Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Antwort Große Anfrage drs. 1159_XIX FeWos.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
15.10.15, 16:55
Aktualisiert
27.01.18, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Es gilt das gesprochene Wort
Große Anfrage der Fraktion der CDU gem. § 12 Abs. 1 Satz 3 BezVG
i.V. mit § 37 GO BVV
Ferienwohnungen im Bezirk
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
meine sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantworte die große Anfrage der Fraktion der CDU für das Bezirksamt wie folgt:
1.
Frage
Wie viele Ferienwohnungen wurden bis 31.7.2014 im Bezirk gemeldet?
Antwort
Es wurden insgesamt 671 Wohnungen gemeldet.
2.
Frage
Wie viel Prozent des geschätzten Gesamtbestandes an Ferienwohnungen in
Tempelhof-Schöneberg sind dies nach Ansicht des Bezirksamtes und wie
beabsichtigt das Bezirksamt die nicht gemeldeten Wohnungen während der
Duldungsphase festzustellen?
Antwort
Eine seriöse Schätzung ist nicht möglich. Es ist aber zu vermuten, dass eine
beträchtliche Zahl an Ferienwohnungen nicht gemeldet wurde.
Einen Bestandsschutz für die Dauer von zwei Jahren haben nur
Ferienwohnungen erhalten, die angezeigt wurden. Alle nicht bis zum
31.07.2014 angezeigten Ferienwohnungen unterliegen dem Verbot. Die
Möglichkeiten, eigene Ermittlungen anzustellen, sind aufgrund der
Personalsituation sehr begrenzt. Auf die Antworten zu den Fragen 3 und 5
wird verwiesen.
3.
Frage
Welche Probleme sieht das Bezirksamt bei der Zweckentfremdungsverbots
VO im Bezirk, nachdem eine geplante Zentralisierung der Aufgaben im
Bezirksamt Mitte nicht stattfindet?
Antwort
Probleme bereitet vor allem die viel zu geringe Personalausstattung. Bei der
Personalbemessung wurden die Bezirke vom Senat in Innen- und
Außenbezirke eingeteilt. Die Innenbezirke sollen zwei Stellen erhalten, die
Außenbezirke eine. Tempelhof-Schöneberg wird als Außenbezirk bezeichnet
und erhält lediglich eine Stelle. Diese Einteilung ist nicht gänzlich
nachvollziehbar, vor allem wenn man berücksichtigt, dass z.B. der Bezirk
Neukölln als Innenbezirk gilt und zwei Stellen erhält.
Nach entsprechendem Drängen wurde von der Finanzverwaltung eine
entsprechende Anzahl zusätzlicher Mitarbeiter/innen aus dem Überhang
zugesagt. Nach ersten Erkenntnissen anderer Bezirke sind qualifizierte
Mitarbeiter/innen nicht vorhanden.
Neben der Personalausstattung bereitet vor allem die große Komplexität der
Gesetzesgrundlagen Probleme. Angesichts dieser Komplexität, verbunden
mit einer sehr restriktiven Behandlung der Ausnahmen und auch unter
Berücksichtigung des angesprochenen Personenkreises ist mit einem hohen
Aufkommen an Widersprüchen und Klagen zu rechnen.
4.
Frage
Trifft es wirklich zu, dass dem Bezirksamt von Finanz- und Bausenator nur
zwei befristete Stellen zugesagt wurden, obwohl ein fast identisches Gesetz,
das bis zum 01.01.2000 galt, von deutlich mehr Beschäftigten im Bezirk
umgesetzt wurde?
Antwort
Siehe Antwort zu Frage 3!
5.
Frage
Welche Planungen hat das Bezirksamt zur Umsetzung der
Zweckentfremdungsverbotsverordnung, ist sie mit den Personalvorgaben
des Finanz- und Bausenators überhaupt möglich?
Antwort
Eine vollumfängliche Aufgabenwahrnehmung ist mit den zugesagten Stellen
nicht möglich. Es ist zu hoffen, dass die Kapazitäten wenigstens für die
fristgemäße Bearbeitung der Ausnahmeanträge ausreichen.
6.
Frage
Wie bewertet das Bezirksamt politisch die Zweckentfremdungsverbots VO,
erwartet das Bezirksamt davon eine Entlastung des Wohnungsmarktes?
Antwort
Das Instrument der Zweckentfremdung ist als ein Baustein bei der
Verbesserung der Lage auf dem Wohnungsmarkt zu begrüßen. Für eine
vollständige Umsetzung muss aber ausreichendes Personal zur Verfügung
stehen.
Berlin, den 27. August 2014
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !!!
Oliver Schworck