Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorl. z. B. v. 02.01.2014.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. z. B. v. 02.01.2014.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
15.10.15, 21:39
Aktualisiert
27.01.18, 11:55

öffnen download melden Dateigröße: 66 kB

Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau XIX. Wahlperiode Vorlage - zur Beschlussfassung - Nr. 0924/XIX TOP Ursprung: Vorlage - zur Beschlussfassung Initiator: BzBm Kleebank Beratungsfolge: Datum Gremium /Sitzung 29.01.2014 BVV Beratungsstand 028/XIX(BVV) Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO bei Kapitel 4020 Titel 67151 T (130.000,00 €) Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich für das Haushaltsjahr 2013 im Kapitel 4020 Jugendamt - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege bei Titel 67151 T Tagespflege in Familien nach § 23 SGB VIII/KJHG und zusätzliche Betreuung nach § 19 Abs. 6 SchulG bis zur Höhe von 130.000,00 EUR werden genehmigt. Begründung: Die Kitaplätze in Spandau sind fast vollständig belegt, so dass gerade für kleinere Kinder Alternativen angeboten werden müssen. Nach dem erfolgreichen Ausbau der Plätze für die Kindertagespflege in den letzten drei Jahren, bleibt auch die Belegung kontinuierlich hoch. Die Ausgaben sind relativ stabil, sie betrugen 2012 bereits 4.048,3 Mio. €. Diesen überplanmäßigen Ausgaben steht kein Ausgleich gegenüber. Die Einwilligung der Senatsverwaltung für Finanzen hierzu ist gemäß Nr. 3.5 Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2013 vom 20.12.2012 nicht erforderlich, weil diese Ausgaben im T-Teil der Globalzuweisung geleistet werden und dem Grunde nach auf Rechtsvorschriften beruhen. Im Übrigen hat die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 01.11.2013 zugesagt, die Mehrausgaben der Fallgruppe "Tagespflege" im Wege der Basiskorrektur 2013 vollständig auszugleichen. Berlin-Spandau, den 2. Januar 2014 Das Bezirksamt Kleebank Bezirksbürgermeister VO_zB1.dot Ausdruck vom: 27.02.2014 Seite: 1/1