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Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
15.10.15, 18:51
Aktualisiert
27.01.18, 22:47

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Berlin, den 04.03.2014 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 27.03.2014 1. Gegenstand der Vorlage: Teilweise Änderung der Planungsziele des Bebauungsplanes 10-47 für das Gelände zwischen Cecilienstraße, der westlichen Grenze der Grundstücke Garzauer Straße 2/12, der südlichen Grenze der Grundstücke Garzauer Straße 14/28, Garzauer Straße, Buckower Ring, Wuhlestraße und Blumberger Damm im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 04.03.2014 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 0698/IV der BVV zur Kenntnisnahmen vorzulegen. Die Vorlage ist als Anlage beigefügt. Komoß Bezirksbürgermeister Anlage Christian Gräff Bezirksstadtrat für Wirtschaft und Stadtentwicklung Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abteilung Wirtschaft und Stadtentwicklung Stapl BPL 5 19.02.2014 5222 Vorlage für das Bezirksamt - zur Beschlussfassung Nr. 0698/IV A. Gegenstand der Vorlage: Teilweise Änderung der Planungsziele des Bebauungsplanes 10-47 für das Gelände zwischen Cecilienstraße, der westlichen Grenze der Grundstücke Garzauer Straße 2/12, der südlichen Grenze der Grundstücke Garzauer Straße 14/28, Garzauer Straße, Buckower Ring, Wuhlestraße und Blumberger Damm im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf B. Berichterstatter: Bezirksstadtrat Herr Gräff C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: 1. der teilweisen Änderung der Planungsziele zuzustimmen. 2. Die Abteilung Wirtschaft und Stadtentwicklung wird mit der Durchführung der weiteren Verfahrensschritte beauftragt. Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und zu veröffentlichen. D. Begründung: siehe Anlage 1 E. Rechtsgrundlage: §§ 1 Abs. 3 i.V.m. 4a Abs. 3 BauGB; §§ 5, 6 Abs. 4 AGBauGB; §§ 15, 36 Abs. 2 Buchstabe b, f und Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) F. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: Keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: Keine I. Migrantenrelevante Auswirkungen: Keine Christian Gräff Bezirksstadtrat für Wirtschaft und Stadtentwicklung Anlagen Anlage 1 zur BA-Vorlage Nr. 0698/IV D. Begründung: Für das Bebauungsplanverfahren 10-47 wurde mit Bezirksamtsbeschluss 1234/III vom 25.01.2011 und Beschluss der BVV-Drucksache Nr. 2088/VI vom 24.02.2011 die Festsetzung des Bebauungsplanes beschlossen (Planentwurf – Anlage2). Der Bebauungsplan ist mit den erforderlichen Unterlagen im Wege des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) der zuständigen Abteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Überprüfung vorgelegt worden. Durch die Senatsverwaltung wurde mit Schreiben vom 26.05.2011 mitgeteilt, dass der Bebauungsplan nicht beanstandungsfrei ist und nach Überarbeitung erneut ausgelegt werden muss. Es ergibt sich damit die Möglichkeit im Zuge der Überarbeitung des Bebauungsplanes die Ziele den aktuellen Erfordernissen anzupassen. Das Plangebiet liegt im Cecilienviertel, im Norden des Ortsteiles Biesdorf und hebt sich von dem umgebenden kleinteiligen Siedlungsgebiet durch seine für die Großsiedlung typische mehrgeschossige Plattenbauweise deutlich ab. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes war u.a. der erfolgte Rückbau von 490 Wohnungen sowie der beiden Schulstandorte inmitten des Cecilienviertels. Auf den Rückbauflächen sollten fehlende Freiflächenangebote geschaffen werden. Darüber hinaus sollte auf diesen Flächen und in der Nähe des Siedlungsgebietes eigentumsorientierter Wohnungsbau ermöglicht werden, um so zu einer sozial stabilen Bewohnerstruktur beizutragen. Daneben bestand das Erfordernis in der Stärkung des Nahversorgungszentrums unter Beachtung der bezirklichen Zentrenstruktur und im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung. Diese Ziele und Maßnahmen sollten zur Stärkung und Stabilisierung des isoliert gelegenen Cecilienviertels, dem die üblichen Vernetzungen zu anderen Großsiedlungsquartieren fehlen, beitragen. Eine Entwicklung und Bebauung basierend auf dem Bebauungsplanentwurf fand sowohl auf den Flächen des Nahversorgungszentrums als auch auf den geplanten öffentlichen Grünflächen im Rahmen der Förderkulisse des Stadtumbaus statt. Die ehemaligen Schulflächen wurden nach dem Rückbau der Gebäude dem Liegenschaftsfonds Berlin zur Vermarktung übertragen. Eine zeitnahe Vermarktung und Bebauung auf den Schulrückbauflächen - die entsprechend Bebauungsplanentwurf für eigentumsorientierten Wohnungsbau vorgesehen waren – wurde nicht vorgenommen. Die aktuelle Bevölkerungsentwicklung im Bezirk und hier insbesondere der Zuzug junger Familien erfordern die Sicherung von Gemeinbedarfseinrichtungen in Wohnortnähe. Diese Entwicklung war Anlass, das Schulnetz hinsichtlich der Erweiterungsmöglichkeiten zur kurzfristigen Deckung des Spitzenbedarfs zu untersuchen und gleichzeitig mit dem langfristigen Bedarf abzugleichen. Mit dem Schulentwicklungsplan 2013 - 2017 (BA-Vorlage Nr. 0635/IV) erfolgte eine derartige Betrachtung des gesamten Schulnetzes einschließlich Prognose u.a. für den Ortsteil Biesdorf. In Biesdorf leben zurzeit 25.508 Einwohner/-innen (30.06.13) die laut 2 Einwohnerprognose (mittlere Variante) unter Berücksichtigung des Wohnungsbaupotenzials auf 31.100 Einwohner/-innen im Jahr 2030 ansteigen. Unter der Annahme einer durchschnittlichen Altersstruktur und Wohnungsbelegung leitet sich daraus ein Schulbedarf ab, der mit den vorhandenen einschließlich der geplanten Schulstandorte in Biesdorf nicht gedeckt werden kann. Auf der Grundlage der Flächenrichtwerte besteht ein langfristig prognostizierter Fehlbedarf von 5,5 Zügen. Der Schulentwicklungsplan sieht eine Flächenvorhaltung für einen Grundschulstandort auf den oben beschriebenen Schulrückbauflächen vor. Im Plangebiet steht eine ausreichend große Fläche im Ortsteil Biesdorf zur Verfügung, die sich im Eigentum des Landes Berlin befindet. Darüber hinaus sind auf dieser Fläche noch die Sporthallen der ehemaligen Schulstandorte vorhanden. Es ist deshalb erforderlich, das Planungsziel der Sicherung eines wohnortnahen Schulstandortes in das noch nicht abgeschlossene Bebauungsplanverfahren einzustellen. Auf dem geplanten allgemeinen Wohngebiet WA 2 innerhalb des Plangebietes soll eine Fläche von 1,5 ha als Schulstandort festgesetzt werden. Mit der Sicherung dieses Standortes innerhalb des Schulnetzes wird durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur die Wohnqualität innerhalb des Quartiers und des angrenzenden kleinteiligen Siedlungsgebietes also auch innerhalb des Ortsteiles gestärkt. Das Planerfordernis für den gesamten Geltungsbereich besteht weiterhin in der Sicherung und Begrenzung des Nahversorgungszentrums, der Sicherung von öffentlichen Grünflächen und Wegebeziehungen mit Anbindung an den Wuhle-Landschaftsraum und gewerblicher Bauflächen am Blumberger Damm unter Beachtung der Wohnverträglichkeit. Der Flächennutzungsplan Berlin (FNP) stellt für Teilflächen am Blumberger Damm und an der Cecilienstraße eine gemischte Baufläche M 2, für das überwiegende Plangebiet und den zu sichernden Schulstandort eine Wohnbaufläche W 2 (GFZ bis 1,5) dar. Auch das geänderte Ziel der Sicherung eines Schulstandortes ist aus den Darstellungen des FNP entwickelbar. Eine erneute Beteiligung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur teilweisen Änderung der Planungsziele konnte unterbleiben, weil die erklärten dringenden Gesamtinteressen Berlins – der Blumberger Damm und die Cecilienstraße - nicht berührt und mögliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Durch die Einordnung eines Schulstandortes auf den geplanten Wohnbauflächen entfallen maximal 170 Wohnungen, so dass die Grenze von 500 Wohnungen die eine erneute Beteiligung nach § 7 AGBauGB erforderlich machen, ebenfalls nicht erreicht wird. Finanzielle Auswirkungen hinsichtlich des Erwerbs von Grundstücken für die Flächenvorhaltung eines Schulstandortes sind nicht erkennbar, da private Flächen dafür nicht in Anspruch genommen werden müssen. Langfristig ist die Rückauflassung der Fläche für die Realisierung des Schulneubaus beim Liegenschaftsfonds Berlin nötig. Übersichtskarte 1:10.000 Bebauungsplan 10-47 für das Gelände zwischen Cecilienstraße, der westlichen Grenze der Grundstücke Garzauer Straße 2/12, der südlichen Grenze der Grundstücke Garzauer Straße 14/28, Garzauer Straße, Buckower Ring, Wuhlestraße und Blumberger Damm 270 271 437 92 272 425 449 Radweg Cecilien 7,1 290 Radweg 125 90 450 423 409 7,1 5,0 5,0 St ße 30 Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Baulinien, Baugrenzen, Höhe baulicher Anlagen 22400 115 267 5,0 32 391 St 9,5 Radweg ÖFFENTLICHE GRÜNFLÄCHE Festsetzungen 116 7,1 5,0 Zeichenerklärung 117 5,0 55.1 55.2 16,4 stra straße 5,0 P 292 268 427 36300 OE Damm er 5,0 Ortsteil Biesdorf 269 270 273 SPIEL- UND BALLPLATZ 310 Radweg Blumberg ÖFFENTLICHE GRÜNFLÄCHE MIT 5,0 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf 124 5,0 164 (2) z.B. III als Mindest- und Höchstmaß z.B. III-V Mischgebiet (§ 6 BauNVO) MI zwingend z.B. V Kerngebiet (§ 7 BauNVO) MK offene Bauweise Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) GE Nur Einzelhäuser zulässig Industriegebiet (§ 9 BauNVO) GI Nur Doppelhäuser zulässig D Sondergebiet (Erholung) (§ 10 BauNVO) SO Nur Hausgruppen zulässig H Straße 6 Garzauer 5,0 Turnhalle 18 III 5,0 I 19C 20 22 24 28 IV 9A 5,0 53.6 4,7 77 412 29 I 52.3 (2) 52.8 52.7 53.4 I X 75 Kita I 52.5 I 70 53.6 Rindemulch 303 73 Ring 406 7 429 408 435 Ring OK 124,5 m über NHN Bereich ohne Ein- und Ausfahrt Straßenseite FUSSGÄNGERBEREICH Gasdruckregler G z.B. Öffentliche und private Grünflächen UMSPANNWERK T Trafostation z.B. ÖFFENTLICHE PARKANLAGE z.B. PRIVATE DAUERKLEINGÄRTEN Fläche für die Landwirtschaft Fläche für Wald Wasserfläche Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung Anpflanzen von Erhaltung von Sträuchern Sträuchern Bäumen sonstigen Bepflanzungen Umgrenzung von Flächen für Zuordnungen nach §9 Abs. 1a Baugesetzbuch (Kombination mit anderen Planzeichen möglich) Umgrenzung der Gebiete, in denen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes bestimmte luftverunreinigende Stoffe nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen Arkade z.B. HOTEL 71 31 305 6 5 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Umgrenzung der Flächen für Garagengebäude mit Dachstellplätzen mit Angabe der Geschosse Ga 1 Tiefgaragen mit Angabe der Geschosse TGa 1 GSt Gemeinschaftstiefgaragen mit Angabe der Geschosse GTGa 1 St mit Angabe der Geschosse GAnl N Wasserfläche Landschaftsschutzgebiet L Wasserschutzgebiet (Grundwassergewinnung) Geschützter Landschaftsbestandteil LB Einzelanlage, die dem Denkmalschutz unterliegt Gesamtanlage (Ensemble), die dem Denkmalschutz unterliegt Erhaltungsbereich D I D auch Straßenbahn E Eintragungen als Vorschlag Hochstraße Garage z.B. Ga 1 Brücke Tiefgarage z.B. TGa 1 Industriebahn (in Aussicht genommen) 31 K mit Geschosszahl und Durchfahrt 416 Landesgrenze (Bundesland) V Bezirksgrenze Ortsteilgrenze Gemarkungsgrenze -II mit Geschosszahl Flurgrenze Geländehöhe, Straßenhöhe 67 Tiefstraße St Gewässer I 69 GW Umgrenzung der Flächen für den Luftverkehr Umgrenzung der Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind Bahnanlage N.D. z.B. Teich in Meter über NHN 35,4 Flurstückgrenze Flurstücksnummer, Flurnummer z.B. Laubbaum, Nadelbaum Grundstücksnummer z.B. Naturdenkmal (Laub-, Nadelbaum) Mauer, Stützmauer ND ND Schornstein Bordkante Zaun, Hecke Baulinie, Baugrenze Hochspannungsmast Straßenbegrenzungslinie 65 60 96 9 Flur 10 49A Aufgestellt: Berlin, den Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 33 29 Ga 3 St Gemeinschaftsanlagen GGa 1 Naturschutzgebiet Abt. Ökologische Stadtentwicklung Stadtentwicklungsamt 428 XI 27 35,4 z.B. Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes mit Angabe der Geschosse VI 1 Höhenlage bei Festsetzungen (in Meter über NHN) Planunterlage 53.0 X 3 z.B. Straßenseite Wohn- oder öffentliches Gebäude Wirtschafts- oder Industriegebäude oder Garage Parkhaus Unterirdisches Bauwerk (z.B. Tiefgarage) Brücke I 304 VI ......... ...................................... ............................................... .... ................ ........................... Fachbereichsleiter Vermessung Bezirksstadtrat Fachbereichsleiter Stadtplanung 5 7 Der Bebauungsplan wurde in der Zeit vom bis einschließlich Die Bezirksverordnetenversammlung hat den Bebauungsplan am Ring 3 VI 23 1 Wuhlestr aße 35 r 116,0 m bis 124,5 m über NHN zwingend Die vorstehende Zeichenerklärung enthält gebräuchliche Planzeichen, auch soweit sie in diesem Bebauungsplan nicht verwendet werden. Zugrunde gelegt sind die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 und die Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV90) vom 18. Dezember 1990. I VI OK Bereich ohne Ausfahrt P öffentliche Parkfläche Kinderspielplatz 52.1 I 54.0 XI z.B. Straßenseite Stellplatz Turnhalle (3) I 308 53.5 52.8 I 124,5 m über NHN als Mindest- und Höchstmaß Nachrichtliche Übernahmen 52.2 52.5 I 5,0 79 OK Bereich ohne Einfahrt Gebäude 54.0 I z.B. Straßenbegrenzungslinie Gemeinschaftsgaragen 0,9 54.5 53,5 m über NHN Oberkante Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Gemeinschaftsstellplätze 5,0 54.4 300 Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche und der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung sind nicht Gegenstan d der Festsetzungen. er 12,4 m über Gehweg FH Straßenverkehrsfläche Garagen Garzauer IV 52.8 5,05,0 5,0 Wuhle 7B 9 11 13 Ebenerdige Stellplätze sind durch Fl ächen, die zu bepflan zen sind, zu glied ern. Je vier Stellplätze ist ei n Laubbaum der Pflanzliste mit einem Stammumfang von mindestens 18/20 cm zu pflanzen und zu erhalten. 