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2. BE JHA vom 21.01.2014.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Steglitz Zehlendorf
Dateiname
2. BE JHA vom 21.01.2014.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
15.10.15, 15:44
Aktualisiert
27.01.18, 09:45

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Inhalt der Datei

Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Drs. Nr: Status: Datum: Verfasser: Antrag vom / der GRÜNE-Fraktion, aktueller Initiator GRÜNE-Fraktion 0685/IV öffentlich 11.09.2013 Köhne, Stahr, von Wittich Graffitiwand Beratungsfolge: Datum 18.09.2013 22.10.2013 19.11.2013 21.01.2014 Ausschuss BVV JHA JHA JHA Haush Sitzung BVV/020/2013 JHA/019/2013 JHA/021/2013 JHA/022/2014 Erledigungsart überwiesen vertagt vertagt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, im Bezirk eine Möglichkeit zu schaffen, wo Jugendliche legal Graffiti sprayen können. Begründung: Es ist sinnvoll, im Bezirk Räume zu schaffen, in denen Jugendliche sich ihren Lebensraum selbst erschaffen können. Viele Jugendliche im Bezirk wünschen sich eine Graffitiwand, da sie gerne Graffiti sprayen, jedoch nicht Vandalismus ausüben wollen. In anderen Bezirken gibt es solche legalen Graffitiwände bereits, und es ist gerade für einen kinderreichen Bezirk wie Steglitz-Zehlendorf sinnvoll, den Jugendlichen im Bezirk auch ein solches Angebot zu machen. Dafür kann der Bezirk ggf. auch mit denen zusammen arbeiten, denen ein Gelände im Bezirk gehört, wo eine Wand auch vorübergehend einem solchen Zweck zur Verfügung gestellt werden kann. Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10. September 2013 Für die Fraktion GRÜNE Köhne Stahr von Wittich -----------------------------------------------------------------------------------------------------------Der Antrag wurde am 21.01.2014 in der 22. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten und wie folgt geändert: „Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der geplanten Jugendkunstschule oder in Zusammenarbeit mit einer Jugendeinrichtung zeitnah ein einjähriges Projekt durchzuführen, bei dem Jugendlichen die Möglichkeit gegeben wird, legal Graffiti zu sprühen. Bei diesem Projekt soll eine Wand zur Verfügung gestellt werden, auf der Jugendliche auch ohne Aufsicht sprühen können. Das Projekt soll hinsichtlich der Frage, inwiefern die Graffitiwand einen negativen Einfluss auf Vandalismus in der Umgebung dieser Fläche hat, pädagogisch begleitet und evaluiert werden. Sollte ein messbarer Anstieg von Vandalismus nachweisbar sein, wird die Fläche nach dem Projektzeitraum nicht weiter zur Verfügung stehen. Ist dieser Effekt nicht messbar, soll geprüft werden, inwiefern eine solche Fläche dauerhaft zur Verfügung gestellt werden kann.“ Begründung: Unverändert. Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen. Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen. Krohm Ausschussvorsitzende Ausdruck vom: 23.09.2015 Seite: 2/2