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VzB_Investionsplanung 2015_2019.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
VzB_Investionsplanung 2015_2019.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
14.10.15, 07:37
Aktualisiert
27.01.18, 11:40

Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abteilung Finanzen, Facility Management, Kultur und Weiterbildung Bezirksverordnetenversammlung Drucksachen-Nr.: Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin _______________________________________________________________ Vorlage zur Beschlussfassung Entwurf der Investitionsplanung für die Haushaltsjahre 2015 bis 2019 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Der Entwurf der Investitionsplanung 2015 bis 2019 wird mit den auf der Grundlage der pauschalen Zuweisung für Investitionen veranschlagten Baumaßnahmen (Anlage 1) sowie der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, der anzumeldenden Baumaßnahme der gezielten Zuweisung und den nicht aus der Teilsumme für Investitionen zu finanzierenden übrigen Investitionsausgaben (Anlage 2) beschlossen. Die Ausgaben 2015 stimmen mit den Haushaltsplanansätzen für das Haushaltsjahr 2015 überein. Diese sind aufgrund der bestehenden Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2014/2015 nicht veränderbar. Die Ansätze der Jahre 2016 und 2017 werden Grundlage für die Haushaltsplanung 2016 und 2017. Das Bezirksamt wird ermächtigt, Verpflichtungsermächtigungen und ggf. redaktionelle textliche Änderungen sowie Anpassungen aufgrund von Beschlüssen der BVV, Senat und Abgeordnetenhaus in die Investitionsplanung einzuarbeiten. 1. Begründung: Der Bezirk hat seine Anmeldungen für das Investitionsprogramm 2015 bis 2019 an die Senatsverwaltung für Finanzen zum 20.02.2015 einzureichen. Sie basieren auf Zuarbeiten der bezirklichen Fachdienststellen und deren Abstimmung mit den bauenden Bereichen. Folgende Teilsumme für Investitionen steht dem Bezirk für die zu planenden Jahre zur Verfügung: (Angaben in T€) Zuweisungen / Jahr 2016 2017 2018 2019 a) Pauschale Zuweisung für Bau- 4.740 4.740 4.740 4.740 maßnahmen unter 5,5 Mio. € b) Zuweisung für Städtebauförder- 2.200 2.200 2.200 2.200 mittel 6.940 6.940 6.940 6.940 Gesamt 1 Gegenüber dem Aufstellungsrundschreiben 2013-2017 sind die Beträge, über die der Bezirk verfügen kann, erneut geringfügig abgesenkt. Die Ausgaben für Städtebaufördermittel sind unverändert. Es ist erneut zulässig, bis zu 20 v.H. der pauschalen Zuweisung nicht für investive Maßnahmen vorzusehen, sondern zusätzlich für die bauliche Unterhaltung des Hochbaus einschließlich des Landschaftsgartenbaus und des Tiefbaus zu verwenden. Angesichts des Instandhaltungsrückstaus bei öffentlichen Gebäuden und zur Entlastung des Konsolidierungsdrucks auf den Verwaltungshaushalts macht der Bezirk mit der Unterschreitung der Zuweisungsraten um 930 T€ von der Möglichkeit im Rahmen der Investitionsplanung Gebrauch. Der Betrag wird hierfür zunächst bei 4500 / 71901 veranschlagt. Danach ergibt sich folgender Investitionsrahmen: (Angaben in T€) 2016 2017 4.740 4.740 Zuweisungen /Jahr Betrag pauschale Zuweisung 2014 4.740 2015 4.740 Umwandlung in bauliche Unterhaltung -930 -930 -930 -930 3.810 3.810 3.810 3.810 3.810 3.810 3.810 3.810 Betrag pauschale Zuweisung nach Umwandlung in bauliche Unterhaltung Veranschlagt wurden Anmeldung von Baumaßnahmen Änderungen aufgrund überarbeiteter Prioritätensetzungen führen für Baumaßnahmen unter 5,5 Mio. € Gesamtkosten der pauschalen Zuweisung zu Verschiebungen von bisher vorgesehenem Baubeginn bzw. zu Anpassungen von Bauraten. Hierbei wurden zuvorderst die schon 2015 laufenden Baumaßnahmen ausfinanziert. Neubeginner wurden nach der Prioritätensetzung der Dienststellen in gesamtbezirklichen Kontext berücksichtigt. Die in der Spalte „ff“ ausgewiesenen Beträge stellen grundsätzlich den in Folgejahren noch bestehenden Bedarf der jetzt vorgesehenen Maßnahmen dar. Neue Baumaßnahmen über 5,5 Mio. € Gesamtkosten dürfen nur in begründeten Fällen angemeldet werden und bedürfen noch einer Dringlichkeitsbestätigung durch die jeweilige Senatsfachverwaltung. Vom Bezirk wird hierfür nochmals die Maßnahme „Grundinstandsetzung des Daches und energetische Sanierung des Rathauses Kreuzberg, Yorckstraße“ angemeldet. Die Maßnahme fand bei der vorangegangenen Investitionsplanung keine Berücksichtigung. Erstmalig angemeldet werden soll der „Neubau einer Grundschule am Standort der Emanuel-Lasker-Oberschule“. 2 Erwerb von beweglichen Sachen, Darlehen und Wertpapiere Die Anmeldungen 2016 und 2017, die - außerhalb der Investitionszuweisung - aus den Abteilungsbudgets zu finanzieren sind, werden in der derzeitigen Planungsphase nicht detailliert getrachtet. Lediglich zur Sicherstellung der Aussagekraft wird summarisch ein Betrag in Höhe von 199 T€ (entspricht der Summe investiver Beschaffungen im Haushaltsjahr 2015) eingestellt. Die Beträge für Kauf festverzinslicher Wertpapiere (nur Kapitel 4520) und für Darlehen werden im Zuge der Haushaltsplanung festgesetzt und bleiben vorerst gegenüber der alten Veranschlagung im Haushalt 2014 unverändert. 2. Rechtsgrundlage: § 31 LHO §12 Abs. 2 Ziffer 8 BezVG 3. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzierung: 3.1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Die in der Investitionsplanung 2016 und 2017 ausgewiesenen Ansätze werden in den Haushaltsplan 2016/2017 eingestellt. Sich aus den Baumaßnahmen ergebende Folgekosten sind im Rahmen der Budgetzuweisung für konsumtive Ausgaben in eigener Verantwortung der Fachämter zu finanzieren. Im Einzelnen wird hierzu auf die beigefügten Erläuterungen verwiesen. Bei den Ausgaben der Hauptgruppe 8 (mit Ausnahme der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen) werden die Ansätze erst im Rahmen der Haushaltsplanung 2016/2017 gebildet. 3.2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: durch diese Vorlage keine Berlin, 10 . 