Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Antrag.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
15.10.15, 16:57
Aktualisiert
27.01.18, 11:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
21.11.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Antrag
Drucks. Nr:
0455/XIX
Die Fraktion der CDU
Keine Rundfunkgebühren für Kindertagesstätten
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass
Kindertagesstätten auch weiterhin von den Rundfunkgebühren befreit bleiben.
Der BVV ist bis zum 31.12.2012 über die Ergebnisse zu berichten.
Begründung:
Ab Januar 2013 gilt ein neuer Vertrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die Rundfunkgebühren (vormals GEZ-Gebühren) werlen dann pauschal pro Haushalt oder
Unternehmen berechnet. Je mehr Angestellte ein Unternehmen hat, desto mehr Beiträge
sind zu entrichten. Das können für große Kitas mit mehr als 9 Angestellten bis zu 216 €
sein, und zwar unabhängig davon, ob sie Radio oder Fernseher überhaupt nutzen.
Die Kita-Gebühren sollen zu 100% bei den Kindern ankommen. Bisher waren gemeinnützige
Einrichtungen wie Kitas von den GEZ-Gebühren befreit. Das muss auch in Zukunft unbedingt
so bleiben.
Berlin, den 13.11.2012
Herr Olschewski, Ralf
Die Fraktion der CDU
Herr Sielaff, Harald
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen: