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Mitteilung zur Kenntnisnahme 18.01.11.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme 18.01.11.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
15.10.15, 16:44
Aktualisiert
27.01.18, 11:35

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XVIII. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Die Fraktion der SPD Beratungsfolge: Gremium Datum 21.04.2010 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 18.01.2011 Bezirksamt 19.01.2011 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 1421/XVIII Bezirksamt Chancen für das Haus am Kleistpark ausloten Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit: Der Sachstand stellt sich aktuell wie folgt dar: Gespräche mit der GSE - Eine allgemeine Gebäudebesichtigung fand bereits am 12.05.2010 mit der GSE gGmbH, dem SPI sowie Vertretern des Bezirksamtes aus dem Baubereich, des Flächenmanagements und dem Amt für Bildung, Kultur und Seniorenbetreuung statt. - Am 18.08.2010 erfolgte ein Gespräch mit der GSE gGmbH sowie Vertretern des Bezirksamtes aus dem Baubereich und des Flächenmanagement. Mehrere Telefonate und E-Mails im Zeitraum Mai – Oktober 2010 zwischen GSE gGmbH und der Beauftragten Flächenmanagement. - Am 29.10.2010 fand ein erneutes Gespräch mit der GSE gGmbH, dem Beauftragten Architektenbüro avp, dem Dezernenten für Schule, Bildung und Kultur, dem Amt für Bildung, Kultur und Seniorenbetreuung und der Beauftragten Flächenmanagement statt. Ergebnisse - Die GSE gGmbH wäre grundsätzlich bereit, das Haus am Kleistpark treuhänderisch zu übernehmen. Für eine Übernahme wäre es jedoch unabdingbar, dass die Betriebsfähigkeit und Verkehrssicherheit für das Gebäude hergestellt werden. Die Mittel hierfür muss der Bezirk aufbringen. Die GSE würde nicht in Vorleistung für die Umsetzung der Maßnahmen treten. Allerdings wäre es aus Sicht der GSE zunächst ausreichend, wenn entsprechend dem Brandschutzgutachten vom Juni 2010 die „unverzüglich erforderlichen Maßnahmen“ (z.B. provisorische Außentreppe) erfüllt werden. Diese sind zwischenzeitlich vom Bezirk für rund 145 T€ umgesetzt worden, so dass eine Übernahme im jetzigen baulichen Zustand möglich wäre, aber die Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: Finanzierung für mittelfristige Herstellung des zweiten Rettungsweges und der Barrierefreiheit gesichert sein muss. - Die GSE gGmbH legte eine Kalkulation vor, die sich im Ergebnis an der Höhe der bisher für das Haus am Kleistpark in der KLR verbuchten Kosten (rund 149 T€ in 2009) orientiert. Vom Bezirksamt wäre ein jährliches Nutzungsentgelt von rund 150 T€ zu zahlen. Dieses beinhaltet zuzüglich zur laufenden Instandhaltung von rund 36 T€ die Kalkulation einer Instandhaltungsrücklage von 45 T€. Über die Dauer von 5 Jahren könnten somit bei Abschluss eines Nutzungsvertrages über ein jährliches Nutzungsentgelt von 150 T€ rund 225 T€ vom Bezirk „angespart“ werden. Die von der GSE gGmbH zu bildende Instandhaltungsrücklage könnte im Rahmen der Budgetierung des Fachvermögerns refinanziert werden. Eine weitere Erhöhung der Instandhaltungsrücklage wäre möglich. - Nach Vorliegen der Kostenkalkulationen der Architektenfirma avp (Abelmann/ Vielain/ Pock) – siehe auch MzK DS 1615/XVIII vom 26.10.2010 - stand insbesondere die Abklärung von realistischen Finanzierungsmöglichkeiten für die erforderlichen Baumaßnahmen im Mittelpunkt. U.a. wurden Möglichkeiten der Einwerbung von Fördergeldern z.B. über das Landesdenkmalamt oder die Stiftung Denkmalschutz erörtert sowie Kofinanzierungsmöglichkeiten. Nach Erläuterung der verschiedenen Varianten durch avp zeichnet sich ab, dass die Variante mit einem Finanzbedarf von 1,6 Mio ( die sich von der teuersten Variante mit 2,25 Mio € u.a. durch eine billigere Fassade und den Verzicht auf Maßnahmen im Altbau unterscheidet) favorisiert werden sollte, da die preiswerteste Variante mit 810 T € vor dem Hintergrund des Brandschutzgutachtens nicht realistisch zu sein scheint. Unter Punkt 8.4 auf S. 21 dieses Gutachtens heißt es: „Aufgrund der vorhandenen Gebäudegröße, -lage und –nutzung halten wir es aus brandschutztechnischer Sicht für nicht vertretbar, für dieses Gebäude längerfristig auf einen zweiten baulichen Rettungsweg zu verzichten.