12.2014 Monika Herrmann Bezirksbürgermeisterin Jana Borkamp Bezirksstadtraträtin 3 Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Erläuterungen zu den Positionen der Investitionsplanung 2015 bis 2019 Folgende Anmeldungen sollen als große Baumaßnahme der gezielten Zumessung erfolgen 3306 /70101 Grundinstandsetzung Dach und energetische Erneuerung des Rathauses Kreuzberg - Altbauteil Der Gebäudeteil – Altbau – des Rathauses Kreuzberg – Yorckstraße 4-11 – ist Teil des Gesamtstandortes Rathaus Kreuzberg und unverzichtbarer Bestandteil der langfristigen Raum- und Flächenplanung. Derzeit gibt es eine Vielzahl von Schadstellen am vorhandenen Dachstuhl, eine in Teilen schadstoffhaltige Dacheindeckung sowie keine ausreichende energetische Dämmung der äußeren Gebäudehülle. Im Rahmen der Investitionsmaßnahme sollen der Dachstuhl ertüchtigt, die Dacheindeckung erneuert, eine Wärmedämmung der obersten Geschossdecke hergestellt sowie Fassade (WDVS) und Fenster energetisch saniert werden. Die Gesamtkosten einschließlich Architektenhonorare, Bauleitung, Projektsteuerung und Sonderfachleute betragen nach Kostenschätzung auf 7.512.000 €. Folgekosten entstehen nicht, da die Sanierung im vorhandenen Bestand erfolgt, es wird mit einer Verringerung der Heizkosten gerechnet. 3701 /70115 Neubau einer Grundschule am Standort der Emanuel-Lasker-Oberschule - Neubau eines Verbindungsbaus (in Ergänzung zum 2 zügigen Modularen Ergänzungsbau) - Neubau einer Sporthalle mit 2 Hallenteilen - Gestaltung der Freiflächen Aufgrund des drastischen Anstiegs der Schülerzahlen im Grundschulbereich entsteht in der Schulregion VIII (Frankfurter Allee Süd) ein erheblicher Schulraumbedarf. Dieser geht hervor aus Geburtensteigerungen und Einwohnerzuwächsen durch Wohnungsneubau. Vom Schuljahr 2016 ausgehend bis zum Schuljahr 2019/20 entsteht ein Bedarf für eine dreizügige Grundschule. Der Bedarf kann durch die vorhandenen Raumkapazitäten in diesem Prognoseraum bereits zum Schuljahr 2016/17 nicht mehr abgedeckt werden. Daher soll im 1. Bauabschnitt über das Förderprogramm Stadtumbau Ost ein Modularer Ergänzungsbau für 2 Grundschulzüge am Standort Corinthstraße angeordnet werden, so dass zum Schuljahresbeginn 2016/17 der Schulbetrieb aufgenommen werden kann. Im nächsten Schritt soll ein dritter Grundschulzug in einen Verbindungsbau zwischen dem Modularen Ergänzungsbau und der Emanuel-Lasker-Schule erfolgen. Zudem soll eine Sporthalle mit zwei Hallenteilen gebaut werden. Anschließend muss eine Freiflächenumgestaltung erfolgen, da der Grundschulneubau eine neue Flächenaufteilung zur E.-Lasker-Schule erfordert. Die Gesamtkosten einschließlich der Baunebenkosten werden in einer ersten Kostenannahme, die auf Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie sowie eines durchgeführten Gutachterverfahrens (Wettbewerbs) beruhen, mit ca. 12,5 Mio. € beziffert. Folgekosten entstehen, da zusätzliche Schulkapazitäten geschaffen werden. Erläuterungen zu den Positionen der Investitionsplanung 2015 bis 2019 Folgende Anmeldungen sollen als bezirkliche Baumaßnahmen der pauschalen Zumessung erfolgen Einzelplan 33 3306 / 71508 Sanierung des Dachgeschosses einschließlich Schadstoffsanierung und energetischer Dämmung im Bürodienstgebäude Koppenstraße 38-40 Der Dachstuhl im Gebäude ist hochgradig schadstoffbelastet und im Zusammenhang mit der aufgrund vielfacher Undichtigkeiten notwendigen Dachhauterneuerung zu sanieren. Das Dachgeschoss wird dabei als ausbaufähiges Dachgeschoss entsprechend den Anforderungen der aktuellen ENEV wiederhergestellt. Durch die Maßnahme soll der Bestand der Immobilie gesichert, Gesundheitsgefährdungen für die MitarbeiterInnen und BesucherInnen sowie Schädigungen der Gebäudesubstanz verhindert werden. Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 840.000 €. Eine Reduzierung der Energie- und Heizkosten wird erwartet. Folgekosten entstehen nicht, da die Sanierung im vorhandenen Bestand erfolgt. 3306 / 71509 Ausstattung von Schulen, Bürodienstgebäuden und Sportgebäuden mit Gebäudeleittechnik Zum momentanen Zeitpunkt befindet sich die Anlagentechnik auf dem notwendigsten elektrotechnischen Standard und bietet kaum automatisierungstechnische Möglichkeiten. Da keine übergeordnete Managementebene vorhanden ist, werden die betriebstechnischen Anlagen manuell überwacht und gewartet. Durch die fehlende moderne Regelungstechnik ist daher ein energetisch sinnvolles und wirtschaftliches Betreiben kaum möglich. Energieeffiziente Verbesserungen sind daher eher mühselig. Der bereits realisierte Einbau der GLT in ca. 20 Schulen war daher ein erster Schritt in eine effiziente Energienutzung, Anlagenüberwachung und -optimierung. Durch den Einsatz neuer Regelungstechnik, die speziell auf das Liegenschaftsobjekt und dessen Nutzerverhalten angepasst wird, können im ersten Schritt Einsparungen von ca. 15% erwartet werden. Durch die Anbindung weiterer Liegenschaften soll eine Anlage errichtet werden, die von einem zentralen Standort aus als Managementsystem (GLT) über mehrere verschiedene Liegenschaften fungiert. Zweck der Anlage soll es sein, den Energieprozess von den verschiedenen Liegenschaften zu überwachen, zu kontrollieren und zu optimieren. Demnach soll jede Liegenschaft mit der entsprechenden Technik ausgerüstet werden, um für ein erfolgreiches und sicheres Energiemanagement zu sorgen. Dazu gehört beispielsweise die Datenerfassung sämtlicher bereits mit Datenbus ausgestatteter Energiezähler oder die Erfassung und Einstellung von verschiedensten bereits mit Datenbus ausgestatteten Reglern. Die Gesamtkosten belaufen sich in Abhängigkeit der Anzahl der angeschlossenen Liegenschaften auf bis 6.000.000 €. Eine Reduzierung der Energie- und Heizkosten wird als unmittelbares Ergebnis der Maßnahme erwartet. Folgekosten entstehen, wenn zur Datenübermittlung ein Mobilfunksystem eingesetzt und Software-Wartungsverträge abgeschlossen werden. 2 Erläuterungen zu den Positionen der Investitionsplanung 2015 bis 2019 Einzelplan 37 3701 / 71505 Neubau einer Sporthalle und Außenanlagen Clara-Grunwald-Grundschule, Hallesche Straße Die 2,5 zügige Clara-Grunwald-Grundschule, Hallesche Straße 24 hat keine Sportanlagen. Es besteht der Bedarf für eine zweiteilige Sporthalle sowie an Außensportanlagen. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages (”Triade”) verpflichtet sich der Investor - in Abhängigkeit von der Errichtung einer bestimmten Anzahl von Wohneinheiten - zur Zahlung eines Folgekostenzuschusses. Durch den Neubau der Sporthalle kann der Sportunterricht der Schule am Standort abgesichert werden. Darüber hinaus kann hier der Bedarf einer benachbarten Grundschule anteilig abdeckt werden und von Vereinen etc. mitgenutzt werden. Im Rahmen eines Städtebaulichen Workshopverfahrens „Block 608 Hallesches Ufer/Großbeeren-/Möckern- und Hallesche Straße“ wird in 2014 die Einpassung einer zweizügigen Sporthalle mit untersucht. Hinweis: Mit der Einpassung von 2 Hallenteilen sind Grunderwerbskosten verbunden. Diese Kosten sind derzeit unbekannt, können aber - gemäß städtebaulichem Vertrag - aus den Mitteln des Folgekostenzuschusses (Zweckbindung 1,1 Mio. €) getätigt werden. Alternativ ist zu prüfen, ob nur 1 HT Sporthalle realisiert wird. Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 3.000.000 €. 3701/715 10 Erweiterung der Thalia-Grundschule auf 3 Züge, Alt-Stralau Aufgrund weiterer Wohnungsneubebauung im ehemaligen Entwicklungsgebiet und damit vermehrter Zuzugsbewegungen entsteht kurz- und mittelfristig ein dauerhaften Bedarf, der die Bereitstellung einer Grundschule mit einer Kapazität für 3 Züge erfordert. In diesem Zusammenhang soll ein zweiter Erweiterungsbau für einen Grundschulzug (10 Unterrichts- und Freizeiträume) erfolgen. Eine Fläche ist dafür bereits vorgehalten worden. Die Bedarfsanerkennung von Sen BJW liegt vor. Bestätigte Bauplanungsunterlagen vom 7.08.2013 über 3.376.000 € liegen vor. Folgekosten entstehen durch Erweiterung der Bruttogeschossfläche und werden im Rahmen der Budgetzuweisung für konsumtive Ausgaben finanziert. 3701/715 11 Neubau einer Sporthalle und von Außenanlagen der Thalia-Grundschule, Alt-Stralau Aufgrund weiterer Wohnungsneubebauung im ehemaligen Entwicklungsgebiet und damit vermehrter Zuzugsbewegungen entsteht kurz- und mittelfristig ein dauerhaften Bedarf, der die Bereitstellung einer Grundschule mit einer Kapazität für 3 Züge erfordert. Laut geltendem Musterraumprogramm für 3 Grundschulzüge sind 2 Hallenteile vorzusehen. Zur Zeit verfügt die Schule nur über eine kleine Gymnastikhalle und hat aufgrund ihrer Halbinsellage nicht die Möglichkeit andere Sporthallen im Bezirk mitzunutzen. Ein weiterer Hallenteil ist daher mittelfristig mit vorzusehen. Gemäß Bebauungsplan ist am nördlichen Teil des Grundstücks ein Standort für die Sporthalle vorgesehen. In der 2. Bebauungsplanänderung sind zusätzliche Auflagen zur Dach- und Fassadenbegrünung festgelegt worden. Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 2.170.000 €. (1.870 T€ für Neubau Sporthalle, 300 T€ für Außenanlagen) Folgekosten entstehen durch Erweiterung der Bruttogeschossfläche und werden im Rahmen der Budgetzuweisung für konsumtive Ausgaben finanziert. 3 Erläuterungen zu den Positionen der Investitionsplanung 2015 bis 2019 3701 / 71512 Grundsanierung des Direktorenhauses der Pettenkofer-Grundschule, Pettenkoferstraße 20-24 Aufgrund von Geburtensteigerung und Wohnungsneubebauung und damit vermehrtem Zuzug entsteht kurzfristig ein Bedarf, der die Bereitstellung einer Grundschule mit einer dauerhaft benötigten Kapazität für 4 Züge., Durch die Herrichtung des Direktorenhauses für schulische Zwecke können Grundschulplätze für 0,5 Züge geschaffen werden. Damit kann die derzeit 3,5 zügige PettenkoferGrundschule auf künftig 4 Züge erweitert werden. Das Gebäudeensemble der Pettenkofer Grundschule steht unter Denkmalschutz. Das Schulgebäude wurde bereits umfassend saniert. Beim Rektorenhaus wurde bisher nur die Hülle und das Dach denkmalgerecht saniert. Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 1.294.500 €. Folgekosten entstehen durch Erweiterung der Bruttogeschossfläche und werden im Rahmen der Budgetzuweisung für konsumtive Ausgaben finanziert. 3702 / 71501 Umbau und Schaffung von Arbeitsräumen Georg-Weerth-Schule, Eckertstraße Die Georg-Weerth-Schule, Eckerstraße 18, verfügt über keinen WAT-Bereich. Somit ist eine Beschulung nach Rahmenlehrplan derzeit nicht gesichert. Auf der Grundlage des mit der Schule abgestimmten Bedarfsprogramms muss diese Maßnahme zur Absicherung des Unterrichts sehr zeitnah umgesetzt werden. Grundlage des Bedarfsprogramms bildet das Musterraumprogramm (MRP) für eine vierzügige Sekundarschule (SenBJW, II B vom April 2012). Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 1.270.00 €. Folgekosten entstehen durch Erweiterung der Bruttogeschossfläche im Keller und werden im Rahmen der Budgetzuweisung für konsumtive Ausgaben finanziert. 3704/ 71506 Umbau und Schaffung von Fachräumen, Herrmann-Hesse-Gymnasium, Böckhstraße Die Hermann-Hesse-Schule, Böckhstraße 16-20 ist ein 3-zügig eingerichtetes Ganztagsgymnasium, das dauerhaft im Schulnetz verbleibt. Aufgrund der unzureichenden naturwissenschaftlichen Fachräume können Experimente und Demonstrationen nicht mehr im erforderlichen Umfang durchgeführt werden, da sie teilweise sicherheitsgefährdend sind. Die Übungsräume haben jeweils nur 16 Arbeitsplätze, statt jeweils 25. Da die Schule aus mehreren getrennten Gebäuden besteht, sind die Fachräume über verschiedene Gebäude verteilt, wodurch der Schulbetrieb auch im naturwissenschaftlichen Bereich beeinträchtigt wird. Im Rahmen dieser I-Maßnahme ist auch der baulich und räumlich defizitäre Kunstund Musikbereich für ein 3-zügiges Gymnasium herzurichten. Bestätigte Bauplanungsunterlagen vom 10.12.2013 über 1.500.000 € liegen vor. Folgekosten entstehen nicht, da der Einbau im vorhandenen Bestand erfolgt. 