Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Antrag.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
15.10.15, 16:51
Aktualisiert
27.01.18, 12:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Bezirksverordnete DIE LINKE
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
20.11.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Antrag
Drucks. Nr:
0880/XIX
Bezirksverordnete DIE LINKE
Auf Handlungsoptionen des Bezirks bei überhöhten Mieten hinweisen
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt auf der Homepage der
Bezirksseite darauf hinzuweisen, dass Mietpreisüberhöhungen über 20% des
ortsüblichen Mietspiegels, eine Ordnungswidrigkeit nach §5 Wirtschafts- Strafgesetz
darstellen.
Für die betroffenen Mieterinnen und Mieter sollen außerdem bezirkliche
Beratungsmöglichkeiten aufgelistet werden, bei denen sie Unterstützung erhalten
können.
Begründung:
Senator Müller hat die Bezirke bei nachweislichen Mietüberschreitungen bei über
20% des Mietspiegels gebeten dies als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen. Die
Mietpreisentwicklung, besonders in Schöneberg macht es notwendig, dass
MieterInnen besser über ihre Rechte informiert werden. Auch wäre es den
Bürgerinnen und Bürgern gegenüber eine Pflicht zu zeigen, der Bezirk duldet keinen
Mietwucher.
Berlin, den 12.11.2013
Frau Wissel, Elisabeth
Bezirksverordnete DIE LINKE
Herr Gindra, Harald
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen: