Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
313 kB
Erstellt
15.10.15, 18:57
Aktualisiert
27.01.18, 09:43

Inhalt der Datei

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 13.05.2014 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 22.05.2014 1. Gegenstand der Vorlage: Vorlage zur Kenntnisnahme für die BVV, Ergebnisse der Arbeit der Akteursrunde Ortsteilzentrum Mahlsdorf Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 13.05.14 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 0754/IV der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Vorlage ist als Anlage beigefügt. 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Folgende Ergebnisse der Arbeit der Akteursrunde Ortsteilzentrum Mahlsdorf bzw. deren Arbeitsgruppen liegen vor: - Grundsätze und Forderungen für eine verkehrsteilnehmer-, ein- und anwohnerorientierte Verkehrslösung; - Anforderungskatalog zum REWE-Projekt; - Erarbeitung eines Leitbildes der Akteursrunde Mahlsdorf für die Entwicklung des Ortsteilzentrums Mahlsdorf zu einem leistungsfähigen, urbanen Zentrum. Diese Ergebnisse und auch die Protokolle der Sitzungen der Akteursrunde sind seit 2010 auf der Homepage des Bezirksamtes zu finden unter: http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/verwaltung/bauen/stapl_akteursrunde.html Komoß Bezirksbürgermeister Anlage Christian Gräff Bezirksstadtrat für Wirtschaft und Stadtentwicklung Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abt. Wirtschaft und Stadtentwicklung Stapl FBL 08.05.14 -5200 Vorlage für das Bezirksamt - zur Beschlussfassung – Nr. 0754/IV A. Gegenstand der Vorlage: Vorlage zur Kenntnisnahme für die BVV, Ergebnisse der Arbeit der Akteursrunde Ortsteilzentrum Mahlsdorf B. Berichterstatter/in: Bezirksstadtrat Herr Gräff C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt die beiliegende Vorlage an die BVV. C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und zu veröffentlichen. D. Begründung: Die Mitglieder der Akteursrunde haben über die Beratungen der Akteursrunde hinaus in drei Arbeitsgruppen spezielle Belange bearbeitet. Mit dieser Vorlage informiert das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung über die vorliegenden Arbeitsergebnisse. E. Rechtsgrundlage: § 15, § 36 Abs. 2 Buchstabe b, f und Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) F. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I. Migrantenrelevante Auswirkungen: keine Christian Gräff Bezirksstadtrat für Wirtschaft und Stadtentwicklung Anlagen Akteursrunde Ortsteilzentrum Mahlsdorf Temporäre Arbeitsgruppe Verkehrskonzept Berlin, den 27.03.2013 Vorläufiger Schlussbericht der Arbeitsgruppe Verkehrskonzept (beschlossen am 27.03.2013) 1.Aufgabe und Tätigkeit der Temporären Arbeitsgruppe Auf Beschluss der Akteursrunde vom 06.06.2012 wurde eine temporäre Arbeitsgruppe (AG) zur Erarbeitung von Grundsätzen und Forderungen für eine Verkehrsteilnehmer- und Ein- und Anwohner orientierte Verkehrslösung gebildet. Die AG besteht aus 8 Mitgliedern, davon sind Herr Jähkel, Herr Dr. Kaden, Herr Piegsa und Herr Wills Mitglieder der Akteursrunde. Weitere Arbeitsgruppenmitglieder sind Herr Dr. Rackow, Herr Roloff, Herr Schulze und Herr Zimmermann. Die AG konstituierte sich am 5. September 2012 und tagte seither monatlich. Zu den Arbeitsgruppensitzungen wurden Herr Eisenach, Sprecher der Akteursrunde, und das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf über den Stadtbezirksrat, Herrn Gräff, eingeladen. Zu spezifischen Themen wurden verantwortliche Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) hinzugezogen. Mit verantwortlichen Vertretern der DB Netz AG wurden direkte Konsultationen durchgeführt. Weiterhin wurde mit dem Ingenieurbüro Spieckermann ein Gespräch zur Verkehrslösung (Zu- und Ausfahrten) zum REWE-Projekt geführt. 2. Zusammenfassung der Ergebnisse der Grundlagenermittlung Die AG führte eine Bestandsaufnahme der vorhandenen strategischen Verkehrskonzepte, -studien, gutachterlichen Prüfungen und mündlich vorgetragene Positionen der BVG und DB Netz AG durch. Die vorliegenden Ergebnisse können wie folgt zusammengefasst werden: Im Oktober 2012 wurde das Verkehrskonzept der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für Mahlsdorf vorgestellt. Ziel dieses Konzeptes ist die vorrangige Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Mahlsdorf. Hierzu gehören der zweigleisige Ausbau der Straßenbahnlinie 62 nach Köpenick/Wendenschloß auch im Abschnitt Hönower Straße/Hultschiner Damm vom Bahnhof Mahlsdorf zur Rahnsdorfer Straße, die Verlegung der Endhaltestelle TramLinie 62 und die Neueinrichtung der Bushaltestellen unter