teilweise sicherheitsgefährdend sind. Die Übungsräume haben jeweils nur 16 Arbeitsplätze, statt
jeweils 25. Da die Schule aus mehreren getrennten Gebäuden besteht, sind die Fachräume über
verschiedene Gebäude verteilt, wodurch der Schulbetrieb auch im naturwissenschaftlichen Bereich
beeinträchtigt wird. Im Rahmen dieser I-Maßnahme ist auch der baulich und räumlich defizitäre Kunstund Musikbereich für ein 3-zügiges Gymnasium herzurichten.
Bestätigte Bauplanungsunterlagen vom 10.12.2013 über 1.500.000 € liegen vor.
Folgekosten entstehen nicht, da der Einbau im vorhandenen Bestand erfolgt.
3800 / 73810 Umbau der Eldenaer Straße von Thaerstraße bis Proskauer Straße
Die Eldenaer Straße weist überwiegend eine schadhafte Gehwegkonstruktion auf. Die Gehwege weisen
erhebliche Unebenheiten, gerissene und zerbrochene Gehwegplatten und teilweise provisorische
Befestigungen auf. Die Baumscheiben bedürfen neuer Einfassungen. Die Baumreihen weisen Lücken
auf, die zu schließen sind. Der ruhende Verkehr ist überwiegend zu Gunsten von Radfahrstreifen auf der
Fahrbahn in den Seitenbereichen neu zu ordnen. Die Fahrbahn weist punktuell Schäden auf, welche
durch Erneuerung der Fahrbahndecke zu beheben sind.
Bestätigte Bauplanungsunterlagen vom 18.09.2013 über 660.000 € liegen vor.
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Erläuterungen zu den Positionen der Investitionsplanung 2015 bis 2019
Einzelplan 38
3800 / 73811 Umbau der Rigaer Straße von Bersarinplatz bis Proskauer Straße
Die Rigaer Straße besitzt einen Fahrbahnabschnitt mit starken Versackungen in der Großpflasterdecke,
welche ein stetiges Fahren nicht ermöglicht und zusätzlichen Verkehrslärm im Wohngebiet verursacht.
Das Pflaster soll im Fahrbereich durch eine Asphaltbefestigung ausgetauscht werden, um den
Verkehrslärm zu mindern und den Fahrkomfort für Krafträder und Radfahrer wesentlich zu erhöhen. Die
punktuell in den anderen Fahrbahnabschnitten vorhandenen Schäden in der Asphaltdecke werden durch
Erneuerung der Fahrbahndecke in diesen Bereichen beseitigt. Die Borde stehen teilweise schief und
müssen in einen verkehrssicheren Zustand versetzt werden. Die Gehwege weisen erhebliche
Unebenheiten, gerissene und zerbrochene Gehwegplatten und teilweise provisorische Befestigungen auf.
Die Bestandteile lösen sich daher zunehmend aus dem Verbund. Die Gehwege sind zu erneuern und
zusätzliche behindertengerechte Querungsstellen für die Fußgänger in Form von Gehwegvorstreckungen
zu schaffen. Die Parkstreifen sind baulich abzugrenzen. Der Straßenumbau erfolgt gemäß der
Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet Samariterviertel.
Bestätigte Bauplanungsunterlagen vom 18.11.2009 über 1.100.000 € liegen vor.
3800 / 73813 Umbau der Gehwege Weidenweg von Bersarinplatz bis Liebigstraße
Die Gehwege der Straße Weidenweg haben ihre Nutzungsdauer erreicht und müssen vollständig
erneuert werden. Die Tragschicht muss wegen der großflächigen Versackungen ergänzt und
gebrochenes Plattenmaterial erneuert werden.
Es sind die mehrfach gebrochenen Granitplatten auszutauschen bzw. zu ersetzen. Schief liegende
Platten sind auf neuer Bettung auszurichten. Die Ausbesserungen des Plattenbelages durch Pflaster und
Gussasphalt sind zu beseitigen. Der Oberstreifen des Gehweges weist in Abschnitten infolge
Wurzelschäden keine Befestigung mehr auf. Die unbefestigten Stellen sind neu zu pflastern. Das
vorhandene Pflaster ist durch zahlreiche Provisorien ausgebessert worden. Hier ist wieder ein neuer
Belag einzubauen, Fehlstellen sind zu ersetzen. Die vorhandenen Versackungen des Mosaikpflasters
sind im Unterstreifen zu beseitigen. Die größtenteils schief stehenden Borde sind zu richten, defekte
Borde auszutauschen.
Insgesamt soll mit der Baumaßnahme die Verkehrssicherheit wieder dauerhaft hergestellt und der
Straßenraum gestalterisch durch Ergänzung des Baumbestandes aufgewertet werden.
Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 340.000 €.
3800 / 73816 Erneuerung der Fahrbahn und südl. Gehwegabschnitt Rüdersdorfer Straße
Die Fahrbahn der Rüdersdorfer Straße weist im Abschnitt von Marchlewskistraße bis Wedekindstraße
zahlreiche Reparaturstellen in großflächig gestörten Bereichen, hervorgerufen durch die eingetragenen
erhöhten Verkehrslasten und Wassereintritte auf. Dies resultiert wiederum aus der gestörten und
gealterten Asphaltdecke. Ein Gutachten hat ergeben, dass die Fahrbahn nicht mehr wirtschaftlich durch
Instandsetzungsmaßnahmen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten ist und eine Erneuerung
des gebundenen Oberbaus notwendig wird. Die vorhandene hydraulisch gebundene Verfestigung in der
Tragschicht ist im Gefüge entfestigt. Der gegenwärtige Konstruktionsaufbau ist insgesamt als nicht
ausreichend tragfähig und standfest für die vorliegende Verkehrsbelastung einzustufen. Die Rüdersdorfer
Straße ist größtenteils Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes mit örtlicher Verbindungsfunktion
(Stufe III gemäß STEP 2002) bzw. Ergänzungsstraße zu diesem Netz mit besonderer Bedeutung. In
einem Abschnitt der Rüdersdorfer Straße verkehrt regelmäßig eine Omnibuslinie. In der Rüdersdorfer
Straße ist die Markierung von Radfahrstreifen straßenverkehrsbehördlich angeordnet worden, welche
wegen der desolaten Oberfläche jedoch nicht umgesetzt werden kann.
Der südliche Gehweg ist im Abschnitt von Rüdersdorfer Straße 68 bis gegenüber der Einmündung
Fredersdorfer Straße derzeit unbefestigt. Da sich in den letzten Jahren das Fußgängeraufkommen
wesentlich erhöht hat, ist eine Befestigung des Gehweges mit Kunststeinplatten und Mosaikpflaster im
Ober- und Unterstreifen geboten.
Bestätigte Bauplanungsunterlagen vom 18.09.2013 über 482.000 € liegen vor.
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Erläuterungen zu den Positionen der Investitionsplanung 2015 bis 2019
3800 / 73819 Ersatzbau der Bödikerstraße von Persiusstraße bis Laskerstraße
Das Berliner Straßengesetz verpflichtet in seinem § 7 das Bezirksamt als Träger der Baulast die
öffentlichen Straßen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entsprechend verkehrssicher zu unterhalten,
zu erweitern, zu verbessern oder zu ändern. Der Ersatzbau der Bödikerstraße von Persiusstraße bis
Laskerstraße gehört zu diesen Aufgaben. Die Verkehrsanlage kann nur durch eine wesentliche
Substanzerneuerung in einen Zustand versetzt werden, der eine verkehrssichere Benutzbarkeit auf
Dauer sichert. Maßnahmen der baulichen Unterhaltung im Sinne einer einfachen Sanierung sind hier
nicht mehr ausreichend. Die Fahrbahn wurde in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Bereichen durch
Sondernutzer öffentlicher Straßen für Zwecke der öffentlichen Versorgung aufgebrochen und nicht
einheitlich geschlossen. Die zwischen diesen Bereichen verbliebene Konstruktion hat sich infolge der
Witterungseinflüsse der vergangenen strengen Winter unerwartet stark gesenkt, ist gerissen und hat
weitestgehend ihre Stabilität verloren, so dass absehbar eine akute Gefährdung der Verkehrssicherheit
befürchtet wird. Darüber hinaus hat eine Baugrunduntersuchung ergeben, dass in weiten Teilen die
Tragschicht nur aus einer Bauschuttauffüllung besteht. Unter diesen Voraussetzungen ist weder eine
Sanierung der Fahrbahndecke im Sinne der baulichen Unterhaltung – wie ursprünglich vorgesehen –
noch eine fachgerechte Wiederherstellung der Fahrbahnkonstruktion im Bereich der vielen ehemaligen
Gräben der Sondernutzer nach den Regeln der Technik möglich und wirtschaftlich vertretbar. Wegen der
starken und zahlreichen Unebenheiten besteht außerdem eine erhöhte Unfallgefahr für die Fahrbahn
querende Fußgänger – hier vor allem auch Kinder, welche einen angrenzenden Spielplatz besuchen oder
Reisende, welche den nahe gelegenen Bahnhof Ostkreuz erreichen wollen.
Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 431.000 €.
