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VzK - Anlage 2.doc

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Daten

Kommune
Berlin Lichtenberg
Dateiname
VzK - Anlage 2.doc
Größe
49 kB
Erstellt
15.10.15, 13:28
Aktualisiert
27.01.18, 20:10

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Inhalt der Datei

Anlage 4: Änderungen in der Karte Schutzgebietsgrenzen I. Geltungsbereich der Verordnung Der Geltungsbereich der Verordnung soll entsprechend der Punkte 1 bis 9 geändert werden: 1. Erweiterung im Nordwesten um nachstehende Flurstücke: Gemarkung Lichtenberg, Flur 111, Fl. 3112 (Erholungsfläche), 3111 Verkehrsfläche), 3110 (Erholungsfläche) s. Abb. 1a ALK, Abb. 1b Luftbild Begründung: Nach der Biotopkartierung 2013 Topos: Pflege- und Entwicklungskonzept Landschaftspark Herzberge, Karte 2.2 Vegetation und Biotoptypen / Biotoptypen, 2013/2014 befindet sich auf den Flächen ein Robinienvorwaldstadium mit Gebüschbrachen, ruderale Hochstaudenbeständen und ruderale Wiesenflächen. Die landeseigenen Flurstücke sind 10 bis 15 m breit. Die Vegetationsbestände setzen sich aber auf dem nördlich angrenzenden Grundstück bis zu einer Gesamtbreite von 30 bis 50 m fort. Die Schutzerforderlichkeit der genannten Flurstücke liegt in der Sicherung der einzigen Biotopverbindung vom Marzahn-Hohenschönhauser Grenzgraben über den Großen Herzbergteich und Schulteich bis zur Siegfriedstraße bzw. bis zum Lilienpfuhl an der Straße am Wasserwerk. Die Einbeziehung der landeseigenen Flurstücke in das Landschaftsschutzgebiet sollte ein erster Schritt zur Sicherung des Biotopverbundes sein; wir werden gleichzeitig daraufhin wirken, dass die kartierten Biotope auch im nördlich angrenzenden Bebauungsplan B-11-61 „Sondergebiet Fachmarktstandort“ weitgehend berücksichtigt werden. Eine vollständige Bebauung des geplanten Fachmarktstandortes bis zu einer GRZ von 1,0 - bzw. die Überschreitung der zulässige GRZ von 0,8 für ein Sondergebiet - ist dann nicht möglich, wenn Umweltbelange entgegen stehen. Eine Einbeziehung der drei landeseigenen Flurstücke in das LSG würden diese „entgegenstehenden Umweltbelange“ noch einmal erhärten. 2. Erweiterung um Waldstandorte nördlich der Pkw-Stellflächen des Ev. Krankenhauses Gemarkung Lichtenberg, Flur 11 Fl. 33 und 61-beide teilweise s. Abb. 2 Luftbild Begründung: Es handelt sich um Pionierwald (insbes. Fl. 33) und um Eichenmischwald (insbes. Fl. 61). Reste einer alten Zaunanlage, Fahnenstangen und Schotterauffüllungen weisen darauf hin, dass es sich um ein historisch mit dem ehemaligen Zeltplatz verbundenes Grundstück handelt. Mit Vertretern des Ev. Krankenhauses besteht Einvernehmen, dass der bezeichnete Waldbereich in das Fachvermögen des SGA übernommen werden sollte. Entwicklungsziel muss es sein, vorhandene Landschaftsschäden - wie schädliche Ablagerungen, Asbest und diverse Haufenwerke - zu beseitigen sowie Biotoppflegemaßnahmen (Auflichtung des Bestandes / Beseitigung von störendem Ahornaufwuchs) durchzuführen. Der landschaftliche Zusammenhang zu den sich im Norden anschließenden größeren Waldflächen ist natürlicherweise gegeben. Ich gehe davon aus, dass sich für die zusätzlichen Waldteile Schutzwürdigkeit und - erforderlicherkeit nicht von den angrenzenden LSG-Flächen unterscheiden. 