die Bahnhofsbrücken. In diesem Zusammenhang werden Fahrbahnen, Geh- und Radwege neu geordnet. Eine Verlängerung der Straßenbahnlinie zur Riesaer Straße ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen. Hierfür gibt es eine Option für den Zeitraum nach 2025. Mit der Herstellung der Zweigleisigkeit der Straßenbahn ist die Führung des Individualverkehrs über eine neue Straßenverbindung von der Hönower Straße/Pestalozzistraße-Straße, An der Schule über die B 1 zum Anbindepunkt an den Hultschiner Damm (Höhe südliche Grundstücksgrenze ALBA) verbunden. Die Trassen hierfür sind freigehalten. Vom Bezirksamt wurde entsprechend Ergebnis einer von dort beim Büro Stadtplan in Auftrag gegebenen gutachterlichen Studie im November 2012 erklärt, dass dem Seite 1 von 6 vorliegenden Senatskonzept nur zugestimmt wird, wenn gleichzeitig die Durchbindung der Landsberger Straße über die Ostbahn in das Siedlungsgebiet Mahlsdorf-Nord durchgeführt wird, um den Quell- und Zielverkehr aus diesem Gebiet (ca. 4000 Fahrzeuge/Tag) zur Verkehrsentlastung des Ortsteilzentrums Mahlsdorf direkt zur B 1 zu führen. Das Land Berlin plant die Einrichtung eines Regionalbahnhaltepunktes am Bahnhof Mahlsdorf. Hierzu gibt es Gespräche zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg und der DB Netz AG. Nach Auskunft der Senatsverwaltung StadtUm ist der Auftrag hierfür bei der DB Netz AG bereits erteilt. Von den bei der DB Netz AG im Januar 2013 konsultierten verantwortlichen Mitarbeitern wurde mitgeteilt, dass noch keine Bestellung des Landes Berlin vorliegt und noch nicht mit der Planung begonnen wurde. Die Vertreter der Bahn teilten ferner mit, dass in diesem Zusammenhang Eigeninvestitionen, wie die Erneuerung der Brückenanlagen und Umbau von SBahnanlagen am Bahnhof Mahlsdorf, nicht vorgesehen sind. Der Bezirks- und Zielgruppenmanager der BVG erklärte, dass die BVG ausschließlich Betreiber der Straßenbahn ist. Die Planungs- und Bauverantwortung für den Neubau der Straßenbahn liegt in den Händen von SenStadtUm. Die BVG unterstützt jedoch die geplanten Maßnahmen zum zweigleisigen Ausbau der Straßenbahnlinie 62. Perspektivisch ist die Linienführung der Straßenbahnlinie 62 vom Bahnhof Mahlsdorf zur Wissenschaftsstadt nach Adlershof vorgesehen. Die BVG geht dann von einer weiteren Erhöhung des Fahrgastaufkommens aus. Das bestehende Buslinienangebot am Bahnhof Mahlsdorf soll nicht verändert werden, es sei denn, das Land Berlin meldet zusätzlichen Bedarf an und bestellt entsprechende Leistungen bei der BVG. Separate Radwege sind im Ortsteilzentrum Mahlsdorf in großen Abschnitten der Hönower Straße und in der Fortsetzung im Hultschiner Damm nicht vorhanden. Im Zentrum sind derzeit Geh- und Radwege auf z. T. zu engem Raum zusammengelegt, was sowohl für Fußgänger als auch Radfahrer gefährlich einzuschätzen ist. Der Ausbauzustand ist den Übersichtsplänen der im vergangenen Jahr durchgeführten 2. Radverkehrskonferenz Marzahn-Hellersdorf dokumentiert. Von Anwohnern der Siedlungsgebiete östlich und westlich der Hönower Straße werden zunehmende Belastungen und Geschwindigkeitsüberschreitungen, besonders in Zeiten des Berufsverkehrs beklagt. Die Ursache hierfür ist ursächlich im unzureichenden Ausbauzustand der Hauptverkehrswege, wie Hönower Straße/Hultschiner Damm und Landsberger Straße begründet. Die Unfallstatistik 2011 weist in der Hönower Straße zwischen B1 und dem Kreisverkehr beachtliche 82 Unfälle aus. Dabei war u. a. ein Schwerverletzter zu beklagen. Die meisten Unfälle entstanden durch Auffahren. Dieser Umstand verdeutlicht die angespannte Verkehrssituation im Ortsteilzentrum Mahlsdorf. Das verfügbare Parkplatzangebot im Ortsteilzentrum ist sehr beschränkt. So stehen in der Hönower Straße Kurzzeitparkplätze und gegenüber dem ehemaligen Bürgeramt bzw. an der Einmündung Pestalozzistraße begrenzt Parkstellflächen zur Verfügung. Siedlungsstraßen, wie die Waldowstraße, Wodanstraße, Giesestraße, An der Schule, Donizettistraße u.a. werden wochentags insbesondere von Berufspendlern (Tarifgrenze B des VBB) zum Abstellen der Fahrzeuge benutzt. Konzeptionelle Lösungsansätze zur Entspannung der Situation konnten nicht in Erfahrung gebracht werden. Im Vorgriff zu den möglichen Verkehrsplanungen soll ab 2013 das Projekt REWE („Mahlsdorfer Mitte“) einschließlich der Straßenanbindungen an die Hönower Straße/Fritz-Reuter-Straße realisiert werden. Hierzu ist zuvor Einvernehmen zur Verkehrslösung für das Ortsteilzentrum Mahlsdorf herzustellen. Auch ist im Seite 2 von 6 kommenden Jahr mit dem Baubeginn im Bereich des B-Plan-Gebietes XXIII-3-1VE (EDEKA u.a.) zu rechnen. 