Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
15.10.15, 18:51
Aktualisiert
27.01.18, 22:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
Berlin, den 04.03.2014
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 27.03.2014
1. Gegenstand der Vorlage:
Teilweise Änderung der Planungsziele des Bebauungsplanes 10-47 für das Gelände zwischen Cecilienstraße, der westlichen Grenze der Grundstücke
Garzauer Straße 2/12, der südlichen Grenze der
Grundstücke Garzauer Straße 14/28, Garzauer Straße, Buckower Ring, Wuhlestraße und Blumberger
Damm im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf
2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 04.03.2014 beschlossen,
die BA-Vorlage Nr. 0698/IV der BVV zur Kenntnisnahmen vorzulegen.
Die Vorlage ist als Anlage beigefügt.
Komoß
Bezirksbürgermeister
Anlage
Christian Gräff
Bezirksstadtrat für
Wirtschaft und Stadtentwicklung
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abteilung Wirtschaft und Stadtentwicklung
Stapl BPL 5
19.02.2014
5222
Vorlage für das Bezirksamt
- zur Beschlussfassung Nr. 0698/IV
A. Gegenstand der Vorlage:
Teilweise Änderung der Planungsziele des Bebauungsplanes 10-47 für das Gelände zwischen Cecilienstraße, der westlichen Grenze der Grundstücke
Garzauer Straße 2/12, der südlichen Grenze der
Grundstücke Garzauer Straße 14/28, Garzauer Straße, Buckower Ring, Wuhlestraße und Blumberger
Damm im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf
B. Berichterstatter:
Bezirksstadtrat Herr Gräff
C.1 Beschlussentwurf:
Das Bezirksamt beschließt
C.2 Weiterleitung an die BVV
zugleich Veröffentlichung:
1.
der teilweisen Änderung der Planungsziele zuzustimmen.
2.
Die Abteilung Wirtschaft und Stadtentwicklung
wird mit der Durchführung der weiteren Verfahrensschritte beauftragt.
Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage
der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und zu veröffentlichen.
D. Begründung:
siehe Anlage 1
E. Rechtsgrundlage:
§§ 1 Abs. 3 i.V.m. 4a Abs. 3 BauGB;
§§ 5, 6 Abs. 4 AGBauGB;
§§ 15, 36 Abs. 2 Buchstabe b, f und Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
F. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine
G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen:
Keine
H. Behindertenrelevante Auswirkungen:
Keine
I. Migrantenrelevante Auswirkungen:
Keine
Christian Gräff
Bezirksstadtrat für
Wirtschaft und Stadtentwicklung
Anlagen
Anlage 1
zur BA-Vorlage
Nr. 0698/IV
D. Begründung:
Für das Bebauungsplanverfahren 10-47 wurde mit Bezirksamtsbeschluss 1234/III vom
25.01.2011 und Beschluss der BVV-Drucksache Nr. 2088/VI vom 24.02.2011 die
Festsetzung des Bebauungsplanes beschlossen (Planentwurf – Anlage2).
Der Bebauungsplan ist mit den erforderlichen Unterlagen im Wege des Anzeigeverfahrens
gemäß § 6 Abs. 4 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) der zuständigen
Abteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Überprüfung vorgelegt
worden. Durch die Senatsverwaltung wurde mit Schreiben vom 26.05.2011 mitgeteilt, dass
der Bebauungsplan nicht beanstandungsfrei ist und nach Überarbeitung erneut ausgelegt
werden muss.
Es ergibt sich damit die Möglichkeit im Zuge der Überarbeitung des Bebauungsplanes die
Ziele den aktuellen Erfordernissen anzupassen.
Das Plangebiet liegt im Cecilienviertel, im Norden des Ortsteiles Biesdorf und hebt sich von
dem umgebenden kleinteiligen Siedlungsgebiet durch seine für die Großsiedlung typische
mehrgeschossige Plattenbauweise deutlich ab. Anlass für die Aufstellung des
Bebauungsplanes war u.a. der erfolgte Rückbau von 490 Wohnungen sowie der beiden
Schulstandorte inmitten des Cecilienviertels.
Auf den Rückbauflächen sollten fehlende Freiflächenangebote geschaffen werden. Darüber
hinaus sollte auf diesen Flächen und in der Nähe des Siedlungsgebietes
eigentumsorientierter Wohnungsbau ermöglicht werden, um so zu einer sozial stabilen
Bewohnerstruktur beizutragen. Daneben bestand das Erfordernis in der Stärkung des
Nahversorgungszentrums unter Beachtung der bezirklichen Zentrenstruktur und im Interesse
einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung. Diese Ziele und Maßnahmen sollten
zur Stärkung und Stabilisierung des isoliert gelegenen Cecilienviertels, dem die üblichen
Vernetzungen zu anderen Großsiedlungsquartieren fehlen, beitragen.
Eine Entwicklung und Bebauung basierend auf dem Bebauungsplanentwurf fand sowohl auf
den Flächen des Nahversorgungszentrums als auch auf den geplanten öffentlichen
Grünflächen im Rahmen der Förderkulisse des Stadtumbaus statt. Die ehemaligen
Schulflächen wurden nach dem Rückbau der Gebäude dem Liegenschaftsfonds Berlin zur
Vermarktung übertragen. Eine zeitnahe Vermarktung und Bebauung auf den
Schulrückbauflächen - die entsprechend Bebauungsplanentwurf für eigentumsorientierten
Wohnungsbau vorgesehen waren – wurde nicht vorgenommen.
Die aktuelle Bevölkerungsentwicklung im Bezirk und hier insbesondere der Zuzug junger
Familien erfordern die Sicherung von Gemeinbedarfseinrichtungen in Wohnortnähe. Diese
Entwicklung war Anlass, das Schulnetz hinsichtlich der Erweiterungsmöglichkeiten zur
kurzfristigen Deckung des Spitzenbedarfs zu untersuchen und gleichzeitig mit dem
langfristigen Bedarf abzugleichen.
Mit dem Schulentwicklungsplan 2013 - 2017 (BA-Vorlage Nr. 0635/IV) erfolgte eine
derartige Betrachtung des gesamten Schulnetzes einschließlich Prognose u.a. für den
Ortsteil Biesdorf. In Biesdorf leben zurzeit 25.508 Einwohner/-innen (30.06.13) die laut
2
Einwohnerprognose (mittlere Variante) unter Berücksichtigung des Wohnungsbaupotenzials
auf 31.100 Einwohner/-innen im Jahr 2030 ansteigen. Unter der Annahme einer
durchschnittlichen Altersstruktur und Wohnungsbelegung leitet sich daraus ein Schulbedarf
ab, der mit den vorhandenen einschließlich der geplanten Schulstandorte in Biesdorf nicht
gedeckt werden kann. Auf der Grundlage der Flächenrichtwerte besteht ein langfristig
prognostizierter Fehlbedarf von 5,5 Zügen. Der Schulentwicklungsplan sieht eine
Flächenvorhaltung für einen Grundschulstandort auf den oben beschriebenen
Schulrückbauflächen vor. Im Plangebiet steht eine ausreichend große Fläche im Ortsteil
Biesdorf zur Verfügung, die sich im Eigentum des Landes Berlin befindet. Darüber hinaus
sind auf dieser Fläche noch die Sporthallen der ehemaligen Schulstandorte vorhanden.
Es ist deshalb erforderlich, das Planungsziel der Sicherung eines wohnortnahen
Schulstandortes in das noch nicht abgeschlossene Bebauungsplanverfahren einzustellen.
Auf dem geplanten allgemeinen Wohngebiet WA 2 innerhalb des Plangebietes soll eine
Fläche von 1,5 ha als Schulstandort festgesetzt werden. Mit der Sicherung dieses
Standortes innerhalb des Schulnetzes wird durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur die
Wohnqualität innerhalb des Quartiers und des angrenzenden kleinteiligen Siedlungsgebietes
also auch innerhalb des Ortsteiles gestärkt.
Das Planerfordernis für den gesamten Geltungsbereich besteht weiterhin in der Sicherung
und Begrenzung des Nahversorgungszentrums, der Sicherung von öffentlichen Grünflächen
und Wegebeziehungen mit Anbindung an den Wuhle-Landschaftsraum und gewerblicher
Bauflächen am Blumberger Damm unter Beachtung der Wohnverträglichkeit.
Der Flächennutzungsplan Berlin (FNP) stellt für Teilflächen am Blumberger Damm und an
der Cecilienstraße eine gemischte Baufläche M 2, für das überwiegende Plangebiet und den
zu sichernden Schulstandort eine Wohnbaufläche W 2 (GFZ bis 1,5) dar. Auch das
geänderte Ziel der Sicherung eines Schulstandortes ist aus den Darstellungen des FNP
entwickelbar.