3800 / 73810 Umbau der Eldenaer Straße von Thaerstraße bis Proskauer Straße Die Eldenaer Straße weist überwiegend eine schadhafte Gehwegkonstruktion auf. Die Gehwege weisen erhebliche Unebenheiten, gerissene und zerbrochene Gehwegplatten und teilweise provisorische Befestigungen auf. Die Baumscheiben bedürfen neuer Einfassungen. Die Baumreihen weisen Lücken auf, die zu schließen sind. Der ruhende Verkehr ist überwiegend zu Gunsten von Radfahrstreifen auf der Fahrbahn in den Seitenbereichen neu zu ordnen. Die Fahrbahn weist punktuell Schäden auf, welche durch Erneuerung der Fahrbahndecke zu beheben sind. Bestätigte Bauplanungsunterlagen vom 18.09.2013 über 660.000 € liegen vor. 4 Erläuterungen zu den Positionen der Investitionsplanung 2015 bis 2019 Einzelplan 38 3800 / 73811 Umbau der Rigaer Straße von Bersarinplatz bis Proskauer Straße Die Rigaer Straße besitzt einen Fahrbahnabschnitt mit starken Versackungen in der Großpflasterdecke, welche ein stetiges Fahren nicht ermöglicht und zusätzlichen Verkehrslärm im Wohngebiet verursacht. Das Pflaster soll im Fahrbereich durch eine Asphaltbefestigung ausgetauscht werden, um den Verkehrslärm zu mindern und den Fahrkomfort für Krafträder und Radfahrer wesentlich zu erhöhen. Die punktuell in den anderen Fahrbahnabschnitten vorhandenen Schäden in der Asphaltdecke werden durch Erneuerung der Fahrbahndecke in diesen Bereichen beseitigt. Die Borde stehen teilweise schief und müssen in einen verkehrssicheren Zustand versetzt werden. Die Gehwege weisen erhebliche Unebenheiten, gerissene und zerbrochene Gehwegplatten und teilweise provisorische Befestigungen auf. Die Bestandteile lösen sich daher zunehmend aus dem Verbund. Die Gehwege sind zu erneuern und zusätzliche behindertengerechte Querungsstellen für die Fußgänger in Form von Gehwegvorstreckungen zu schaffen. Die Parkstreifen sind baulich abzugrenzen. Der Straßenumbau erfolgt gemäß der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet Samariterviertel. Bestätigte Bauplanungsunterlagen vom 18.11.2009 über 1.100.000 € liegen vor. 3800 / 73813 Umbau der Gehwege Weidenweg von Bersarinplatz bis Liebigstraße Die Gehwege der Straße Weidenweg haben ihre Nutzungsdauer erreicht und müssen vollständig erneuert werden. Die Tragschicht muss wegen der großflächigen Versackungen ergänzt und gebrochenes Plattenmaterial erneuert werden. Es sind die mehrfach gebrochenen Granitplatten auszutauschen bzw. zu ersetzen. Schief liegende Platten sind auf neuer Bettung auszurichten. Die Ausbesserungen des Plattenbelages durch Pflaster und Gussasphalt sind zu beseitigen. Der Oberstreifen des Gehweges weist in Abschnitten infolge Wurzelschäden keine Befestigung mehr auf. Die unbefestigten Stellen sind neu zu pflastern. Das vorhandene Pflaster ist durch zahlreiche Provisorien ausgebessert worden. Hier ist wieder ein neuer Belag einzubauen, Fehlstellen sind zu ersetzen. Die vorhandenen Versackungen des Mosaikpflasters sind im Unterstreifen zu beseitigen. Die größtenteils schief stehenden Borde sind zu richten, defekte Borde auszutauschen. Insgesamt soll mit der Baumaßnahme die Verkehrssicherheit wieder dauerhaft hergestellt und der Straßenraum gestalterisch durch Ergänzung des Baumbestandes aufgewertet werden. Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 340.000 €. 3800 / 73816 Erneuerung der Fahrbahn und südl. Gehwegabschnitt Rüdersdorfer Straße Die Fahrbahn der Rüdersdorfer Straße weist im Abschnitt von Marchlewskistraße bis Wedekindstraße zahlreiche Reparaturstellen in großflächig gestörten Bereichen, hervorgerufen durch die eingetragenen erhöhten Verkehrslasten und Wassereintritte auf. Dies resultiert wiederum aus der gestörten und gealterten Asphaltdecke. Ein Gutachten hat ergeben, dass die Fahrbahn nicht mehr wirtschaftlich durch Instandsetzungsmaßnahmen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten ist und eine Erneuerung des gebundenen Oberbaus notwendig wird. Die vorhandene hydraulisch gebundene Verfestigung in der Tragschicht ist im Gefüge entfestigt. Der gegenwärtige Konstruktionsaufbau ist insgesamt als nicht ausreichend tragfähig und standfest für die vorliegende Verkehrsbelastung einzustufen. Die Rüdersdorfer Straße ist größtenteils Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes mit örtlicher Verbindungsfunktion (Stufe III gemäß STEP 2002) bzw. Ergänzungsstraße zu diesem Netz mit besonderer Bedeutung. In einem Abschnitt der Rüdersdorfer Straße verkehrt regelmäßig eine Omnibuslinie. In der Rüdersdorfer Straße ist die Markierung von Radfahrstreifen straßenverkehrsbehördlich angeordnet worden, welche wegen der desolaten Oberfläche jedoch nicht umgesetzt werden kann. Der südliche Gehweg ist im Abschnitt von Rüdersdorfer Straße 68 bis gegenüber der Einmündung Fredersdorfer Straße derzeit unbefestigt. Da sich in den letzten Jahren das Fußgängeraufkommen wesentlich erhöht hat, ist eine Befestigung des Gehweges mit Kunststeinplatten und Mosaikpflaster im Ober- und Unterstreifen geboten. Bestätigte Bauplanungsunterlagen vom 18.09.2013 über 482.000 € liegen vor. 5 Erläuterungen zu den Positionen der Investitionsplanung 2015 bis 2019 3800 / 73819 Ersatzbau der Bödikerstraße von Persiusstraße bis Laskerstraße Das Berliner Straßengesetz verpflichtet in seinem § 7 das Bezirksamt als Träger der Baulast die öffentlichen Straßen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entsprechend verkehrssicher zu unterhalten, zu erweitern, zu verbessern oder zu ändern. Der Ersatzbau der Bödikerstraße von Persiusstraße bis Laskerstraße gehört zu diesen Aufgaben. Die Verkehrsanlage kann nur durch eine wesentliche Substanzerneuerung in einen Zustand versetzt werden, der eine verkehrssichere Benutzbarkeit auf Dauer sichert. Maßnahmen der baulichen Unterhaltung im Sinne einer einfachen Sanierung sind hier nicht mehr ausreichend. Die Fahrbahn wurde in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Bereichen durch Sondernutzer öffentlicher Straßen für Zwecke der öffentlichen Versorgung aufgebrochen und nicht einheitlich geschlossen. Die zwischen diesen Bereichen verbliebene Konstruktion hat sich infolge der Witterungseinflüsse der vergangenen strengen Winter unerwartet stark gesenkt, ist gerissen und hat weitestgehend ihre Stabilität verloren, so dass absehbar eine akute Gefährdung der Verkehrssicherheit befürchtet wird. Darüber hinaus hat eine Baugrunduntersuchung ergeben, dass in weiten Teilen die Tragschicht nur aus einer Bauschuttauffüllung besteht. Unter diesen Voraussetzungen ist weder eine Sanierung der Fahrbahndecke im Sinne der baulichen Unterhaltung – wie ursprünglich vorgesehen – noch eine fachgerechte Wiederherstellung der Fahrbahnkonstruktion im Bereich der vielen ehemaligen Gräben der Sondernutzer nach den Regeln der Technik möglich und wirtschaftlich vertretbar. Wegen der starken und zahlreichen Unebenheiten besteht außerdem eine erhöhte Unfallgefahr für die Fahrbahn querende Fußgänger – hier vor allem auch Kinder, welche einen angrenzenden Spielplatz besuchen oder Reisende, welche den nahe gelegenen Bahnhof Ostkreuz erreichen wollen. Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 431.000 €. 3800 / 73820 Erneuerung der Gehwege und Baumpflanzungen in der Matternstraße Das Berliner Straßengesetz verpflichtet in seinem § 7 das Bezirksamt als Träger der Baulast die öffentlichen Straßen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entsprechend verkehrssicher zu unterhalten, zu erweitern, zu verbessern oder zu ändern. Die Erneuerung der Gehwege und Baumpflanzungen in der Matternstraße von Petersburger Straße bis Ebertystraße gehört zu diesen Aufgaben. Die Verkehrsanlage besitzt Gehwege mit unterschiedlichem Plattenbelag. Die Platten weisen in Abschnitten Versackungen und Risse auf. Das Mosaikpflaster im Ober- und Unterstreifen weist ebenfalls in einzelnen Abschnitten Versackungen und Fehlstellen auf, weshalb die Oberflächenentwässerung nicht mehr ausreichend gewährleistet ist und dies im Winter vermehrt zu Glatteisbildung führt. Maßnahmen der Bauunterhaltung sind hier nicht mehr ausreichend, da in mehreren Abschnitten Platten ausgetauscht und die Tragschicht im Gehweg zu erneuern sind. Der Straßenzug besitzt keinerlei Straßenbegleitgrün. Da es sich um eine Wohnstraße mit geschlossener Bebauung aus der Gründerzeit handelt, sollen zur Verbesserung des Stadtklimas und Reduzierung der Feinstaubbelastung 38 Bäume gepflanzt werden. Die Baumscheiben sind auf der Nordseite im Gehwegunterstreifen und auf der Südseite im Parkstreifen (Fahrbahn) vorgesehen. Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 300.000 €. 6 Erläuterungen zu den Positionen der Investitionsplanung 2015 bis 2019 3800 / 73821 Einrichtung von Fahrradstreifen im Kiez um den Boxhagener Platz Es entspricht einer langfristigen Planung des Bezirksamts, in Friedrichshain eine neue Nord-SüdVerbindung für den Radverkehr zu schaffen. Diese sieht die Einrichtung von Fahrradstreifen in der Gärtnerstraße, der Mainzer Straße, Schwarnweberstraße und Jungstraße –sowie nördlich der Frankfurter Allee – in der Voigtstraße vor. Die Niederbarnimstraße verbindet die Frankfurter Allee und die Proskauer Straße mit der Boxhagener Straße. Der Stadtteil ist erheblich unterversorgt mit verkehrssicheren Fahrradstreifen bei zunehmendem, intensivem Radverkehr. Dies gilt besonders für den Kiez um den Boxhagener Platz. Viele Straßenbeläge bestehen aus Kopfsteinpflaster, das zumindest teilweise entfernt werden muss. Die neue Nord-Süd-Achse soll eine Verbindung zwischen dem Rudolfkiez und Lichtenberg schaffen und damit das südliche Friedrichshain besser erschließen. Außerdem wird sie die Route Warschauer- /Petersburger Straße entlasten, die insbesondere im nördlichen Teil dringend sanierungs- bzw. erneuerungsbedürftig ist. In einem ersten Schritt wird der südliche Teil der neuen Nord-Süd-Route in der Mainzer Straße bis in die Gärtner Str. (bis Modersohnstr.) fortgesetzt werden. Niederbarnimstraße und die Jungstraße haben eine nachgeordnete Priorität. Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 696.000 €. 3810 / 71632 Wiederherstellung des Spielplatzes Büsching-/Höchste Str. mit SeniorenFreizeitangeboten Der vorhandene Spielplatz Büsching-/Höchste Straße befindet sich im Ortsteil Friedrichshain. Der Spielplatz wird im Nordosten von der Höchste Straße, im Westen von der Büschingstraße und im Süden und Osten von der Wohnbebauung des Platzes der Vereinten Nationen begrenzt und hat eine Größe von ca. 3.584 m². Die gesamte Spielanlage zeigt sich heute in einem sehr desolaten Zustand. Die Gehwege und Plattenbeläge weisen starke Unebenheiten auf. Der Kinderspielplatz ist in seiner Gesamtheit sehr unansehnlich. Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, dass dieser Spielplatz erneuert wird. Es sollen Spielangebote für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre mit multifunktionalen Spielgeräten entstehen. Ebenso sind Sitzgelegenheiten für Eltern und Kinder vorgesehen sowie ein Kleinkinderspielbereich. Insgesamt soll der Spielplatz eine bessere Ausstattung mit verschiedenen Spielmöglichkeiten erhalten. Bestätigte Bauplanungsunterlagen vom 27.09.2010 über 240.000 € liegen vor. 3810 / 71639 Neubau des Kinderspielplatzes Muskauer Str./Ecke Manteuffelstraße im Ortsteil Kreuzberg Der Spielplatz (905 m²) befindet sich im unterversorgten und dicht besiedelten Altbauquartier in der Nähe des Lausitzer Platzes und weist nur noch sehr wenige Spielangebote auf einer Rindenmulchfläche auf, die nicht für jüngere Kinder geeignet ist. Dies führte zu Protesten und einer Unterschriftensammlung von Seiten der Eltern. Bei einer Neugestaltung soll ein großzügiger Sandspielbereich mit Spielangeboten für Kinder von 1 bis 8 Jahren entstehen. Auch die Einfriedung bedarf dringend einer städtebaulichen angemessenen Aufwertung an diesem Eckgrundstück. Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 150.000 €. 3810 / 71640 Neubau des Kinderspielplatzes Böckhstraße 25 im Ortsteil Kreuzberg Der Spielplatz (958m²) steht im dicht bebauten Graefekiez in einer defizitären Spielplatzversorgungseinheit und bedarf nach ca. 30 Jahren dringend einer Neugestaltung. Der Spielbereich für die jüngeren Kinder im Eingangsbereich soll vergrößert werden und eine Sandspielfläche mit altersgerechten Spielgeräten erhalten. Der bestehende Bolzplatz soll verkleinert und mit einem neuen Belag versehen werden und einen separaten Eingang erhalten. Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 170.000 €. 