Daten
Kommune
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dateiname
2. Wortprotokoll.doc
Größe
68 kB
Erstellt
15.10.15, 19:03
Aktualisiert
27.01.18, 09:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin
VII. Wahlperiode
Ursprung: <Antrag>, <Fraktion DIE LINKE>
Beteiligung:
<Antrag>
- WORTPROTOKOLL -
<Fraktion DIE LINKE>
Drs.-Nr.:
Verfasserin/
Verfasser:
<0298/VII>
<Ostertag, Olaf>
<Einrichtung einer Steuerungsgruppe zum Stand der Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen>
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
<26.04.2012 Bezirksverordnetenversammlung
08.05.2012 Ausschuss für Gleichstellung und Menschen mit Behinderungen>
Vorsteherin:
…Drucksache 291 und Drucksache 298 – das sind zwei Drucksachen der Priorität der Fraktion DIE LINKE. Es beginnt wieder mit einer Großen Anfrage – 291 – zur Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen. Möchte die einreichende Fraktion diese Anfrage begründen? Das ist nicht der Fall. Für’s Bezirksamt beantwortet die Anfrage Herr Richter.
Herr Richter:
Sehr verehrte Frau Vorsteherin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Ostertag,
lassen Sie mich vorab mal sagen: Alle Ausführungen, die ich gleich mache, die mache ich, weil ich als Stadtrat dafür zuständig bin – zum Teil jedenfalls. Die ist nicht unbedingt meine persönliche Meinung. Insofern geben die Bilder nicht den tatsächlichen Inhalt wieder. Aber jetzt zu den einzelnen Fragen:
Die Behindertenfreundlichkeit – Sie fragen nach der Behindertenfreundlichkeit im öffentlichen Raum: Die Behindertenfreundlichkeit des vom Bezirksamt bereitgestellten Raums – und zwar hier Grünflächen, Spielplätze, Straßen und Gebäude, die wir bereitstellen, die unterliegen den gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen der Senatsverwaltungen, hier hauptsächlich der Senatsverwaltungen für Bildung, für Stadtentwicklung und Inneres.
Und diese Empfehlungen und gesetzlichen Vorgaben der Senatsverwaltungen setzen zurzeit die UN-Konvention für die Recht von Menschen mit Behinderungen in großen Teilen um, allerdings nicht vollständig. Solange allerdings die Vorgaben so sind und keine Vorgaben über die geltende Vorschriftenlage hinausgehende Praxis erfolgen, ist es dem Bezirksamt nicht möglich unter Beachtung der uns maßgeblich bindenden Vorschriften, und allen voran des § 7 der Landeshaushaltsordnung, nämlich wirtschaftlicher Einsatz der Mittel, ist es uns nicht möglich, zusätzliche Ausgaben zu tätigen, um von uns aus die Konventionen umzusetzen.
So hat zum Beispiel auch die Inklusion durch die Senatsverwaltung für Schule und Wissenschaft keine Normgebung erhalten und soll nachweisbar Bedarfen im Einzelfall folgen. Die – da muss eben – hier ist die Schulverwaltung am Ende gefragt, uns hier die konkreten Vorgaben zu machen, insbesondere die finanzielle Untersetzung.
Und auch die DIN-Norm 18040 hat bisher über die bisherige Regelung keinen Eingang ins Baurecht gefunden. Ich hatte ja hierzu auch schon im Ausschuss für Menschen mit Behinderungen – hatten wir uns ja ausführlich darüber unterhalten – so dass die DIN-Norm 18040 sowohl in Teil 1 als auch Teil 3 für uns nicht bindendes Recht ist. Und wir hatten ja auch – und da hatte ich auch im Ausschuss schon berichtet – wir hatten vereinzelt über die aktuelle DIN-Norm, das ist die 18025, die uns hier zu barrierefreiem Bauen verpflichtet, hatten wir sogar schon Sachen mit in die Bauplanungsunterlagen hineingegeben, die in Richtung 18040 und UN-Konvention gehen. Diese Sachen sind – oder – diese Maßnahmen sind von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wieder rausgestrichen worden mit dem Hinweis, dass sie nicht zu finanzieren sind, weil sie geltendem Recht nicht entsprechen und vor der Haushaltslage Berlins dementsprechend nicht zu bezahlen sind, so dass der Bezirk am Ende hier wenig Optionen hat, selbst tätig zu werden, weil die Rechnungen immer von anderen bezahlt werden in der Regel für die Maßnahmen, die wir umsetzen.
