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2. Antwort BA.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Neukölln
Dateiname
2. Antwort BA.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
15.10.15, 17:47
Aktualisiert
27.01.18, 09:59

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Inhalt der Datei

Abteilung Soziales 26.02.2014 SozDez Bezirksverordnetenvorsteher o.V.i.A. über 2240 Sitzung am : 26.02.2014 Lfd. Nr. : 12.1 Drs. Nr. : 0846/XIX Bezirksbürgermeister o.V.i.A. Dringlichkeit nachrichtlich den schriftlich Fraktionen der SPD, CDU, Grünen, Die Linke und Piraten Konsensliste Beantwortung der Großen Anfrage Qualitätssicherung von Pflegediensten 1. Wie viele Pflegedienste gibt es in Neukölln? 2. Werden die Pflegedienste auf Qualität überprüft, wenn ja, wie oft und von wem? 3. Welche Sanktionen müssen die Dienste fürchten falls Mängel festgestellt werden? 4. Wurden in Neukölln schon Pflegedienste ermahnt bzw. geschlossen, wenn ja, welche? Sehr geehrter Herr Vorsteher / sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Finger, für das Bezirksamt beantworte ich die Große Anfrage der SPD-Fraktion wie folgt: 2 Zu 1.: Mit Stand Oktober 2013 waren im Bezirk Neukölln 187 Pflegedienste tätig. Dies konnte durch die Abrechnungsstatistik der Rechnungsstelle meiner Abteilung ermittelt werden. Die Anzahl der Dienste variiert jedoch, da die Branche einer starken Fluktuation unterliegt. Zudem sind die Firmen bezirksübergreifend tätig. Das bedeutet, nicht der Sitz des Pflegedienstleisters ist entscheidend für die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers, sondern der Wohnsitz der zu versorgenden Neuköllner Bürger*innen. Zu 2.: Nach § 114 ff. Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) werden alle Pflegeeinrichtungen im Land Berlin durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen e.V. überprüft. Die so genannten Regelprüfungen enthalten keine Abrechnungsüberprüfungen. Die zu erfüllenden Transparenzkriterien sind im § 115 SGB XI Absatz 1a begründet. Aus der durchgeführten Überprüfung wird eine Gesamtnote ermittelt und der Pflegedienst bewertet. Zusätzlich können durch die Pflegeversicherungen Anlassüberprüfungen durchgeführt werden. Bundesweite Ergebnisse lassen sich in regelmäßigen Berichten des Medizinischen Diensts des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (letzter Stand April 2012) ermitteln. Die Regelprüfungen sind aus Sicht des Sozialhilfeträgers nicht aussagekräftig, da lediglich die Erfüllung von Rahmenbedingungen geprüft wird, nicht jedoch die Pflegequalität im Einzelfall. Der Träger der Sozialhilfe hat keinerlei Einfluss auf die Prüfungen, da diese allein von den Pflegekassen in Auftrag gegeben werden können. Seitens des Landes hat die zuständige Senatsverwaltung - obwohl die Leistungen seit vielen Jahren existieren - keinerlei Qualitäts- bzw. Prüfkriterien für den Sozialhilfeträger definiert. Die Senatsverwaltung vertritt die Rechtsauffassung, dass die Qualitäts- u. Prüfkriterien des SGB XI auch gegenüber dem Sozialhilfeträger gelten, was jedoch rechtlich umstritten ist. In einer Arbeitsgruppe, in der alle Bezirksämter mitwirken, wurden in den vergangenen zwei Jahren Vorschläge erarbeitet. Diese wurden den Verbänden unterbreitet und sind Inhalt der laufenden Vertragsverhandlungen. Inwieweit die Vorstellungen der Sozialhilfeträger dabei am Ende berücksichtigt werden, bleibt offen. Zu 3.: Zurzeit aufgrund der fehlenden vertraglichen Grundlage wenig bis keine. Der Bezirk Neukölln hat in den letzten drei Jahren eigene Qualitätskriterien entwickelt. 3 Entsprechende Prüfungen (für die entgegen den wiederholten Äußerungen von Herrn Senator Czaja in den Bezirken nach wie vor keine Fachkräfte zur Verfügung stehen) sind zeitaufwändig und erfordern hohe fachliche Kompetenz. Die Abteilung Soziales führt zur Schulung der Sachbearbeitung interne Fortbildungen durch, zudem finden regelmäßige gemeinsame Qualitätszirkel mit den Gutachterinnen und Sachbearbeiter*innen statt. So ist es gelungen, das Bewusstsein und die Sensibilität für Auffälligkeiten zu stärken. Zu 4.: Im Bezirk Neukölln wurden im Zeitraum Mai 2011 bis Januar 2014 sechs Strafanzeigen wegen Sozialhilfebetrug gegen Verantwortliche von Pflegediensten gestellt. 13 weitere Pflegedienste, gegen die andere Bezirke eine Strafanzeige gestellt haben, sind auch im Bezirk Neukölln tätig. 29 Pflegedienste wurden durch das Amt für Soziales ermahnt. Dies hat jedoch keine rechtliche Relevanz. Im Zeitraum Sommer 2011 bis Herbst 2012 hat das Amt für Soziales die Pflegedokumentationen von Leistungsberechtigten stichprobenartig überprüft (ungeschützter Rechtsbegriff: Tiefenüberprüfung). Die Überprüfung fand in den Geschäftsräumen von acht Pflegediensten statt. Es wurden in mehreren Fällen Rückforderungen gegen Pflegedienste erhoben und durchgesetzt. Gleichwohl obliegt die Kündigung des Versorgungsvertrages ausschließlich der Senatsverwaltung für Soziales bzw. den Pflegekassen. Da auch hier zwischen den Bezirken und der Senatsverwaltung wie auch zwischen Senatsverwaltung und Pflegekassen unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen, kann diese Frage nur durch die Senatsverwaltung beantwortet werden. Zurzeit wird zwischen Senat und Pflegekassen über einen Neuabschluss des Berliner Rahmenvertrages für ambulante Pflegeleistungen verhandelt. Leider kann ich bisher nicht erkennen, dass die Senatsseite nachdrücklich die Pflegeverbände dazu auffordert, verbindliche Prüfverfahren zu vereinbaren. Bernd Szczepanski Bezirksstadtrat Es gilt das gesprochene Wort!