Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
Anlage - vollständige Vorlage zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
313 kB
Erstellt
15.10.15, 18:57
Aktualisiert
27.01.18, 09:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
13.05.2014
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 22.05.2014
1. Gegenstand der Vorlage:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die BVV,
Ergebnisse der Arbeit der Akteursrunde Ortsteilzentrum Mahlsdorf
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 13.05.14 beschlossen,
die BA-Vorlage Nr. 0754/IV der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Die Vorlage ist als Anlage beigefügt.
2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:
Folgende Ergebnisse der Arbeit der Akteursrunde Ortsteilzentrum Mahlsdorf bzw. deren
Arbeitsgruppen liegen vor:
- Grundsätze und Forderungen für eine verkehrsteilnehmer-, ein- und anwohnerorientierte
Verkehrslösung;
- Anforderungskatalog zum REWE-Projekt;
- Erarbeitung eines Leitbildes der Akteursrunde Mahlsdorf für die Entwicklung des
Ortsteilzentrums Mahlsdorf zu einem leistungsfähigen, urbanen Zentrum.
Diese Ergebnisse und auch die Protokolle der Sitzungen der Akteursrunde sind seit 2010 auf
der Homepage des Bezirksamtes zu finden unter:
http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/verwaltung/bauen/stapl_akteursrunde.html
Komoß
Bezirksbürgermeister
Anlage
Christian Gräff
Bezirksstadtrat für Wirtschaft und
Stadtentwicklung
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abt. Wirtschaft und Stadtentwicklung
Stapl FBL
08.05.14
-5200
Vorlage für das Bezirksamt
- zur Beschlussfassung –
Nr. 0754/IV
A. Gegenstand der Vorlage:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die BVV,
Ergebnisse der Arbeit der Akteursrunde Ortsteilzentrum
Mahlsdorf
B. Berichterstatter/in:
Bezirksstadtrat Herr Gräff
C.1 Beschlussentwurf:
Das Bezirksamt beschließt die beiliegende Vorlage an die BVV.
C.2 Weiterleitung an die BVV
zugleich Veröffentlichung:
Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese der BVV zur
Kenntnisnahme vorzulegen und zu veröffentlichen.
D. Begründung:
Die Mitglieder der Akteursrunde haben über die Beratungen der
Akteursrunde hinaus in drei Arbeitsgruppen spezielle Belange
bearbeitet. Mit dieser Vorlage informiert das Bezirksamt die
Bezirksverordnetenversammlung über die vorliegenden
Arbeitsergebnisse.
E. Rechtsgrundlage:
§ 15, § 36 Abs. 2 Buchstabe b, f und Abs. 3
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
F.
Haushaltsmäßige
Auswirkungen:
keine
G. Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen:
keine
H. Behindertenrelevante
Auswirkungen:
keine
I.
Migrantenrelevante
Auswirkungen:
keine
Christian Gräff
Bezirksstadtrat für Wirtschaft und Stadtentwicklung
Anlagen
Akteursrunde Ortsteilzentrum Mahlsdorf
Temporäre Arbeitsgruppe Verkehrskonzept
Berlin, den 27.03.2013
Vorläufiger Schlussbericht der Arbeitsgruppe Verkehrskonzept
(beschlossen am 27.03.2013)
1.Aufgabe und Tätigkeit der Temporären Arbeitsgruppe
Auf Beschluss der Akteursrunde vom 06.06.2012 wurde eine temporäre
Arbeitsgruppe (AG) zur Erarbeitung von Grundsätzen und Forderungen für eine
Verkehrsteilnehmer- und Ein- und Anwohner orientierte Verkehrslösung
gebildet. Die AG besteht aus 8 Mitgliedern, davon sind Herr Jähkel, Herr Dr. Kaden,
Herr Piegsa und Herr Wills Mitglieder der Akteursrunde. Weitere
Arbeitsgruppenmitglieder sind Herr Dr. Rackow, Herr Roloff, Herr Schulze und Herr
Zimmermann. Die AG konstituierte sich am 5. September 2012 und tagte seither
monatlich. Zu den Arbeitsgruppensitzungen wurden Herr Eisenach, Sprecher der
Akteursrunde, und das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf über den Stadtbezirksrat,
Herrn Gräff, eingeladen. Zu spezifischen Themen wurden verantwortliche Mitarbeiter
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) hinzugezogen. Mit verantwortlichen Vertretern der DB Netz
AG wurden direkte Konsultationen durchgeführt. Weiterhin wurde mit dem
Ingenieurbüro Spieckermann ein Gespräch zur Verkehrslösung (Zu- und Ausfahrten)
zum REWE-Projekt geführt.
2. Zusammenfassung der Ergebnisse der Grundlagenermittlung
Die AG führte eine Bestandsaufnahme der vorhandenen strategischen
Verkehrskonzepte, -studien, gutachterlichen Prüfungen und mündlich vorgetragene
Positionen der BVG und DB Netz AG durch.
Die vorliegenden Ergebnisse können wie folgt zusammengefasst werden:
Im Oktober 2012 wurde das Verkehrskonzept der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt für Mahlsdorf vorgestellt. Ziel dieses Konzeptes ist die
vorrangige Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in
Mahlsdorf. Hierzu gehören der zweigleisige Ausbau der Straßenbahnlinie 62 nach
Köpenick/Wendenschloß auch im Abschnitt Hönower Straße/Hultschiner Damm vom
Bahnhof Mahlsdorf zur Rahnsdorfer Straße, die Verlegung der Endhaltestelle TramLinie 62 und die Neueinrichtung der Bushaltestellen unter die Bahnhofsbrücken. In
diesem Zusammenhang werden Fahrbahnen, Geh- und Radwege neu geordnet.