Zum Punkt 2: Sämtliche Bürodienstgebäude sind schwellenlos erschlossen, so dass Gehbehinderte und Menschen mit Kinderwagen alle Ämter entsprechend auch erreichen können. Bei Schulen und anderen Nutzungen ist das nur teilweise der Fall, da zum einen für Bestandsgebäude keine gesetzlichen Verpflichtungen zur Nachrüstung von zum Beispiel Aufzugsanlagen existieren. Diese Anforderungen binden und verpflichten uns nur bei Neubauten und die Nachrüstungskosten immens sind, so dass die behindertengerechte Ertüchtigung – die kann nur sukzessive erfolgen, immer wenn wir Sanierungen durchführen. Und allein bei den Schulen gehen wir von einem Investitionsbedarf für die sukzessive Erschließung von rund 8,4 Mio € aus, damit wir schwellenfreie Erschließung bauen können.
Die Barrierefreiheit für Seh- und Hörbehinderte ist nicht abschließend geprüft. Wir hatten hierzu auch bereits Gespräche geführt, also die Bauabteilung, aber entsprechende Gutachten etwa für Bürodienstgebäude stehen hier noch aus. Viele Maßnahmen könnten nahezu kostenfrei bei den nächsten Sanierungen mit durchgeführt werden, sofern ausreichende Finanzierungsmittel für diese Maßnahmen zur Verfügung stehen. Eine gesetzliche Verpflichtung allerdings besteht auch hier nicht, da nur für Neubauten eben spezifische Bedarfe gefordert sind.
Zur dritten Frage: Welche Möglichkeiten sehen wir, die Umsetzung der UN-Konvention im Bezirk durchzuführen und zu beschleunigen, inklusive bei Straßenbaumaßnahmen?
Auch hier gilt, dass die spezifische Normgebung, nämlich die DIN 18040, Teil 3 wäre das hier in diesem Fall, die ist noch nicht eingeführt und die finanzielle Ausstattung von Tiefbaumaßnahmen ist entsprechend so, dass sie freiwillige Leistung nicht erlaubt, und eine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit aus der UN-Konvention kann nicht abgeleitet werden, da es hier ein völkerrechtlicher Vertrag ist.
Zur Anfrage Nr. 4 - Inwieweit entspricht der bauliche Zustand der Bürodienstgebäude der UN-Konvention zur Barrierefreiheit? – hatte ich zum Teil schon gesagt, der bauliche Zustand, kann ich sagen, der Bürodienstgebäude entspricht vollständig den aktuell gesetzlichen Anforderungen und die wiederum, das hatte ich ja mitgeteilt, nehmen nicht unbedingt immer auf die UN-Konvention Rücksicht.
Und 5.: Sofern Nachrüstungen erforderlich sind, wie schnell könnten wir diese umsetzen?
Sofern hier aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen Nachrüstungen erforderlich werden, kommt es natürlich nicht auf die Schnelligkeit der Umsetzung an, sondern vor allen Dingen erstmal auf die Kosten, die zu deren Deckung erforderlich sind. Die kann ich mir im Augenblick nicht vorstellen, weil der Bedarf eben immens ist. Ich hatte ja nur die Aufzüge schon berichtet - sind allein über 8 Millionen. Und nach meiner Erfahrung, soweit ich die rechtlichen Normen verstehe, ist es auch nicht denkbar, dass es also hier zu Nachrüstungsauflagen kommt, weil im Bauordnungsrecht bundesdeutscher Prägung solche Nachauflagen im Bestand immer als enteignungsgleicher Eingriff angesehen wird und deswegen bisher auch noch nie durchgeführt wurde, sondern diese Forderungen werden sich immer nur auf den Neubau beziehen. Und von da her ist die Frage eher zu beantworten, dass wir nicht davon ausgehen, dass es zu Nachrüstungsauflagen kommt.