“ Im Allgemeinen wird ein Zeitraum, der über 5 bzw. 7 Jahre hinaus reicht, als langfristig angesehen. In enger Auslegung dieser Empfehlung bedeutet dies im Umkehrschluss, dass vom Gutachter empfohlen wird, den zweiten Rettungsweg vor Ablauf von 5 bzw. 7 Jahren zu bauen. Da bisher nicht eingeschätzt werden kann, wie lang die funktionsfähige Lebensdauer der inzwischen am Haus am Kleistpark installierten provisorischen Außentreppe sein wird, ist der Bezirk weiterhin im Zugzwang. Bewertung - Mit Vorliegen der Kostenkalkulationen der Architektenfirma avp wird deutlich, dass der Bezirk mit einer Instandhaltungsrücklage von 45 T€ innerhalb von 5 Jahren die für die Baumaßnahmen erforderlichen Summen nicht „ansparen“ kann. Für den Betrag von 1,6 Mio € betrüge das jährliche Nutzungsentgelt 425 T€ und würde somit deutlich über den bisher verbuchten 149 T€ liegen (s.o.). Das LuV Bildung, Kultur und Seniorenbetreuung erzielte im Budgetierungsverfahren 2011 ein Defizit von rund -59 T€ nach Normierung (2. Fortschreibung). Die Refinanzierung eines um 276 höheren jährlichen Nutzungsentgelt wäre somit nicht gegeben. - Aus heutiger Sicht wäre ein jährliches Nutzungsentgelt von maximal 200 T€ denkbar. Mit diesem wäre eine Realisierung der notwendigen Baumaßnahmen nach 5 Jahren jedoch nicht möglich, da erst eine Ansparsumme von rund 500 T€ erreicht wäre. Derzeit wird durch die Bauabteilung geprüft, ob zusätzliche Fördergelder akquiriert werden können. Bei einer Ansparsumme von 500 T € könnte diese für die Kofinanzierung eingesetzt werden, so dass für den Bezirk bei einer möglichen Seite: 3/2 Fördersumme von 800 T € bei 50%iger Kofinanzierung durch die Rücklage „nur“ noch eine Finanzierungslücke von 300 T € bestünde. - Des Weiteren sollte geprüft werden, ob die Baumaßnahmen in der entsprechenden Höhe in die nächste Investitionsplanung für den Zeitraum 2011 – 2015 eingepflegt werden können. - Die Bewirtschaftungskosten des Gebäudes sind im Vergleich zu anderen Gebäuden sehr günstig. Wenn gemäß dem BA-Beschluss „ Infrastrukturkosten um 5,2 Mio € nachhaltig senken“ das Haus am Kleistpark an den Liegenschaftsfonds abgegeben würde, müsste ein Ersatzstandort für Kunstamt und Musikschule gefunden werden, was voraussichtlich auch zu einer deutlich höheren Kostenbelastung führen würde. Ein geeigneter Ersatzstandort ist bisher nicht in Sicht. - Im Falle einer Entscheidung für die Übertragung des Objektes an die GSE wird hinsichtlich des Zeitablaufs eingeschätzt, dass diese zeitnah realisiert werden müsste, um eine Ansparfrist von fünf Jahren zu erreichen. Gleichzeitig müsste aber auch eine Förderzusage für einen Förderzeitraum nach fünf Jahren in einer Größenordnung von 1,1 Mio € vorliegen, um die notwendige Planungssicherheit zu erzielen. Geringere Fördersummen implizieren weitere Zahlungsverpflichtungen und Belastungen für den Bezirk. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann nicht eingeschätzt werden, ob Fördermittel über einen solchen Zeitraum hinweg von den entsprechenden Stellen zugesagt werden können. Aufgrund der Erfahrungen mit Fördermittelgebern in den letzten Jahren ist festzustellen, dass es sich dabei um kein übliches Verfahren handeln würde. Von daher wird eingeschätzt, dass eine Übertragung der Immobilie an die GSE in diesem Sinne ein erhebliches Risiko darstellt. Die Möglichkeit der Steuerung und die Höhe der einzuwerbenden Drittmittel erscheint höher, wenn der Bezirk Eigentümer bliebe. Eine endgültige Entscheidung wird jedoch erst von Bezirksamt getroffen, wenn alle notwendigen Informationen vorliegen. Die Bezirksverordnetenversammlung wird über die weitere Entwicklung über ihre Fachausschüsse laufend unterrichtet. Berlin, den 18.01.2011 Herr Band, Ekkehard Bezirksamt Herr Hapel, Dieter Seite: 3/3