Eine Verlängerung der Straßenbahnlinie zur Riesaer Straße ist in diesem
Zusammenhang nicht vorgesehen. Hierfür gibt es eine Option für den Zeitraum nach
2025. Mit der Herstellung der Zweigleisigkeit der Straßenbahn ist die Führung des
Individualverkehrs über eine neue Straßenverbindung von der Hönower
Straße/Pestalozzistraße-Straße, An der Schule über die B 1 zum Anbindepunkt an
den Hultschiner Damm (Höhe südliche Grundstücksgrenze ALBA) verbunden. Die
Trassen hierfür sind freigehalten.
Vom Bezirksamt wurde entsprechend Ergebnis einer von dort beim Büro Stadtplan in
Auftrag gegebenen gutachterlichen Studie im November 2012 erklärt, dass dem
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vorliegenden Senatskonzept nur zugestimmt wird, wenn gleichzeitig die
Durchbindung der Landsberger Straße über die Ostbahn in das Siedlungsgebiet
Mahlsdorf-Nord durchgeführt wird, um den Quell- und Zielverkehr aus diesem Gebiet
(ca. 4000 Fahrzeuge/Tag) zur Verkehrsentlastung des Ortsteilzentrums Mahlsdorf
direkt zur B 1 zu führen.
Das Land Berlin plant die Einrichtung eines Regionalbahnhaltepunktes am Bahnhof
Mahlsdorf. Hierzu gibt es Gespräche zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg
und der DB Netz AG. Nach Auskunft der Senatsverwaltung StadtUm ist der Auftrag
hierfür bei der DB Netz AG bereits erteilt. Von den bei der DB Netz AG im Januar
2013 konsultierten verantwortlichen Mitarbeitern wurde mitgeteilt, dass noch keine
Bestellung des Landes Berlin vorliegt und noch nicht mit der Planung begonnen
wurde. Die Vertreter der Bahn teilten ferner mit, dass in diesem Zusammenhang
Eigeninvestitionen, wie die Erneuerung der Brückenanlagen und Umbau von SBahnanlagen am Bahnhof Mahlsdorf, nicht vorgesehen sind.
Der Bezirks- und Zielgruppenmanager der BVG erklärte, dass die BVG
ausschließlich Betreiber der Straßenbahn ist. Die Planungs- und Bauverantwortung
für den Neubau der Straßenbahn liegt in den Händen von SenStadtUm. Die BVG
unterstützt jedoch die geplanten Maßnahmen zum zweigleisigen Ausbau der
Straßenbahnlinie 62. Perspektivisch ist die Linienführung der Straßenbahnlinie 62
vom Bahnhof Mahlsdorf zur Wissenschaftsstadt nach Adlershof vorgesehen. Die
BVG geht dann von einer weiteren Erhöhung des Fahrgastaufkommens aus. Das
bestehende Buslinienangebot am Bahnhof Mahlsdorf soll nicht verändert werden, es
sei denn, das Land Berlin meldet zusätzlichen Bedarf an und bestellt entsprechende
Leistungen bei der BVG.
Separate Radwege sind im Ortsteilzentrum Mahlsdorf in großen Abschnitten der
Hönower Straße und in der Fortsetzung im Hultschiner Damm nicht vorhanden. Im
Zentrum sind derzeit Geh- und Radwege auf z. T. zu engem Raum zusammengelegt,
was sowohl für Fußgänger als auch Radfahrer gefährlich einzuschätzen ist. Der
Ausbauzustand ist den Übersichtsplänen der im vergangenen Jahr durchgeführten 2.
Radverkehrskonferenz Marzahn-Hellersdorf dokumentiert.
Von Anwohnern der Siedlungsgebiete östlich und westlich der Hönower Straße
werden zunehmende Belastungen und Geschwindigkeitsüberschreitungen,
besonders in Zeiten des Berufsverkehrs beklagt. Die Ursache hierfür ist ursächlich im
unzureichenden Ausbauzustand der Hauptverkehrswege, wie Hönower
Straße/Hultschiner Damm und Landsberger Straße begründet.
Die Unfallstatistik 2011 weist in der Hönower Straße zwischen B1 und dem
Kreisverkehr beachtliche 82 Unfälle aus. Dabei war u. a. ein Schwerverletzter zu
beklagen. Die meisten Unfälle entstanden durch Auffahren. Dieser Umstand
verdeutlicht die angespannte Verkehrssituation im Ortsteilzentrum Mahlsdorf.
Das verfügbare Parkplatzangebot im Ortsteilzentrum ist sehr beschränkt. So stehen
in der Hönower Straße Kurzzeitparkplätze und gegenüber dem ehemaligen
Bürgeramt bzw. an der Einmündung Pestalozzistraße begrenzt Parkstellflächen zur
Verfügung. Siedlungsstraßen, wie die Waldowstraße, Wodanstraße, Giesestraße, An
der Schule, Donizettistraße u.a. werden wochentags insbesondere von
Berufspendlern (Tarifgrenze B des VBB) zum Abstellen der Fahrzeuge benutzt.
Konzeptionelle Lösungsansätze zur Entspannung der Situation konnten nicht in
Erfahrung gebracht werden.
Im Vorgriff zu den möglichen Verkehrsplanungen soll ab 2013 das Projekt REWE
(„Mahlsdorfer Mitte“) einschließlich der Straßenanbindungen an die Hönower
Straße/Fritz-Reuter-Straße realisiert werden. Hierzu ist zuvor Einvernehmen zur
Verkehrslösung für das Ortsteilzentrum Mahlsdorf herzustellen. Auch ist im
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kommenden Jahr mit dem Baubeginn im Bereich des B-Plan-Gebietes XXIII-3-1VE
(EDEKA u.a.) zu rechnen.