Eine erneute Beteiligung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur
teilweisen Änderung der Planungsziele konnte unterbleiben, weil die erklärten dringenden
Gesamtinteressen Berlins – der Blumberger Damm und die Cecilienstraße - nicht berührt
und mögliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Durch die Einordnung
eines Schulstandortes auf den geplanten Wohnbauflächen entfallen maximal 170
Wohnungen, so dass die Grenze von 500 Wohnungen die eine erneute Beteiligung nach
§ 7 AGBauGB erforderlich machen, ebenfalls nicht erreicht wird.
Finanzielle Auswirkungen hinsichtlich des Erwerbs von Grundstücken für die
Flächenvorhaltung eines Schulstandortes sind nicht erkennbar, da private Flächen dafür
nicht in Anspruch genommen werden müssen. Langfristig ist die Rückauflassung der Fläche
für die Realisierung des Schulneubaus beim Liegenschaftsfonds Berlin nötig.
Übersichtskarte 1:10.000
Bebauungsplan 10-47
für das Gelände zwischen
Cecilienstraße, der westlichen Grenze der Grundstücke
Garzauer Straße 2/12, der südlichen Grenze der Grundstücke
Garzauer Straße 14/28, Garzauer Straße, Buckower Ring, Wuhlestraße
und Blumberger Damm
270
271
437
92
272
425
449
Radweg
Cecilien
7,1
290
Radweg
125
90
450
423
409
7,1
5,0
5,0
St
ße
30
Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Baulinien, Baugrenzen, Höhe baulicher Anlagen
22400
115
267
5,0
32
391
St
9,5
Radweg
ÖFFENTLICHE
GRÜNFLÄCHE
Festsetzungen
116
7,1
5,0
Zeichenerklärung
117
5,0
55.1
55.2
16,4
stra
straße
5,0
P
292
268
427
36300
OE
Damm
er
5,0
Ortsteil Biesdorf
269
270
273
SPIEL- UND BALLPLATZ
310
Radweg
Blumberg
ÖFFENTLICHE GRÜNFLÄCHE MIT
5,0
im Bezirk Marzahn-Hellersdorf
124
5,0
164
(2)
z.B.
III
als Mindest- und Höchstmaß
z.B.
III-V
Mischgebiet
(§ 6 BauNVO)
MI
zwingend
z.B.
V
Kerngebiet
(§ 7 BauNVO)
MK
offene Bauweise
Gewerbegebiet
(§ 8 BauNVO)
GE
Nur Einzelhäuser zulässig
Industriegebiet
(§ 9 BauNVO)
GI
Nur Doppelhäuser zulässig
D
Sondergebiet (Erholung)
(§ 10 BauNVO)
SO
Nur Hausgruppen zulässig
H
Straße
6
Garzauer
5,0
Turnhalle
18
III
5,0
I
19C
20
22
24
28
IV
9A
5,0
53.6
4,7
77
412
29
I
52.3
(2)
52.8
52.7
53.4
I
X
75
Kita
I
52.5
I
70
53.6
Rindemulch
303
73
Ring
406
7
429
408
435
Ring
OK
124,5 m über NHN
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
Straßenseite
FUSSGÄNGERBEREICH
Gasdruckregler
G
z.B.
Öffentliche und private Grünflächen
UMSPANNWERK
T
Trafostation
z.B.
ÖFFENTLICHE PARKANLAGE
z.B.
PRIVATE DAUERKLEINGÄRTEN
Fläche für die Landwirtschaft
Fläche für Wald
Wasserfläche
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen
und für die Erhaltung
Anpflanzen von
Erhaltung von
Sträuchern
Sträuchern
Bäumen
sonstigen Bepflanzungen
Umgrenzung von Flächen für Zuordnungen nach §9
Abs. 1a Baugesetzbuch
(Kombination mit anderen Planzeichen möglich)
Umgrenzung der Gebiete, in denen zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes bestimmte luftverunreinigende
Stoffe nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen
Arkade
z.B.