Vielleicht noch eine Ergänzung zum Antrag 298. Hier fragen Sie ja nach einer Steuerungsgruppe. Aus dem eben Gesagten ist meine Position, dass wir mit der UN-Konvention ja einen völkerrechtlichen Vertrag vor uns haben, dessen Umsetzung meines Erachtens glaube ich in Artikel 33 auch geregelt ist, also da ist ja eine Umsetzung und eine Steuerung und eine Einrichtung einer Institution für die Umsetzung vorgesehen – die ist in Berlin auch vorhanden. Primär ist das aber eine Bundesaufgabe, maximal noch eine Landesaufgabe. Wir im Bezirk, jedenfalls ich für meine Abteilung kann sagen, ich kann mir nicht vorstellen, wer in so einer Steuerungsrunde sitzen soll. Meine personelle Ausstattung erlaubt mir eigentlich kaum, die aktuellen, mir obliegenden Aufgaben zu erfüllen. Bei so einer Steuerungsrunde handelt es sich ja nicht um eine bezirklich originäre Aufgabe. Die müsste also zusätzlich erfüllt werden und ohne zusätzliches Personal ist das für mich im Augenblick nicht denkbar, zumal die Kompetenz beim Bund liegt.
Vorsteherin:
Vielen Dank, Herr Stadtrat. Gibt es Nachfragen? Herr Ostertag.
Oh, Entschuldigung, habe ich nicht gesehen. Sie einigen sich?! Bitte.
Herr Kelz:
Meine Frage ist, Herr Richter, ob Sie uns das auch zukommen lassen können. Also allen interessierten Fraktionen oder die Grundlage Ihrer Beantwortung. Genau. Dann brauchen wir kein Wortprotokoll.
Vorsteherin:
Gut. Herr Ostertag.
Herr Ostertag:
Herr Richter, Sie haben gesagt, dass der völkerrechtliche Vertrag natürlich keine unmittelbare Rechtsbindung beinhaltet. Soweit mir bekannt ist, ist Ihnen das auch bekannt, hat aber der Deutsche Bundestag diesen Vertrag ratifiziert und sich damit verpflichtet, alle Verwaltungsstrukturen in Deutschland daran zu binden, dass sie also entsprechende Regelungen einhalten müssen bzw. die Länder das Baurecht entsprechend anpassen müssen. Das ist also mit anderen Worten bereits verpflichtend. Was machen wir denn und was macht das Bezirksamt, wenn denn diese Regelungen erlassen sind? Inwieweit steht das dann im Widerspruch zu unseren haushalterischen Vorgaben?
Vorsteherin:
Herr Richter.
Herr Richter:
Ja, sehr geehrter Herr Ostertag, mir ist bekannt, dass das ratifiziert wurde, mittlerweile von über 100 Staaten ist das ratifiziert worden, unter anderem auch von der Bundesrepublik. Ich habe extra noch mal auf die Homepage der Bundesregierung geschaut. Dort gibt es den Eintrag vom 25. November 2009, dass man nun daran gehen wird, diese umzusetzen. Das war der aktuellste Eintrag, den ich heute gesehen habe. Also, man ist dabei, mit Hochdruck offensichtlich. Wenn die Sache dann umgesetzt wird in die DIN 18040, da wäre ja für uns Teil 1 und Teil 3 der aktuelle Hebel, dann müssen wir natürlich diese Vorgaben, wir werden sie ja dann auch und wir wollen sie ja dann auch umsetzen. Das bedeutet, wenn das Budget am Ende nicht aufgestockt wird, dass wir weniger bauen können. Das wäre eine ganz logische Konsequenz. Wenn man ein nur endliches Budget hat und mehr machen muss, dann macht man insgesamt weniger.
Vorsteherin:
Danke, Herr Richter. Herr Dahler hat das Wort.
Herr Dahler:
Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren,
ich möchte nur auf ein Argument, weil Sie den Antrag 298 schon aufgerufen haben und auf Ihre Personalausstattung verwiesen haben, das ist uns ja bekannt, dass wir da Probleme haben, aber ich glaube, dass hier ein Missverständnis besteht.
Als wir beschlossen haben, in der Bezirksverordnetenversammlung ein Integrationsprogramm für unseren Bezirk zu beschließen, was nicht unbedingt eine hoheitliche Aufgabe des Bezirkes ist, haben wir uns politisch dafür ausgesprochen, für bestimmte Personengruppen, die mit uns gemeinsam leben, bestimmte programmatische Punkte zu erarbeiten und diese gemeinsam umzusetzen. Und gemeinsam umzusetzen bedeutet nicht nur die Bezirksverwaltung, sondern Träger der öffentlichen Belange, Privatwirtschaft, Einrichtungen, sozio-kulturelle Einrichtungen, die an einer solchen Frage mitarbeiten können.