3800 / 73820 Erneuerung der Gehwege und Baumpflanzungen in der Matternstraße
Das Berliner Straßengesetz verpflichtet in seinem § 7 das Bezirksamt als Träger der Baulast die
öffentlichen Straßen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entsprechend verkehrssicher zu unterhalten,
zu erweitern, zu verbessern oder zu ändern. Die Erneuerung der Gehwege und Baumpflanzungen in der
Matternstraße von Petersburger Straße bis Ebertystraße gehört zu diesen Aufgaben. Die Verkehrsanlage
besitzt Gehwege mit unterschiedlichem Plattenbelag. Die Platten weisen in Abschnitten Versackungen
und Risse auf. Das Mosaikpflaster im Ober- und Unterstreifen weist ebenfalls in einzelnen Abschnitten
Versackungen und Fehlstellen auf, weshalb die Oberflächenentwässerung nicht mehr ausreichend
gewährleistet ist und dies im Winter vermehrt zu Glatteisbildung führt. Maßnahmen der Bauunterhaltung
sind hier nicht mehr ausreichend, da in mehreren Abschnitten Platten ausgetauscht und die Tragschicht
im Gehweg zu erneuern sind. Der Straßenzug besitzt keinerlei Straßenbegleitgrün. Da es sich um eine
Wohnstraße mit geschlossener Bebauung aus der Gründerzeit handelt, sollen zur Verbesserung des
Stadtklimas und Reduzierung der Feinstaubbelastung 38 Bäume gepflanzt werden. Die Baumscheiben
sind auf der Nordseite im Gehwegunterstreifen und auf der Südseite im Parkstreifen (Fahrbahn)
vorgesehen.
Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 300.000 €.
6
Erläuterungen zu den Positionen der Investitionsplanung 2015 bis 2019
3800 / 73821 Einrichtung von Fahrradstreifen im Kiez um den Boxhagener Platz
Es entspricht einer langfristigen Planung des Bezirksamts, in Friedrichshain eine neue Nord-SüdVerbindung für den Radverkehr zu schaffen. Diese sieht die Einrichtung von Fahrradstreifen in der
Gärtnerstraße, der Mainzer Straße, Schwarnweberstraße und Jungstraße –sowie nördlich der Frankfurter
Allee – in der Voigtstraße vor. Die Niederbarnimstraße verbindet die Frankfurter Allee und die Proskauer
Straße mit der Boxhagener Straße.
Der Stadtteil ist erheblich unterversorgt mit verkehrssicheren Fahrradstreifen bei zunehmendem,
intensivem Radverkehr.
Dies gilt besonders für den Kiez um den Boxhagener Platz. Viele Straßenbeläge bestehen aus
Kopfsteinpflaster, das zumindest teilweise entfernt werden muss. Die neue Nord-Süd-Achse soll eine
Verbindung zwischen dem Rudolfkiez und Lichtenberg schaffen und damit das südliche Friedrichshain
besser erschließen. Außerdem wird sie die Route Warschauer- /Petersburger Straße entlasten, die
insbesondere im nördlichen Teil dringend sanierungs- bzw. erneuerungsbedürftig ist.
In einem ersten Schritt wird der südliche Teil der neuen Nord-Süd-Route in der Mainzer Straße bis in die
Gärtner Str. (bis Modersohnstr.) fortgesetzt werden. Niederbarnimstraße und die Jungstraße haben eine
nachgeordnete Priorität.
Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 696.000 €.
3810 / 71632 Wiederherstellung des Spielplatzes Büsching-/Höchste Str. mit SeniorenFreizeitangeboten
Der vorhandene Spielplatz Büsching-/Höchste Straße befindet sich im Ortsteil Friedrichshain. Der
Spielplatz wird im Nordosten von der Höchste Straße, im Westen von der Büschingstraße und im Süden
und Osten von der Wohnbebauung des Platzes der Vereinten Nationen begrenzt und hat eine Größe von
ca. 3.584 m².
Die gesamte Spielanlage zeigt sich heute in einem sehr desolaten Zustand. Die Gehwege und
Plattenbeläge weisen starke Unebenheiten auf. Der Kinderspielplatz ist in seiner Gesamtheit sehr
unansehnlich. Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, dass dieser Spielplatz erneuert wird.
Es sollen Spielangebote für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre mit multifunktionalen Spielgeräten
entstehen. Ebenso sind Sitzgelegenheiten für Eltern und Kinder vorgesehen sowie ein
Kleinkinderspielbereich. Insgesamt soll der Spielplatz eine bessere Ausstattung mit verschiedenen
Spielmöglichkeiten erhalten.
Bestätigte Bauplanungsunterlagen vom 27.09.2010 über 240.000 € liegen vor.
3810 / 71639 Neubau des Kinderspielplatzes Muskauer Str./Ecke Manteuffelstraße im Ortsteil
Kreuzberg
Der Spielplatz (905 m²) befindet sich im unterversorgten und dicht besiedelten Altbauquartier in der Nähe
des Lausitzer Platzes und weist nur noch sehr wenige Spielangebote auf einer Rindenmulchfläche auf,
die nicht für jüngere Kinder geeignet ist. Dies führte zu Protesten und einer Unterschriftensammlung von
Seiten der Eltern. Bei einer Neugestaltung soll ein großzügiger Sandspielbereich mit Spielangeboten für
Kinder von 1 bis 8 Jahren entstehen. Auch die Einfriedung bedarf dringend einer städtebaulichen
angemessenen Aufwertung an diesem Eckgrundstück.
Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 150.000 €.
3810 / 71640 Neubau des Kinderspielplatzes Böckhstraße 25 im Ortsteil Kreuzberg
Der
Spielplatz
(958m²)
steht
im
dicht
bebauten
Graefekiez
in
einer
defizitären
Spielplatzversorgungseinheit und bedarf nach ca. 30 Jahren dringend einer Neugestaltung. Der
Spielbereich für die jüngeren Kinder im Eingangsbereich soll vergrößert werden und eine Sandspielfläche
mit altersgerechten Spielgeräten erhalten. Der bestehende Bolzplatz soll verkleinert und mit einem neuen
Belag versehen werden und einen separaten Eingang erhalten.
Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 170.000 €.
7
Erläuterungen zu den Positionen der Investitionsplanung 2015 bis 2019
3810 / 71641 Neubau des Kinderspielplatzes Friedenstraße im Volkspark Friedrichshain (ohne
Plansche; 1981 m²)
Der stark frequentierte Spielplatz für jüngere Kinder am Rand des Barnimkiezes weist nach dem Abbau
desolater Spielgeräte nur noch einen sehr geringen Spielwert auf. Der Sandspielbereich soll neu gestaltet
und mit Spielgeräten für Kinder von 1 bis 6 Jahren sowie für Grundschulkinder ausgestattet werden. Der
Bereich ist bereits jetzt unterversorgt, einer weiteren Absenkung des Versorgungsgrades muss
entgegengewirkt werden.
Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 190.000 €.
3810 / 71642 Neubau der Uferwege am Landwehrkanal im Ortsteil Kreuzberg
Die bestehenden Wege entlang des Landwehrkanals am Paul-Lincke-Ufer (1300 lfm.) sowie am
südlichen Ufer des Kanals zwischen Prinzenstraße und Waterlooufer (600 lfm.) sind Teil eines
übergeordneten Wegesystem, welches im Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm ausgewiesen
ist. Die Wege werden sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrern stark frequentiert und bedürfen
dringend einer Aufwertung. Zur Neugestaltung des Wegesystems gehört auch die Bereitstellung von
Sitzmöglichkeiten sowie die Aufarbeitung des historischen und denkmalgeschützten Geländers (600 lfm.).
Gerade die verstärkte Nutzung durch den ständig steigenden und vom Bezirk auch geförderten
Fahrradverkehr macht den Neubau der Wege notwendig.
Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 710.000 €.
3810 / 71643 Neubau der Uferwege auf der Halbinsel Stralau im Ortsteil Friedrichshain (insgesamt
800 lfm.)
Der Spreeuferweg zwischen Alt-Stralau (Höhe Krachtstr.) und dem Friedhof ist Teil eines übergeordneten
Wegesystems, welches im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm verankert ist. Der Weg
wird sowohl von Fußgängern, Freizeitsportlern als auch Radfahrern intensiv genutzt und bedarf einer
Neugestaltung, die den unterschiedlichen Nutzergruppen gerecht wird. Um den Weg weiter entlang des
Ufers führen zu können und nicht wie bisher über die Straße, ist eine Steglösung vor dem historischen,
noch in Betrieb befindlichen Friedhof Alt-Stralau erforderlich. Die Kosten hierfür betragen nach einer
Schätzung von SenStadtUm 230.000.00 € und sind in die Gesamtkostenschätzung eingeflossen.
Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 490.000 €.
3810 / 71644 Neubau des Kinderspielplatzes Palmkernzeile im Ortsteil Friedrichshain
Der Spielplatz in der Nähe des Speichers auf der Halbinsel Stralau befindet sich im Kiezmittelpunkt und
ist stark frequentiert.
Die Gesamtgröße des Spielplatzes beläuft sich auf ca. 1.440 m².
Das Spielangebot ist jedoch wegen des Abbaus zahlreicher verfaulter Holzspielelemente deutlich
reduziert, zudem gibt es kein Angebot für jüngere Kinder. Bei einer Neugestaltung sollen Angebote für
Kinder von 1 bis 6 Jahren und für 6- bis 12jährige zur Verfügung gestellt werden. Die Maßnahme ist
notwendig um die bestehende Unterversorgung abzubauen
Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 225.000 €.
3810 / 71645 Sanierung der Bunkerberge im Volkspark Friedrichshain
Der große und der kleine Bunkerberg befinden sich in zentraler Lage im Volkspark Friedrichshain. Beim
Volkspark Friedrichshain handelt es sich um eine der ältesten kommunalen Parkanlagen Berlins.