3. Planeinordnung und Planungsrecht Die Verkehrsplanung des Landes Berlin (Stand März 2011) sieht bis 2025 vor: Neubau der Straßenbahnstrecke Treskowstraße-Bahnhof Mahlsdorf ab 2014 Wertumfang 13,0 Mi Euro Neubau der Straßenverbindung vom S-Bahnhof Mahlsdorf bis Rahnsdorfer Straße (Hönower Straße bis Hultschiner Damm) ab 2013 Wertumfang 8,62 Mi Euro Für die genannten Vorhaben sind noch Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Daher sind die vorgenannten Baubeginne nicht einzuhalten. Die Durchbindung Landsberger Straße über/unter der Ostbahn ist zurzeit nicht Bestandteil der Investitionsplanung des Landes Berlin. Hierfür ist ebenfalls ein Planfeststellungsverfahren unter Federführung des Bezirksamtes MarzahnHellersdorf erforderlich. Für die Koordinierung aller verkehrlichen Baumaßnahmen mit den laufenden bzw. noch geplanten Investorenbaustellen (B-Plan XXIII-3-2VE) REWE, (B-Plan XXIII-31VE) EDEKA, DB-AG u. a. hält die AG einen „Masterplan“ für erforderlich, um Störungen im Gesamtprozess auszuschließen. Die Verantwortlichkeit hierfür ist gegenwärtig nicht geklärt. 4. Standpunkt der Arbeitsgruppe zu den vorliegenden Verkehrskonzepten Die Verbesserung des öffentlichen Personen-Nahverkehrs einschließlich der Einrichtung eines Regionalbahnhaltepunktes am Bahnhof Mahlsdorf wird von der AG unterstützt. Dabei darf jedoch die Zielstellung, den ÖPNV und den Individualverkehr einschließlich Rad- und Fußgängerverkehr in Einklang zu bringen, nicht aus den Augen verloren werden. Verkehrliche Belastungen der Siedlungsgebiete, die über die Führung des Quell- und Zielverkehrs hinausgehen sind weitestgehend auszuschließen. Hierfür bedarf es leistungsfähiger Hauptverkehrsachsen insbesondere in der Nord-Süd-Richtung. Das vorliegende Verkehrskonzept der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt setzt ausschließlich auf den zweigleisigen Ausbau der Hönower Straße/Hultschiner Damm im Bereich Bahnhof Mahlsdorf bis Rahnsdorfer Straße. Für den Individualverkehr ist eine Umgehungsstraße An der Schule vorgesehen. Eine qualitative Verbesserung des Verkehrsflusses im Ortsteilzentrum sehen wir damit nicht. Der Nachweis, dass der gewünschte 10-Minuten-Takt der Straßenbahnlinie 62 mit eingleisiger Bauweise bei Einordnung einer zusätzlichen Ausweichstelle in der Hönower Straße/Hultschiner Damm nicht möglich ist, wurde bisher nicht erbracht. Die AG sieht vor einer abschließenden Entscheidung zum Straßenbahngleisbau dahingehend Handlungsbedarf, dass das vorliegende Konzept Seite 3 von 6 einem Vergleich mit Alternativlösungen, wie z. B. dem Ersatz der Straßenbahn durch umweltfreundliche Busse und dem Ausbau der vorhandenen Verkehrsachse Hönower Straße/Hultschiner Damm, unterzogen wird. Der Vergleich sollte sich auf die Parameter Verkehrsdurchlässigkeit, zu erwartende Auswirkung auf die Umwelt, Siedlungsgebiete und die erforderlichen Investitionsaufwendungen erstrecken. Für die aus Sicht der AG notwendige Durchbindung der Landsberger Straße zur weiteren Verkehrsentlastung des Ortsteilzentrums Mahlsdorf liegen noch keine umsetzbaren technischen Lösungen vor. Einen Mangel sieht die AG auch darin, dass die vorliegenden Konzepte weder Zustandsaufnahmen des ruhenden Verkehrs bzw. Lösungsvorschläge für dessen zukünftige Gestaltung beinhalten. Hier besteht Nachbesserungsbedarf. 5. Grundsätze und Forderungen an das Verkehrskonzept von Mahlsdorf Die AG stellt zusammengefasst an das zu erarbeitende Verkehrskonzept nachfolgende Forderungen: • • • • • • • • Die Hauptverkehrstrassen Hönower Straße/Hultschiner Damm sowie Landsberger Straße/Pilgramer Straße sind leistungsfähiger zu gestalten, um das Verkehrsaufkommen störungsfrei aufzunehmen und die angrenzenden Siedlungsgebiete weitestgehend verkehrlich zu beruhigen. Die Durchlässigkeit für den Individualverkehr in der Hönower Straße/Hultschiner Damm ist zu verbessern. Da die vorhandenen Straßenquerschnitte im Wesentlichen bestehen bleiben sollen (Erhaltung des Ortscharakters/Leitbild) ist alternativ zur Straßenbahnlinie 62 der Einsatz umweltfreundlicher Busse zu prüfen. In die Prüfung ist auch die Variante einer eingleisigen Führung der Straßenbahntrasse mit der Anordnung örtlich geeigneter Ausweichstellen zur Gewährleistung des 10-Minuten-Taktes und die Einrichtung einer Linksabbiegespur für den Individualverkehr aus der Hönower Straße zur B 1 einzubeziehen. Verkehrsentlastung der Hönower Straße/Hultschiner Damm durch die Durchbindung der Landsberger Straße über/unter der Ostbahn nach Mahlsdorf-Nord bei gleichzeitiger Aufgabe des Bahnüberganges Lemkestraße. Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen sind geeignete bauliche und verkehrstechnische Vorkehrungen zur Vermeidung von Lärm- und Feinstaubbelastungen für die Anwohner zu treffen. Verzicht auf den Bau der Umgehungsstraße Hultschiner DammPestalozzistraße über die B 1. (Keine weiteren Störungen des Verkehrsflusses der B 1 und Vermeidung von Belastungen des Siedlungsgebietes im Bereich An der Schule). Herstellung kurzer, barrierefreier und gefahrloser Umsteigebeziehungen zwischen DB und BVG am Bahnhof Mahlsdorf. Schaffung separater und durchgängiger Fuß- und Radwegebeziehungen in der Hönower Straße und im Hultschiner Damm südlich der B 1. Zur Reduzierung der Verkehrsbelastung in der Donizettistraße und Verteilung der Verkehre von und in Richtung Hönower Straße im Siedlungsgebiet, ist an geeigneter Stelle eine weitere Durchquerung zur Landsberger-Straße vorzusehen. Untersuchung zur Schaffung einer belastbaren Querverbindung nördlich der Bahnunterführung zwischen Hönower Straße und Landsberger Straße unter Beachtung der spezifischen Anforderungen für ein Siedlungsgebiet. Seite 4 von 6 • • • • Maßnahmen zur weiteren Verkehrsberuhigung in den Siedlungsgebieten westlich und östlich der Hönower Straße durch Einrichtung von Richtungsverkehren und Aufpflasterungen. Untersuchung von Lösungen für den ruhenden Verkehr im Bereich des Bahnhofes Mahlsdorf. Zur weiteren Entspannung ist mit dem VBB die Verlagerung der Tarifgrenze B/C, wie ursprünglich, zum Bahnhof Birkenstein abzustimmen. Die Verkehrsplanung ist unter Berücksichtigung der derzeit laufenden Maßnahmen, wie Neubau REWE-Markt, Baugebiet EDEKA-Markt, Errichtung des Lidl-Marktes am Kreisverkehr und Einrichtung Regionalbahnhof in einem Masterplan zusammenzufassen. Für die Federführung ist die Verantwortlichkeit festzulegen. In Anbetracht des prognostizierten Bevölkerungszuwachses im Siedlungsgebiet Mahlsdorf bis 2030 ca.5 bis 7 Prozent, ist der Verkehrsbedarf neu zu bewerten. Wenn erforderlich, sind perspektivisch benötigte Verkehrstrassen auszuweisen. Die Berücksichtigung in der Bauleitplanung ist vorzunehmen. Anlage: Übersichtsplan Mahlsdorf Hauptverkehrstrassen Seite 5 von 6 Anlage: Übersichtsplan Mahlsdorf Hauptverkehrsstraßen Seite 6 von 6 Anforderungskatalog zum REWE Projekt Berlin Mahlsdorf Überarbeitet Version Stand 16.05.2013 Anforderungskatalog zum REWE Projekt Berlin Mahlsdorf 1. Präambel Im Rahmen der Umgestaltung und Neubaus des REWE Marktes am S‐ Bahnhof Mahlsdorf sollten die nachfolgenden Aspekte in der Gesamtgestaltung der Investitionsmaßnahme Berücksichtigung finden und zum festen Bestandteil des Vorhabens werden. Vom Investor REWE sollten alle Maßnahmen und Schritte unternommen werden, dass die Struktur und Charakter des Ortsteilzentrum Mahlsdorf erhalten bleibt und weiter gestärkt bzw. wieder hergestellt wird. Für eine rechtzeitige Bürgereinbindung in das Investitionsvorhaben, sollten die Öffentlichkeit durch geeignete Kommunikationsmaßnahmen rechtzeitig informiert werden. 2. Bauliche Anforderungen Entsprechend der Bedeutung des Standortes im OTZ Mahlsdorf sollte durch den Investor die bestmögliche architektonische Gesamtlösung angestrebt werden. 2.1 Kolonnaden Gestaltung Die Gestaltung der Kolonnaden soll so erfolgen , dass der ursprüngliche Charakter eines Straßendorfes im Bereich zwischen dem S Bahnhof Mahlsdorf und der Fritz‐Reuter‐Straße wieder hergestellt und bekräftigt wird. Der gesamte Straßenzug einschließlich Anschluss an den Bahnbereich ist in Form eines geschlossenes Ensemble auszuführen. Die Baukörperhöhe ist an dem dahinterliegenden Markt anzupassen und soll wie ein Eingangsbereich wirken. . 16..05.2013 AG REWE Projekt/temporäre AG 2 Anforderungskatalog zum REWE Projekt Berlin Mahlsdorf Die Ausführung der Kolonnaden soll die Abwicklung eines Wochenmarktes, sowie von Ausstellungen und Veranstaltungen ermöglichen Es ist eine angemessene Anzahl Marktstandvorbereitungen in Form von Wasser‐ und Elektroanschlüssen im Rahmen des Vorhabens vorzusehen. Von REWE sollte die Nutzung der sanitären Einrichtungen für die Marktbetreiber ermöglichen 2.2 Fassadengestaltung Die Kolonnaden mit den angrenzenden Geschoßbauten einschließlich Nebengebäude sollten im Ensemble mit dem S‐Bahnhof Mahlsdorf in Putz‐ mit Klinkerfassaden ausgeführt werden. Die Farbgestaltung sollte sich an die im städtebaulichen Leitbild für das OTZ Mahlsdorf beschriebenen ortsüblichen Farben orientieren und die Erkennbarkeit des Corporate Identity des Unternehmens REWE bei der Gesamtgestaltung berücksichtigen. 16.05.2013 AG REWE Projekt/temporäre AG 3 Anforderungskatalog zum REWE Projekt Berlin Mahlsdorf 2.3 Barrierefreiheit Alle Zuwegungen und Verkehrsflächen im gesamten Marktbereich sollten „Barrierefrei“ ausgeführt werden. 