296 5,0 III TH z.B. JUGENDFREIZEITHEIM mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche 55.3 Bucko w z.B. Firsthöhe Flächen für Sport- und Spielanlagen Stellplätze WA 2 III 0,3 47 4000 m³ Sichtfläche 51.7 295 WASSERDRUCKI 55.6 STATION I X BM Umgrenzung der Flächen für OE 54.9 55.5 55.4 I I 3,0 Besonderer Nutzungszweck von Flächen 30 55.9 Traufhöhe 500 m² Umgrenzung der von der Bebauung freizuhaltenden Flächen 54.4 298 als Höchstmaß GF 400 m² bis 500 m² Naturdenkmal 0,9 55.3 (2) 4 26 VI WA 2 15A Im eingeschränkten Gewerbegebiet und allgemeinen Wohngebiet sind auf den nicht überbaubaren Grun dstücksflächen Ne benanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung sowie Stellplätze und Garag en unzulässig. z.B. 52.6 436 226 18 53.4 III I als Mindest- und Höchstmaß GF Umgrenzung von Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes 52.7 III 0,3 I (2) z.B. Umgrenzung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 5,0 IV 307 als Höchstmaß sonstigen Bepflanzungen 19A 15 17 19 X (§ 23 Abs.3 Satz 1 BauNVO) Sonstige Festsetzungen Weg unbefestigt 54.9 0,5 bis 0,7 Bäumen VI 5,0 19B III I Baugrenze Anpflanzungen, Bindungen für Bepflanzungen, Schutz und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 174 294 I (§ 23 Abs.2 Satz 1 BauNVO) Hochspannungsleitung I 172 16 53.7 I z.B. oberirdische Hauptversorgungsleitungen I FUSSGÄNGERBEREICH IV I g Baulinie (§ 23 Abs.3 Satz 3 BauNVO) als Mindest- und Höchstmaß z.B. 284 297 (2) I ED Private Verkehrsfläche 281 14 414 Nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig Höhe baulicher Anlagen über einem Bezugspunkt 0,7 Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen I Straße sta- 2 Wo z.B. z.B. (2) Garzaue r 19D X E Linie zur Abgrenzung d. Umfanges von Abweichungen als Höchstmaß z.B. X 5,0 VI IV 21 23 I WR 100 m² o Geschlossene Bauweise UNIVERSITÄT z.B. 0,4 GR Verkehrsflächen 170 170 8,0 I 25 zial- SO z.B. 10 I (§ 9 Abs.1 Nr.6 BauGB) z.B. 12 So- WOCHENENDHAUSGEBIET (§ 11 BauNVO) 8 28 5,0 straße 22200 Damm als Höchstmaß MD I 168 55.2 306 Blumberg e WB (§ 5 BauNVO) I X VI 280 I 10 Blumber ge 55.6 54.7 56.0 276 413 54.6 VI tion 228 (§ 4a BauNVO) Dorfgebiet Flächen für den Gemeinbedarf 55.5 448 r Wuhle I 173 I 5,0 11,0 272 55.4 171 54.6 224 54.6 54.6 4 54.7 5,0 Hin weis: Bei Anwendung der textlichen Festsetzun g Nr. 6 wird die Verwendung von Arten der beigefügten Pflan zliste empfohlen. Besonderes Wohngebiet Baumasse 118,0 12 STADTPLATZ 8 7. Zahl der Vollgeschosse Baumassenzahl 166 OE 447 279 0,5 172 OE Im Sondergebiet „ Nahversorgung“ sind Nebenanlagen nach § 14 Baunutzungsverordnung sowie Stellplätze und Garag en außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und der für Stellplätze festgesetzten Flächen unzulässig. WA Geschossfläche 282 5,0 0,5 I 7A 6. 54.7 54.5 56.0 5,0 36000 5. 