Wir denken und wir haben angehört Vertreter/innen von Behindertenverbänden, dass hier auch bei uns im Bezirk Bedarf besteht, dass wir gemeinsame eine solche Initiative als Bezirksverordnetenversammlung entwickeln, um uns in einem hoch entwickelten Industrieland für die Umsetzung der UN-Konvention hier im Bezirk einzusetzen. Und wenn Sie die Behindertenverbände anhören, dann geht es eben nicht nur um abgesenkte Bordsteinkanten – da ist ja vorhin schon mal drauf geantwortet worden -, sondern das geht darum, die verschiedensten Menschen mit Behinderungen hier in irgendeiner Form bei baulichen Aktivitäten, aber auch bei unseren Veranstaltungen – das gilt auch für Parteien im übrigen – einfach zu berücksichtigen, also Menschen, die sehbehindert sind, Menschen, die hörgeschädigt sind, Menschen, die gehbehindert sind – das sind alles unterschiedliche Behinderungen, wo man sich mit auseinander setzen muss und wo das nicht nur am Baurecht festzumachen ist, sondern manches, was man auch im guten Willen zum Beispiel im Baurecht vornimmt, in dem man die Bordsteine ganz und gar absenkt, ist für Menschen, die sehgeschädigt sind, ein Problem, weil sie nicht mehr den Ort finden, wo sie die Straße zum Beispiel überqueren müssen.
Und um solche Fragen geht es eigentlich. Und wir wollen hier heute politisch initiieren, dass wir als Bezirksamt übergreifend, fachübergreifend eine Steuerungsgruppe schaffen, um in zwei Jahren nicht mehr nur festzustellen, dass wir nicht dafür zuständig sind, sondern dass wir für die bei uns lebenden Menschen mit Behinderungen einen Anteil geleistet haben.
Vorsteherin:
Danke, Herr Dahler. Herr Ostertag hat sich noch mal gemeldet.
Herr Ostertag:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,
ich bin ja ein wenig überrascht von der Antwort des Bezirksamts insofern, als dass ich zumindest geglaubt hätte, dass wir ein bisschen mehr stolz auf die Leistungen des Bezirksamts, insbesondere des Tiefbauamts, dabei heraushören würden, was denn schon geleistet wurde. Es ist ja in der Tat so, dass es neue Baumaßnahmen gibt, wie wir jetzt beispielsweise auch wieder bei der Ausgestaltung des Platzes am Eastgate zwischen dem S-Bahnhof, dem Busbahnhof sehen, wo durchaus vorbildlich die Gestaltung von Kreuzungsbereichen nach Sinne UN-Konvention durchgeführt wird.
Also es ist ja nicht so, dass wir bei Null anfangen. Insofern verwundert es mich, dass ich jetzt herausgehört habe, dass aber im Prinzip eigentlich wir auch gar nichts machen sollen, was nicht ohnehin demnächst gesetzlich verpflichtend ist. Wir haben ja die ganze Zeit darüber geredet, dass die UN-Konvention verpflichtend im Baurecht umzusetzen sein wird. Wenn sie es noch nicht ist, kommt das auf uns zu. Und natürlich ist das dem Tiefbauamt bekannt und natürlich gibt es im Tiefbauamt Listen und natürlich hat das Tiefbauamt Kenntnis davon, wo gerade was gebaut wird. Es kennt auch Gefahrenstellen. Und natürlich gibt es dann auch Baumaßnahmen, die durchzuführen sind, um solche Gefahrenstellen zu beseitigen. Das alles ist ja nicht völlig im luftleeren Raum.
Was mich jetzt dabei besonders eben irritiert, ist, dass das, wenn das das Tiefbauamt weiß, ist das ja schön, aber unserem Beirat für Menschen mit Behinderungen und dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen nur in unzureichendem Maße zur Kenntnis gegeben wird und dass an dieser Stelle nicht eingesehen wird, dass eine Berichterstattung an die BVV nicht ausreichend ist. Auf die Menschen, die es betrifft, kommt es an. Und da reicht dann auch nicht ein Bericht, der uns gegeben wird, sondern dieser Bericht muss dann auch barrierefrei sein, eben weil Menschen mit Behinderungen möglicherweise nicht in der Lage sind, ohne eine besondere Voraussetzung wie Braille-Schrift oder dergleichen, Berichte überhaupt lesen zu können.
