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Antwort Große Anfrage drs. 1159_XIX FeWos.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Antwort Große Anfrage drs. 1159_XIX FeWos.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
15.10.15, 16:55
Aktualisiert
27.01.18, 12:04

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Inhalt der Datei

Es gilt das gesprochene Wort Große Anfrage der Fraktion der CDU gem. § 12 Abs. 1 Satz 3 BezVG i.V. mit § 37 GO BVV Ferienwohnungen im Bezirk Sehr geehrte Frau Vorsteherin, meine sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte die große Anfrage der Fraktion der CDU für das Bezirksamt wie folgt: 1. Frage Wie viele Ferienwohnungen wurden bis 31.7.2014 im Bezirk gemeldet? Antwort Es wurden insgesamt 671 Wohnungen gemeldet. 2. Frage Wie viel Prozent des geschätzten Gesamtbestandes an Ferienwohnungen in Tempelhof-Schöneberg sind dies nach Ansicht des Bezirksamtes und wie beabsichtigt das Bezirksamt die nicht gemeldeten Wohnungen während der Duldungsphase festzustellen? Antwort Eine seriöse Schätzung ist nicht möglich. Es ist aber zu vermuten, dass eine beträchtliche Zahl an Ferienwohnungen nicht gemeldet wurde. Einen Bestandsschutz für die Dauer von zwei Jahren haben nur Ferienwohnungen erhalten, die angezeigt wurden. Alle nicht bis zum 31.07.2014 angezeigten Ferienwohnungen unterliegen dem Verbot. Die Möglichkeiten, eigene Ermittlungen anzustellen, sind aufgrund der Personalsituation sehr begrenzt. Auf die Antworten zu den Fragen 3 und 5 wird verwiesen. 3. Frage Welche Probleme sieht das Bezirksamt bei der Zweckentfremdungsverbots VO im Bezirk, nachdem eine geplante Zentralisierung der Aufgaben im Bezirksamt Mitte nicht stattfindet? Antwort Probleme bereitet vor allem die viel zu geringe Personalausstattung. Bei der Personalbemessung wurden die Bezirke vom Senat in Innen- und Außenbezirke eingeteilt. Die Innenbezirke sollen zwei Stellen erhalten, die Außenbezirke eine. Tempelhof-Schöneberg wird als Außenbezirk bezeichnet und erhält lediglich eine Stelle. Diese Einteilung ist nicht gänzlich nachvollziehbar, vor allem wenn man berücksichtigt, dass z.B. der Bezirk Neukölln als Innenbezirk gilt und zwei Stellen erhält. Nach entsprechendem Drängen wurde von der Finanzverwaltung eine entsprechende Anzahl zusätzlicher Mitarbeiter/innen aus dem Überhang zugesagt. Nach ersten Erkenntnissen anderer Bezirke sind qualifizierte Mitarbeiter/innen nicht vorhanden. Neben der Personalausstattung bereitet vor allem die große Komplexität der Gesetzesgrundlagen Probleme. Angesichts dieser Komplexität, verbunden mit einer sehr restriktiven Behandlung der Ausnahmen und auch unter Berücksichtigung des angesprochenen Personenkreises ist mit einem hohen Aufkommen an Widersprüchen und Klagen zu rechnen. 4. Frage Trifft es wirklich zu, dass dem Bezirksamt von Finanz- und Bausenator nur zwei befristete Stellen zugesagt wurden, obwohl ein fast identisches Gesetz, das bis zum 01.01.2000 galt, von deutlich mehr Beschäftigten im Bezirk umgesetzt wurde? Antwort Siehe Antwort zu Frage 3! 5. Frage Welche Planungen hat das Bezirksamt zur Umsetzung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung, ist sie mit den Personalvorgaben des Finanz- und Bausenators überhaupt möglich? Antwort Eine vollumfängliche Aufgabenwahrnehmung ist mit den zugesagten Stellen nicht möglich. Es ist zu hoffen, dass die Kapazitäten wenigstens für die fristgemäße Bearbeitung der Ausnahmeanträge ausreichen. 6. Frage Wie bewertet das Bezirksamt politisch die Zweckentfremdungsverbots VO, erwartet das Bezirksamt davon eine Entlastung des Wohnungsmarktes? Antwort Das Instrument der Zweckentfremdung ist als ein Baustein bei der Verbesserung der Lage auf dem Wohnungsmarkt zu begrüßen. Für eine vollständige Umsetzung muss aber ausreichendes Personal zur Verfügung stehen. Berlin, den 27. August 2014 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !!! Oliver Schworck