3. Planeinordnung und Planungsrecht
Die Verkehrsplanung des Landes Berlin (Stand März 2011) sieht bis 2025 vor:
Neubau der Straßenbahnstrecke
Treskowstraße-Bahnhof Mahlsdorf
ab 2014
Wertumfang 13,0 Mi Euro
Neubau der Straßenverbindung vom
S-Bahnhof Mahlsdorf bis Rahnsdorfer Straße (Hönower Straße bis
Hultschiner Damm)
ab 2013
Wertumfang 8,62 Mi Euro
Für die genannten Vorhaben sind noch Planfeststellungsverfahren durchzuführen.
Daher sind die vorgenannten Baubeginne nicht einzuhalten.
Die Durchbindung Landsberger Straße über/unter der Ostbahn ist zurzeit nicht
Bestandteil der Investitionsplanung des Landes Berlin. Hierfür ist ebenfalls ein
Planfeststellungsverfahren unter Federführung des Bezirksamtes MarzahnHellersdorf erforderlich.
Für die Koordinierung aller verkehrlichen Baumaßnahmen mit den laufenden bzw.
noch geplanten Investorenbaustellen (B-Plan XXIII-3-2VE) REWE, (B-Plan XXIII-31VE) EDEKA, DB-AG u. a. hält die AG einen „Masterplan“ für erforderlich, um
Störungen im Gesamtprozess auszuschließen. Die Verantwortlichkeit hierfür ist
gegenwärtig nicht geklärt.
4. Standpunkt der Arbeitsgruppe zu den vorliegenden Verkehrskonzepten
Die Verbesserung des öffentlichen Personen-Nahverkehrs einschließlich der
Einrichtung eines Regionalbahnhaltepunktes am Bahnhof Mahlsdorf wird von der AG
unterstützt. Dabei darf jedoch die Zielstellung, den ÖPNV und den Individualverkehr
einschließlich Rad- und Fußgängerverkehr in Einklang zu bringen, nicht aus den
Augen verloren werden. Verkehrliche Belastungen der Siedlungsgebiete, die über die
Führung des Quell- und Zielverkehrs hinausgehen sind weitestgehend
auszuschließen. Hierfür bedarf es leistungsfähiger Hauptverkehrsachsen
insbesondere in der Nord-Süd-Richtung.
Das vorliegende Verkehrskonzept der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt setzt ausschließlich auf den zweigleisigen Ausbau der Hönower
Straße/Hultschiner Damm im Bereich Bahnhof Mahlsdorf bis Rahnsdorfer Straße.
Für den Individualverkehr ist eine Umgehungsstraße An der Schule vorgesehen.
Eine qualitative Verbesserung des Verkehrsflusses im Ortsteilzentrum sehen wir
damit nicht. Der Nachweis, dass der gewünschte 10-Minuten-Takt der
Straßenbahnlinie 62 mit eingleisiger Bauweise bei Einordnung einer zusätzlichen
Ausweichstelle in der Hönower Straße/Hultschiner Damm nicht möglich ist, wurde
bisher nicht erbracht. Die AG sieht vor einer abschließenden Entscheidung zum
Straßenbahngleisbau dahingehend Handlungsbedarf, dass das vorliegende Konzept
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einem Vergleich mit Alternativlösungen, wie z. B. dem Ersatz der Straßenbahn durch
umweltfreundliche Busse und dem Ausbau der vorhandenen Verkehrsachse
Hönower Straße/Hultschiner Damm, unterzogen wird. Der Vergleich sollte sich auf
die Parameter Verkehrsdurchlässigkeit, zu erwartende Auswirkung auf die Umwelt,
Siedlungsgebiete und die erforderlichen Investitionsaufwendungen erstrecken.
Für die aus Sicht der AG notwendige Durchbindung der Landsberger Straße zur
weiteren Verkehrsentlastung des Ortsteilzentrums Mahlsdorf liegen noch keine
umsetzbaren technischen Lösungen vor.
Einen Mangel sieht die AG auch darin, dass die vorliegenden Konzepte weder
Zustandsaufnahmen des ruhenden Verkehrs bzw. Lösungsvorschläge für dessen
zukünftige Gestaltung beinhalten. Hier besteht Nachbesserungsbedarf.
5. Grundsätze und Forderungen an das Verkehrskonzept von Mahlsdorf
Die AG stellt zusammengefasst an das zu erarbeitende Verkehrskonzept
nachfolgende Forderungen:
•
•
•
•
•
•
•
•
Die Hauptverkehrstrassen Hönower Straße/Hultschiner Damm sowie
Landsberger Straße/Pilgramer Straße sind leistungsfähiger zu gestalten, um
das Verkehrsaufkommen störungsfrei aufzunehmen und die angrenzenden
Siedlungsgebiete weitestgehend verkehrlich zu beruhigen.
Die Durchlässigkeit für den Individualverkehr in der Hönower
Straße/Hultschiner Damm ist zu verbessern. Da die vorhandenen
Straßenquerschnitte im Wesentlichen bestehen bleiben sollen (Erhaltung des
Ortscharakters/Leitbild) ist alternativ zur Straßenbahnlinie 62 der Einsatz
umweltfreundlicher Busse zu prüfen. In die Prüfung ist auch die Variante einer
eingleisigen Führung der Straßenbahntrasse mit der Anordnung örtlich
geeigneter Ausweichstellen zur Gewährleistung des 10-Minuten-Taktes und
die Einrichtung einer Linksabbiegespur für den Individualverkehr aus der
Hönower Straße zur B 1 einzubeziehen.
Verkehrsentlastung der Hönower Straße/Hultschiner Damm durch die
Durchbindung der Landsberger Straße über/unter der Ostbahn nach
Mahlsdorf-Nord bei gleichzeitiger Aufgabe des Bahnüberganges Lemkestraße.
Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen sind geeignete bauliche und
verkehrstechnische Vorkehrungen zur Vermeidung von Lärm- und
Feinstaubbelastungen für die Anwohner zu treffen.