Und da es um diese Leute geht, muss zwischen diesen Leuten und muss zwischen dem Bezirksamt eine bessere Verzahnung im Sinne des Bauwesens erreicht werden, und da halte ich es doch für relativ geboten, dass wir uns da noch mal in der Bezirksverordnetenversammlung und im Ausschuss darüber Gedanken machen. Und ich würde an dieser Stelle dann auch empfehlen, dass wir uns das auch wirklich für den Ausschuss vornehmen, weil so einfach kurz und schnell mal wieder darüber hinweggehen und sagen, das wollen wir jetzt hier nicht, weil wir machen schon alles bestens, das wäre nicht sachgerecht und auch nicht im Sinne der Betroffenen. Danke für die Aufmerksamkeit.
Vorsteherin:
Danke, Herr Ostertag. Herr Gräff hat sich gemeldet.
Herr Gräff:
Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren,
also ich weiß nicht, welche Listen Sie meinen, Herr Ostertag, aber vielleicht kennen Sie die Listen, von denen Sie hier sprechen, besser als ich die Listen, von denen Sie hier sprechen, kenne. Ich hab vorhin gesagt, es gibt Hinweise in der Tat aus dem Bürgerhaushaltsverfahren und aus ganz vielen Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern. Vielleicht sollten Sie sich auch Ihre eigene große Anfrage an der Stelle noch mal durchlesen.
Ich zitier nur mal zu 1.: „In welchem Umfang entspricht der öffentliche Raum…“ Das muss man sich mal überlegen. „In welchem Umfang entspricht der öffentliche Raum im Bezirk Marzahn-Hellersdorf den Vorgaben der UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen?“ Ja, also Entschuldigung, aber was soll man darauf antworten?
Also es fällt wirklich schwer, und das müssen Sie auch zugeben, müssen Sie leider im Moment ja auch immer noch mal ertragen, dass man an der Stelle sagen muss, dass Sie auch in den letzten zehn Jahren in Regierungsverantwortung gewesen sind in Berlin, und da haben Sie sich leider die Zuweisung für die Bezirke - waren auch nicht so, dass wir gesagt haben, wir könnten jedes Jahr 4, 5, 6, 7, 10 Millionen Euro in die Tiefbauetats geben - bedauerlicher Weise nicht. Wir haben ja auch in der letzten Legislaturperiode mit meiner Zustimmung beispielsweise darauf verzichtet teilweise auf Investitionsmaßnahmen, insbesondere im Tiefbaubereich, beispielsweise um Jugendfreizeiteinrichtungen, Mehr-Generationen-Häuser zu errichten – ganz bewusst verzichtet, das möchte in an der Stelle auch sagen. Wir haben ja mit einer Ausnahme keine einzige Investitionsmaßnahme in den letzten Jahren beispielsweise im Tiefbaubereich herbeigeführt. Und ich widerspreche Ihnen dezidiert. Ich glaube nicht, dass es am Ende sozusagen behinderten Menschen hilft, wenn wir das in Ausschüssen und in irgendwelchen Gremien oder wie auch immer diskutieren, sondern am Ende hilft dann in der Tat, wenn wir solche Hinweise haben, und da würde ich Sie dann bitten, Ihre Listen uns zur Verfügung zu stellen, die Sie da haben – weil am Ende hilft nämlich nur das ganz konkrete Helfen am Bau.
In der Einrichtung, in der Hochbaueinrichtung, das hat der Kollege Richter ja schon vorgestellt, ist es ja sozusagen bei den meisten Einrichtungen verpflichtend. Und dort, wo wir es tun können im Tiefbaubereich, halte ich es für ein Gebot - in der Tat - der Menschenwürde für die Menschen mit Behinderungen, dass wir es tun. Und das tun wir auch Stück für Stück. Wenn wir darüber noch berichten sollen oder wie auch immer, dann werden wir das selbstverständlich auch gerne tun. Ich glaube, dass das den behinderten Menschen weniger hilft, als die konkrete Tat. Vielen Dank.
Vorsteherin:
Danke, Herr Gräff. Das Wort hat Bezirksbürgermeister Komoß.