HOTEL
71
31
305
6
5
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
Umgrenzung der Flächen für
Garagengebäude mit Dachstellplätzen
mit Angabe der Geschosse
Ga 1
Tiefgaragen
mit Angabe der Geschosse
TGa 1
GSt
Gemeinschaftstiefgaragen
mit Angabe der Geschosse
GTGa 1
St
mit Angabe der Geschosse
GAnl
N
Wasserfläche
Landschaftsschutzgebiet
L
Wasserschutzgebiet (Grundwassergewinnung)
Geschützter Landschaftsbestandteil
LB
Einzelanlage, die dem Denkmalschutz unterliegt
Gesamtanlage (Ensemble), die dem
Denkmalschutz unterliegt
Erhaltungsbereich
D
I
D
auch
Straßenbahn
E
Eintragungen als Vorschlag
Hochstraße
Garage
z.B.
Ga 1
Brücke
Tiefgarage
z.B.
TGa 1
Industriebahn (in Aussicht genommen)
31
K
mit Geschosszahl und Durchfahrt
416
Landesgrenze (Bundesland)
V
Bezirksgrenze
Ortsteilgrenze
Gemarkungsgrenze
-II
mit Geschosszahl
Flurgrenze
Geländehöhe, Straßenhöhe
67
Tiefstraße
St
Gewässer
I
69
GW
Umgrenzung der Flächen für den Luftverkehr
Umgrenzung der Flächen, deren Böden erheblich
mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind
Bahnanlage
N.D.
z.B.
Teich
in Meter über NHN
35,4
Flurstückgrenze
Flurstücksnummer, Flurnummer
z.B.
Laubbaum, Nadelbaum
Grundstücksnummer
z.B.
Naturdenkmal (Laub-, Nadelbaum)
Mauer, Stützmauer
ND
ND
Schornstein
Bordkante
Zaun, Hecke
Baulinie, Baugrenze
Hochspannungsmast
Straßenbegrenzungslinie
65
60
96
9
Flur 10
49A
Aufgestellt: Berlin, den
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
33
29
Ga 3 St
Gemeinschaftsanlagen
GGa 1
Naturschutzgebiet
Abt. Ökologische Stadtentwicklung
Stadtentwicklungsamt
428
XI
27
35,4
z.B.
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes
mit Angabe der Geschosse
VI
1
Höhenlage bei Festsetzungen (in Meter über NHN)
Planunterlage
53.0
X
3
z.B.
Straßenseite
Wohn- oder öffentliches Gebäude
Wirtschafts- oder Industriegebäude
oder Garage
Parkhaus
Unterirdisches Bauwerk
(z.B. Tiefgarage)
Brücke
I
304
VI
......... ......................................
...............................................
.... ................ ...........................
Fachbereichsleiter Vermessung
Bezirksstadtrat
Fachbereichsleiter Stadtplanung
5
7
Der Bebauungsplan wurde in der Zeit vom
bis einschließlich
Die Bezirksverordnetenversammlung hat den Bebauungsplan am
Ring
3
VI
23
1
Wuhlestr
aße
35
r
116,0 m bis 124,5 m über NHN
zwingend
Die vorstehende Zeichenerklärung enthält gebräuchliche Planzeichen, auch soweit sie in diesem Bebauungsplan nicht verwendet werden.
Zugrunde gelegt sind die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 und die Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV90)
vom 18. Dezember 1990.
I
VI
OK
Bereich ohne Ausfahrt
P
öffentliche Parkfläche
Kinderspielplatz
52.1
I
54.0
XI
z.B.
Straßenseite
Stellplatz
Turnhalle
(3)
I
308
53.5
52.8
I
124,5 m über NHN
als Mindest- und Höchstmaß
Nachrichtliche Übernahmen
52.2
52.5
I
5,0
79
OK
Bereich ohne Einfahrt
Gebäude
54.0
I
z.B.
Straßenbegrenzungslinie
Gemeinschaftsgaragen
0,9
54.5
53,5 m über NHN
Oberkante
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Gemeinschaftsstellplätze
5,0
54.4
300
Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche und der Verkehrsfläche besonderer
Zweckbestimmung sind nicht Gegenstan d der Festsetzungen.
er
12,4 m über Gehweg
FH
Straßenverkehrsfläche
Garagen
Garzauer
IV
52.8
5,05,0 5,0
Wuhle
7B
9
11
13
Ebenerdige Stellplätze sind durch Fl ächen, die zu bepflan zen sind, zu glied ern. Je
vier Stellplätze ist ei n Laubbaum der Pflanzliste mit einem Stammumfang von
mindestens 18/20 cm zu pflanzen und zu erhalten.
296
5,0
III
TH
z.B.