Verzicht auf den Bau der Umgehungsstraße Hultschiner DammPestalozzistraße über die B 1. (Keine weiteren Störungen des Verkehrsflusses
der B 1 und Vermeidung von Belastungen des Siedlungsgebietes im Bereich
An der Schule).
Herstellung kurzer, barrierefreier und gefahrloser Umsteigebeziehungen
zwischen DB und BVG am Bahnhof Mahlsdorf.
Schaffung separater und durchgängiger Fuß- und Radwegebeziehungen in
der Hönower Straße und im Hultschiner Damm südlich der B 1.
Zur Reduzierung der Verkehrsbelastung in der Donizettistraße und Verteilung
der Verkehre von und in Richtung Hönower Straße im Siedlungsgebiet, ist an
geeigneter Stelle eine weitere Durchquerung zur Landsberger-Straße
vorzusehen.
Untersuchung zur Schaffung einer belastbaren Querverbindung nördlich der
Bahnunterführung zwischen Hönower Straße und Landsberger Straße unter
Beachtung der spezifischen Anforderungen für ein Siedlungsgebiet.
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•
•
•
•
Maßnahmen zur weiteren Verkehrsberuhigung in den Siedlungsgebieten
westlich und östlich der Hönower Straße durch Einrichtung von
Richtungsverkehren und Aufpflasterungen.
Untersuchung von Lösungen für den ruhenden Verkehr im Bereich des
Bahnhofes Mahlsdorf. Zur weiteren Entspannung ist mit dem VBB die
Verlagerung der Tarifgrenze B/C, wie ursprünglich, zum Bahnhof Birkenstein
abzustimmen.
Die Verkehrsplanung ist unter Berücksichtigung der derzeit laufenden
Maßnahmen, wie Neubau REWE-Markt, Baugebiet EDEKA-Markt, Errichtung
des Lidl-Marktes am Kreisverkehr und Einrichtung Regionalbahnhof in einem
Masterplan zusammenzufassen. Für die Federführung ist die
Verantwortlichkeit festzulegen.
In Anbetracht des prognostizierten Bevölkerungszuwachses im
Siedlungsgebiet Mahlsdorf bis 2030 ca.5 bis 7 Prozent, ist der Verkehrsbedarf
neu zu bewerten. Wenn erforderlich, sind perspektivisch benötigte
Verkehrstrassen auszuweisen. Die Berücksichtigung in der Bauleitplanung ist
vorzunehmen.
Anlage: Übersichtsplan Mahlsdorf
Hauptverkehrstrassen
Seite 5 von 6
Anlage: Übersichtsplan Mahlsdorf Hauptverkehrsstraßen
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Anforderungskatalog
zum
REWE Projekt Berlin Mahlsdorf
Überarbeitet Version
Stand 16.05.2013
Anforderungskatalog zum REWE Projekt Berlin Mahlsdorf
1.
Präambel
Im Rahmen der Umgestaltung und Neubaus des REWE Marktes am S‐ Bahnhof Mahlsdorf
sollten die nachfolgenden Aspekte in der Gesamtgestaltung der Investitionsmaßnahme
Berücksichtigung finden und zum festen Bestandteil des Vorhabens werden.
Vom Investor REWE sollten alle Maßnahmen und Schritte unternommen werden, dass die
Struktur und Charakter des
Ortsteilzentrum Mahlsdorf erhalten bleibt und weiter gestärkt bzw. wieder hergestellt wird.
Für eine rechtzeitige Bürgereinbindung in das Investitionsvorhaben, sollten die Öffentlichkeit
durch geeignete Kommunikationsmaßnahmen rechtzeitig informiert werden.
2. Bauliche Anforderungen
Entsprechend der Bedeutung des Standortes im OTZ Mahlsdorf sollte durch den
Investor die bestmögliche architektonische Gesamtlösung angestrebt werden.
2.1 Kolonnaden Gestaltung
Die Gestaltung der Kolonnaden soll so erfolgen , dass der ursprüngliche Charakter eines
Straßendorfes im Bereich zwischen dem S Bahnhof Mahlsdorf und der Fritz‐Reuter‐Straße
wieder hergestellt und bekräftigt wird. Der gesamte Straßenzug einschließlich Anschluss an
den Bahnbereich ist in Form eines geschlossenes Ensemble auszuführen. Die Baukörperhöhe
ist an dem dahinterliegenden Markt anzupassen und soll wie ein Eingangsbereich wirken.
.
16..05.2013
AG REWE Projekt/temporäre AG
2
Anforderungskatalog zum REWE Projekt Berlin Mahlsdorf
Die Ausführung der Kolonnaden soll die Abwicklung eines Wochenmarktes,
sowie von Ausstellungen und Veranstaltungen ermöglichen
Es ist eine angemessene Anzahl Marktstandvorbereitungen in Form von
Wasser‐ und Elektroanschlüssen im Rahmen des Vorhabens vorzusehen. Von
REWE sollte die Nutzung der sanitären Einrichtungen für die Marktbetreiber
ermöglichen
2.2 Fassadengestaltung
Die Kolonnaden mit den angrenzenden Geschoßbauten einschließlich
Nebengebäude sollten im Ensemble mit dem S‐Bahnhof Mahlsdorf in Putz‐ mit
Klinkerfassaden ausgeführt werden. Die Farbgestaltung sollte sich an die im
städtebaulichen Leitbild für das OTZ Mahlsdorf beschriebenen ortsüblichen
Farben orientieren und die Erkennbarkeit des Corporate Identity des
Unternehmens REWE bei der Gesamtgestaltung berücksichtigen.
16.05.2013
AG REWE Projekt/temporäre AG
3
Anforderungskatalog zum REWE Projekt Berlin Mahlsdorf
2.3 Barrierefreiheit
Alle Zuwegungen und Verkehrsflächen im gesamten Marktbereich sollten
„Barrierefrei“ ausgeführt werden.