2.4 Fahrradparken Für alle Kunden , die den Einkauf mittels Fahrrad durchführen, sind in ausreichender Menge Fahrradständer in unmittelbarer Nähe der Eingangsbereiche der Märkte einzurichten. Die Fahrradständer sind soweit möglich mit Überdachung und als Anlehnbügel auszuführen. Grundlage: Fahrradparken in Berlin, Leitfaden für die Planung Herausgeber Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 16.05.2013 AG REWE Projekt/temporäre AG 4 Anforderungskatalog zum REWE Projekt Berlin Mahlsdorf 3.Ökologie/ Umweltfreundlichkeit In Anlehnung an das REWE Green Building Konzept sollte die Gesamtlösung am S Bahnhof Mahlsdorf Aspekte dieser Supermarkt Generation aufgreifen . Diese Generation der Supermärkte gewährleistet einen ganzheitlichen Ansatz mit den technischen und baulichen Details im Sinne der Nachhaltigkeit mit: − Tageslichtarchitektur − nachhaltigen Baumaterialien wie z.B. Holz ‐ mit Photovoltaik‐ und Wärmepumpentechnik ‐ mit Regenwassernutzung für Fußbodenreinigung und Bewässerung ‐ Kälte –und Klimaanlagen mit natürlichen Kältemittel soweit die Sicherheitsaspekte dies ermöglichen 16.05.2013 AG REWE Projekt /temporäre AG 5 Anforderungskatalog zum REWE Projekt Berlin Mahlsdorf 3.Ökologie/ Umweltfreundlichkeit Der auf dem Gesamtgelände bestehende ältere Baumbestand sollte im Rahmen der Investitionsmaßnahme geschützt und für die Zukunft möglichst erhalten bleiben. 16.05.2013 AG REWE Projekt /temporäre AG 6 Anforderungskatalog zum REWE Projekt Berlin Mahlsdorf 4. Kundenfreundlichkeit Alle Verkehrswege sollten so angelegt sein, dass ein sicheres Überqueren der Verkehrsflächen insbesondere von älteren Menschen und Kindern, gewährleistet ist. Es sind hinreichend Sitzgelegenheiten im Außenbereich vorzusehen. Für den Bereich des Kaffees sind Terrassenplätze einzuplanen. 5. Verkehrswege Für die Zu‐und Abfahrt des PKW‐ und LKW‐ Verkehrs ist eine Lösung an der Hönower Straße und der Fritz‐Reuter‐Straße einzuplanen, um Belästigungen im südlichen und östlichen Anliegerbereich zu vermeiden. Die Fußwegquerung entlang des Bahndammes ist sicher zu gestalten( Beleuchtung, Einfriedung..) 6. Kulturelle Nutzung In einem Freiflächenkonzept( Parkplatz, Unter den Kolonnaden ….) ist die Benutzung der Flächen für kulturelle Zwecke wie Veranstaltungen/Ausstellungen/Märkte abzuwägen und ggf. die notwendigen bautechnischen und infrastrukturellen Voraussetzungen zu schaffen. Die Unterbringung der Bibliothek Mahlsdorf in den Neubauten Hönower Straße sollte durch REWE unterstützt werden. 20.03.2012 AG REWE Projekt/temporäre AG 7 Anforderungskatalog zum REWE Projekt Berlin Mahlsdorf 7. Übergangslösung/Ausweichverkauf Zur Absicherung der Versorgung der Bürger sollte eine Übergangslösung geschaffen werden, die die grundsätzliche Versorgung am vorhandenen Standort mit minimalen Einschränkungen gewährleistet. Es sind auch möglichst entsprechende Parkplätze vorzusehen. 8. Werbung Durch den Investor REWE mit den Fachmärkten ist ein Grundkonzept der am Standort geplanten Werbung der Akteursrunde zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorzustellen. 9. Kunstobjekte Das bestehende Kunstobjekt ist zu demontieren, zu restaurieren und sichtbar in die Gesamtgestaltung des Marktplatzes zu integrieren. 16.05.2013 AG REWE Projekt/temporäre AG 8 Leitbild für die Entwicklung des Ortsteilzentrum Mahlsdorf zu einem leistungsfähigen, urbanen Zentrum 1. Präambel 2. Ziele 2.1. Öffentlicher Straßenraum 2.2. Architektur und Städtebau 2.2.1 Dächer 2.2.2 Gebäude 2.3. Werbeanlagen 2.4. Außenanlagen 2.5. Grünflächen und nicht überbaubare Grundstücksflächen 2.6. Gemeinwesen Stand: 24.06.2013 2 1. Präambel Das Ortsteilzentrum Mahlsdorf ist eines der sechs Ortsteilzentren des Bezirkes MarzahnHellersdorf. Ortsteilzentren übernehmen eine wichtige Funktion bei der Versorgung der Ortsteile überwiegend mit Nahversorgungsangeboten. Sie sollen aber auch über eine Grundausstattung an Finanz- und Gesundheits- und einzelhandelsnahe Dienstleistungen verfügen. Supermärkte und Discounter werden durch Fachgeschäfte, Lebensmittelhandwerk (Bäcker, Fleischer usw.) sowie Restaurants u. a. gastronomische Angebote ergänzt. Sie sind wichtige Identifikationspunkte mit hoher Aufenthaltsqualität. Das Ortsteilzentrum Mahlsdorf ist trotz seines teilweise ungeordneten Zustandes auf Grund der vorhandenen Versorgungseinrichtungen, seiner städtebaulich exponierten Lage und dem ÖPNV-Knoten mit S-Bahn, Bus und Straßenbahn eines der am stärksten frequentierten Zentren des Bezirkes. Im Jahre 1345 erstmals erwähnt als Malterstrop, ein langgestrecktes Straßendorf, entstehen im 15. Jahrhundert zwei selbständige Gutwirtschaften, die 1672 vereint werden. Die Dorfkirche Mahlsdorf, welche um 1250 errichtet wurde, prägt als das älteste Gebäude Mahlsdorfs das Ortsteilzentrum. Im Jahr 1895 wird ein eigener Bahnhof eingeweiht, die Entwicklung zum Berliner Vorort beginnt. Villen, Land- und Mietshäuser mit städtischem Charakter entstehen. 