3. Erweiterung im Westen um eine Wiese mit Fuß- und Radweg / Südseite Herzbergstraße Gemarkung Lichtenberg, Flur 11, Fl. 53 – ohne Kleingartenanlagen (SGA, Erholungsfläche / Verkehrsfläche / Landwirtschaftsfläche) s. Abb. 3 ALK Begründung: Es handelt sich um den zentralen Eingangsbereich im Westen des geplanten LSG. Lt. Biotopkartierung sind die Biotoptypen Blumenwiesenansaat / ruderale Wiese und Baumreihe vertreten. Ein Teil des Flurstücks 53 liegt bereits im Entwurf des Geltungsbereichs. Ich bitte Sie die Hauptwegeverbindung bis Herzbergstraße und die begleitenden Wiesenflächen bis zur Herzbergstraße mit in das LSG einzubeziehen - ohne das bebaute Grundstück Herzbergstraße Nr. 78 (Fl. 52). 4. Erweiterung im Westen um eine Grünverbindung zur Siegfriedstraße (ohne Wegebau) und um eine landwirtschaftliche Fläche südlich des ehemaligen Stellwerkhäuschens Gemarkung Lichtenberg, Flur 911, Flurstücke 112, 113, 114, 115, 116, 117,118,119, 120 Eigentümer: Liegenschaftsfonds s. Abb. 4a und 4b ALK Begründung: Die betreffenden Flurstücke gehören zur Flächenkulisse des Förderprojekts 11034UEPII/7 Stadt Land Wirtschaft Herzberge. Die Flächen wurden vollständig entsiegelt und als Landwirtschaftsflächen bzw. Grünverbindung (Fl.119) neu hergestellt - mit der Maßgabe der Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes. 5. Erweiterung im Nordosten um die Flurstücke westlich des Mahrzahn-Hohenschönhauser Grenzgrabens Gemarkung Lichtenberg; Flur 110 Fl. 1013, 1014 / Flur 10, Fl. 5, 95 und 110 teilw. s. Abb. 5a ALK, Abb. 5b ALK, Abb. 5c Luftbild Begründung: Es handelt sich um lockeren Pionierwald und um das geschützte Biotop „Eichenvorwaldstadium“. Der Marzahn-Hohenschönhauser Grenzgraben ist die einzige Biotopverbindung zwischen Marzahn und Lichtenberg für aquatisch gebundene Tierarten. Da die Sicherung des Biotopverbundes erklärter Schutzzweck des VO-Entwurfs ist, sollten die betreffenden Flächen, die sich westlich an den Grenzgraben anschließen und sich zudem bereits im Fachvermögen des SGA (Erholungsflächen) befinden, mit einbezogen werden. 6. zwei Waldbiotope im mittleren Bereich 6.1. Gemarkung Lichtenberg, Flur 910 Fl. 62 – teilw. Eigentümerin: ADK Landschaftspark GmbH Rhinstraße 107 10315 Berlin - ein Unternehmen der Saxum AG s. Abb. 6.1 Vermessung Grundstücksteilung Waldbiotop, Abb. 6.2 Luftbild Begründung: Das Wäldchen, welches südöstlich an die Weidefläche um den Hirtenpfuhl grenzt, wurde als 2013/14 vom Büro Topos als Pionierwald kartiert. Nach Einschätzung des Umwelt- und Naturschutzamtes ist das Wäldchen in jedem Fall einem schützens- und erhaltenswertem Waldbiotop zuzuordnen. Dieses wurde auch in einem Baugenehmigungsverfahren Allee der Kosmonauten 17/19 gegenüber dem Bauherrn ADK Landschaftspark GmbH, vertreten. Die Saxum – Gruppe hat daraufhin das Waldfraktal vermessen lassen. Die neue Flurstücksbildung und Übernahme in das Liegenschaftskataster einschließlich der Übertragung (bzw. Rückgabe) der Fläche an das Land Berlin sind gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Als Konsequenz der Baufreihaltung soll das Wäldchen auch in den Geltungsbereich der LSG – VO aufgenommen werden. Ein eigenständiger Schutzstatus nach § 28 NatSchG Bln ist nach der aktuellen Biotopkartierung gutachterlich belegt. Das Wäldchen ist ein prägendes Landschaftselement im Eingangsbereich des Landschaftsparks und sollte daher durch auch durch die LSG VO geschützt und erhalten werden. 