Der Große Bunkerberg musste bereits in Vorjahren aus verkehrsicherheitstechnischen Gründen gesperrt
werden, da die 1950 gepflanzten Pioniergehölze in dem Trümmerschuttboden als nicht mehr standsicher
gelten. Durch diesen Sachverhalt bedingt, wurde 2013 ein Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzept
erstellt. Auf Grundlage dieses Gutachtens soll der Vegetationsbestand der beiden Bunkerberge auf
80.000 m² umgebaut und umgestaltet werden.
Aus ökologischen und vegetationstechnischen Gründen wird die Maßnahme über mehrere Jahre verteilt
durchgeführt.
Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 500.000 €.
8
Erläuterungen zu den Positionen der Investitionsplanung 2015 bis 2019
3810 / 71646 Neubau der Wege in der denkmalgeschützten Grünanlage Viktoriapark
Die denkmalgeschützte Anlage befindet sich im Ortsteil Kreuzberg.
Das Gartendenkmal zählt zu den wichtigsten Grünanlagen Berlins und ist auch wegen des Wasserfalls,
der Wolfsschlucht, und durch das Nationaldenkmal über die Grenzen Berlins hinaus bekannt und wird
von unzähligen Besuchern aufgesucht.
Die Parkanlage wird mit Spazierwegen, die meist mit Asphaltbelag hergestellt sind, erschlossen. Der
vorhandene Asphaltsbelag zeigt sich heute in fast allen Bereichen in desolatem Zustand . Es ist daher
nicht zuletzt aus verkehrstechnischen Gründen geboten die Wegeführung gartendenkmalpflegerisch zu
überarbeiten bzw. zu überplanern und neu zu erstellen. Die Maßnahme soll wegen in mehreren
Teilabschnitten durchgeführt werden, um den Besucherstrom nicht übermäßig zu beeinträchtigen und die
Grünanlage auch während der Baumaßnahmen zugänglich zu halten.
Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 3.000.000 €.
9
Erläuterungen zu den Positionen der Investitionsplanung 2015 bis 2019
Einzelplan 40
4011/ 71505 Anbau mit Anschluss an das Bestandsgebäude und Teilsanierung des bisherigen
Küchen- und Sanitärbereiches Schatzinsel, May-Ayim-Ufer
Am Standort Circus Schatzinsel werden Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII
vorgehalten. Hierbei handelt es sich um ein zirkuspädagogisches Angebot mit regionaler und
überregionaler Wirkung. Auf dem Gelände befindet sich neben dem sanierungsbedürftigen
Bestandsgebäude ein Zirkuszelt mit 199 Plätzen. Infolge steigender Inanspruchnahme des Angebotes
werden insbesondere die Sanitärbereiche und die Küche den erhöhten Nutzungsanforderungen nicht
mehr gerecht. Darüber hinaus führte die Errichtung des größeren Zirkuszeltes zu der Auflage der
Bauaufsicht, zu den jeweiligen Veranstaltungen eine Behindertentoilette vorzuhalten. Da im
Bestandsgebäude keine Kapazitäten zur räumlichen Erweiterung / Umnutzung vorhanden sind, ist ein
Anbau mit Anschluss an das Bestandsgebäude und die Teilsanierung des bisherigen Küchen- und
Sanitärbereiches erforderlich.
Auswirkungen auf die bw- und buw-Kosten sind erst nach Fertigstellung des Anbaus bezifferbar.
Die Veranschlagung mit 135.000 € dient der Kofinanzierung der mit Mitteln der Sozialen Stadt –Baufonds
- in Höhe von 970.000 € geförderten Sanierung des Bestandsgebäudes.
4011 / 71507 Innensanierung und Teilsanierung Wärmedämmung Statthaus Böcklerpark,
Prinzenstr. 1
Das Gebäude wurde bereits in den zurückliegenden Jahren bis 2014 umfangreich saniert.
Lediglich folgende einzelne bauliche Maßnahmen im Innenbereich des Gebäudes sind noch zu
realisieren:
- Tischlerarbeiten Innentüren
- Bodenbelagsarbeiten
- Überarbeitung des vorhandenen WDVS
Mit den neuen Maßnahmen soll der aktuelle Sanierungsbedarf am Gebäude abgeschlossen werden. Das
WDVS aus den 1990er Jahren wurde durch Vögel und Vandalismus stark beschädigt. Eine Reparatur ist
zwingend erforderlich.
Mit der Einrichtung "Statthaus Böcklerpark" erfüllt die Kommune ihre Verpflichtung, jungen Menschen die
zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen
(§ 11 SGB VIII). Diese Verpflichtung ist im Sozialen Brennpunkt „Kottbusser Tor / Zentrum Kreuzberg“
und „Wassertorplatz“ unumstritten besonders hoch. Andere Standorte stehen nicht zur Verfügung,
deshalb ist es von besonderer Wichtigkeit, die Immobilie in einem angemessenen und nutzbarem
Zustand zu erhalten.
Von einem langfristigen Bestand dieser Einrichtung für die Kinder- und Jugendarbeit ist auszugehen. Die
Finanzierung erfolgt im Rahmen des Budgets des Jugendamtes. Auswirkungen auf die bw- Kosten sind
erst nach Fertigstellung bezifferbar.
Die Gesamtkosten betragen nach den Bauplanungsunterlagen vom (liegen noch nicht vor) 200.000 €.
10
Erläuterungen zu den Positionen der Investitionsplanung 2015 bis 2019
4011 / 71508 Neubau eines festen Zirkushauses am Standort Schatzinsel, May-Ayim-Ufer 4
Am Standort Circus Schatzinsel werden Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII
vorgehalten. Hierbei handelt es sich um ein zirkuspädagogisches Angebot mit regionaler und
überregionaler Wirkung. Auf dem Gelände befindet sich neben dem in Sanierung befindlichen
Bestandsgebäude ein Zirkuszelt mit 199 Plätzen.
Aufgrund der hohen Schallemissionen während der Zirkusaufführungen und der witterungsbedingten
Einschränkungen ist für die Jugendfreizeiteinrichtung Circus Schatzinsel ein dauerhafter und nachhaltiger
Veranstaltungsraum erforderlich.
Dadurch kann sichergestellt werden, dass das pädagogische Angebot weiter qualifiziert und ausgestaltet
werden kann. Darüber hinaus wird eine Jahres- und Tageszeiten unabhängigere Nutzung ermöglicht.
Die Finanzierung des Standortes erfolgt im Rahmen des Budgets des Jugendamtes. Auswirkungen auf
die bw- und buw-Kosten sind erst nach Fertigstellung des Neubaus bezifferbar.
Die Gesamtkosten betragen nach den Bauplanungsunterlagen vom (liegen noch nicht vor) 1.900.000 €.
Da für die Finanzierung der Maßnahme eine Antragstellung auf Fördermittel aus dem Programm Soziale
Stadt / Baufonds geprüft wird, soll durch die I-Planung eine erforderliche KoFinanzierung gesichert
werden.
4011 / 71601 Sanierung Natursteinmauer JC KoCa, Landsberger Allee 15
In der Außenanlage des JC KoCa befindet sich im terrassierten Gelände eine marode Stützmauer aus
Naturstein, die in weiten Teilen bereits abgestürzt ist, eine Gefahrenquelle darstellt und deshalb dringend
saniert werden muss.
Die Freifläche kann daher nicht im vollen Umfang genutzt werden, weshalb es zu
Angebotsseinschränkungen kommt. Insbesondere kann der Kletterturm nicht allseitig benutzt und
Veranstaltungen im Freigelände können nur eingeschränkt durchgeführt werden.
Mit der Einrichtung "JC KoCa“ erfüllt die Kommune ihre Verpflichtung, jungen Menschen die zur
Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen (§ 11
SGB VIII). Der Standort befindet sich in der Bezirksregion Karl-Marx-Allee Nord, in welcher das Angebot
an öffentlich geförderten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen defizitär ist, weshalb es von besonderer
Wichtigkeit ist, die Liegenschaft in einem gefahrfreien und angemessenen Zustand zu erhalten.
Von einem langfristigen Bestand dieser Einrichtung für die Kinder- und Jugendarbeit ist auszugehen. Die
Finanzierung erfolgt im Rahmen des Budgets des Jugendamtes.
Die Gesamtkosten betragen nach den Bauplanungsunterlagen vom (liegen noch nicht vor) 87.000 €.
4021 / 71510 Grundsanierung (energetisch und außerhalb energetisch) mit Sanierung und
Neugestaltung der Freifläche, Fürstenwalder Str. 30
Das Gesamtobjekt wird durch eine Kita incl. Familienzentrum (Leistungen nach §§ 22, 24 und 16 SGB
VIII) sowie durch den Mieter „Kinder- und Jugendambulanz Integral“ (Leistungen nach der
Rahmenvereinbarung zur sozialpädiatrischen Versorgung im Land Berlin gemäß § 2 der
Frühförderungsverordnung zu § 30 SGB IX) genutzt. Alle Angebote werden dringend benötigt, so dass
der Erhalt des Standortes von großer Wichtigkeit ist.
Das gesamte Gebäude Fürstenwalder Str. 30 befindet sich in einem sehr schlechten Zustand.
Insbesondere müssen die zum Teil nicht mehr zu öffnenden Fenster und Glasgänge ausgetauscht, das
Dach, die Berohrung und die Heizungsanlage erneuert werden.
Die Freifläche muss zwingend grundsaniert und neu gestaltet werden, da auf Grund des alten
Baumbestandes Unfallquellen (Wurzelwerk) bestehen. In diesem Zusammenhang ist möglicherweise
auch die Notwendigkeit einer Tiefenenttrümmerung gegeben.
Auswirkungen auf die bw- und buw-Kosten sind erst nach Fertigstellung des Anbaus bezifferbar.
Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf (liegen bisher für eine Teilmaßnahme i.H.v.