2.4 Fahrradparken
Für alle Kunden , die den Einkauf mittels Fahrrad durchführen, sind in ausreichender
Menge Fahrradständer in unmittelbarer Nähe der Eingangsbereiche der Märkte
einzurichten. Die Fahrradständer sind soweit möglich mit Überdachung und als
Anlehnbügel auszuführen.
Grundlage:
Fahrradparken in Berlin, Leitfaden für die Planung
Herausgeber Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
16.05.2013
AG REWE Projekt/temporäre AG
4
Anforderungskatalog zum REWE Projekt Berlin Mahlsdorf
3.Ökologie/ Umweltfreundlichkeit
In Anlehnung an das REWE Green Building Konzept sollte die Gesamtlösung am
S Bahnhof Mahlsdorf Aspekte dieser Supermarkt Generation aufgreifen . Diese
Generation der Supermärkte gewährleistet einen ganzheitlichen Ansatz mit den
technischen und baulichen Details im Sinne der Nachhaltigkeit mit:
− Tageslichtarchitektur
− nachhaltigen Baumaterialien wie z.B. Holz
‐
mit Photovoltaik‐ und Wärmepumpentechnik
‐
mit Regenwassernutzung für Fußbodenreinigung und Bewässerung
‐
Kälte –und Klimaanlagen mit natürlichen Kältemittel soweit die
Sicherheitsaspekte dies ermöglichen
16.05.2013
AG REWE Projekt /temporäre AG
5
Anforderungskatalog zum REWE Projekt Berlin Mahlsdorf
3.Ökologie/ Umweltfreundlichkeit
Der auf dem Gesamtgelände bestehende ältere Baumbestand sollte im Rahmen
der Investitionsmaßnahme geschützt und für die Zukunft möglichst erhalten
bleiben.
16.05.2013
AG REWE Projekt /temporäre AG
6
Anforderungskatalog zum REWE Projekt Berlin Mahlsdorf
4. Kundenfreundlichkeit
Alle Verkehrswege sollten so angelegt sein, dass ein sicheres Überqueren der
Verkehrsflächen insbesondere von älteren Menschen und Kindern, gewährleistet ist.
Es sind hinreichend Sitzgelegenheiten im Außenbereich vorzusehen. Für den Bereich
des Kaffees sind Terrassenplätze einzuplanen.
5. Verkehrswege
Für die Zu‐und Abfahrt des PKW‐ und LKW‐ Verkehrs ist eine Lösung an der Hönower
Straße und der Fritz‐Reuter‐Straße einzuplanen, um Belästigungen im südlichen und
östlichen Anliegerbereich zu vermeiden. Die Fußwegquerung entlang des
Bahndammes ist sicher zu gestalten( Beleuchtung, Einfriedung..)
6. Kulturelle Nutzung
In einem Freiflächenkonzept( Parkplatz, Unter den Kolonnaden ….) ist die Benutzung
der Flächen für kulturelle Zwecke wie Veranstaltungen/Ausstellungen/Märkte
abzuwägen und ggf. die notwendigen bautechnischen und infrastrukturellen
Voraussetzungen zu schaffen.
Die Unterbringung der Bibliothek Mahlsdorf in den Neubauten Hönower Straße sollte
durch REWE unterstützt werden.
20.03.2012
AG REWE Projekt/temporäre AG
7
Anforderungskatalog zum REWE Projekt Berlin Mahlsdorf
7. Übergangslösung/Ausweichverkauf
Zur Absicherung der Versorgung der Bürger sollte eine Übergangslösung
geschaffen werden, die die grundsätzliche Versorgung am vorhandenen Standort
mit minimalen Einschränkungen gewährleistet. Es sind auch möglichst
entsprechende Parkplätze vorzusehen.
8. Werbung
Durch den Investor REWE mit den Fachmärkten ist ein Grundkonzept der am
Standort geplanten Werbung der Akteursrunde zum frühestmöglichen Zeitpunkt
vorzustellen.
9. Kunstobjekte
Das bestehende Kunstobjekt ist zu demontieren, zu restaurieren und sichtbar in
die Gesamtgestaltung des Marktplatzes zu integrieren.
16.05.2013
AG REWE Projekt/temporäre AG
8
Leitbild
für die Entwicklung des Ortsteilzentrum Mahlsdorf zu einem
leistungsfähigen, urbanen Zentrum
1. Präambel
2. Ziele
2.1. Öffentlicher Straßenraum
2.2. Architektur und Städtebau
2.2.1 Dächer
2.2.2 Gebäude
2.3. Werbeanlagen
2.4. Außenanlagen
2.5. Grünflächen und nicht überbaubare Grundstücksflächen
2.6. Gemeinwesen
Stand: 24.06.2013
2
1. Präambel
Das Ortsteilzentrum Mahlsdorf ist eines der sechs Ortsteilzentren des Bezirkes MarzahnHellersdorf. Ortsteilzentren übernehmen eine wichtige Funktion bei der Versorgung der
Ortsteile überwiegend mit Nahversorgungsangeboten. Sie sollen aber auch über eine
Grundausstattung an Finanz- und Gesundheits- und einzelhandelsnahe Dienstleistungen
verfügen. Supermärkte und Discounter werden durch Fachgeschäfte, Lebensmittelhandwerk
(Bäcker, Fleischer usw.) sowie Restaurants u. a. gastronomische Angebote ergänzt.
Sie sind wichtige Identifikationspunkte mit hoher Aufenthaltsqualität.
Das Ortsteilzentrum Mahlsdorf ist trotz seines teilweise ungeordneten Zustandes auf Grund
der vorhandenen Versorgungseinrichtungen, seiner städtebaulich exponierten Lage und dem
ÖPNV-Knoten mit S-Bahn, Bus und Straßenbahn eines der am stärksten frequentierten
Zentren des Bezirkes.
