Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

VzK_Mietwohnungen in Rhiemers Hofgarten.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
VzK_Mietwohnungen in Rhiemers Hofgarten.pdf
Größe
20 kB
Erstellt
14.10.15, 07:37
Aktualisiert
27.01.18, 11:39

öffnen download melden Dateigröße: 20 kB

Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Planen, Bauen und Umwelt Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme – Drucksache DS/0746/IV Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.05.2013 mit der Drucksache DS/0746/IV – „Mietwohnungen in Riehmers Hofgarten erhalten - Umwandlung in Eigentumswohnungen verhindern“ - folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet: „Das Bezirksamt wird aufgefordert, für das Areal des „Riehmers Hofgarten“ umgehend die entsprechenden Schritte einzuleiten, damit dieser Teilraum als „soziales Erhaltungsgebiet“ gemäß § 172 (1) Nr. 2 BauGB ausgewiesen werden kann („Milieuschutz“). Das Gebiet soll als räumliche Ergänzung einem der beiden benachbarten Erhaltungsrechtsgebiete zugeordnet werden.“ Hierzu wird berichtet: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin hat in seiner Sitzung vom 26.08.2014 den Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung des Erhaltungsgebiets „Hornstraße“ gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB um den statistischen Block 205 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg beschlossen. Mit dem Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung des Erhaltungsgebiets „Hornstraße“ um den statistischen Block 205 sowie der anschließenden ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin ist gemäß § 172 Absatz 2 BauGB die Regelung des § 15 Absatz 1 Satz 1 -3 BauGB auf die Durchführung eines Vorhabens im Sinne des § 172 Abs. 1 BauGB entsprechend anzuwenden. Danach können Anträge auf Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen im Baugenehmigungsverfahren zur Sicherung der Erhaltungsziele für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten befristet zurückgestellt werden. Handelt es sich nicht um eine Maßnahme, die eines Baugenehmigungsverfahrens bedarf, kann anstelle der Aussetzung/ Zurückstellung des Verfahrens eine vorläufige Untersagung innerhalb einer durch Landesrecht festgesetzten Frist erfolgen. Diese vorläufige Untersagung steht gem. § 15 Satz 3 BauGB der Zurückstellung nach Satz 1 gleich. Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten. Rechtsgrundlage: § 13 Abs 1 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den 09.12.2014 Monika Herrmann Bezirksbürgermeisterin Hans Panhoff Bezirksstadtrat