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Antrag.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Antrag.pdf
Größe
62 kB
Erstellt
15.10.15, 22:28
Aktualisiert
27.01.18, 21:32

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 4. Wahlperiode Ursprung: Antrag SPD-Fraktion TOP-Nr.: Wuttig/Dr.Murach Antrag DS-Nr: 1013/4 Beratungsfolge: Datum Gremium BVV Umweltverbund stärken - Keine Sonderprivilegien für E-Pkw Die BVV möge beschließen: Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf begrüßt die Beteiligung des Landes Berlin am Projekt „Elektromobilität -Schaufenster Hauptstadtregion“, lehnt aber den neuen Entwurf des Elektromobilitätsgesetz (EmoG) des Bundesverkehrsministeriums ab, das Kommunen bis 2030 ermächtigt, für E-Fahrzeuge gebührenfreies Parken in Parkraumbewirtschaftungsgebieten, die Benutzung von Busspuren und sogar das Einfahren in Fußgängerzonen zuzulassen. Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass Berlin dieser Gesetzesvorlage in den Bund-Länder-Gremien sowie im Bundesrat nicht zustimmt. Sollte die Verabschiedung dieses Gesetzes nicht zu verhindern sein, so sollen Bezirke und Senat die Möglichkeit nutzen, entsprechende Ermächtigungen für Berlin nicht anzuwenden. Eine Kopie des BVV-Beschlusses ist auch an den Deutschen Städtetag, an die benachbarten Bezirke, an die benachbarte Stadt Potsdam (Partner des Projektes „Elektromobilität - Schaufenster Hauptstadtregion) und den (neuen) brandenburgischen Verkehrsminister zu schicken. Der BVV ist bis zum 31.12.2014 zu berichten. «VONAME» Ausdruck vom: 23.01.2015 Seite: 1/2 Begründung: Der Bundesverkehrsminister strebt eine Flotte von 1 Mio. E-Fahrzeuge bis 2020 und 6 Mio. E-Fahrzeuge bis 2030 an. In Berlin entspricht dieser Flottenanteil rd. 20.000 bzw. 150.000 E-Pkw. Die Anwendung des Gesetzes wäre in allen Städten verkehrspolitisch kontraproduktiv: - Erhebliche Gebührenverluste bei der Parkraumbewirtschaftung Die Steuerung der Parkraumnachfrage durch Parkraumbewirtschaftung wird untergraben Der beschleunigte Busverkehr wird wieder behindert und die aufwendige Ausstattung von ÖPNV-Bussen zur Ampelsteuerung konterkariert. Eine Überwachung der gekennzeichneten Pkw im fließenden Verkehr ist nicht möglich. Auch E-Fahrzeuge beanspruchen den öffentlichen Raum, verbrauchen Energie und beeinträchtigen die Verkehrssicherheit. «VONAME» Ausdruck vom: 23.01.2015 Seite: 2/2