JUGENDFREIZEITHEIM
mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu
belastende Fläche
55.3
Bucko
w
z.B.
Firsthöhe
Flächen für Sport- und Spielanlagen
Stellplätze
WA 2
III 0,3
47
4000 m³
Sichtfläche
51.7
295
WASSERDRUCKI
55.6
STATION
I
X
BM
Umgrenzung der Flächen für
OE
54.9
55.5
55.4
I
I
3,0
Besonderer Nutzungszweck von Flächen
30
55.9
Traufhöhe
500 m²
Umgrenzung der von der Bebauung freizuhaltenden Flächen
54.4
298
als Höchstmaß
GF 400 m² bis 500 m²
Naturdenkmal
0,9
55.3
(2)
4
26
VI
WA 2
15A
Im eingeschränkten Gewerbegebiet und allgemeinen Wohngebiet sind auf den nicht
überbaubaren Grun dstücksflächen Ne benanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung sowie Stellplätze und Garag en unzulässig.
z.B.
52.6
436
226
18
53.4
III
I
als Mindest- und Höchstmaß
GF
Umgrenzung von Flächen für besondere Anlagen und
Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes
52.7
III 0,3
I (2)
z.B.
Umgrenzung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
5,0
IV
307
als Höchstmaß
sonstigen Bepflanzungen
19A
15
17
19
X
(§ 23 Abs.3 Satz 1 BauNVO)
Sonstige Festsetzungen
Weg unbefestigt
54.9
0,5 bis 0,7
Bäumen
VI
5,0
19B
III
I
Baugrenze
Anpflanzungen, Bindungen für Bepflanzungen, Schutz und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
174
294
I
(§ 23 Abs.2 Satz 1 BauNVO)
Hochspannungsleitung
I
172
16
53.7
I
z.B.
oberirdische Hauptversorgungsleitungen
I
FUSSGÄNGERBEREICH
IV
I
g
Baulinie
(§ 23 Abs.3 Satz 3 BauNVO)
als Mindest- und Höchstmaß
z.B.
284
297
(2)
I
ED
Private Verkehrsfläche
281
14
414
Nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
Höhe baulicher Anlagen über einem Bezugspunkt
0,7
Flächen für Versorgungsanlagen,
für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung
sowie für Ablagerungen
I
Straße
sta-
2 Wo
z.B.
z.B.
(2)
Garzaue
r
19D
X
E
Linie zur Abgrenzung d. Umfanges von Abweichungen
als Höchstmaß
z.B.
X
5,0
VI
IV
21
23
I
WR
100 m²
o
Geschlossene Bauweise
UNIVERSITÄT
z.B.
0,4
GR
Verkehrsflächen
170
170
8,0
I
25
zial-
SO
z.B.
10
I
(§ 9 Abs.1 Nr.6 BauGB)
z.B.
12
So-
WOCHENENDHAUSGEBIET
(§ 11 BauNVO)
8
28
5,0
straße
22200
Damm
als Höchstmaß
MD
I
168
55.2
306
Blumberg
e
WB
(§ 5 BauNVO)
I
X
VI
280
I
10
Blumber
ge
55.6
54.7
56.0
276
413
54.6
VI
tion
228
(§ 4a BauNVO)
Dorfgebiet
Flächen für den Gemeinbedarf
55.5
448
r
Wuhle
I
173
I
5,0
11,0
272
55.4
171
54.6
224
54.6
54.6
4
54.7
5,0
Hin weis:
Bei Anwendung der textlichen Festsetzun g Nr. 6 wird die Verwendung von Arten der
beigefügten Pflan zliste empfohlen.
Besonderes Wohngebiet
Baumasse
118,0
12
STADTPLATZ
8
7.
Zahl der Vollgeschosse
Baumassenzahl
166
OE
447
279
0,5
172
OE
Im Sondergebiet „ Nahversorgung“ sind Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung sowie Stellplätze und Garag en außerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen und der für Stellplätze festgesetzten Flächen unzulässig.
WA
Geschossfläche
282
5,0
0,5
I
7A
6.
54.7
54.5
56.0
5,0
36000
5.
277
55.2
9
283
SO 2
53.2
NAHVERSORGUNG
VI
Damm
4.
(§ 4 BauNVO)
Geschossflächenzahl
274
2
5,0
5,0
5,0
Im eingeschränkten Gewerbegebiet sin d nur Betriebe und Betriebsarten zu lässig,
die das Wohnen nicht wesentlich stören. Einzelhandelsbetriebe,
Vergnügungsstätten und Lagerplätze sind im eingeschränkten Gewerbe gebiet nicht
zulässig.
