Daten
Kommune
Berlin Steglitz Zehlendorf
Dateiname
2. BE JHA vom 21.01.2014.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
15.10.15, 15:44
Aktualisiert
27.01.18, 09:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksverordnetenversammlung
Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Drs. Nr:
Status:
Datum:
Verfasser:
Antrag
vom / der
GRÜNE-Fraktion,
aktueller Initiator
GRÜNE-Fraktion
0685/IV
öffentlich
11.09.2013
Köhne, Stahr, von Wittich
Graffitiwand
Beratungsfolge:
Datum
18.09.2013
22.10.2013
19.11.2013
21.01.2014
Ausschuss
BVV
JHA
JHA
JHA
Haush
Sitzung
BVV/020/2013
JHA/019/2013
JHA/021/2013
JHA/022/2014
Erledigungsart
überwiesen
vertagt
vertagt
mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Bezirk eine Möglichkeit zu schaffen, wo Jugendliche legal
Graffiti sprayen können.
Begründung:
Es ist sinnvoll, im Bezirk Räume zu schaffen, in denen Jugendliche sich ihren Lebensraum
selbst erschaffen können. Viele Jugendliche im Bezirk wünschen sich eine Graffitiwand, da
sie gerne Graffiti sprayen, jedoch nicht Vandalismus ausüben wollen. In anderen Bezirken
gibt es solche legalen Graffitiwände bereits, und es ist gerade für einen kinderreichen Bezirk
wie Steglitz-Zehlendorf sinnvoll, den Jugendlichen im Bezirk auch ein solches Angebot zu
machen.
Dafür kann der Bezirk ggf. auch mit denen zusammen arbeiten, denen ein Gelände im Bezirk
gehört, wo eine Wand auch vorübergehend einem solchen Zweck zur Verfügung gestellt
werden kann.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10. September 2013
Für die Fraktion GRÜNE
Köhne
Stahr
von Wittich
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------Der Antrag wurde am 21.01.2014 in der 22. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten
und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der geplanten Jugendkunstschule oder in
Zusammenarbeit mit einer Jugendeinrichtung zeitnah ein einjähriges Projekt durchzuführen,
bei dem Jugendlichen die Möglichkeit gegeben wird, legal Graffiti zu sprühen. Bei diesem
Projekt soll eine Wand zur Verfügung gestellt werden, auf der Jugendliche auch ohne
Aufsicht sprühen können. Das Projekt soll hinsichtlich der Frage, inwiefern die Graffitiwand
einen negativen Einfluss auf Vandalismus in der Umgebung dieser Fläche hat, pädagogisch
begleitet und evaluiert werden. Sollte ein messbarer Anstieg von Vandalismus nachweisbar
sein, wird die Fläche nach dem Projektzeitraum nicht weiter zur Verfügung stehen. Ist dieser
Effekt nicht messbar, soll geprüft werden, inwiefern eine solche Fläche dauerhaft zur
Verfügung gestellt werden kann.“
Begründung:
Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen und
2 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung
empfohlen.
Krohm
Ausschussvorsitzende
Ausdruck vom: 23.09.2015
Seite: 2/2