6.2. Gemarkung Lichtenberg, Flur 910 Fl. 42 – teilw. Eigentümerin Bellevue Immobilien GmbH Inselstraße 34 14129 Berlin s. Abb. 6.2 Luftbild zwei Waldbiotope Begründung: Die Ausstattung dieses Waldbiotops ist so wie bereits vorstehend ausgeführt. Der landschaftliche Zusammenhang mit dem sich nördlich anschließendem Eichen-Mischwald ist hier unmittelbar durch eine Durchwegung erlebbar. Die Schutzwürdigkeit steht den anderen Waldarealen im Gebiet, die bereits im Geltungsbereich der VO liegen, nicht nach. Das Umwelt- und Naturschutzamt schätzt ein, dass es sich hier um einen geschützten Biotop gemäß § 28 NatSchGBln handelt. In beiden Waldbereichen, Fl. 42 und Fl. 62, ist eine hohe Jagdaktivität von Zwergfledermaus, Rauhhautfledermaus, Breitflügelfledermaus und Großem Abendsegler nachgewiesen. Ferner wurden u.a. Reviere des streng geschützten Grünspechts und der besonders geschützten Bachstelze kartiert. (Topos 2013) Durch die Eigentümerin sind bereits Bauabsichten bekundet worden, was die Schutzerforderlichkeit noch einmal unterstreicht. Die natürlich gegebene Waldsituation auf dem Grundstück kann nicht anders als durch Einbeziehung der Waldfläche in die LSG VO dauerhaft vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Hier soll noch vor Ausweisung des LSG eine Vermessung beauftragt werden, um so die Rechtssicherheit herzustellen. 7. Änderung der LSG-Grenze: Wäldchen auf dem Gelände des ehemaligen Kinderkrankenhauses Gemarkung Lichtenberg, Flur 810 Fl. 1 / Flur 910 Fl. 3 s. Abb. 7a Luftbild, 7b B-Plan 11-60, 7c Biotopkartierung, 7d Stell Berliner Forsten zum B-Plan Begründung: Ein Teil des Waldareals – Pionierwald mit markanten Solitärbäumen (nach Topos) – soll mit dem Bebauungsplan 11-60 „Gotlindestraße 2-20 / Lindenhof“ als Wald festgesetzt werden, d.h. dieser Waldbestand wird damit bereits planerisch gesichert. Die private Waldfläche ist gegenwärtig durch Einfriedung von den sich nördlich anschließenden Waldbeständen getrennt. Eine Wegeverbindung ist gegenwärtig auf der ehemaligen Bahntrasse geplant, die unmittelbar an der Flurstücksgrenze zum Lindenhof verläuft. Der geplante Grenzverlauf des LSG bezieht noch nicht den etwas größeren Waldbestand ein (s. Abb. 7c Fugmann, Janotta; Biotoptypen, Nr. 19 und Nr. 4). Der tatsächliche Waldbestand (s. Stellungnahme Berliner Forsten) sollte in die VO einbezogen werden. Ein Konflikt besteht gegenwärtig noch in der Planung eines öffentlichen Spielplatzes (B-11-60) auf der Waldfläche Nr. 4 (Abb. 7b). Die Berliner Forsten haben sich gegen diese Planung ausgesprochen (Abb. 7d). Auch der Beirat für Naturschutz und Landschaftspflege Lichtenberg hat dem Bezirksamt empfohlen, einen anderen Standort festzulegen. Bisher konnte aber noch kein anderer Standort für den öffentlichen Spielplatz gefunden werden. Die Einrichtung eines öffentlichen Kinderspielplatzes an dieser Stelle schließt eine Unterschutzstellung nicht aus. 8. Herausnahme des Gartendenkmals „Ev. Krankenhaus“ s. Abb. 8 Denkmalkarte Begründung: Das Gartendenkmal Herzbergstraße 79 (Ev. Krankenhaus Königin Elisabeth) ist bereits nach Landesdenkmalgesetz in seinem Bestand geschützt. Für die öffentliche Erholungsnutzung ist der Bereich nur wenig geeignet. Es wäre wünschenswert, dem Bezirksamt Lichtenberg konkurrierende bzw. sich überlagernde Verordnungen und Regelungen bzw. auch wieder Ausnahmen davon zu erlassen. Da Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege des Gartendenkmals zulässig sind und ohnehin keiner weiteren Einschränkung unterliegen sollen, sollte das Gebiet konsequenterweise von vornherein nicht im Geltungsbereich der LSG VO liegen. Die Begrenzung des Gebiets ist ohne Schwierigkeiten an Straßenbegrenzungslinien auszumachen, so dass die Eindeutigkeit der Grenzführung auch ohne neue Flurstücksbildung gegeben ist. Die Landschaftsschutzgebietsfläche ist dadurch zwar kein „ganzes, ungeteiltes Stück“ mehr, die Kriterien für die Unterschutzstellung sollten sich aber nicht in erster Linie an der unbedingten Geschlossenheit eines Gebietes orientieren, sondern an der Schutzwürdigkeit und Schutzerforderlichkeit. Letzteres liegt u.E. für das Gartendenkmal nicht vor. 9. Lärmschutzwand im Südwesten des Gebiets Gemarkung Lichtenberg, Flur 911 Flurstück 121 + Flur 811 Flurstück 99 s. Abb. 9 Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens B-11-60 (Wohnbebauung) wird eine Lärmschutzwand entlang der Grundstücksgrenze zur BVG errichtet. Die 4 m hohe Bebauung im südlichen Haupteingangsbereich des LSG in einer Breite von 0,25 m auf einer Länge von 375 m wird zuzüglich einer Abstandsfläche von 3,00 m zur BVG eine Flächengröße von insgesamt 1.113 m² in Anspruch nehmen. Hinzu kommen 186 m² Schafschutzstreifen mit einer Breite von 0,50 m und einer Länge von 376 m (alles vorläufige Planungsangaben). Es ist zu prüfen, ob die Errichtung der Lärmschutzwand an dieser Stelle an der Grenze des LSG möglich ist oder ob das neu zu bildenden Flurstück aus dem LSG herausgenommen wird. 10. Wendehammer Alle der Kosmonauten (Zufahrt Landwirtschaftsflächen) Der Wendehammer gehört zu der öffentlich gewidmeten Straße und eine Einschränkung der Nutzung ist weder erforderlich noch durchsetzbar, da sonst die Erschließung der weiteren Grundstück nur eingeschränkt möglich ist (keine Anlieferung mit LKW). 11. Fläche zwischen dem Gebäude der ehemaligen Pathologie und Großem Herzbergteich Hier ist ein neues Flurstück zu bilden, da ansonsten die Erschließung des Großen Herzbergteiches für die Unterhaltung nicht mehr gesichert ist und auch ein Teil der Ufervegetation nicht einbezogen ist. Dazu erfolgt eine Vermessung durch das Bezirksamt Lichtenberg als Vorschlag zur Flurstücksbildung und als Grundlage für die Schutzgebietsausweisung. 12. Ehemalige Industriebahntrasse zwischen Lindenhofbecken und Friedhofsvorplatz Diese Trasse soll als Weg ausgebaut werden, um den südlichen Bereich für die Erholung besser zu erschließen. Auf dem Friedhofsvorplatz befinden sich auch Toiletten und KfZ – Stellplätze. Der Wegebau soll noch 2015 realisiert und aus dem UEP – finanziert werden. 13. Schule im Grünen Grund Auf dem Flurstück des Schul- und Sportamtes befinden sich wertvolle Waldbiotope und Freiflächen, die eine hohe Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz haben. Daher soll nicht das gesamte Flurstück, sonder nur eine Teilfläche nicht in das LSG einbezogen werden. Diese Teilfläche ist für den Schulergänzungsbau vorgesehen, auf ihr befindet sich auch die bereits vorhandene Schule. Mit dem Straßen- und Grünflächenamt wurde vereinbart, dass eine Neubildung des Flurstückes und eine teilweiser Austausch von Flächen erfolgen, um die Sport- und Spielflächen an dieser Stelle neu zu ordnen. Die aktuellen Flurstücke werden demzufolge verändert und können keine Grundlage für die Festlegung der LSG – Grenzen sein. 6 PAGE 7