Allgemeines Wohngebiet
Wohnungen
5,0
2,4
225
z.B.
Beschränkung der Zahl der
5,0
0,3
Im Sondergebiet „Nah versorgung“ sind G eschäfts-, Büro- und Verwaltungsräume
sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig.
3.
I
5,0
222
5
z.B.
Grundfläche
z.B.
278
31
0,3
I
2,4
VI 0,8
Im Sondergebiet „ Nahversorgung“ sind Lebensmittelein zelhandelsbetriebe mit
maximal 1.500 m² Verkaufsfläche zulässig. Zur Versorgung des Gebietes sind
Apotheken sowie folgende zentrenre levanten Sortimente a ls Hauptsortimente
zulässig: Getränke, Tabakwaren, medizin ische, orthopäd ische und kosmetische
Artikel, Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren und Bürobedarf. Folgende
zentrenrelevante Sortimente als Haup tsortimente sind bis zu einer Größenor dnung
von 200 m² Verkaufsfläche je Betrieb und Einrichtung zulässig :
• Krafträder, Kraftradteile un d –zubehör,
• Textilien,
• Bekleid ung,
• Schuh e und Lederwaren,
• Beleuchtungsartikel,
• Haushaltsgegenstände,
• Keramische Erzeugnisse u nd Glaswaren,
• Holz-, Kork-, Flecht- und K orbwaren,
• Heimtextilien,
• Elektrische Haushaltsgeräte, Geräte der Unterh altungselektronik und
Musikinstrumente,
• Kunstgegenstände, Bilder , kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Münzen
und Geschenkartikel,
• Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck,
• Spielwaren,
• Blumen, Pflanzen und Saatgut, ausgenommen Beetpflanzen, Wurzelstöcke und
Blumenerde,
• Zoologischer Bedarf und lebende Tiere,
• Augenoptiker,
• Foto- un d optische Erzeugnisse (ohne Augeno ptiker) Computer, Computerteile,
peripherer Einheiten und S oftware,
• Telekommunikationsgeräte und Mobiltelefone,
• Fahrr äder , Fahrradteile und –zubehör,
• Sport- und Campingartikel (ohne Campingmöbel), ausgenommen Sport- und
Frei zeitboote und Zubehör,
• Sonstiger Facheinzelhan del, ausgenommen Büromöbel und Brennstoffe,
• Antiqu itäten und Gebrauchtwaren.
Grundflächenzahl
WR
z.B.
43,0
14
8
VI 0,4
GE e
5,0 5,0
2.
SO 1
NAHVERSORGUNG
5,0
223
Im allgemeinen Wohngebiet sind der Versorgung des G ebie tes dienende Läden
nicht zulässig.
WS
(§ 3 BauNVO)
Sonstiges Sondergebiet
5,0
446
WA
1
VI
1.
(§ 2 BauNVO)
Reines Wohngebiet
426
II
Textliche Festsetzungen
Kleinsiedlungsgebiet
öffentlich ausgelegt.
beschlossen.
Berlin, den
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abt. Ökologische Stadtentwicklung
Stadtentwicklungsamt
51
...............................................
Amtsleiter
Der Bebauungsplan ist auf Grund des §10 Abs.1 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit § 6 Abs. 5 Satz 1
des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs durch Verordnung vom heutigen Tage festgesetzt worden.
Maßstab 1 : 1 000
0
5
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100 m
Katastergrenzen wurden (tlw.) durch Digitalisierung aus der Flurkarte
1:1000 bestimmt und in den Lageplan übertragen. Abweichungen zur
Örtlichkeit sind deshalb nicht auszuschließen! Es können aber daraus
keine rechtlichen Ansprüche abgeleitet werden. Notfalls ist der
genaue Grenzverlauf durch eine örtliche Grenzherstellung festzustellen.
Berlin, den
Planunterlage: Karte von Berlin 1:1000
Stand: 03/09
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Zu diesem Bebauungsplan gehört ein Grundstücksverzeichnis.
........ .....................................
... ................ ..........................
Bezirksbürge rmeisterin
Bezirksstad trat
Die Verord nung ist am
im Ge setz- und Verordnungsbla tt für Berlin auf S.
verkündet wo rden.