7 Erläuterungen zu den Positionen der Investitionsplanung 2015 bis 2019 3810 / 71641 Neubau des Kinderspielplatzes Friedenstraße im Volkspark Friedrichshain (ohne Plansche; 1981 m²) Der stark frequentierte Spielplatz für jüngere Kinder am Rand des Barnimkiezes weist nach dem Abbau desolater Spielgeräte nur noch einen sehr geringen Spielwert auf. Der Sandspielbereich soll neu gestaltet und mit Spielgeräten für Kinder von 1 bis 6 Jahren sowie für Grundschulkinder ausgestattet werden. Der Bereich ist bereits jetzt unterversorgt, einer weiteren Absenkung des Versorgungsgrades muss entgegengewirkt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 190.000 €. 3810 / 71642 Neubau der Uferwege am Landwehrkanal im Ortsteil Kreuzberg Die bestehenden Wege entlang des Landwehrkanals am Paul-Lincke-Ufer (1300 lfm.) sowie am südlichen Ufer des Kanals zwischen Prinzenstraße und Waterlooufer (600 lfm.) sind Teil eines übergeordneten Wegesystem, welches im Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm ausgewiesen ist. Die Wege werden sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrern stark frequentiert und bedürfen dringend einer Aufwertung. Zur Neugestaltung des Wegesystems gehört auch die Bereitstellung von Sitzmöglichkeiten sowie die Aufarbeitung des historischen und denkmalgeschützten Geländers (600 lfm.). Gerade die verstärkte Nutzung durch den ständig steigenden und vom Bezirk auch geförderten Fahrradverkehr macht den Neubau der Wege notwendig. Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 710.000 €. 3810 / 71643 Neubau der Uferwege auf der Halbinsel Stralau im Ortsteil Friedrichshain (insgesamt 800 lfm.) Der Spreeuferweg zwischen Alt-Stralau (Höhe Krachtstr.) und dem Friedhof ist Teil eines übergeordneten Wegesystems, welches im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm verankert ist. Der Weg wird sowohl von Fußgängern, Freizeitsportlern als auch Radfahrern intensiv genutzt und bedarf einer Neugestaltung, die den unterschiedlichen Nutzergruppen gerecht wird. Um den Weg weiter entlang des Ufers führen zu können und nicht wie bisher über die Straße, ist eine Steglösung vor dem historischen, noch in Betrieb befindlichen Friedhof Alt-Stralau erforderlich. Die Kosten hierfür betragen nach einer Schätzung von SenStadtUm 230.000.00 € und sind in die Gesamtkostenschätzung eingeflossen. Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 490.000 €. 3810 / 71644 Neubau des Kinderspielplatzes Palmkernzeile im Ortsteil Friedrichshain Der Spielplatz in der Nähe des Speichers auf der Halbinsel Stralau befindet sich im Kiezmittelpunkt und ist stark frequentiert. Die Gesamtgröße des Spielplatzes beläuft sich auf ca. 1.440 m². Das Spielangebot ist jedoch wegen des Abbaus zahlreicher verfaulter Holzspielelemente deutlich reduziert, zudem gibt es kein Angebot für jüngere Kinder. Bei einer Neugestaltung sollen Angebote für Kinder von 1 bis 6 Jahren und für 6- bis 12jährige zur Verfügung gestellt werden. Die Maßnahme ist notwendig um die bestehende Unterversorgung abzubauen Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 225.000 €. 3810 / 71645 Sanierung der Bunkerberge im Volkspark Friedrichshain Der große und der kleine Bunkerberg befinden sich in zentraler Lage im Volkspark Friedrichshain. Beim Volkspark Friedrichshain handelt es sich um eine der ältesten kommunalen Parkanlagen Berlins. Der Große Bunkerberg musste bereits in Vorjahren aus verkehrsicherheitstechnischen Gründen gesperrt werden, da die 1950 gepflanzten Pioniergehölze in dem Trümmerschuttboden als nicht mehr standsicher gelten. Durch diesen Sachverhalt bedingt, wurde 2013 ein Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzept erstellt. Auf Grundlage dieses Gutachtens soll der Vegetationsbestand der beiden Bunkerberge auf 80.000 m² umgebaut und umgestaltet werden. Aus ökologischen und vegetationstechnischen Gründen wird die Maßnahme über mehrere Jahre verteilt durchgeführt. Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 500.000 €. 8 Erläuterungen zu den Positionen der Investitionsplanung 2015 bis 2019 3810 / 71646 Neubau der Wege in der denkmalgeschützten Grünanlage Viktoriapark Die denkmalgeschützte Anlage befindet sich im Ortsteil Kreuzberg. Das Gartendenkmal zählt zu den wichtigsten Grünanlagen Berlins und ist auch wegen des Wasserfalls, der Wolfsschlucht, und durch das Nationaldenkmal über die Grenzen Berlins hinaus bekannt und wird von unzähligen Besuchern aufgesucht. Die Parkanlage wird mit Spazierwegen, die meist mit Asphaltbelag hergestellt sind, erschlossen. Der vorhandene Asphaltsbelag zeigt sich heute in fast allen Bereichen in desolatem Zustand . Es ist daher nicht zuletzt aus verkehrstechnischen Gründen geboten die Wegeführung gartendenkmalpflegerisch zu überarbeiten bzw. zu überplanern und neu zu erstellen. Die Maßnahme soll wegen in mehreren Teilabschnitten durchgeführt werden, um den Besucherstrom nicht übermäßig zu beeinträchtigen und die Grünanlage auch während der Baumaßnahmen zugänglich zu halten. Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 3.000.000 €. 9 Erläuterungen zu den Positionen der Investitionsplanung 2015 bis 2019 Einzelplan 40 4011/ 71505 Anbau mit Anschluss an das Bestandsgebäude und Teilsanierung des bisherigen Küchen- und Sanitärbereiches Schatzinsel, May-Ayim-Ufer Am Standort Circus Schatzinsel werden Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII vorgehalten. Hierbei handelt es sich um ein zirkuspädagogisches Angebot mit regionaler und überregionaler Wirkung. Auf dem Gelände befindet sich neben dem sanierungsbedürftigen Bestandsgebäude ein Zirkuszelt mit 199 Plätzen. Infolge steigender Inanspruchnahme des Angebotes werden insbesondere die Sanitärbereiche und die Küche den erhöhten Nutzungsanforderungen nicht mehr gerecht. Darüber hinaus führte die Errichtung des größeren Zirkuszeltes zu der Auflage der Bauaufsicht, zu den jeweiligen Veranstaltungen eine Behindertentoilette vorzuhalten. Da im Bestandsgebäude keine Kapazitäten zur räumlichen Erweiterung / Umnutzung vorhanden sind, ist ein Anbau mit Anschluss an das Bestandsgebäude und die Teilsanierung des bisherigen Küchen- und Sanitärbereiches erforderlich. Auswirkungen auf die bw- und buw-Kosten sind erst nach Fertigstellung des Anbaus bezifferbar. Die Veranschlagung mit 135.000 € dient der Kofinanzierung der mit Mitteln der Sozialen Stadt –Baufonds - in Höhe von 970.000 € geförderten Sanierung des Bestandsgebäudes. 