277 55.2 9 283 SO 2 53.2 NAHVERSORGUNG VI Damm 4. (§ 4 BauNVO) Geschossflächenzahl 274 2 5,0 5,0 5,0 Im eingeschränkten Gewerbegebiet sin d nur Betriebe und Betriebsarten zu lässig, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Einzelhandelsbetriebe, Vergnügungsstätten und Lagerplätze sind im eingeschränkten Gewerbe gebiet nicht zulässig. Allgemeines Wohngebiet Wohnungen 5,0 2,4 225 z.B. Beschränkung der Zahl der 5,0 0,3 Im Sondergebiet „Nah versorgung“ sind G eschäfts-, Büro- und Verwaltungsräume sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig. 3. I 5,0 222 5 z.B. Grundfläche z.B. 278 31 0,3 I 2,4 VI 0,8 Im Sondergebiet „ Nahversorgung“ sind Lebensmittelein zelhandelsbetriebe mit maximal 1.500 m² Verkaufsfläche zulässig. Zur Versorgung des Gebietes sind Apotheken sowie folgende zentrenre levanten Sortimente a ls Hauptsortimente zulässig: Getränke, Tabakwaren, medizin ische, orthopäd ische und kosmetische Artikel, Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren und Bürobedarf. Folgende zentrenrelevante Sortimente als Haup tsortimente sind bis zu einer Größenor dnung von 200 m² Verkaufsfläche je Betrieb und Einrichtung zulässig : • Krafträder, Kraftradteile un d –zubehör, • Textilien, • Bekleid ung, • Schuh e und Lederwaren, • Beleuchtungsartikel, • Haushaltsgegenstände, • Keramische Erzeugnisse u nd Glaswaren, • Holz-, Kork-, Flecht- und K orbwaren, • Heimtextilien, • Elektrische Haushaltsgeräte, Geräte der Unterh altungselektronik und Musikinstrumente, • Kunstgegenstände, Bilder , kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Münzen und Geschenkartikel, • Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck, • Spielwaren, • Blumen, Pflanzen und Saatgut, ausgenommen Beetpflanzen, Wurzelstöcke und Blumenerde, • Zoologischer Bedarf und lebende Tiere, • Augenoptiker, • Foto- un d optische Erzeugnisse (ohne Augeno ptiker) Computer, Computerteile, peripherer Einheiten und S oftware, • Telekommunikationsgeräte und Mobiltelefone, • Fahrr äder , Fahrradteile und –zubehör, • Sport- und Campingartikel (ohne Campingmöbel), ausgenommen Sport- und Frei zeitboote und Zubehör, • Sonstiger Facheinzelhan del, ausgenommen Büromöbel und Brennstoffe, • Antiqu itäten und Gebrauchtwaren. Grundflächenzahl WR z.B. 43,0 14 8 VI 0,4 GE e 5,0 5,0 2. SO 1 NAHVERSORGUNG 5,0 223 Im allgemeinen Wohngebiet sind der Versorgung des G ebie tes dienende Läden nicht zulässig. WS (§ 3 BauNVO) Sonstiges Sondergebiet 5,0 446 WA 1 VI 1. (§ 2 BauNVO) Reines Wohngebiet 426 II Textliche Festsetzungen Kleinsiedlungsgebiet öffentlich ausgelegt. beschlossen. Berlin, den Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abt. Ökologische Stadtentwicklung Stadtentwicklungsamt 51 ............................................... Amtsleiter Der Bebauungsplan ist auf Grund des §10 Abs.1 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit § 6 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs durch Verordnung vom heutigen Tage festgesetzt worden. Maßstab 1 : 1 000 0 5 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 m Katastergrenzen wurden (tlw.) durch Digitalisierung aus der Flurkarte 1:1000 bestimmt und in den Lageplan übertragen. Abweichungen zur Örtlichkeit sind deshalb nicht auszuschließen! Es können aber daraus keine rechtlichen Ansprüche abgeleitet werden. Notfalls ist der genaue Grenzverlauf durch eine örtliche Grenzherstellung festzustellen. Berlin, den Planunterlage: Karte von Berlin 1:1000 Stand: 03/09 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Zu diesem Bebauungsplan gehört ein Grundstücksverzeichnis. ........ ..................................... ... ................ .......................... Bezirksbürge rmeisterin Bezirksstad trat Die Verord nung ist am im Ge setz- und Verordnungsbla tt für Berlin auf S. verkündet wo rden.