1920 tritt Mahlsdorf mit 6.000 Einwohnern dem Stadtverband Berlin bei. Der Bezirk Hellersdorf wird 1986 aus den Ortsteilen Hellersdorf, Mahlsdorf und Kaulsdorf gegründet. Durch fehlende Instandhaltungsmaßnahmen und uneffektive Flächennutzung sind der bauliche Bestand und die städtebauliche Struktur des historisch gewachsenen Ortskerns stark beeinträchtigt. Nach 1990 entwickelten sich zwar die Siedlungsgebiete Mahlsdorf und Kaulsdorf zu Gebieten mit hoher Wohnqualität, im Zeitraum von 1990 bis 2012 entstanden über 9.000 Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern. Auf die Entwicklung des Ortsteilzentrums hatte dies jedoch nur geringe Auswirkungen. Es entstanden einige Wohn- und Geschäftshäuser, andere Gebäude wurden auch unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Gesichtspunkte saniert, der Gesamteindruck entspricht jedoch nicht den Anforderungen an ein zeitgemäßes, attraktives Ortsteilzentrum mit historischer Prägung. 2. Ziele Mit dem Leitbild für das Ortsteilzentrum Mahlsdorf sollen Ziele für die Entwicklung formuliert werden, die die Entwicklung zu einem attraktiven, leistungsfähigen und urbanen Ortsteilzentrum für die wachsenden Ortsteile Mahlsdorf und Kaulsdorf unterstützen. Dabei sollen die noch vorhandenen Merkmale des historischen, vorstädtischen Charakters bewahrt werden und ein Nebeneinander von Wohnnutzung, gewerblicher Nutzung sowie Dienst- und Handelseinrichtungen erhalten bleiben. Die Ziele sollen der Entwicklung eines leistungsfähigen, urbanen Ortsteilzentrums als ein Ort der Identifikation und Kommunikation Rechnung tragen. Folgende Ziele werden daraus abgeleitet: 2.1. Öffentlicher Straßenraum Der Straßenraum der Hönower Straße als Träger verschiedener Verkehrsarten ist stark überlastet und in einem schlechten baulichen Zustand. Auf Grund der erheblich 3 gewachsenen verkehrlichen Belastung der Hönower Straße und zur Behebung der städtebaulichen Missstände, ist die Erarbeitung einer verkehrlichen Lösung erforderlich. Ziel muss die Minimierung der bestehenden Konfliktpunkte zwischen Kfz-Verkehr und Straßenbahnverkehr als auch ein störungsfreier Verkehrsfluss im Kreuzungspunkt B 1/5 mit der Hönower Straße sein, jedoch ohne die Kapazitätserhöhung der Hönower Straße. Das Erreichen dieser Zielstellung erfordert die Entwicklung der Leistungsfähigkeit von NordSüd-Verbindungen – sowohl der Achse Hönower Straße / Straße an der Schule / Hultschiner Damm und der Achse Landsberger Straße / Pilgramer Straße - bei zeitgleichem Ausbau beider Trassen. Wichtig ist die Untersuchung von Möglichkeiten zur Einordnung von Stellplatzflächen und zwar so, dass eine Erreichbarkeit der Dienstleistungs- und Handelseinrichtungen durch Langzeitparken nicht beeinträchtig wird. Der historische Straßenraum, der im Wesentlichen durch den Bestand definiert wird, ist weitestgehend zu erhalten. Bei der Gestaltung des Straßenraumes ist die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten. Dabei ist die Barrierefreiheit aller Wegeführungen sicherzustellen. Die getrennte Verkehrsführung für Fußgänger und Radfahrer ist anzustreben. Ein weiterer Schwerpunkt muss die attraktive, benutzerfreundliche und verkehrssichere sowie barrierefreie Gestaltung der Umsteigepunkte insbesondere am S-Bahnhof Mahlsdorf sein. Der Bahnhof als zentrale Anlaufstelle soll so gestaltet werden, dass auch sein Erscheinungsbild und sein Umfeld der Bedeutung für das Ortsteilzentrum und für das Lebensgefühl der hier Wohnenden gerecht wird. Er soll zu einem Punkt der Kommunikation und des Verweilens entwickelt werden. Auf die Entwicklung als zukünftiger Regionalbahnhaltepunkt sollte planerisch und mit Weitsicht eingegangen werden (Auto, Fußgänger, Rad, ruhender Verkehr). Die öffentlichen Verkehrsflächen sollten entsprechend einem einheitlichen Konzept insbesondere hinsichtlich des Materials und der Möblierung gestaltet werden. Die vorhandenen Straßenbäume sind so weit wie möglich zu erhalten und nachzupflanzen. Lärmmindernde Maßnahmen im öffentlichen Straßenland der Hönower Straße sind bei der Umgestaltung des öffentlichen Straßenraumes zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und der Wohnqualität in den Wohngebäuden vorzusehen. 