Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
15.10.15, 16:57
Aktualisiert
27.01.18, 11:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XVIII. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
21.11.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
08.07.2014 Bezirksamt
27.08.2014 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0455/XIX
Bezirksamt
Keine Rundfunkgebühren für Kindertagesstätten
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.11.2012 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
dass Kindertagesstätten auch weiterhin von den Rundfunkgebühren befreit bleiben.
Der BVV ist bis zum 31.12.2012 über die Ergebnisse zu berichten.
Begründung:
Ab Januar 2013 gilt ein neuer Vertrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks. Die Rundfunkgebühren (vormals GEZ-Gebühren) werden dann pauschal
pro Haushalt oder Unternehmen berechnet. Je mehr Angestellte ein Unternehmen
hat, desto mehr Beiträge sind zu entrichten. Das können für große Kitas mit mehr als
9 Angestellten bis zu 216 € sein, und zwar unabhängig davon, ob sie Radio oder
Fernseher überhaupt nutzen.
Die Kita-Gebühren sollen zu 100% bei den Kindern ankommen. Bisher waren
gemeinnützige Einrichtungen wie Kitas von den GEZ-Gebühren befreit. Das muss
auch in Zukunft unbedingt so bleiben.
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
deutlich positioniert: Der Wegfall des Befreiungstatbestands einer Kindertageseinrichtung für
GEZ-Gebühren ist nicht vertretbar.
Kindertagesstätten finanzieren sich über die in den Kostensätzen der Rahmenvereinbarung
verhandelten Entgelte. Die seit 2013 zu entrichtenden Gebühren - losgelöst von einer
tatsächlichen Inanspruchnahme - sind im Kostensatz nicht eingepreist worden. Dennoch
müssen sie gezahlt werden, von jeder Kindertagesstätte und Kindertagespflegestelle, die für
die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten immerhin „Einrichtungen des Gemeinwohls“
sind.
Trotz massiven Protestes gegen die Umsetzung sowohl von Bezirken, Dach- und
Wohlfahrtsverbänden, von Trägern und fachpolitischen Gremien, konnte bisher nicht erreicht
werden, dass Betreuungseinrichtungen für Kinder von der Gebührenpflicht befreit sind.
Das Bezirksamt bedauert diese Entscheidung.
Berlin, den 09.07.2014
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Herr Schworck, Oliver
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