Daten
Kommune
Berlin Neukölln
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2. Antwort BA.pdf
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71 kB
Erstellt
15.10.15, 17:47
Aktualisiert
27.01.18, 09:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Abteilung Soziales
26.02.2014
SozDez
Bezirksverordnetenvorsteher o.V.i.A.
über
2240
Sitzung am
: 26.02.2014
Lfd. Nr.
: 12.1
Drs. Nr.
: 0846/XIX
Bezirksbürgermeister o.V.i.A.
Dringlichkeit
nachrichtlich den
schriftlich
Fraktionen der SPD, CDU, Grünen,
Die Linke und Piraten
Konsensliste
Beantwortung der Großen Anfrage
Qualitätssicherung von Pflegediensten
1. Wie viele Pflegedienste gibt es in Neukölln?
2. Werden die Pflegedienste auf Qualität überprüft, wenn ja, wie oft und von
wem?
3. Welche Sanktionen müssen die Dienste fürchten falls Mängel festgestellt
werden?
4. Wurden in Neukölln schon Pflegedienste ermahnt bzw. geschlossen, wenn ja,
welche?
Sehr geehrter Herr Vorsteher / sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Finger,
für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der SPD-Fraktion wie folgt:
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Zu 1.: Mit Stand Oktober 2013 waren im Bezirk Neukölln 187 Pflegedienste tätig.
Dies konnte durch die Abrechnungsstatistik der Rechnungsstelle meiner
Abteilung ermittelt werden. Die Anzahl der Dienste variiert jedoch, da die
Branche einer starken Fluktuation unterliegt. Zudem sind die Firmen
bezirksübergreifend tätig. Das bedeutet, nicht der Sitz des Pflegedienstleisters
ist entscheidend für die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers, sondern der
Wohnsitz der zu versorgenden Neuköllner Bürger*innen.
Zu 2.: Nach § 114 ff. Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) werden alle
Pflegeeinrichtungen im Land Berlin durch den Medizinischen Dienst der
Krankenversicherungen e.V. überprüft. Die so genannten Regelprüfungen
enthalten keine Abrechnungsüberprüfungen.
Die zu erfüllenden Transparenzkriterien sind im § 115 SGB XI Absatz 1a
begründet. Aus der durchgeführten Überprüfung wird eine Gesamtnote
ermittelt und der Pflegedienst bewertet. Zusätzlich können durch die
Pflegeversicherungen
Anlassüberprüfungen
durchgeführt
werden.
Bundesweite Ergebnisse lassen sich in regelmäßigen Berichten des
Medizinischen Diensts des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.
(letzter Stand April 2012) ermitteln.
Die Regelprüfungen sind aus Sicht des Sozialhilfeträgers nicht aussagekräftig,
da lediglich die Erfüllung von Rahmenbedingungen geprüft wird, nicht jedoch
die Pflegequalität im Einzelfall. Der Träger der Sozialhilfe hat keinerlei Einfluss
auf die Prüfungen, da diese allein von den Pflegekassen in Auftrag gegeben
werden können.
Seitens des Landes hat die zuständige Senatsverwaltung - obwohl die
Leistungen seit vielen Jahren existieren - keinerlei Qualitäts- bzw. Prüfkriterien
für den Sozialhilfeträger definiert. Die Senatsverwaltung vertritt die
Rechtsauffassung, dass die Qualitäts- u. Prüfkriterien des SGB XI auch
gegenüber dem Sozialhilfeträger gelten, was jedoch rechtlich umstritten ist. In
einer Arbeitsgruppe, in der alle Bezirksämter mitwirken, wurden in den
vergangenen zwei Jahren Vorschläge erarbeitet. Diese wurden den
Verbänden unterbreitet und sind Inhalt der laufenden Vertragsverhandlungen.
Inwieweit die Vorstellungen der Sozialhilfeträger dabei am Ende berücksichtigt
werden, bleibt offen.
Zu 3.: Zurzeit aufgrund der fehlenden vertraglichen Grundlage wenig bis keine. Der
Bezirk Neukölln hat in den letzten drei Jahren eigene Qualitätskriterien
entwickelt.
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Entsprechende Prüfungen (für die entgegen den wiederholten Äußerungen
von Herrn Senator Czaja in den Bezirken nach wie vor keine Fachkräfte zur
Verfügung stehen) sind zeitaufwändig und erfordern hohe fachliche
Kompetenz. Die Abteilung Soziales führt zur Schulung der Sachbearbeitung
interne Fortbildungen durch, zudem finden regelmäßige gemeinsame
Qualitätszirkel mit den Gutachterinnen und Sachbearbeiter*innen statt. So ist
es gelungen, das Bewusstsein und die Sensibilität für Auffälligkeiten zu
stärken.
Zu 4.: Im Bezirk Neukölln wurden im Zeitraum Mai 2011 bis Januar 2014 sechs
Strafanzeigen wegen Sozialhilfebetrug gegen Verantwortliche von
Pflegediensten gestellt. 13 weitere Pflegedienste, gegen die andere Bezirke
eine Strafanzeige gestellt haben, sind auch im Bezirk Neukölln tätig. 29
Pflegedienste wurden durch das Amt für Soziales ermahnt. Dies hat jedoch
keine rechtliche Relevanz. Im Zeitraum Sommer 2011 bis Herbst 2012 hat das
Amt für Soziales die Pflegedokumentationen von Leistungsberechtigten
stichprobenartig überprüft (ungeschützter Rechtsbegriff: Tiefenüberprüfung).
Die Überprüfung fand in den Geschäftsräumen von acht Pflegediensten statt.
Es wurden in mehreren Fällen Rückforderungen gegen Pflegedienste erhoben
und durchgesetzt.
Gleichwohl obliegt die Kündigung des Versorgungsvertrages ausschließlich
der Senatsverwaltung für Soziales bzw. den Pflegekassen. Da auch hier
zwischen den Bezirken und der Senatsverwaltung wie auch zwischen
Senatsverwaltung und Pflegekassen unterschiedliche Rechtsauffassungen
bestehen, kann diese Frage nur durch die Senatsverwaltung beantwortet
werden. Zurzeit wird zwischen Senat und Pflegekassen über einen
Neuabschluss des Berliner Rahmenvertrages für ambulante Pflegeleistungen
verhandelt. Leider kann ich bisher nicht erkennen, dass die Senatsseite
nachdrücklich die Pflegeverbände dazu auffordert, verbindliche Prüfverfahren
zu vereinbaren.
Bernd Szczepanski
Bezirksstadtrat
Es gilt das gesprochene Wort!