2.2. Architektur und Städtebau Die ursprünglichen dörflichen Strukturen wurden weitestgehend durch vorstädtische Bauformen abgelöst. Einige Gebäude spiegeln jedoch noch die dörflichen Strukturelemente wider, so das Wohngebäude Hönower Straße 14, das um 1805 errichtet wurde und unter Denkmalschutz steht. Der ansonsten – wenn auch lückenhaft – erhaltene Straßenraum ist durch eine offene Einzelhausbebauung entlang der Bauflucht geprägt. Ziel der zukünftigen Entwicklung muss es sein, den Eigentümern Spielraum für eine moderne Formensprache bei der Errichtung von Gebäuden einzuräumen unter Wahrung des Vorhandenen. Die Nutzungsstruktur des Ortsteilzentrums ist gekennzeichnet durch eine Nutzungsmischung von vielfältigen in den Erdgeschossen der Wohngebäude gelegenen Läden und kleingewerblichen Nutzungen in den Hauptgebäuden. Diese Nutzungsmischung trägt 4 wesentlich zur Urbanität und Zentralität bei. Der Bestand ist zu pflegen und kontinuierlich weiter zu entwickeln. 2.2.1 Dächer Dementsprechend sollten entlang der Hönower Straße Satteldächer mit ihren Sonderformen (Walm-, Krüppel-, Berliner-, Mansardendächer etc.) mit der ortüblichen Dachneigung zum Einsatz kommen. Neubauten sollen sich traufseitig zur Straße orientieren. Gauben eines Gebäudes sollen entsprechend der vorhandenen Ortstypik 2/3 der Breite eines Gebäudes nicht überschreiten und ihr seitlicher Abstand von den Giebelwänden muss mindestens einen Meter betragen. Die Traufen dürfen durch die Gauben nicht unterbrochen werden. Die Dachdeckungen der Hauptbaukörper sollen mit Ton- oder Betondachziegeln in den ortsüblichen Farbtönen in grauen, braunen oder roten Grundtönen erfolgen. Antennen- und Satellitenempfangsanlagen sowie Schornsteine sollen so installiert werden, dass sie vom öffentlichen Straßenland aus nicht sichtbar sind. 2.2.2 Gebäude Außenfassaden sind unter Berücksichtigung des Bestandes überwiegend als Putzfassaden herzustellen. Untergeordnete, der Gliederung bzw. Gestaltung dienende Fassadenflächen, können davon abweichend mit anderen Baustoffen ausgeführt werden. Damit soll langfristig auch der vollflächig mit Sichtmauerwerk verkleidete S-Bahnhof als Einzelbauwerk herausgestellt werden. Neu zu bauende Gebäude entlang der Straße auf bzw. an der Baugrenze sollen im Sinne des Erhalts des Vorhandenen mindestens zweigeschossig sein. Eingeschossige Gebäude sind im hinteren Teil der Grundstücke zu errichten. In den Erdgeschossen sind gewerbliche und gastronomische Einrichtungen sowie Dienstleistungs- und Handelseinrichtungen im Sinne der Urbanität des Ortsteilzentrums vorzusehen. Unter Berücksichtigung der vorwiegend gründerzeitlich geprägten Bebauung soll der Anteil der Fensteröffnungen 50 % der Fassadenflächen nicht überschreiten. Erker, Vorbauten und Balkone sollen straßenseitig auf eine Auskragung von 1,50 m und 2/3 der Gesamtbreite des Gebäudes begrenzt werden. 2.3. Werbeanlagen Werbeanlagen sind im Ortsteilzentrum so vorzusehen, dass sie die kleinteiligen baulichen Strukturen und den vorstädtischen Charakter der Hönower Straße nicht dominieren. Dementsprechend sollen Werbeanlagen im öffentlichen Straßenraum nur an Litfasssäulen, Anlagen für amtliche Mitteilungen und Anlagen zur Unterrichtung der Bevölkerung zu Veranstaltungen sowie im Zusammenhang mit Bus- und Straßenbahnhaltestellen errichtet werden. Auf den privaten Grundstücken sollen Werbeanlagen mit einer Fläche über 1 m² ausschließlich auf den Brandwänden zugelassen werden. Werbeanlagen an der Stätte der Leistung sollen aus direkten oder indirekten bzw. hinterleuchteten Einzelbuchstaben bestehen. Durchgehende Lichtbänder, die die kleinteiligen Fassaden zergliedern, sollen ausgeschlossen werden. 5 Zur Sicherung der Gestaltungsanforderungen Gestaltungssatzung erarbeitet werden. soll durch das Bezirksamt eine 2.4. Außenanlagen Die vorhandenen Vorgartenbereiche prägen den öffentlichen Straßenraum und sind soweit wie möglich zu erhalten. Bei der Errichtung von Einfriedungen und Zäunen soll die ortstypische Gestaltung mit massiven, niedrigen Sockeln, Pfeiler und Füllungen beachtet werden. Die Höhe der Einfriedung soll 1,30 m, der massiven Sockel 0,50 m nicht überschreiten. Im Sinne der Nachhaltigkeit sollen Zufahren auf den hinteren Teil des Grundstücks wasserdurchlässig bzw. versickerungsfähig mit Natur- und Betonsteinpflaster hergestellt werden. Stellflächen für private Abfallbehälter im Vorgartenbereich sollen mit einem geeigneten Sichtschutz zum öffentlichen Straßenland ausgeführt werden. 