1.603.000 € vor) 4.830.000 €.
11
Erläuterungen zu den Positionen der Investitionsplanung 2015 bis 2019
4040 / 71501 Komplettsanierung des Gebäudes Singerstr. 22
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und wurde bisher nicht saniert. Maßnahmen erfolgten lediglich
im kleinen Rahmen des Bauunterhalts. Das Gebäude ist dringend sanierungsbedürftig.
Insbesondere sind folgende Maßnahmen umzusetzen
- Energetische Hüllensanierung mit Fenster, Fassade, Dach
- Abdichtungsarbeiten
- Heizung-, Lüftung-, Sanitär- und Elektroanlagen sind komplett zu sanieren
- Tischlerarbeiten
- Maler- und Bodenbelagsarbeiten
- Barrierefreie Erschließung des Gebäudes
Das Objekt ist an einen Träger der freien Jugendhilfe vermietet, der an diesem Standort eine Krisen- und
Clearingeinrichtung für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre mit 24h-Betreuung anbietet. Der Standort soll
langfristig für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII erhalten bleiben.
Die Finanzierung des Standortes erfolgt im Rahmen des Budgets des Jugendamtes. Auswirkungen auf
die bw- und buw-Kosten sind erst nach Fertigstellung des Neubaus bezifferbar.
Die Gesamtkosten betragen nach den Bauplanungsunterlagen vom (liegen noch nicht vor) 2.700.000 €.
12
Zusammenstellung der Bauinvestitionen der pauschalen Zuweisung
Anlage 1a
Kapitel
Titel
3800
3800
3701
4500
3704
4021
3800
3702
4011
4011
3810
3800
3800
3810
3306
3306
3800
3701
3810
3701
4011
3810
3810
3810
4040
3810
3701
4011
3800
3810
3810
73816
73811
71510
71901
71506
71510
73821
71501
71601
71508
71643
73819
73813
71641
71508
71509
73820
71512
71642
71511
71507
71632
71644
71646
71501
71645
71505
71505
73810
71639
71640
Beträge in T€
Kurz-Bezeichnung
Straße Rüdersdorfer Str
Umbau Rigaer Str
Erweiterung Thalia-GS (2.BA)
pauschale Zuweisung
Fachräume Böckhstr
Sanierung Fürstenwalder Str
Fahrradstreifen Boxhagener Kiez
WAT-Räume, Georg-Weerth-Schule
Sanierung Steinmauer JFE KoCa
Neubau Zirkushaus Schatzinsel
Uferwege auf Stralau
Umbau Bödikerstraße
Gehwege Weidenweg
Spielplatz Friedenstr im Volkspark
Koppenstr, Dachsanierung
Gebäudeleittechnik (2 BA)
Umbau Matternstraße
Rektorenhaus Pettenkofer-Grundschule
Uferwege Landwehrkanal
Thalia-GS, Sporthalle und Außenanlagen
Sanierung und Dämmung Statthaus Böcklerpark
Spielplatz Büsching/Höchste St
Spielplatz Palmkernzeile
Wege im Vktoriapark
Komplettsanierung Singerstr. 22
Sanierung Bunkerberg FrHain
Sporthallenneubau Hallesche St
Teilsanierung Schatzinsel
Umbau Eldenaer Str
Spielplatz Muskauer/Manteuffel
Spielplatz Böckhstr
Summe:
Zur Verfügung stehende Mittel
Finanziert Finanzierbar
bis 2014 aus Rücklage
350
257
391
493
388
107
142
19
101
193
650
300
2015
330
144
1.400
952
400
428
51
100
2016
72
1.481
930
800
1.062
295
100
2018
2017
0
930
300
1.800
350
905
87
135
133
100
930
1.202
2019
ff
930
0
165
357
331
340
190
440
300
100
300
85
400
300
200
800
625
270
200
240
225
300
100
100
50
195
1.900
2.700
2.600
400
2.950
131
506
150
170
4.762
4.762
0
4.740
4.740
0
4.740
4.740
0
4.740
4.740
0
Gesamtfinanziert
937
1.100
3.376
4.740
4.740
0
10.745
1.500
4.634
696
1.270
87
135
490
431
340
190
840
600
300
1.295
710
2.170
200
240
225
3.000
2.700
500
3.000
150
800
150
170
32.236
I-Planung 15-19 Beträge.xls Iplanung nach Priorität
Druck: 10.12.2014
Zusammenstellung der Bauinvestitionen der pauschalen Zuweisung
Anlage 1b
Amt
FM
FM
Schul
Schul
Schul
Schul
Schul
Schul
Tief
Tief
Tief
Tief
Tief
Tief
Tief
Nat
Nat
Nat
Nat
Nat
Nat
