Daten
Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme / Zwischenbericht vom 10.07.2013.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
15.10.15, 14:14
Aktualisiert
27.01.18, 13:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der
Bezirksverordnetenversammlung
Reinickendorf von Berlin
XIX. Wahlperiode
Vorlage zur Kenntnisnahme
- Zwischenbericht -
Drucksache-Nr:
Datum:
Aktueller Initiator:
Bezirksamt
Abt. Finanzen, Liegenschaften und Personal
0176/XIX
10.07.2013
Ursprungsdrucksachenart:
Ersuchen
Ursprungsinitiator:
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Anke Petters
Anonymisierte Bewerbungen
Beratungsfolge:
Datum
09.05.2012
04.06.2012
08.08.2012
14.11.2012
11.09.2013
Gremium
BVV Reinickendorf
HHA
BVV Reinickendorf
BVV Reinickendorf
BVV Reinickendorf
BVV/008/2012
HHA/009/2012
BVV/010/2012
BVV/013/2012
BVV/022/2013
überwiesen
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Ergebnis
beantwortet von ___________________________
Kenntnis genommen
beschlossen/Zustimmung/Annahme
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
für erledigt erklärt
vertagt
zurückgezogen
überwiesen in den _____________________________ (federführend)
mitberatend in den _____________________________
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abteilung Finanzen, Liegenschaften und Personal
An die
Bezirksverordnetenversammlung
von Berlin-Reinickendorf
09.07.013
Drucksache Nr. 0176
XIX. WP
Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung
Anonymisierte Bewerbungen
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.08.2012 Drucksache Nr. 0176/XIX - :
„Das Bezirksamt wird ersucht, anhand einiger Verfahren zu prüfen, ob künftig bei
Stellenbesetzungen und der Vergabe von Ausbildungsplätzen grund-sätzlich
anonymisierte Bewerbungsverfahren durchgeführt werden sollten.
Der BVV ist über die Erfahrungen nach Abschluss der Beispielverfahren zu berichten.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Es wurde bereits ein erster Zwischenbericht gegeben. Mit diesem zweiten Zwischenbericht
erfolgt eine Information zu einem Verfahren, das von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
im Rahmen eines Modellprojektes mitentwickelt worden ist und das damit eine fachlich gute
Grundlage für die weitere konkrete Umsetzung von entsprechenden Beispielverfahren darstellt.
Am 04.06.2013 fand in der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin-Mitte ein
Personalseminar „Workshop zum Anonymisierten Bewerbungsverfahren“ statt, an dem eine
Dienstkraft des Bezirksamtes teilgenommen hat, um weitere sachgerechte Informationen zu der
Thematik zu erhalten.
Im Vorfeld waren bereits durch den hiesigen Fachbereich Personalmanagement die
technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen ermittelt worden. Mit der Plattform
Interamt.de bestünde eine IT-Lösung, die eine Anonymisierung durch die Bewerber/-innen
selbst - durch die Verwendung von interaktiven Bewerbungsbögen - zulassen würde.
Über den Leitfaden für Arbeitgeber der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erhält man
wichtige Hinweise zur Gestaltung des anonymisierten Bewerbungsverfahrens. Nach jetziger
Beurteilung der bestehenden Ausgangssituation sollten anonymisierte Online-Bewerbungsbögen Verwendung finden. Das Anforderungsprofil stellt dafür eine sehr wichtige Grundlage
dar, da mit ihm die Auswahlkriterien festgelegt werden. Der Umfang der Anonymisierung kann
unterschiedlich umfangreich ausgestaltet werden.
Wie würde sich nun die Phase des Bewerbungseinganges durch das neue OnlineBewerbungsformular verändern? Dabei handelt sich um ein zweiteiliges standardisiertes
Bewerbungsformular, das maßgeschneidert auf die jeweilige Stellenausschreibung angepasst
wird. Es besteht erstens aus einem Kontaktformular, das bei Eingang von einer neutralen Stelle
(Fachbereich Personalmanagement) mit einer Identifikationsnummer versehen wird und auch
dort verbleibt, und zweitens aus dem eigentlichen anonymisierten Bewerbungsformular, das
dann der Fachabteilung zur Entscheidung für die Einladung zum Vorstellungsgespräch
vorgelegt wird.
Die konkrete Ausgestaltung des Bewerbungsverfahrens, die Einbindung aller Beteiligten und
Gremien sowie die Information der Bewerber/-innen zur Nutzung eines neuen Verfahrens
stellen die besonderen Anforderungen an die – auch nur auf wenige Fälle beschränkte –
Einführungsstrategie, Durchführung und Evaluierung dar.
Um die mögliche rechtliche Überprüfung eines anonymisierten Bewerbungsverfahrens
bestehen zu können, ist die fachlich sorgfältige und rechtliche gebotene Vorbereitung und
Durchführung erforderlich.
Über die gewonnenen Erfahrungen wird nach Abschluss der Beispielverfahren berichtet.
Ich bitte die Beantwortung der Drucksache Nr. 0176/XIX als zweiten Zwischenbericht zu
betrachten.
Andreas Höhne
Stellv. Bezirksbürgermeister