Im Jahre 1345 erstmals erwähnt als Malterstrop, ein langgestrecktes Straßendorf, entstehen
im 15. Jahrhundert zwei selbständige Gutwirtschaften, die 1672 vereint werden. Die
Dorfkirche Mahlsdorf, welche um 1250 errichtet wurde, prägt als das älteste Gebäude
Mahlsdorfs das Ortsteilzentrum. Im Jahr 1895 wird ein eigener Bahnhof eingeweiht, die
Entwicklung zum Berliner Vorort beginnt. Villen, Land- und Mietshäuser mit städtischem
Charakter entstehen. 1920 tritt Mahlsdorf mit 6.000 Einwohnern dem Stadtverband Berlin
bei. Der Bezirk Hellersdorf wird 1986 aus den Ortsteilen Hellersdorf, Mahlsdorf und Kaulsdorf
gegründet.
Durch fehlende Instandhaltungsmaßnahmen und uneffektive Flächennutzung sind der
bauliche Bestand und die städtebauliche Struktur des historisch gewachsenen Ortskerns
stark beeinträchtigt.
Nach 1990 entwickelten sich zwar die Siedlungsgebiete Mahlsdorf und Kaulsdorf zu
Gebieten mit hoher Wohnqualität, im Zeitraum von 1990 bis 2012 entstanden über 9.000
Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern. Auf die Entwicklung des Ortsteilzentrums hatte
dies jedoch nur geringe Auswirkungen. Es entstanden einige Wohn- und Geschäftshäuser,
andere Gebäude wurden auch unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Gesichtspunkte
saniert, der Gesamteindruck entspricht jedoch nicht den Anforderungen an ein zeitgemäßes,
attraktives Ortsteilzentrum mit historischer Prägung.
2. Ziele
Mit dem Leitbild für das Ortsteilzentrum Mahlsdorf sollen Ziele für die Entwicklung formuliert
werden, die die Entwicklung zu einem attraktiven, leistungsfähigen und urbanen
Ortsteilzentrum für die wachsenden Ortsteile Mahlsdorf und Kaulsdorf unterstützen. Dabei
sollen die noch vorhandenen Merkmale des historischen, vorstädtischen Charakters bewahrt
werden und ein Nebeneinander von Wohnnutzung, gewerblicher Nutzung sowie Dienst- und
Handelseinrichtungen erhalten bleiben. Die Ziele sollen der Entwicklung eines
leistungsfähigen, urbanen Ortsteilzentrums als ein Ort der Identifikation und Kommunikation
Rechnung tragen.
Folgende Ziele werden daraus abgeleitet:
2.1. Öffentlicher Straßenraum
Der Straßenraum der Hönower Straße als Träger verschiedener Verkehrsarten ist stark
überlastet und in einem schlechten baulichen Zustand. Auf Grund der erheblich
3
gewachsenen verkehrlichen Belastung der Hönower Straße und zur Behebung der
städtebaulichen Missstände, ist die Erarbeitung einer verkehrlichen Lösung erforderlich.
Ziel muss die Minimierung der bestehenden Konfliktpunkte zwischen Kfz-Verkehr und
Straßenbahnverkehr als auch ein störungsfreier Verkehrsfluss im Kreuzungspunkt B 1/5 mit
der Hönower Straße sein, jedoch ohne die Kapazitätserhöhung der Hönower Straße.
Das Erreichen dieser Zielstellung erfordert die Entwicklung der Leistungsfähigkeit von NordSüd-Verbindungen – sowohl der Achse Hönower Straße / Straße an der Schule / Hultschiner
Damm und der Achse Landsberger Straße / Pilgramer Straße - bei zeitgleichem Ausbau
beider Trassen.
Wichtig ist die Untersuchung von Möglichkeiten zur Einordnung von Stellplatzflächen und
zwar so, dass eine Erreichbarkeit der Dienstleistungs- und Handelseinrichtungen durch
Langzeitparken nicht beeinträchtig wird.
Der historische Straßenraum, der im Wesentlichen durch den Bestand definiert wird, ist
weitestgehend zu erhalten. Bei der Gestaltung des Straßenraumes ist die Verkehrssicherheit
aller Verkehrsteilnehmer durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten. Dabei ist die
Barrierefreiheit aller Wegeführungen sicherzustellen. Die getrennte Verkehrsführung für
Fußgänger und Radfahrer ist anzustreben.
Ein weiterer Schwerpunkt muss die attraktive, benutzerfreundliche und verkehrssichere
sowie barrierefreie Gestaltung der Umsteigepunkte insbesondere am S-Bahnhof Mahlsdorf
sein. Der Bahnhof als zentrale Anlaufstelle soll so gestaltet werden, dass auch sein
Erscheinungsbild und sein Umfeld der Bedeutung für das Ortsteilzentrum und für das
Lebensgefühl der hier Wohnenden gerecht wird. Er soll zu einem Punkt der Kommunikation
und des Verweilens entwickelt werden.
Auf die Entwicklung als zukünftiger Regionalbahnhaltepunkt sollte planerisch und mit
Weitsicht eingegangen werden (Auto, Fußgänger, Rad, ruhender Verkehr).
Die öffentlichen Verkehrsflächen sollten entsprechend einem einheitlichen Konzept
insbesondere hinsichtlich des Materials und der Möblierung gestaltet werden. Die
vorhandenen Straßenbäume sind so weit wie möglich zu erhalten und nachzupflanzen.
Lärmmindernde Maßnahmen im öffentlichen Straßenland der Hönower Straße sind bei der
Umgestaltung des öffentlichen Straßenraumes zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität im
öffentlichen Raum und der Wohnqualität in den Wohngebäuden vorzusehen.
