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Vorlage zur Kenntnisnahme / Zwischenbericht vom 10.07.2013.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme / Zwischenbericht vom 10.07.2013.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
15.10.15, 14:14
Aktualisiert
27.01.18, 13:24

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XIX. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme - Zwischenbericht - Drucksache-Nr: Datum: Aktueller Initiator: Bezirksamt Abt. Finanzen, Liegenschaften und Personal 0176/XIX 10.07.2013 Ursprungsdrucksachenart: Ersuchen Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Anke Petters Anonymisierte Bewerbungen Beratungsfolge: Datum 09.05.2012 04.06.2012 08.08.2012 14.11.2012 11.09.2013 Gremium BVV Reinickendorf HHA BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV/008/2012 HHA/009/2012 BVV/010/2012 BVV/013/2012 BVV/022/2013 überwiesen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen Sachverhalt: Text siehe Anlage Ergebnis beantwortet von ___________________________ Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Finanzen, Liegenschaften und Personal An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf 09.07.013 Drucksache Nr. 0176 XIX. WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung Anonymisierte Bewerbungen Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen: In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.08.2012 Drucksache Nr. 0176/XIX - : „Das Bezirksamt wird ersucht, anhand einiger Verfahren zu prüfen, ob künftig bei Stellenbesetzungen und der Vergabe von Ausbildungsplätzen grund-sätzlich anonymisierte Bewerbungsverfahren durchgeführt werden sollten. Der BVV ist über die Erfahrungen nach Abschluss der Beispielverfahren zu berichten.“ wird gemäß § 13 BezVG berichtet: Es wurde bereits ein erster Zwischenbericht gegeben. Mit diesem zweiten Zwischenbericht erfolgt eine Information zu einem Verfahren, das von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Rahmen eines Modellprojektes mitentwickelt worden ist und das damit eine fachlich gute Grundlage für die weitere konkrete Umsetzung von entsprechenden Beispielverfahren darstellt. Am 04.06.2013 fand in der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin-Mitte ein Personalseminar „Workshop zum Anonymisierten Bewerbungsverfahren“ statt, an dem eine Dienstkraft des Bezirksamtes teilgenommen hat, um weitere sachgerechte Informationen zu der Thematik zu erhalten. Im Vorfeld waren bereits durch den hiesigen Fachbereich Personalmanagement die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen ermittelt worden. Mit der Plattform Interamt.de bestünde eine IT-Lösung, die eine Anonymisierung durch die Bewerber/-innen selbst - durch die Verwendung von interaktiven Bewerbungsbögen - zulassen würde. Über den Leitfaden für Arbeitgeber der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erhält man wichtige Hinweise zur Gestaltung des anonymisierten Bewerbungsverfahrens. Nach jetziger Beurteilung der bestehenden Ausgangssituation sollten anonymisierte Online-Bewerbungsbögen Verwendung finden. Das Anforderungsprofil stellt dafür eine sehr wichtige Grundlage dar, da mit ihm die Auswahlkriterien festgelegt werden. Der Umfang der Anonymisierung kann unterschiedlich umfangreich ausgestaltet werden. Wie würde sich nun die Phase des Bewerbungseinganges durch das neue OnlineBewerbungsformular verändern? Dabei handelt sich um ein zweiteiliges standardisiertes Bewerbungsformular, das maßgeschneidert auf die jeweilige Stellenausschreibung angepasst wird. Es besteht erstens aus einem Kontaktformular, das bei Eingang von einer neutralen Stelle (Fachbereich Personalmanagement) mit einer Identifikationsnummer versehen wird und auch dort verbleibt, und zweitens aus dem eigentlichen anonymisierten Bewerbungsformular, das dann der Fachabteilung zur Entscheidung für die Einladung zum Vorstellungsgespräch vorgelegt wird. Die konkrete Ausgestaltung des Bewerbungsverfahrens, die Einbindung aller Beteiligten und Gremien sowie die Information der Bewerber/-innen zur Nutzung eines neuen Verfahrens stellen die besonderen Anforderungen an die – auch nur auf wenige Fälle beschränkte – Einführungsstrategie, Durchführung und Evaluierung dar. Um die mögliche rechtliche Überprüfung eines anonymisierten Bewerbungsverfahrens bestehen zu können, ist die fachlich sorgfältige und rechtliche gebotene Vorbereitung und Durchführung erforderlich. Über die gewonnenen Erfahrungen wird nach Abschluss der Beispielverfahren berichtet. Ich bitte die Beantwortung der Drucksache Nr. 0176/XIX als zweiten Zwischenbericht zu betrachten. Andreas Höhne Stellv. Bezirksbürgermeister