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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Antrag.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
15.10.15, 16:57
Aktualisiert
27.01.18, 11:44

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XIX. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU Beratungsfolge: Gremium Datum 21.11.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Antrag Drucks. Nr: 0455/XIX Die Fraktion der CDU Keine Rundfunkgebühren für Kindertagesstätten Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Kindertagesstätten auch weiterhin von den Rundfunkgebühren befreit bleiben. Der BVV ist bis zum 31.12.2012 über die Ergebnisse zu berichten. Begründung: Ab Januar 2013 gilt ein neuer Vertrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Rundfunkgebühren (vormals GEZ-Gebühren) werlen dann pauschal pro Haushalt oder Unternehmen berechnet. Je mehr Angestellte ein Unternehmen hat, desto mehr Beiträge sind zu entrichten. Das können für große Kitas mit mehr als 9 Angestellten bis zu 216 € sein, und zwar unabhängig davon, ob sie Radio oder Fernseher überhaupt nutzen. Die Kita-Gebühren sollen zu 100% bei den Kindern ankommen. Bisher waren gemeinnützige Einrichtungen wie Kitas von den GEZ-Gebühren befreit. Das muss auch in Zukunft unbedingt so bleiben. Berlin, den 13.11.2012 Herr Olschewski, Ralf Die Fraktion der CDU Herr Sielaff, Harald Abstimmungsergebnis: beschlossen: abgelehnt: überwiesen: