Daten
Kommune
Berlin Spandau
Dateiname
Antrag GAL v. 17.09.2012.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
15.10.15, 21:55
Aktualisiert
27.01.18, 11:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau
XIX. Wahlperiode
Antrag
Nr. 0392/XIX
TOP
Ursprung: Antrag
Initiator: GAL
Beratungsfolge:
Datum
Gremium /Sitzung
26.09.2012
BVV
Beratungsstand
014/XIX(BVV)
Denkmalschutz sicherstellen - Kulturgüter dauerhaft erhalten
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen und in
eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass bei der Bewertung denkmalgeschützter
Bauten der Denkmalschutz gestärkt und entsprechend der rechtlichen Grundlagen Genehmigungen baulicher Veränderungen oder der Beseitigung nach Verfall ausgeschlossen werden.
Hierbei sind für die nachträgliche Herstellung eines barrierefreien Zuganges aufgrund des
diesbezüglichen öffentlichen Interesses gesonderte Regelungen zu treffen.
Berlin, den 17.09.2012
Höhne
Fraktionsvorsitzende
Begründung:
Für Bauwerke, die unter Denkmalschutz gestellt wurden, galt nach der bisherigen Praxis ein
hoher Schutz: Wenn ein Kriterium der zu überprüfenden Kriterien erfüllt war, dann war ein
Abriss ausgeschlossen. Dadurch sollte der Verfall durch Unterlassen mit dem Ziel der Bewilligung einer Abrissgenehmigung verhindert werden. Das jüngste Gegenbeispiel war der Abriss
der letzten verbliebenen Baracke des Auswandererbahnhofes.
Bereits im Verfahren der Unterschutzstellung sind hohe Anforderungen hinsichtlich des Nachweises als erhaltenswertes Bauwerk mit kulturgeschichtlicher Bedeutung zu erfüllen. Die somit
getroffene Feststellung, dass das Bauwerk der Nachwelt im Stadtbild erhalten bleiben soll,
darf nicht zur unverbindlichen Aufforderung degradiert und der Erhalt dem aktuellen (Des-)Interesse des/der Eigentümer/-in unterworfen werden. Umbauten, die dem Denkmalschutz
zuwider laufen sind auszuschließen. Im aktuell anhängigen Rechtsstreit bezüglich der Aufhebung des Denkmalschutzes des ehemaligen Bekleidungsamtes zugunsten der Einrichtung
eines Discounters ist der Rechtsweg ggf. auszuschöpfen und die Unterstützung der Denkmalschutzbehörden anderer Bundesländer anzufordern.
Eine Ausnahme bildet hierbei die nachträgliche Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit:
Entsprechend der Rechtslage sind hierfür Regelungen zu treffen, nach denen eine adäquate
Zugänglichkeit hergestellt werden kann, das ursprüngliche Bauwerk aber weiterhin erkennbar
bleibt.
Annahme
Überweisung
in den
Ausschuss
Antr_N1.dot
mit Änderung
Ablehnung
zurückgezogen
GOA
EuB
HPR
BuV
BuK
BüO
Ges NUG
Soz
Spo
Sta
Wir
ZSW
Int
JHA
Ausdruck vom: 18.09.2012
Seite: 1/1