Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Beschlussfassung.pdf
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87 kB
Erstellt
15.10.15, 18:53
Aktualisiert
27.01.18, 20:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
04.03.2014
Vorlage zur Beschlussfassung
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 27.03.2014
1. Gegenstand der Vorlage:
Wahl des Sozialhilfebeirates 2014-2016
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 04.03.2014 beschlossen, die
BA-Vorlage Nr. 0705/IV der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Die BVV möge beschließen:
Es werden zu Mitgliedern des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von
zwei Jahren gewählt
a) Vertreter/-innen der Gewerkschaften
als Hauptvertreterin:
Frau Corinna Haensel
Deutscher Beamtenbund und Tarifunion - Berlin
als Stellvertreterin:
Frau Anja Leppelt
Deutscher Gewerkschaftsbund
Berlin-Brandenburg
b) Vertreter/-innen der Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen:
als Hauptvertreterin:
Frau Waltraud Rudolph
„MITTENDRIN leben e. V.“
als Hauptvertreterin:
Frau Karin Grunwald
PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband LV Berlin e.V.
c) Bezirksverordnete
als Hauptvertreterin:
Frau Beate Buchwald
für die Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
als Hauptvertreterin:
Frau Sylvia Losensky
für die Fraktion der CDU
als Hauptvertreterin:
Frau Christiane Uhlich
für die Fraktion der SPD
als Stellvertreterin:
Frau Ilka Maikowski
für die Fraktion der CDU
als Stellvertreterin:
Frau Sabine Schwarz
für die Fraktion DIE LINKE
als Stellvertreter:
Herr Steven Kelz
für die Fraktion der Piratenpartei
d) Vertreter/-innen der Migrantenvereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen:
als Hauptvertreterin:
Frau Svetlana Hayduk
Vision e. V.
als Hauptvertreter:
Herr Dr. Mekonnen Shiferaw
Babel e. V.
Sozialhilfeangelegenheiten werden von den Bezirksämtern in eigener Zuständigkeit und
Verantwortung als Selbstverwaltungsangelegenheiten durchgeführt (Art. 66 Abs. 2 VvB, § 2
Abs. 1 BezVG, § 5 Abs. 1 Buchst. a) AZG).
Gemäß § 62 SGB X gilt für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte der Bezirke in
Sozialhilfeangelegenheiten das Sozialgerichtsgesetz, weil aufgrund von § 51 Abs. 1 Nr. 6a
SGG der Sozialgerichtsweg gegeben ist.
Gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGG erlässt den Widerspruchsbescheid die nächsthöhere Behörde
oder, wenn diese eine oberste Bundes- oder eine oberste Landesbehörde ist, die Behörde,
die den Verwaltungsakt erlassen hat.
Zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten wird für jeden Bezirk
ein Beirat gebildet, der vor dem Erlass des Verwaltungsaktes über einen Widerspruch gegen
die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe beratend zu
beteiligen ist. Dieser wird von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer von zwei
Jahren gewählt (§ 34 AZG, § 36 Abs. 2 Buchst. b und f BezVG, § 116 Abs. 2 SGB XII).
Die Wahlperiode des aktuellen Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten endet mit dem
28.02.2014.
In den Beirat sind zu wählen:
a)
b)
c)
d)
ein Vertreter/eine Vertreterin der Gewerkschaften,
drei Vertreter/-innen von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen,
drei Bezirksverordnete,
zwei Vertreter/-innen von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des
Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von
Migrantenverbänden.
Es sind durch die Abt. Gesundheit und Soziales die im Bezirk agierenden Gewerkschaften,
Vereinigungen und Migrantenorganisationen, die tatsächlich Hilfebedürftige betreuen,
aufgefordert worden, Vorschläge für die Neuwahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
einzureichen.
Die Vorschläge lauten:
Gewerkschaften:
Deutscher Gewerkschaftsbund
Berlin-Brandenburg
Frau Anja Leppelt
Frau Dagmar Poetzsch
Deutscher Beamtenbund und Tarifunion Berlin
Frau Corinna Haensel
Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen:
AWO Berlin Spree-Wuhle e.V.
kein Vorschlag
Beratung & Lebenshilfe e.V.
Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg
kein Vorschlag
Der Paritätische Wohlfahrtsverband
LV Berlin e.V.
Frau Karin Grunwald
MITTENDRIN leben e. V
Frau Waltraud Rudolph
Freie Demokratische Wohlfahrt e.V.
kein Vorschlag
Vertreter/-innen der Migrantenvereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen:
Reistrommel e.V.
kein Vorschlag
Vision e. V.
Frau Svetlana Hayduk
Babel e. V.
Herr Dr. Mekonnen Shiferaw
Bei der Auswahl der Mitglieder des neu zu wählenden Sozialhilfebeirates wurden im
Wesentlichen alle eingereichten Vorschläge berücksichtigt. Dabei ist das Rotationsprinzip bei
den Gewerkschaften beachtet worden, so dass die ehemalige Stellvertreterin als
Hauptvertreterin
vorgeschlagen
wurde.
Der
Vorschlag
des
Deutschen
Gewerkschaftsbundes, Frau Dagmar Poetzsch als Stellvertreterin zu wählen, konnte nicht
beachtet werden, da nach § 116 SGB XII nur erfahrene Dritte beratend zu beteiligen sind.
Frau Dagmar Poetzsch scheidet als Mitarbeiterin des Amtes für Soziales demnach aus.
Haupt- und Stellvertreter/-innen sind in ihrer Beratungsfunktion im Rahmen des Beirates
in Sozialhilfeangelegenheiten gleichrangig.
Komoß
Bezirksbürgermeister
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Soz VI 41
Bearbeiter: Herr Deift
26.02.2014
4390
Vorlage für das Bezirksamt
- zur Beschlussfassung –
Nr. 0705/IV
A. Gegenstand der Vorlage:
Wahl des Sozialhilfebeirates 2014-2016
B. Berichterstatter/in:
Bezirksstadträtin Frau Pohle
C.1 Beschlussentwurf:
Das Bezirksamt beschließt die anbeiliegende Vorlage an die
BVV.
C.2 Weiterleitung an die BVV
zugleich Veröffentlichung:
Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der
BVV zur Beschlussfassung vorzulegen und umgehend zu
veröffentlichen.
D. Begründung:
Die Wahlperiode des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
endet mit dem 28.02.2014. Damit ist eine Neuwahl
sämtlicher Haupt- und Stellvertreter/-innen ab dem
01.03.2014 auf der Grundlage des § 116 Abs. 2
Sozialgesetzbuch Teil XII erforderlich.
E. Rechtsgrundlage:
§ 116 Abs. 2 SGB XII i. V. m. § 34 AZG, § 12 Abs. 2 Nr. 11,
§ 36 Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 3
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen:
Die Beiratsmitglieder erhalten als Entschädigung für jede
wahrgenommene Sitzung 20,00 Euro - Gesetz über die
Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger
ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S.
2214), zuletzt geändert durch Art. II des Gestzes zur
Änderung des Landesabgeordnetengesetzes und des
Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der
Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten
und sonstigen ehrenamtlich tätiger Personen vom
18.12.2013 (GVBL S. 920). Die Ausgaben sind im Kapitel
3900 Titel 412 10 in Höhe von 1.300,00 € je Jahr im
Haushaltsplan 2014/15 eingestellt.
G. Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen:
keine
H. Behindertenrelevante
Auswirkungen:
keine
I. Migrantenrelevante
Auswirkungen:
Komoß
Bezirksbürgermeister
Anlage
Gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit
Migrationshintergrund im Sinne des PartIntG