2.2. Architektur und Städtebau
Die ursprünglichen dörflichen Strukturen wurden weitestgehend durch vorstädtische
Bauformen abgelöst. Einige Gebäude spiegeln jedoch noch die dörflichen Strukturelemente
wider, so das Wohngebäude Hönower Straße 14, das um 1805 errichtet wurde und unter
Denkmalschutz steht. Der ansonsten – wenn auch lückenhaft – erhaltene Straßenraum ist
durch eine offene Einzelhausbebauung entlang der Bauflucht geprägt.
Ziel der zukünftigen Entwicklung muss es sein, den Eigentümern Spielraum für eine
moderne Formensprache bei der Errichtung von Gebäuden einzuräumen unter Wahrung des
Vorhandenen.
Die Nutzungsstruktur des Ortsteilzentrums ist gekennzeichnet durch eine Nutzungsmischung
von vielfältigen in den Erdgeschossen der Wohngebäude gelegenen Läden und
kleingewerblichen Nutzungen in den Hauptgebäuden. Diese Nutzungsmischung trägt
4
wesentlich zur Urbanität und Zentralität bei. Der Bestand ist zu pflegen und kontinuierlich
weiter zu entwickeln.
2.2.1 Dächer
Dementsprechend sollten entlang der Hönower Straße Satteldächer mit ihren Sonderformen
(Walm-, Krüppel-, Berliner-, Mansardendächer etc.) mit der ortüblichen Dachneigung zum
Einsatz kommen. Neubauten sollen sich traufseitig zur Straße orientieren. Gauben eines
Gebäudes sollen entsprechend der vorhandenen Ortstypik 2/3 der Breite eines Gebäudes
nicht überschreiten und ihr seitlicher Abstand von den Giebelwänden muss mindestens
einen Meter betragen. Die Traufen dürfen durch die Gauben nicht unterbrochen werden. Die
Dachdeckungen der Hauptbaukörper sollen mit Ton- oder Betondachziegeln in den
ortsüblichen Farbtönen in grauen, braunen oder roten Grundtönen erfolgen.
Antennen- und Satellitenempfangsanlagen sowie Schornsteine sollen so installiert werden,
dass sie vom öffentlichen Straßenland aus nicht sichtbar sind.
2.2.2 Gebäude
Außenfassaden sind unter Berücksichtigung des Bestandes überwiegend als Putzfassaden
herzustellen. Untergeordnete, der Gliederung bzw. Gestaltung dienende Fassadenflächen,
können davon abweichend mit anderen Baustoffen ausgeführt werden. Damit soll langfristig
auch der vollflächig mit Sichtmauerwerk verkleidete S-Bahnhof als Einzelbauwerk
herausgestellt werden.
Neu zu bauende Gebäude entlang der Straße auf bzw. an der Baugrenze sollen im Sinne
des Erhalts des Vorhandenen mindestens zweigeschossig sein. Eingeschossige Gebäude
sind im hinteren Teil der Grundstücke zu errichten. In den Erdgeschossen sind gewerbliche
und gastronomische Einrichtungen sowie Dienstleistungs- und Handelseinrichtungen im
Sinne der Urbanität des Ortsteilzentrums vorzusehen.
Unter Berücksichtigung der vorwiegend gründerzeitlich geprägten Bebauung soll der Anteil
der Fensteröffnungen 50 % der Fassadenflächen nicht überschreiten.
Erker, Vorbauten und Balkone sollen straßenseitig auf eine Auskragung von 1,50 m und 2/3
der Gesamtbreite des Gebäudes begrenzt werden.
2.3. Werbeanlagen
Werbeanlagen sind im Ortsteilzentrum so vorzusehen, dass sie die kleinteiligen baulichen
Strukturen und den vorstädtischen Charakter der Hönower Straße nicht dominieren.
Dementsprechend sollen Werbeanlagen im öffentlichen Straßenraum nur an Litfasssäulen,
Anlagen für amtliche Mitteilungen und Anlagen zur Unterrichtung der Bevölkerung zu
Veranstaltungen sowie im Zusammenhang mit Bus- und Straßenbahnhaltestellen errichtet
werden. Auf den privaten Grundstücken sollen Werbeanlagen mit einer Fläche über 1 m²
ausschließlich auf den Brandwänden zugelassen werden. Werbeanlagen an der Stätte der
Leistung sollen aus direkten oder indirekten bzw. hinterleuchteten Einzelbuchstaben
bestehen. Durchgehende Lichtbänder, die die kleinteiligen Fassaden zergliedern, sollen
ausgeschlossen werden.
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Zur Sicherung der Gestaltungsanforderungen
Gestaltungssatzung erarbeitet werden.
soll
durch
das
Bezirksamt
eine
2.4. Außenanlagen
Die vorhandenen Vorgartenbereiche prägen den öffentlichen Straßenraum und sind soweit
wie möglich zu erhalten. Bei der Errichtung von Einfriedungen und Zäunen soll die
ortstypische Gestaltung mit massiven, niedrigen Sockeln, Pfeiler und Füllungen beachtet
werden. Die Höhe der Einfriedung soll 1,30 m, der massiven Sockel 0,50 m nicht
überschreiten.
Im Sinne der Nachhaltigkeit sollen Zufahren auf den hinteren Teil des Grundstücks
wasserdurchlässig bzw. versickerungsfähig mit Natur- und Betonsteinpflaster hergestellt
werden. Stellflächen für private Abfallbehälter im Vorgartenbereich sollen mit einem
geeigneten Sichtschutz zum öffentlichen Straßenland ausgeführt werden.
