Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Antrag.pdf
Größe
62 kB
Erstellt
15.10.15, 22:28
Aktualisiert
27.01.18, 21:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Antrag
SPD-Fraktion
TOP-Nr.:
Wuttig/Dr.Murach
Antrag
DS-Nr: 1013/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
BVV
Umweltverbund stärken - Keine Sonderprivilegien für E-Pkw
Die BVV möge beschließen:
Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf begrüßt die Beteiligung des Landes Berlin am
Projekt „Elektromobilität -Schaufenster Hauptstadtregion“, lehnt aber den neuen Entwurf
des Elektromobilitätsgesetz (EmoG) des Bundesverkehrsministeriums ab, das
Kommunen bis 2030 ermächtigt, für E-Fahrzeuge gebührenfreies Parken in
Parkraumbewirtschaftungsgebieten, die Benutzung von Busspuren und sogar das
Einfahren in Fußgängerzonen zuzulassen.
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass
Berlin dieser Gesetzesvorlage in den Bund-Länder-Gremien sowie im Bundesrat nicht
zustimmt.
Sollte die Verabschiedung dieses Gesetzes nicht zu verhindern sein, so sollen Bezirke
und Senat die Möglichkeit nutzen, entsprechende Ermächtigungen für Berlin nicht
anzuwenden.
Eine Kopie des BVV-Beschlusses ist auch an den Deutschen Städtetag, an die
benachbarten Bezirke, an die benachbarte Stadt Potsdam (Partner des Projektes
„Elektromobilität - Schaufenster Hauptstadtregion) und den (neuen) brandenburgischen
Verkehrsminister zu schicken.
Der BVV ist bis zum 31.12.2014 zu berichten.
«VONAME»
Ausdruck vom: 23.01.2015
Seite: 1/2
Begründung:
Der Bundesverkehrsminister strebt eine Flotte von 1 Mio. E-Fahrzeuge bis 2020 und 6
Mio. E-Fahrzeuge bis 2030 an. In Berlin entspricht dieser Flottenanteil rd. 20.000 bzw.
150.000 E-Pkw.
Die Anwendung des Gesetzes wäre in allen Städten verkehrspolitisch kontraproduktiv:
-
Erhebliche Gebührenverluste bei der Parkraumbewirtschaftung
Die Steuerung der Parkraumnachfrage durch Parkraumbewirtschaftung wird
untergraben
Der beschleunigte Busverkehr wird wieder behindert und die aufwendige
Ausstattung von ÖPNV-Bussen zur Ampelsteuerung konterkariert.
Eine Überwachung der gekennzeichneten Pkw im fließenden Verkehr ist nicht
möglich.
Auch E-Fahrzeuge beanspruchen den öffentlichen Raum, verbrauchen Energie
und beeinträchtigen die Verkehrssicherheit.
«VONAME»
Ausdruck vom: 23.01.2015
Seite: 2/2