Daten
Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Anlage 2_Kurzbegründung.pdf
Größe
57 kB
Erstellt
15.10.15, 14:01
Aktualisiert
27.01.18, 22:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz
08.11.2013
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Kurzbegründung
Bebauungsplan 12-43 für das Gelände der Eigentümer-Kolonie "Beusselsche Erben",
Singdrosselsteig 4, im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel
I. Planungsgegenstand / Entwicklung der Planungsüberlegungen
1. Veranlassung und Erforderlichkeit
Die ehemaligen Kleingartenanlagen Beusselsche-, Albrechtsche-, Köppensche Erben und
Eigenland – die sogenannten Mäckeritzwiesen, gelegen zwischen Flughafen Tegel und
Hohenzollernkanal – wurden in den 1930er Jahren privatisiert und haben danach ihren
ursprünglichen Charakter zunehmend verloren. In der Nachkriegszeit wurde mit der zeitlich
befristeten Duldung von Wohnlauben zur Behebung der Wohnungsnot der Trend in Richtung
einer sich verfestigenden Wohnsiedlung verstärkt, was bis Ende der 1980er Jahre andauerte
und zu diesem Zeitpunkt dazu geführt hatte, dass eine überwiegend aus ungenehmigten
Erweiterungen der ursprünglichen Lauben bestehende Wohnsiedlung unmittelbar am Rande
des Flughafens Tegel entstanden war. Diese Siedlung konnte auf Grund der Nähe zum
Flughafen nicht wie in ähnlichen Fällen "versteinerter Lauben" durch die Umwidmung in ein
Wohngebiet planungsrechtlich legitimiert werden, da die planungsrechtliche Ausgangslage
"Grünfläche" wegen der unmittelbar benachbarten Flughafennutzung nicht geändert werden
konnte. Eine planungsrechtlich legitimierte Wohnnutzung hätte einen nicht lösbaren Konflikt mit
der Flughafennutzung nach sich gezogen. Mit der beabsichtigten Schließung des Flugverkehrs
in Tegel und der erfolgten Änderung der Darstellung im FNP (seit Januar 2012:
Wohnbaufläche) wird zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung die Festsetzung eines
Wohngebiets im Bebauungsplan erforderlich.
2. Plangebiet
Bestand
Das Plangebiet, welches die Eigentümer-Kolonie Beusselsche Erben, Singdrosselsteig 4
umfasst, hat eine Größe von ca. 7 Hektar mit 124 Parzellen und einer Zahl von ca. 500
Bewohnern. Die Fläche stellt den größeren, westlichen Teil des Siedlungsgebietes
Mäckeritzwiesen dar und grenzt unmittelbar an das nördlich gelegene Flugfeld des Flughafens
Tegel an. Das Grundstück ist nicht real geteilt, weshalb die Einzeleigentümer jeweils einen
ideellen Anteil am Gesamtgrundstück besitzen. Die Erschließung des Gesamtgrundstücks
erfolgt über den Singdrosselsteig.
Im Bestand findet sich eine überwiegend aus baulichen Erweiterungen ehemaliger Garten- und
Wohnlauben entstandene Wohnsiedlung. Bis Ende der 1990er Jahre entstand zunehmend
größer werdender Handlungsdruck vor allem durch Verstöße gegen den Brandschutz. Die
Baulichkeiten hatten sich im Laufe der Jahre flächig ausgebreitet und ließen in der Regel zu
den rückwärtigen und seitlichen Parzellen- bzw. Grundstücksgrenzen nur sehr wenig Platz,
während zugleich auch Flaschen / Tanks zur Aufbewahrung von Öl und Gas aufgestellt wurden.
Planerische Ausgangssituation
Der Flächennutzungsplan stellte in seinen Bearbeitungsständen bis 2009 Grünfläche dar. Der
Baunutzungsplan vom 28.12.1961 weist Nichtbaugebiet aus. Da die Nichtbaugebiete des
Baunutzungsplans mit Verabschiedung des Bundesbaugesetzes 1973 nicht als geltendes
Planungsrecht übergeleitet wurden, waren Baugesuche nach § 34 bzw. § 35 BauGB zu
beurteilen. Die Zuordnung zum Innen- oder Außenbereich war strittig bis zu einer Entscheidung
des OVG Berlin aus dem Jahre 1989, mit der festgestellt wurde, dass die planungsrechtliche
Grundlage sich trotz der Vielzahl ungenehmigter Bautätigkeiten nicht in die Richtung einer
Beurteilung nach
-2-
-2§ 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) entwickelt hatte, einzelne Vorhaben also nach § 35
BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen waren.