Herr Komoß:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Verordnete,
mit Interesse habe ich zur Kenntnis genommen, dass die Anliegen von Menschen mit Behinderungen heute gleich mehrfach Thema sind und auch bei der nächsten Großen Anfrage zum Thema Schulentwicklungsplanung spielen diese ja dann zum Stichwort Inklusion nochmals eine Rolle und ich begrüße das aufs Äußerste, denn das ist eine Gruppe von Menschen, über die wir ausgesprochen wenig wissen, über die wir nahezu keine Datenlage haben und die nahezu nie eine Bedeutung in der kommunalpolitischen Diskussion erfahren. Wenn ich Sie fragen würde oder wenn ich eine kleinen Tipp machen würde, ich würde 10 zu 1 wetten, dass niemand von Ihnen weiß, wie viel Menschen mit Behinderungen wir im Bezirk Marzahn-Hellersdorf haben. Wir haben 30.000 Menschen mit Migrationshintergrund, über die wir sehr genaue Datenlage haben, über die Verteilung auf Stadtteile, über die Arbeitslosigkeit, über Zuzüge im Demographiebericht, der Ihnen demnächst zur Kenntnis gelangen wird, für das Jahr 2011 - differenzierteste Aussagen über nahezu jede Bevölkerungsgruppe.
Und wir haben 50.000 Menschen mit Behinderungen bei uns im Bezirk. Herr Lemm hätte jetzt die Wette gewonnen, dem habe ich es neulich erzählt. Aber 50.000 Menschen bei 250.000 – jeder fünfte Bewohner unseres Bezirks hat eine Behinderung jenseits, also höher von 20 % Beeinträchtigung. Und das sind Menschen, die nahezu nie eine Rolle bei uns spielen.
Wir haben deshalb, und das darf ich Frau Pohle zuschreiben, schon in der vergangenen Wahlperiode als Bezirksamt eine Studie in Auftrag gegeben zur Lage und Situation der Menschen mit Behinderungen. Diese Studie ist nahezu fertig. Die befindet sich jetzt in der redaktionellen Endbearbeitung in der Zusammenarbeit zwischen dem SFZ, dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und Frau Pohle und auch meiner Wenigkeit, und wir werden im September einen Fachtag machen, diese Studie vorstellen, an der Alice-Salomon-Hochschule, und dabei in einer ganztätigen Veranstaltung den Einstieg finden von der Analyse, wie die Situation ist, in die politische Ableitung von Handlungen und Maßnahmen und insofern würde ich fast dafür plädieren, wir sollten uns diesem Thema unbedingt natürlich jetzt mit einer hohen politischen Priorität widmen, sollten aber vielleicht noch das Vorliegen dieser Datensammlung und der Analyse abwarten, weil mit durchaus erheblichem finanziellen Aufwand erstmals die Situation der Menschen mit Behinderungen im Bezirk jetzt vorliegt und es wäre eigentlich schade drum, vier Wochen, bevor der Bericht vorliegt, eine große Debatte über die Situation hier zu beginnen. Danke schön.
Vorsteherin:
Danke, Herr Komoß. Herr Dahler hat das Wort.
Herr Dahler:
Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren,
ich danke Herrn Komoß noch mal für die klaren Worte, was den Umgang der Bezirksverwaltung mit Menschen mit Behinderungen betrifft. Es geht eben nicht nur um Listen und es geht eben nicht nur um Bauvorhaben. Es geht tatsächlich darum, reale Lebensverhältnisse festzustellen. In einem irrt natürlich Herr Komoß, wenn er sagt, wie viel gibt’s denn. Ich hätts auch gewusst, weil es gibt eine Sozialberichterstattung, es gibt eine Gesundheitsberichterstattung, die regelmäßig durch das Bezirksamt vorgenommen wird. Und da wird auch der Teil Menschen mit Behinderungen sowohl von den Zahlen – das konnte man mit dem IPhone ganz schnell feststellen – als auch über verschiedene Arten von Behinderungen – das wird sozusagen festgestellt und über viele Jahre bei uns auch im Bezirk also Daten erhoben. Es geht darum, ob es uns als Bezirksverwaltung – wir sind ja Teil der Bezirksverwaltung – ob wir gemeinsam diese Problematik aufgreifen wollen und in die Gesellschaft unseres Bezirkes tragen wollen.
