Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Vorl. z. B. v. 02.01.2014.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
15.10.15, 21:39
Aktualisiert
27.01.18, 11:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Vorlage - zur Beschlussfassung -
Nr. 0924/XIX
TOP
Ursprung: Vorlage - zur Beschlussfassung Initiator: BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
29.01.2014
BVV
Beratungsstand
028/XIX(BVV)
Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich gem. § 37 Abs. 7 LHO
bei Kapitel 4020 Titel 67151 T (130.000,00 €)
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen
überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich
für das Haushaltsjahr 2013
im Kapitel
4020
Jugendamt - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
und Tagespflege
bei Titel
67151 T
Tagespflege in Familien nach § 23 SGB VIII/KJHG und
zusätzliche Betreuung nach § 19 Abs. 6 SchulG
bis zur Höhe von
130.000,00 EUR
werden genehmigt.
Begründung:
Die Kitaplätze in Spandau sind fast vollständig belegt, so dass gerade für kleinere Kinder
Alternativen angeboten werden müssen. Nach dem erfolgreichen Ausbau der Plätze für die
Kindertagespflege in den letzten drei Jahren, bleibt auch die Belegung kontinuierlich hoch. Die
Ausgaben sind relativ stabil, sie betrugen 2012 bereits 4.048,3 Mio. €.
Diesen überplanmäßigen Ausgaben steht kein Ausgleich gegenüber. Die Einwilligung der
Senatsverwaltung für Finanzen hierzu ist gemäß Nr. 3.5 Haushaltswirtschaftsrundschreiben
2013 vom 20.12.2012 nicht erforderlich, weil diese Ausgaben im T-Teil der Globalzuweisung
geleistet werden und dem Grunde nach auf Rechtsvorschriften beruhen. Im Übrigen hat die
Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 01.11.2013 zugesagt, die Mehrausgaben
der Fallgruppe "Tagespflege" im Wege der Basiskorrektur 2013 vollständig auszugleichen.
Berlin-Spandau, den 2. Januar 2014
Das Bezirksamt
Kleebank
Bezirksbürgermeister
VO_zB1.dot
Ausdruck vom: 27.02.2014
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