4011 / 71507 Innensanierung und Teilsanierung Wärmedämmung Statthaus Böcklerpark, Prinzenstr. 1 Das Gebäude wurde bereits in den zurückliegenden Jahren bis 2014 umfangreich saniert. Lediglich folgende einzelne bauliche Maßnahmen im Innenbereich des Gebäudes sind noch zu realisieren: - Tischlerarbeiten Innentüren - Bodenbelagsarbeiten - Überarbeitung des vorhandenen WDVS Mit den neuen Maßnahmen soll der aktuelle Sanierungsbedarf am Gebäude abgeschlossen werden. Das WDVS aus den 1990er Jahren wurde durch Vögel und Vandalismus stark beschädigt. Eine Reparatur ist zwingend erforderlich. Mit der Einrichtung "Statthaus Böcklerpark" erfüllt die Kommune ihre Verpflichtung, jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen (§ 11 SGB VIII). Diese Verpflichtung ist im Sozialen Brennpunkt „Kottbusser Tor / Zentrum Kreuzberg“ und „Wassertorplatz“ unumstritten besonders hoch. Andere Standorte stehen nicht zur Verfügung, deshalb ist es von besonderer Wichtigkeit, die Immobilie in einem angemessenen und nutzbarem Zustand zu erhalten. Von einem langfristigen Bestand dieser Einrichtung für die Kinder- und Jugendarbeit ist auszugehen. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Budgets des Jugendamtes. Auswirkungen auf die bw- Kosten sind erst nach Fertigstellung bezifferbar. Die Gesamtkosten betragen nach den Bauplanungsunterlagen vom (liegen noch nicht vor) 200.000 €. 10 Erläuterungen zu den Positionen der Investitionsplanung 2015 bis 2019 4011 / 71508 Neubau eines festen Zirkushauses am Standort Schatzinsel, May-Ayim-Ufer 4 Am Standort Circus Schatzinsel werden Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII vorgehalten. Hierbei handelt es sich um ein zirkuspädagogisches Angebot mit regionaler und überregionaler Wirkung. Auf dem Gelände befindet sich neben dem in Sanierung befindlichen Bestandsgebäude ein Zirkuszelt mit 199 Plätzen. Aufgrund der hohen Schallemissionen während der Zirkusaufführungen und der witterungsbedingten Einschränkungen ist für die Jugendfreizeiteinrichtung Circus Schatzinsel ein dauerhafter und nachhaltiger Veranstaltungsraum erforderlich. Dadurch kann sichergestellt werden, dass das pädagogische Angebot weiter qualifiziert und ausgestaltet werden kann. Darüber hinaus wird eine Jahres- und Tageszeiten unabhängigere Nutzung ermöglicht. Die Finanzierung des Standortes erfolgt im Rahmen des Budgets des Jugendamtes. Auswirkungen auf die bw- und buw-Kosten sind erst nach Fertigstellung des Neubaus bezifferbar. Die Gesamtkosten betragen nach den Bauplanungsunterlagen vom (liegen noch nicht vor) 1.900.000 €. Da für die Finanzierung der Maßnahme eine Antragstellung auf Fördermittel aus dem Programm Soziale Stadt / Baufonds geprüft wird, soll durch die I-Planung eine erforderliche KoFinanzierung gesichert werden. 4011 / 71601 Sanierung Natursteinmauer JC KoCa, Landsberger Allee 15 In der Außenanlage des JC KoCa befindet sich im terrassierten Gelände eine marode Stützmauer aus Naturstein, die in weiten Teilen bereits abgestürzt ist, eine Gefahrenquelle darstellt und deshalb dringend saniert werden muss. Die Freifläche kann daher nicht im vollen Umfang genutzt werden, weshalb es zu Angebotsseinschränkungen kommt. Insbesondere kann der Kletterturm nicht allseitig benutzt und Veranstaltungen im Freigelände können nur eingeschränkt durchgeführt werden. Mit der Einrichtung "JC KoCa“ erfüllt die Kommune ihre Verpflichtung, jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen (§ 11 SGB VIII). Der Standort befindet sich in der Bezirksregion Karl-Marx-Allee Nord, in welcher das Angebot an öffentlich geförderten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen defizitär ist, weshalb es von besonderer Wichtigkeit ist, die Liegenschaft in einem gefahrfreien und angemessenen Zustand zu erhalten. Von einem langfristigen Bestand dieser Einrichtung für die Kinder- und Jugendarbeit ist auszugehen. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Budgets des Jugendamtes. Die Gesamtkosten betragen nach den Bauplanungsunterlagen vom (liegen noch nicht vor) 87.000 €. 4021 / 71510 Grundsanierung (energetisch und außerhalb energetisch) mit Sanierung und Neugestaltung der Freifläche, Fürstenwalder Str. 30 Das Gesamtobjekt wird durch eine Kita incl. Familienzentrum (Leistungen nach §§ 22, 24 und 16 SGB VIII) sowie durch den Mieter „Kinder- und Jugendambulanz Integral“ (Leistungen nach der Rahmenvereinbarung zur sozialpädiatrischen Versorgung im Land Berlin gemäß § 2 der Frühförderungsverordnung zu § 30 SGB IX) genutzt. Alle Angebote werden dringend benötigt, so dass der Erhalt des Standortes von großer Wichtigkeit ist. Das gesamte Gebäude Fürstenwalder Str. 30 befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Insbesondere müssen die zum Teil nicht mehr zu öffnenden Fenster und Glasgänge ausgetauscht, das Dach, die Berohrung und die Heizungsanlage erneuert werden. Die Freifläche muss zwingend grundsaniert und neu gestaltet werden, da auf Grund des alten Baumbestandes Unfallquellen (Wurzelwerk) bestehen. In diesem Zusammenhang ist möglicherweise auch die Notwendigkeit einer Tiefenenttrümmerung gegeben. Auswirkungen auf die bw- und buw-Kosten sind erst nach Fertigstellung des Anbaus bezifferbar. Die Gesamtkosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf (liegen bisher für eine Teilmaßnahme i.H.v. 1.603.000 € vor) 4.830.000 €. 11 Erläuterungen zu den Positionen der Investitionsplanung 2015 bis 2019 4040 / 71501 Komplettsanierung des Gebäudes Singerstr. 22 Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und wurde bisher nicht saniert. Maßnahmen erfolgten lediglich im kleinen Rahmen des Bauunterhalts. Das Gebäude ist dringend sanierungsbedürftig. Insbesondere sind folgende Maßnahmen umzusetzen - Energetische Hüllensanierung mit Fenster, Fassade, Dach - Abdichtungsarbeiten - Heizung-, Lüftung-, Sanitär- und Elektroanlagen sind komplett zu sanieren - Tischlerarbeiten - Maler- und Bodenbelagsarbeiten - Barrierefreie Erschließung des Gebäudes Das Objekt ist an einen Träger der freien Jugendhilfe vermietet, der an diesem Standort eine Krisen- und Clearingeinrichtung für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre mit 24h-Betreuung anbietet. Der Standort soll langfristig für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII erhalten bleiben. Die Finanzierung des Standortes erfolgt im Rahmen des Budgets des Jugendamtes. Auswirkungen auf die bw- und buw-Kosten sind erst nach Fertigstellung des Neubaus bezifferbar. Die Gesamtkosten betragen nach den Bauplanungsunterlagen vom (liegen noch nicht vor) 2.700.000 €. 