Ich hatte vorhin schon mal darauf aufmerksam gemacht, dass es über das Amtshandeln hinaus geht. Aber natürlich – und da gebe ich auch meinen Vorrednern Recht – geht es auch darum, dass, wenn wir als öffentlicher Dienst, als Bezirksverwaltung, als Land Berlin Bauvorhaben oder ähnliches machen, wir uns selber an diese Konvention der Vereinten Nationen auch gebunden fühlen, unabhängig jetzt mal von den Finanzen. Und ich find auch ein bisschen das schwierig, dann immer an Haushaltsdiskussionen eine solche Frage festzumachen. Das war so vorhin wie mit der Gestaltung eines Stadtplatzes – zur Not haben wir ja noch OrgIT, wo ich mal in einer Beratung gehört hab, dass da noch finanzielle Mittel zu holen sind. Aber darum geht es ja nicht wirklich. Es ist tatsächlich so, ob wir einen Impuls für den Bezirk setzen wollen und ob das Bezirksamt sich mit den politischen und gesellschaftlichen Kräften im Bezirk zusammen tut, um hier eine Veränderung im Bezirk zu erreichen.
Vorsteherin:
Danke, Herr Dahler. Frau Köhnke hat das Wort, danach Frau Hirseland.
Frau Köhnke:
Frau Vorsteherin, meine sehr verehrten Damen und Herren,
ich würde jetzt gerne vom Bezirksamt wissen wollen, in wie weit die UN-Konvention für Rechte der Menschen mit Behinderungen sozusagen einer kommunalen Verwaltung überhaupt Handlungsanweisungen gibt. Das mag jetzt alles ein bisschen kleinlich sein, so diese Frage, aber ich meine, eine Verwaltung kann ja im Grunde genommen nur das tun, was sozusagen auch im Gesetz und in den Verordnungen festgeschrieben ist. Also, klar kann man sich alles wünschen. Man kann sich auch wünschen, dass wir hier eine ganz andere Gesellschaftsordnung aufbauen, aber das ist natürlich alles sehr schwierig, wenn man also doch an bestimmte Vorgaben gebunden ist, und mich würde jetzt einfach interessieren, welche Handlungsvorgaben die UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen dem Bezirksamt gibt. Danke.
Vorsteherin:
Danke, Frau Köhnke. Frau Hirseland.
Frau Hirseland:
Ich möchte mal daran erinnern, es gab mal eine Übersicht für Menschen mit Behinderungen über Restaurants, über Hotels, über sonstige Veranstaltungsräume. Das gab es von Mobidat, gehörte zum Träger Albatros e.V. und ist durch den Wegfall des ÜBS kaputt gemacht worden. Und vielleicht hätten sie zukunftsweisend ja auch noch mit aufgenommen, wie die baulichen Substanzen sind, wie die baulichen Gegebenheiten sind im Bezirk. Ich meine, wie kann man denn – also wir brauchen eine Liste. Ich bitte das Bezirksamt, so was mal zu erstellen.
Vorsteherin:
Herr Tanger
Herr Tanger:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zumindest auf Freiwilligenbasis gibt es schon ein ähnliches Projekt zu so einer Liste, nämlich die Open-Wheel-map, die ja auch von Berlin ausgegangen ist. Vielleicht kann man sich da mit anhängen?!
Vorsteherin:
Danke, Herr Tanger. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ja, ich kann das Bezirksamt ja nicht zwingen, das zu beantworten. Wenn es keine Meldungen gibt. Herr Richter.
Herr Richter:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, werte Frau Köhnke,
also der Vertrag, die UN-Konvention ist ja, hatte ich ja schon gesagt, ein völkerrechtlicher Vertrag, der verpflichtet und berechtigt immer nur die Völkerrechtssubjekte, das wäre hier die Bundesrepublik Deutschland. Und die Bundesrepublik Deutschland hat sich in dem Vertrag verpflichtet, die dort eingegangenen Verpflichtungen ins innerstaatliche Recht zu transferieren. Und diese Umsetzungsakte basieren im Wesentlichen auf Gesetzen oder Verordnungen. Und jetzt kann man sagen, die DIN-Norm ist ja gar kein Gesetz – das ist richtig in dem Sinne, aber sie ist so ähnlich wie ein Gesetz und wird als verbindlich im Sinne der VOB / VOA wird sie für uns jedenfalls verbindlich als bauender Bereich. Und wenn die Bundesrepublik Deutschland – oder sagen wir mal so, es gibt im völkerrechtlichen Umsetzungsverfahren das Limburger Abkommen. Das heißt, die Bundesrepublik Deutschland darf sich erst verpflichten, wenn die Bundesländer zu diesem völkerrechtlichen Vertrag zugestimmt haben, und damit sind die Bundesländer letztendlich auch mit im Boot, weil sie haben ja gesagt, ja, das wollen wir so, und dann am Ende ist nach, glaube ich, Artikel 30 Grundgesetz sind die Bundesländer zuständig für die Umsetzung völkerrechtlicher Verträge. Und nach Artikel 30 Grundgesetz ist das Land Berlin im Prinzip mit verantwortlich für die Umsetzung.
Wir haben auch eine Anlaufstelle im Land Berlin, nach Artikel 33 dieses Vertrages – ich bin mir ziemlich sicher, dass es Artikel 33 ist – und die ist hier in Berlin dafür zuständig, die UN-Konvention umzusetzen. An die kann man sich auch wenden mit Vorschlägen, Beschwerden und Wünschen.
Aber die Bezirksverwaltungen kommen in all diesen Verfahren überhaupt nicht vor, sondern wir reagieren tatsächlich nur auf die Vorgaben der Legislative in Form von Gesetzen und Verordnungen. Und wir sind eigentlich nur das Ende der Kette quasi. Und wir machen es aber gern, das hat Herr Gräff hier ja auch noch mal gesagt, wir gehen auch davon aus, ja, für die Menschen mit Behinderungen sind wir auch da und wenn wir die Voraussetzungen haben, diese UN-Konvention umzusetzen, in Form von Gesetzen und Verordnungen, dann machen wir das natürlich. Also wir würden hier nicht mutwillig Dinge nicht tun, nur um Geld zu sparen. Also das kann ich schon vollkommen ausschließen.
Vorsteherin:
Danke, Herr Richter. Gibt es weitere Wortmeldungen? Damit ist die Große Anfrage 291 beantwortet.
Wir kommen zum Antrag 298 „Einrichtung einer Steuerungsgruppe zum Stand der Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen“.
Möchte die einreichende Fraktion den Antrag begründen? Herr Ostertag.
Herr Ostertag:
So, wir haben dankbarer Weise über die Große Anfrage bereits viel auch über die Steuerungsgruppe, die wir beantragen, uns ausgetauscht. Es gibt ja viele Gegenargumente gegen die Steuerungsgruppe. Es gibt auch Argumente aus dem Bezirksamt dagegen. Ich möchte noch einmal erklären, warum wir dafür sind.
Wir haben aufgenommen, dass es sehr viele unterschiedliche Informationsstände gibt. Das es auch unterschiedliche Stellen gibt, die unserer Ansicht nach zusammengeführt werden müssen im Interesse einer Vorbereitung des Bezirksamtes auf die Umsetzung von baurechtlichen Regelungen, die die UN-Konvention dann schließlich erfüllen werden. Und diese werden kommen. Da brauchen wir uns lange gar nicht mehr darüber auszutauschen, ob wir das dann tun wollen oder nicht. Wir werden das dann tun müssen. Es ist dann gesetztes Recht. Und auch Haushaltsrecht ist gesetztes Recht und da könnte es dann möglicher Weise dazu kommen, dass diese beiden gesetzten Rechtssysteme miteinander in Konflikt kommen, dass wir also beispielsweise mehr tun müssen, als wir nach den Regeln zur Haushaltswahrheit und –klarheit überhaupt tun dürfen.
Und für solche Zwecke ist der Beirat für Menschen mit Behinderungen und ist der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen unbedingt unserer Auffassung nach zu hören. Und wenn Sie in die Begründung unseres Antrages hineinlesen, werden Sie feststellen, dass da genau drinsteht, wie wir uns diese Steuerungsgruppe zusammengesetzt vorstellen. Da meinen wir, dass es beispielsweise unter anderem auch die Seniorenvertretung etwas angeht. Und wenn Sie uns in diesem Bereich nicht folgen können, zumindest nicht an dem Tag, an dem wir das in die BVV einbringen, dann glaube ich, dass es zumindest lohnt, dass wir uns austauschen darüber, wo Sie uns folgen können, und dass wir dann zu einer gemeinsamen Position finden. Deswegen beantragt die Fraktion DIE LINKE die Überweisung in den Ausschuss für Gleichstellung und Menschen mit Behinderungen. Herzlichen Dank.
Vorsteherin:
Ausschussüberweisung ist beantragt. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über den Antrag auf Ausschussüberweisung ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
Das ist mehrheitlich – vielen Dank.
Diese Drucksache wurde: beschlossen
beschlossen in geänderter Fassung
zur Kenntnis genommen
abgelehnt
zurückgezogen
X überwiesen an:
Ausschuss für Gleichstellung und
Menschen mit Behinderungen
Ausdruck vom: Wednesday January 24, 2018
Seite: 8/8