Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Beschlussempfehlung.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
15.10.15, 16:47
Aktualisiert
27.01.18, 11:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
22.01.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
14.05.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
21.05.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Beschlussempfehlung
Drucks. Nr:
0938/XIX
Ausschuss für Stadtentwicklung
Bebauungsplan
7-38
- Geplanter Waldorf-Campus Monumentenstraße/
Hohenfriedbergstraße/ Geßlerstraße
Anwohner-Bedürfnisse berücksichtigen
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt folgende Eckpunkte zum
geplanten Bauvorhaben umzusetzen bzw. ihre ohnehin schon vom Bezirksamt verfolgte
Umsetzung weiterhin zu realisieren:
1. Der Abstand zur vorhandenen Bebauung (Südseitenfenster) soll 22m nicht
unterschreiten (11,1m zur Grundstücksgrenze).
2. Die zwischen der Bestandsbebauung an der Monumentenstraße und dem geplanten
Baukörper vorhandenen Bäume (mit einem Stammumfang von 60 cm und mehr, bei
mehrstämmigen Bäumen von 50 cm eines Stammes) sind bis auf die Bäume, die im
Gutachten des Landschaftsarchitekturbüros plan.b vom 02.09.2013 zur Fällung
empfohlen werden, zu erhalten. Drei dieser Bäume befinden sich an der westlichen
Grundstücksgrenze, zwei weitere an der nordöstlichen. Zusätzlich wird die Fällung
von drei bis vier weiteren Bäumen (Nr. 409, 419, 420 und 422 lt. Gutachten) zur
Errichtung des geplanten Baukörpers akzeptiert. Einer dieser Bäume befindet sich an
der östlichen Grundstücksgrenze auf der geplanten Zufahrt zum Gelände. Die drei
weiteren Bäume stehen beieinander an der Nordseite des Grundstücks. Der Schutz
der übrigen Bäume an der nördlichen Grundstücksgrenze ist in einem
städtebaulichen Vertrag über die Baumschutzverordnung hinaus wirksam zu
vereinbaren. Sollte dazu ein größerer Abstand als unter 1.) benannt notwendig sein,
ist dieser vorzusehen. Der Vorhabenträger soll vor Beginn der Baumaßnahmen und
nach dem Abschluss der jeweiligen Baustufen dem Bezirksamt eine Baumbilanz
vorlegen.
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen:
3. Ein viertes Geschoss soll erst ab einer Grundstückstiefe von 23m zulässig werden,
um eine zusätzliche Verschattung der angrenzenden Bebauung zu vermeiden. Davon
unberührt bleibt die bereits vorhandene Verschattung, die durch die
Südseitenbebauung bereits gegeben ist.
4. Eine GFZ von 1,1 wird als Maximalmaß der Bebauung festgesetzt.
5. Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob eine Gehweg-Verbindung zwischen der
Hohenfriedbergstraße und dem geplanten Campus hergestellt werden kann, ohne die
Funktionsfähigkeit und wesentliche Qualität des Spielplatzes Hohenfriedbergstraße
zu gefährden. In diesem Zuge soll geprüft werden, ob dazu die Bauleitplanung oder
privatrechtliche Vereinbarungen die geeigneten Instrumente sind. Belastungen des
Bezirkshaushalts durch Errichtung, Instandhaltung oder Betrieb (Reinigung,
Beleuchtung etc.) sind auszuschließen.
Berlin, den 14.05.2014
Herr Schubert, Manuel
Ausschuss für Stadtentwicklung
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