Nat
Nat
Nat
Jug
Jug
Jug
Jug
Jug
Jug
Kapitel
Titel
3306
3306
3701
3701
3701
3701
3702
3704
3800
3800
3800
3800
3800
3800
3800
3810
3810
3810
3810
3810
3810
3810
3810
3810
4011
4011
4011
4011
4021
4040
4500
71508
71509
71505
71510
71511
71512
71501
71506
73810
73811
73813
73816
73819
73820
73821
71632
71639
71640
71641
71642
71643
71644
71645
71646
71505
71507
71508
71601
71510
71501
71901
Beträge in T€
Kurz-Bezeichnung
Koppenstr, Dachsanierung
Gebäudeleittechnik (2 BA)
Sporthallenneubau Hallesche St
Erweiterung Thalia-GS (2.BA)
Thalia-GS, Sporthalle und Außenanlagen
Rektorenhaus Pettenkofer-Grundschule
WAT-Räume, Georg-Weerth-Schule
Fachräume Böckhstr
Umbau Eldenaer Str
Umbau Rigaer Str
Gehwege Weidenweg
Straße Rüdersdorfer Str
Umbau Bödikerstraße
Umbau Matternstraße
Fahrradstreifen Boxhagener Kiez
Spielplatz Büsching/Höchste St
Spielplatz Muskauer/Manteuffel
Spielplatz Böckhstr
Spielplatz Friedenstr im Volkspark
Uferwege Landwehrkanal
Uferwege auf Stralau
Spielplatz Palmkernzeile
Sanierung Bunkerberg FrHain
Wege im Vktoriapark
Teilsanierung Schatzinsel
Sanierung und Dämmung Statthaus Böcklerpark
Neubau Zirkushaus Schatzinsel
Sanierung Steinmauer JFE KoCa
Sanierung Fürstenwalder Str
Komplettsanierung Singerstr. 22
pauschale Zuweisung
Finanziert
bis 2014
388
Finanzierbar
aus Rücklage
107
2015
1.400
101
391
193
493
100
400
506
144
350
257
330
2016
2017
1.481
2018
2019
ff
440
300
400
300
50
2.950
270
800
1.900
195
0
100
800
905
300
300
165
72
340
100
51
295
331
100
200
350
240
150
170
133
190
85
357
625
225
100
300
19
400
2.700
131
200
142
428
952
135
87
1.800
1.062
930
930
1.202
930
0
100
930
2.600
Gesamtfinanziert
840
600
3.000
3.376
2.170
1.295
1.270
1.500
800
1.100
340
937
431
300
696
240
150
170
190
710
490
225
500
3.000
150
200
135
87
4.634
2.700
0
Summe:
Zur Verfügung stehende Mittel
1.391
1.050
4.762
4.762
0
4.740
4.740
0
4.740
4.740
0
4.740
4.740
0
4.740
4.740
0
10.745
32.236
I-Planung 15-19 Beträge.xls Iplanung nach Kapitel-Titel
Druck: 10.12.2014
Zusammenstellung der Investitionen außerhalb der pauschalen Zuweisung
Anlage 2
Amt
Beträge in T€
Kurz-Bezeichnung
Kapitel
Titel
3306
70101
Grundinstandsetzung des Daches und energetische
Sanierung des Rathauses Kreuzberg, Yorckstraße
7.512
Ratenaufteilung erst durch Festsetzung SenFin
3701
70115
12.500
Ratenaufteilung erst durch Festsetzung SenFin
3911
3912
3940
86322
86322
82163
3960
3995
4200
86319
86322
34192
4200
88305
4200
89331
4200
4520
4500
89339
83190
81178
Neubau einer Grundschule am Standort der
Emanuel-Lasker-Oberschule
Darlehen nach dem SGB XII und AsylbLG
Darlehen nach dem SGB XII und AsylbLG
Abgeltung von Rückerstattungsansprüchen anderer
(Tilgung Stallschreiberstr.)
Darlehen an Leistungsberechtigte nach SGB II
Darlehen nach dem SGB XII und AsylbLG
Zweckgebundene Rückführungen von
Sanierungsfördermitteln sowie Abführung von
Finanzierungsbeträgen
Infrastrukturmaßnahmen in
Stadterneuerungsgebieten
Städtebauliche Sanierungs- und
Entwicklungsmaßnahmen
Städtebauliche Einzelmaßnahmen
Kauf festverzinslicher Wertpapiere
neue Beschaffungen mit Gesamtkosten bis zu 100
TEUR
Summe
Gesamt
2015
2016
2017
2018
2019
310
30
450
310
30
450
310
30
450
310
30
450
310
30
450
807
49
500
807
49
500
807
49
500
807
49
500
807
49
500
500
500
500
500
500
1.500
1.500
1.500
1.500
1.500
700
1.992
700
1.992
199
700
1.992
199
700
1.992
199
700
1.992
199
7.037
7.037
7.037
7.037
I-Planung 15-19 Beträge.xls Maßn neben der pausch Zumessung
Druck: 10.12.2014