Damit konnte wegen der entgegenstehenden öffentlichen Belange, vor allem der GrünflächenDarstellung des Flächennutzungsplans, die Wohnnutzung nicht genehmigt werden. Ab Mitte der
1990er Jahre engagierte sich der damalige Baustadtrat Dr. Rüther in der Frage der verfestigten
Siedlungen auf den Mäckeritzwiesen und lud zu einem runden Tisch der Senats- und
Bezirksverwaltungen und der Vertreter der Bewohner ein.
Unterstützt durch eine Untersuchung zu dem Thema, welche planungs- und baurechtlichen
Möglichkeiten überhaupt mit Aussicht auf Erfolg und Wirksamkeit zur Verfügung standen, wurde
in der Folge das Duldungskonzept für den räumlichen Bereich der Eigentümerkolonien auf den
Mäckeritzwiesen als Grundlage für das weitere Vorgehen erarbeitet .
Das Duldungskonzept war zweistufig angelegt und sah die "einfache Duldung" für den Fall vor,
dass durch Herstellen der notwendigen Mindestabstandflächen von der Grundstücksgrenze
oder von den benachbarten Gebäuden oder durch andere Maßnahmen wie das Herstellen von
Brandwänden dem Brandschutz genüge getan wurde.
Demgegenüber wurde die sogenannte "aktive Duldung" ausgesprochen, wenn darüber hinaus
die Parzelle so vorbereitet war, dass die Baulichkeiten aller Voraussicht nach auch unter der
Geltung eines Bebauungsplans, der dort die offene Bauweise vorsehen würde,
planungsrechtlich genehmigt werden könnten. Dies betraf vor allem das Maß der Nutzung und
die Berücksichtigung eines Vorgartenbereichs.
Mit der erfolgen FNP-Änderung – dargestellt im FNP Januar 2012 – für die Fläche des
Flughafens Tegel (Forschungs-/ Industriepark und Grünfläche) und auch die Flächen der
Mäckeritzwiesen (Wohnbaufläche mit landschaftlicher Prägung) eröffnet sich die Möglichkeit, für
das Gebiet der Mäckeritzwiesen ein Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel der Festsetzung
eines Wohngebiets einzuleiten. Damit soll das Planungsrecht bezüglich der bestehenden
Siedlungen unter Beschränkung auf deren historische Ausdehnung der Entwicklung vor Ort
angepasst werden, ohne dadurch die Zweckbestimmung der umgebenden großflächigen
Kleingartenanlagen zu gefährden oder in Frage zu stellen.
II Planinhalt
1. Entwicklung der Planungsüberlegungen
Die Erfahrungen mit der Handhabung des Duldungskonzepts führten zu der Absicht, nach
entsprechender Änderung des Flächennutzungsplanes einen Bebauungsplan mit der
Festsetzung "Allgemeines Wohngebiet" aufzustellen.
2. Intention des Plans
Der Bebauungsplan bildet die Grundlage für die Überführung der überwiegend nicht durch das
Bau- und Planungsrecht geleiteten Siedlungsentwicklung in ein Baugebiet gemäß
Baugesetzbuch.
3. Umweltbericht
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird ein Umweltbericht erstellt.
4. Wesentlicher Planinhalt
Der Bebauungsplan soll allgemeines Wohngebiet und private Verkehrsflächen für die
verkehrliche Erschließung der einzelnen Parzellen festsetzen. Das zulässige Maß der baulichen
Nutzung wird mit einer GRZ=0,2 bei eingeschossiger, offener Bauweise mit ausgebautem
Dachgeschoss vorgesehen.
Abwägung
In die Abwägung geht der private Belang des Erhalts des vorhandenen Wohnraums und der
öffentliche Belang der Schaffung geordneter städtebaulicher Verhältnisse ein. In der
-3-
-3Vergangenheit standen die Darstellung "Grünfläche" des Flächennutzungsplans sowie die
planfestgestellte Flughafennutzung des Flughafens Tegel dem Belang der Wohnnutzung als
nicht überwindbare öffentliche Belange entgegen.
III Auswirkungen des Bebauungsplans
Der Bebauungsplan begründet eine neue Wohnbaufläche auf einem Gelände, das zuvor als
Grünfläche der Kleingartennutzung vorbehalten war, ohne dass diese planungsrechtliche
Bestimmung verwirklicht worden wäre. Der Bebauungsplan soll dazu beitragen, das im Laufe
der Zeit entstandene hohe Maß der baulichen Nutzung im Geltungsbereich auf ein in der
offenen Bauweise übliches Maß zurückzuführen. Im Zusammenhang mit den geplanten
Festsetzungen zur Begrünung der Parzellen wird sich dies langfristig positiv auf Umwelt und
Natur auswirken.
IV Verfahren
Der zuständigen Senatsverwaltung wurde die Planungsabsicht mit Schreiben vom 25.05.2012
mitgeteilt. Seitens der Senatsverwaltung und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung (GL)
wurden keine Einwände geäußert.
Der Bebauungsplan soll im regulären Verfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
durchgeführt werden.