12 Zusammenstellung der Bauinvestitionen der pauschalen Zuweisung Anlage 1a Kapitel Titel 3800 3800 3701 4500 3704 4021 3800 3702 4011 4011 3810 3800 3800 3810 3306 3306 3800 3701 3810 3701 4011 3810 3810 3810 4040 3810 3701 4011 3800 3810 3810 73816 73811 71510 71901 71506 71510 73821 71501 71601 71508 71643 73819 73813 71641 71508 71509 73820 71512 71642 71511 71507 71632 71644 71646 71501 71645 71505 71505 73810 71639 71640 Beträge in T€ Kurz-Bezeichnung Straße Rüdersdorfer Str Umbau Rigaer Str Erweiterung Thalia-GS (2.BA) pauschale Zuweisung Fachräume Böckhstr Sanierung Fürstenwalder Str Fahrradstreifen Boxhagener Kiez WAT-Räume, Georg-Weerth-Schule Sanierung Steinmauer JFE KoCa Neubau Zirkushaus Schatzinsel Uferwege auf Stralau Umbau Bödikerstraße Gehwege Weidenweg Spielplatz Friedenstr im Volkspark Koppenstr, Dachsanierung Gebäudeleittechnik (2 BA) Umbau Matternstraße Rektorenhaus Pettenkofer-Grundschule Uferwege Landwehrkanal Thalia-GS, Sporthalle und Außenanlagen Sanierung und Dämmung Statthaus Böcklerpark Spielplatz Büsching/Höchste St Spielplatz Palmkernzeile Wege im Vktoriapark Komplettsanierung Singerstr. 22 Sanierung Bunkerberg FrHain Sporthallenneubau Hallesche St Teilsanierung Schatzinsel Umbau Eldenaer Str Spielplatz Muskauer/Manteuffel Spielplatz Böckhstr Summe: Zur Verfügung stehende Mittel Finanziert Finanzierbar bis 2014 aus Rücklage 350 257 391 493 388 107 142 19 101 193 650 300 2015 330 144 1.400 952 400 428 51 100 2016 72 1.481 930 800 1.062 295 100 2018 2017 0 930 300 1.800 350 905 87 135 133 100 930 1.202 2019 ff 930 0 165 357 331 340 190 440 300 100 300 85 400 300 200 800 625 270 200 240 225 300 100 100 50 195 1.900 2.700 2.600 400 2.950 131 506 150 170 4.762 4.762 0 4.740 4.740 0 4.740 4.740 0 4.740 4.740 0 Gesamtfinanziert 937 1.100 3.376 4.740 4.740 0 10.745 1.500 4.634 696 1.270 87 135 490 431 340 190 840 600 300 1.295 710 2.170 200 240 225 3.000 2.700 500 3.000 150 800 150 170 32.236 I-Planung 15-19 Beträge.xls Iplanung nach Priorität Druck: 10.12.2014 Zusammenstellung der Bauinvestitionen der pauschalen Zuweisung Anlage 1b Amt FM FM Schul Schul Schul Schul Schul Schul Tief Tief Tief Tief Tief Tief Tief Nat Nat Nat Nat Nat Nat Nat Nat Nat Jug Jug Jug Jug Jug Jug Kapitel Titel 3306 3306 3701 3701 3701 3701 3702 3704 3800 3800 3800 3800 3800 3800 3800 3810 3810 3810 3810 3810 3810 3810 3810 3810 4011 4011 4011 4011 4021 4040 4500 71508 71509 71505 71510 71511 71512 71501 71506 73810 73811 73813 73816 73819 73820 73821 71632 71639 71640 71641 71642 71643 71644 71645 71646 71505 71507 71508 71601 71510 71501 71901 Beträge in T€ Kurz-Bezeichnung Koppenstr, Dachsanierung Gebäudeleittechnik (2 BA) Sporthallenneubau Hallesche St Erweiterung Thalia-GS (2.BA) Thalia-GS, Sporthalle und Außenanlagen Rektorenhaus Pettenkofer-Grundschule WAT-Räume, Georg-Weerth-Schule Fachräume Böckhstr Umbau Eldenaer Str Umbau Rigaer Str Gehwege Weidenweg Straße Rüdersdorfer Str Umbau Bödikerstraße Umbau Matternstraße Fahrradstreifen Boxhagener Kiez Spielplatz Büsching/Höchste St Spielplatz Muskauer/Manteuffel Spielplatz Böckhstr Spielplatz Friedenstr im Volkspark Uferwege Landwehrkanal Uferwege auf Stralau Spielplatz Palmkernzeile Sanierung Bunkerberg FrHain Wege im Vktoriapark Teilsanierung Schatzinsel Sanierung und Dämmung Statthaus Böcklerpark Neubau Zirkushaus Schatzinsel Sanierung Steinmauer JFE KoCa Sanierung Fürstenwalder Str Komplettsanierung Singerstr. 22 pauschale Zuweisung Finanziert bis 2014 388 Finanzierbar aus Rücklage 107 2015 1.400 101 391 193 493 100 400 506 144 350 257 330 2016 2017 1.481 2018 2019 ff 440 300 400 300 50 2.950 270 800 1.900 195 0 100 800 905 300 300 165 72 340 100 51 295 331 100 200 350 240 150 170 133 190 85 357 625 225 100 300 19 400 2.700 131 200 142 428 952 135 87 1.800 1.062 930 930 1.202 930 0 100 930 2.600 Gesamtfinanziert 840 600 3.000 3.376 2.170 1.295 1.270 1.500 800 1.100 340 937 431 300 696 240 150 170 190 710 490 225 500 3.000 150 200 135 87 4.634 2.700 0 Summe: Zur Verfügung stehende Mittel 1.391 1.050 4.762 4.762 0 4.740 4.740 0 4.740 4.740 0 4.740 4.740 0 4.740 4.740 0 10.745 32.236 I-Planung 15-19 Beträge.xls Iplanung nach Kapitel-Titel Druck: 10.12.2014 Zusammenstellung der Investitionen außerhalb der pauschalen Zuweisung Anlage 2 Amt Beträge in T€ Kurz-Bezeichnung Kapitel Titel 3306 70101 Grundinstandsetzung des Daches und energetische Sanierung des Rathauses Kreuzberg, Yorckstraße 7.512 Ratenaufteilung erst durch Festsetzung SenFin 3701 70115 12.500 Ratenaufteilung erst durch Festsetzung SenFin 3911 3912 3940 86322 86322 82163 3960 3995 4200 86319 86322 34192 4200 88305 4200 89331 4200 4520 4500 89339 83190 81178 Neubau einer Grundschule am Standort der Emanuel-Lasker-Oberschule Darlehen nach dem SGB XII und AsylbLG Darlehen nach dem SGB XII und AsylbLG Abgeltung von Rückerstattungsansprüchen anderer (Tilgung Stallschreiberstr.) Darlehen an Leistungsberechtigte nach SGB II Darlehen nach dem SGB XII und AsylbLG Zweckgebundene Rückführungen von Sanierungsfördermitteln sowie Abführung von Finanzierungsbeträgen Infrastrukturmaßnahmen in Stadterneuerungsgebieten Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Städtebauliche Einzelmaßnahmen Kauf festverzinslicher Wertpapiere neue Beschaffungen mit Gesamtkosten bis zu 100 TEUR Summe Gesamt 2015 2016 2017 2018 2019 310 30 450 310 30 450 310 30 450 310 30 450 310 30 450 807 49 500 807 49 500 807 49 500 807 49 500 807 49 500 500 500 500 500 500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 700 1.992 700 1.992 199 700 1.992 199 700 1.992 199 700 1.992 199 7.037 7.037 7.037 7.037 I-Planung 15-19 Beträge.xls Maßn neben der pausch Zumessung Druck: 10.12.2014