Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anlage - vollständige Vorlage zur Beschlussfassung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Beschlussfassung.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
15.10.15, 18:53
Aktualisiert
27.01.18, 20:45

öffnen download melden Dateigröße: 87 kB

Inhalt der Datei

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 04.03.2014 Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 27.03.2014 1. Gegenstand der Vorlage: Wahl des Sozialhilfebeirates 2014-2016 Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 04.03.2014 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 0705/IV der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Die BVV möge beschließen: Es werden zu Mitgliedern des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von zwei Jahren gewählt a) Vertreter/-innen der Gewerkschaften als Hauptvertreterin: Frau Corinna Haensel Deutscher Beamtenbund und Tarifunion - Berlin als Stellvertreterin: Frau Anja Leppelt Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin-Brandenburg b) Vertreter/-innen der Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen: als Hauptvertreterin: Frau Waltraud Rudolph „MITTENDRIN leben e. V.“ als Hauptvertreterin: Frau Karin Grunwald PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband LV Berlin e.V. c) Bezirksverordnete als Hauptvertreterin: Frau Beate Buchwald für die Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Hauptvertreterin: Frau Sylvia Losensky für die Fraktion der CDU als Hauptvertreterin: Frau Christiane Uhlich für die Fraktion der SPD als Stellvertreterin: Frau Ilka Maikowski für die Fraktion der CDU als Stellvertreterin: Frau Sabine Schwarz für die Fraktion DIE LINKE als Stellvertreter: Herr Steven Kelz für die Fraktion der Piratenpartei d) Vertreter/-innen der Migrantenvereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen: als Hauptvertreterin: Frau Svetlana Hayduk Vision e. V. als Hauptvertreter: Herr Dr. Mekonnen Shiferaw Babel e. V. Sozialhilfeangelegenheiten werden von den Bezirksämtern in eigener Zuständigkeit und Verantwortung als Selbstverwaltungsangelegenheiten durchgeführt (Art. 66 Abs. 2 VvB, § 2 Abs. 1 BezVG, § 5 Abs. 1 Buchst. a) AZG). Gemäß § 62 SGB X gilt für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte der Bezirke in Sozialhilfeangelegenheiten das Sozialgerichtsgesetz, weil aufgrund von § 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG der Sozialgerichtsweg gegeben ist. Gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGG erlässt den Widerspruchsbescheid die nächsthöhere Behörde oder, wenn diese eine oberste Bundes- oder eine oberste Landesbehörde ist, die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten wird für jeden Bezirk ein Beirat gebildet, der vor dem Erlass des Verwaltungsaktes über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe beratend zu beteiligen ist. Dieser wird von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt (§ 34 AZG, § 36 Abs. 2 Buchst. b und f BezVG, § 116 Abs. 2 SGB XII). Die Wahlperiode des aktuellen Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten endet mit dem 28.02.2014. In den Beirat sind zu wählen: a) b) c) d) ein Vertreter/eine Vertreterin der Gewerkschaften, drei Vertreter/-innen von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen, drei Bezirksverordnete, zwei Vertreter/-innen von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden. Es sind durch die Abt. Gesundheit und Soziales die im Bezirk agierenden Gewerkschaften, Vereinigungen und Migrantenorganisationen, die tatsächlich Hilfebedürftige betreuen, aufgefordert worden, Vorschläge für die Neuwahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten einzureichen. Die Vorschläge lauten: Gewerkschaften: Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin-Brandenburg Frau Anja Leppelt Frau Dagmar Poetzsch Deutscher Beamtenbund und Tarifunion Berlin Frau Corinna Haensel Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen: AWO Berlin Spree-Wuhle e.V. kein Vorschlag Beratung & Lebenshilfe e.V. Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg kein Vorschlag Der Paritätische Wohlfahrtsverband LV Berlin e.V. Frau Karin Grunwald MITTENDRIN leben e. V Frau Waltraud Rudolph Freie Demokratische Wohlfahrt e.V. kein Vorschlag Vertreter/-innen der Migrantenvereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen: Reistrommel e.V. kein Vorschlag Vision e. V. Frau Svetlana Hayduk Babel e. V. Herr Dr. Mekonnen Shiferaw Bei der Auswahl der Mitglieder des neu zu wählenden Sozialhilfebeirates wurden im Wesentlichen alle eingereichten Vorschläge berücksichtigt. Dabei ist das Rotationsprinzip bei den Gewerkschaften beachtet worden, so dass die ehemalige Stellvertreterin als Hauptvertreterin vorgeschlagen wurde. Der Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Frau Dagmar Poetzsch als Stellvertreterin zu wählen, konnte nicht beachtet werden, da nach § 116 SGB XII nur erfahrene Dritte beratend zu beteiligen sind. Frau Dagmar Poetzsch scheidet als Mitarbeiterin des Amtes für Soziales demnach aus. Haupt- und Stellvertreter/-innen sind in ihrer Beratungsfunktion im Rahmen des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gleichrangig. Komoß Bezirksbürgermeister Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Soz VI 41 Bearbeiter: Herr Deift 26.02.2014 4390 Vorlage für das Bezirksamt - zur Beschlussfassung – Nr. 0705/IV A. Gegenstand der Vorlage: Wahl des Sozialhilfebeirates 2014-2016 B. Berichterstatter/in: Bezirksstadträtin Frau Pohle C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt die anbeiliegende Vorlage an die BVV. C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: Die Wahlperiode des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten endet mit dem 28.02.2014. Damit ist eine Neuwahl sämtlicher Haupt- und Stellvertreter/-innen ab dem 01.03.2014 auf der Grundlage des § 116 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Teil XII erforderlich. E. Rechtsgrundlage: § 116 Abs. 2 SGB XII i. V. m. § 34 AZG, § 12 Abs. 2 Nr. 11, § 36 Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) F. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Beiratsmitglieder erhalten als Entschädigung für jede wahrgenommene Sitzung 20,00 Euro - Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Art. II des Gestzes zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstigen ehrenamtlich tätiger Personen vom 18.12.2013 (GVBL S. 920). Die Ausgaben sind im Kapitel 3900 Titel 412 10 in Höhe von 1.300,00 € je Jahr im Haushaltsplan 2014/15 eingestellt. G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I. Migrantenrelevante Auswirkungen: Komoß Bezirksbürgermeister Anlage Gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des PartIntG