2.5. Grünflächen und nicht überbaubare Grundstücksflächen Im Ortsteilzentrum sind die Relikte des Rohrpfuhlgrabens als der wesentlichste Hinweis auf die frühere Landschaftsformierung, die Schulwiese Pestalozzistraße und das Tegelitzwäldchen an der B 1/5 die prägenden Grünstrukturen. Sie sollen langfristig erhalten werden. Auf den Grundstücken ist der Graben nicht mehr vollständig erhalten und wird zum Teil als Gartenland genutzt. Eine Vernetzung der Flächen sollte angestrebt werden. Außerdem sollte die vorhandene Topografie weitestgehend erhalten bleiben. Durch die Entwicklung der Grünstrukturen entlang des ehemaligen Rohrpfuhlgrabens soll abseits der Straßen die Entwicklung eines naturnahen Grünzuges angestrebt werden, der soweit wie möglich öffentlich nutzbar ist. Der Rohrpfuhlgraben bildet ein Rückgrat, welches einen sichtbaren Zusammenhang zwischen Vergangenheit und gegenwärtiger Entwicklung der Stadtlandschaft darstellen kann. Für die öffentlichen Flächen sind entsprechend dem vorliegenden Konzept vorhandene Bäume, Hecken und Gehölze wesentliche Gestaltungselemente, die dazu beitragen sollen den stark durchgrünten Charakter des Siedlungsgebietes unterstützen und Grundlage zur Entwicklung attraktiver Erholungsmöglichkeiten generationsübergreifend darstellen können. Bei der Anlage dieser Flächen soll auf eine hohe Aufenthaltsqualität für die Nutzer geachtet werden. Besondere Berücksichtigung muss hier die Barrierefreiheit der Anlagen finden. Gleichzeitig ist ein Schwerpunkt bei der Errichtung von öffentlichen Spielplätzen zu setzen. Auf den öffentlichen wie privaten Flächen sollen vorwiegend einheimische Laubgehölze verwendet werden. Die meisten Straßenbäume haben ihre Altersgrenze erreicht. Es gibt nur wenige Nachpflanzungen und insgesamt ist der Bestand sehr lückenhaft. Langfristig sollte im Sinne des historischen Charakters im öffentlichen Straßenland Straßenbäume vorgesehen werden, dabei sind die ursprünglichen Pflanzraster, die in den einzelnen Straßenzügen noch nachzuweisen sind, zu berücksichtigen. Neben den Bäumen im öffentlichen Straßenland wird der öffentliche Straßenraum durch Einzelbäume auf den privaten Grundstücken mit einem historischen Bezug geprägt. Diese Ortstypik sollt erhalten und weiterentwickelt werden. 6 Die Eingangssituation zum Ortsteilzentrum Mahlsdorf an der Kreuzung B 1/5 / Hönower Straße ist durch eine repräsentative Freiraumgestaltung aufzuwerten. 2.6. Gemeinwesen Es sollen die Voraussetzungen für die Ansiedlung qualitativ hochwertiger Dienstleistungsund Handelseinrichtungen sowie gastronomische und medizinische Einrichtungen geschaffen werden, um so die extrem geringe Zentralität des Ortsteilzentrums zu erhöhen. Neben den kommerziellen Einrichtungen sollen die vorhandenen öffentlichen Einrichtungen wie der Pestalozzi-Treff und die Bibliothek in ihrer Wirksamkeit gestärkt werden u.a. auch durch bauliche Aufwertung. Der Pestalozzi-Treff soll langfristig für alle Generationen attraktive Freizeitangebote ermöglichen. Bei der Umsetzung von baulichen Maßnahmen ist die Barrierefreiheit zu beachten. Die Bibliothek im Ortsteilzentrum Mahlsdorf soll zu einem kulturellen Mittelpunkt entwickelt werden. Dazu ist auch zu prüfen, ob durch eine Verlagerung der Bibliothek in die Nähe des S-Bahnhofes Mahlsdorf und die damit verbundene bessere Erreichbarkeit die Attraktivität weiter gesteigert werden kann. Gleichzeitig ist die Möglichkeit der Einordnung weiterer kultureller Einrichtungen wie z.B. einem „Bürgersaal“ für gesellschaftliche Veranstaltungen zu prüfen, neben dem Bereich um den S-Bahnhof ist der weitere Bereich um die Kirche und die Bauernhäuser zu berücksichtigen Langfristig wäre die Wiedereröffnung des Bürgeramtes in Mahlsdorf ein Beitrag zur Zentralitätssteigerung und damit zur Erhöhung der Urbanität des Zentrums. Zur besseren Orientierung im Ortsteilzentrum sollte ein Wegeleit- und Informationssystem entwickelt und installiert werden. Die Friedrich-Schiller Schule ist ein wichtiger Bestandteil des Ortsteilzentrums Mahlsdorf und als Schulstandort langfristig zu erhalten. Er ermöglicht darüber hinaus vielfältige kulturelle Angebote für Bürgerinnen und Bürger. Im Bebauungsplan XXIII-3 sind Flächen für öffentliche Spielplätze gesichert. Der Errichtung der Spielplätze ist langfristig umzusetzen. Dabei ist die Einbeziehung dieser Flächen in das Grünsystem entlang des Rohrpfuhlgrabens bzw. seines ehemaligen Verlaufes zu berücksichtigen. Die jährlichen Einwohnerversammlungen für den Ortsteil Mahlsdorf, die durch das Bezirksamt durchgeführt werden, haben sich als wichtige Informationsquelle für Bürger und Bürgerinnen zur Entwicklung ihres Wohnumfeldes bewährt. Sie sollten fortgeführt werden und Schwerpunkte der zukünftigen Entwicklung thematisieren. Sie sollen die Grundlage gemeinschaftlichen Handelns des Bezirksamtes und der Bürgerinnen und Bürger sein.