2.5. Grünflächen und nicht überbaubare Grundstücksflächen
Im Ortsteilzentrum sind die Relikte des Rohrpfuhlgrabens als der wesentlichste Hinweis auf
die frühere Landschaftsformierung, die Schulwiese Pestalozzistraße und das
Tegelitzwäldchen an der B 1/5 die prägenden Grünstrukturen. Sie sollen langfristig erhalten
werden. Auf den Grundstücken ist der Graben nicht mehr vollständig erhalten und wird zum
Teil als Gartenland genutzt. Eine Vernetzung der Flächen sollte angestrebt werden.
Außerdem sollte die vorhandene Topografie weitestgehend erhalten bleiben.
Durch die Entwicklung der Grünstrukturen entlang des ehemaligen Rohrpfuhlgrabens soll
abseits der Straßen die Entwicklung eines naturnahen Grünzuges angestrebt werden, der
soweit wie möglich öffentlich nutzbar ist. Der Rohrpfuhlgraben bildet ein Rückgrat, welches
einen sichtbaren Zusammenhang zwischen Vergangenheit und gegenwärtiger Entwicklung
der Stadtlandschaft darstellen kann.
Für die öffentlichen Flächen sind entsprechend dem vorliegenden Konzept vorhandene
Bäume, Hecken und Gehölze wesentliche Gestaltungselemente, die dazu beitragen sollen
den stark durchgrünten Charakter des Siedlungsgebietes unterstützen und Grundlage zur
Entwicklung attraktiver Erholungsmöglichkeiten generationsübergreifend darstellen können.
Bei der Anlage dieser Flächen soll auf eine hohe Aufenthaltsqualität für die Nutzer geachtet
werden. Besondere Berücksichtigung muss hier die Barrierefreiheit der Anlagen finden.
Gleichzeitig ist ein Schwerpunkt bei der Errichtung von öffentlichen Spielplätzen zu setzen.
Auf den öffentlichen wie privaten Flächen sollen vorwiegend einheimische Laubgehölze
verwendet werden.
Die meisten Straßenbäume haben ihre Altersgrenze erreicht. Es gibt nur wenige
Nachpflanzungen und insgesamt ist der Bestand sehr lückenhaft. Langfristig sollte im Sinne
des historischen Charakters im öffentlichen Straßenland Straßenbäume vorgesehen werden,
dabei sind die ursprünglichen Pflanzraster, die in den einzelnen Straßenzügen noch
nachzuweisen sind, zu berücksichtigen.
Neben den Bäumen im öffentlichen Straßenland wird der öffentliche Straßenraum durch
Einzelbäume auf den privaten Grundstücken mit einem historischen Bezug geprägt. Diese
Ortstypik sollt erhalten und weiterentwickelt werden.
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Die Eingangssituation zum Ortsteilzentrum Mahlsdorf an der Kreuzung B 1/5 / Hönower
Straße ist durch eine repräsentative Freiraumgestaltung aufzuwerten.
2.6. Gemeinwesen
Es sollen die Voraussetzungen für die Ansiedlung qualitativ hochwertiger Dienstleistungsund Handelseinrichtungen sowie gastronomische und medizinische Einrichtungen
geschaffen werden, um so die extrem geringe Zentralität des Ortsteilzentrums zu erhöhen.
Neben den kommerziellen Einrichtungen sollen die vorhandenen öffentlichen Einrichtungen
wie der Pestalozzi-Treff und die Bibliothek in ihrer Wirksamkeit gestärkt werden u.a. auch
durch bauliche Aufwertung.
Der Pestalozzi-Treff soll langfristig für alle Generationen attraktive Freizeitangebote
ermöglichen. Bei der Umsetzung von baulichen Maßnahmen ist die Barrierefreiheit zu
beachten.
Die Bibliothek im Ortsteilzentrum Mahlsdorf soll zu einem kulturellen Mittelpunkt entwickelt
werden. Dazu ist auch zu prüfen, ob durch eine Verlagerung der Bibliothek in die Nähe des
S-Bahnhofes Mahlsdorf und die damit verbundene bessere Erreichbarkeit die Attraktivität
weiter gesteigert werden kann.
Gleichzeitig ist die Möglichkeit der Einordnung weiterer kultureller Einrichtungen wie z.B.
einem „Bürgersaal“ für gesellschaftliche Veranstaltungen zu prüfen, neben dem Bereich um
den S-Bahnhof ist der weitere Bereich um die Kirche und die Bauernhäuser zu
berücksichtigen
Langfristig wäre die Wiedereröffnung des Bürgeramtes in Mahlsdorf ein Beitrag zur
Zentralitätssteigerung und damit zur Erhöhung der Urbanität des Zentrums.
Zur besseren Orientierung im Ortsteilzentrum sollte ein Wegeleit- und Informationssystem
entwickelt und installiert werden.
Die Friedrich-Schiller Schule ist ein wichtiger Bestandteil des Ortsteilzentrums Mahlsdorf und
als Schulstandort langfristig zu erhalten. Er ermöglicht darüber hinaus vielfältige kulturelle
Angebote für Bürgerinnen und Bürger.
Im Bebauungsplan XXIII-3 sind Flächen für öffentliche Spielplätze gesichert. Der Errichtung
der Spielplätze ist langfristig umzusetzen. Dabei ist die Einbeziehung dieser Flächen in das
Grünsystem entlang des Rohrpfuhlgrabens bzw. seines ehemaligen Verlaufes zu
berücksichtigen.
Die jährlichen Einwohnerversammlungen für den Ortsteil Mahlsdorf, die durch das
Bezirksamt durchgeführt werden, haben sich als wichtige Informationsquelle für Bürger und
Bürgerinnen zur Entwicklung ihres Wohnumfeldes bewährt. Sie sollten fortgeführt werden
und Schwerpunkte der zukünftigen Entwicklung thematisieren. Sie sollen die Grundlage
gemeinschaftlichen Handelns des Bezirksamtes und der Bürgerinnen und Bürger sein.