Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Beantwortung.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
15.10.15, 22:29
Aktualisiert
27.01.18, 21:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Große Anfrage
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
TOP-Nr.:
Dr.Vandrey/Wapler/Kaas Elias
Große Anfrage
DS-Nr: 1063/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
20.11.2014
BVV
BVV-039/4
Zukunft der Stadtteilzentren in Charlottenburg-Wilmersdorf
Wir fragen das Bezirksamt:
1.) Welchen aktuellen Stand kann das Bezirksamt zu dem vom Senat
vorgeschlagenen Stadtteilzentrum und dem laufenden
Interessenbekundungsverfahren in Charlottenburg-Nord nennen?
2.) Überlegt das Bezirksamt, dem Senat einen möglichen zweiten Standort
vorzuschlagen und wenn ja, wo und nach welchen Kriterien?
3.) Wie werden interessierte Träger und Anwohner/innen über die Vorschläge
informiert, um sich gegebenenfalls beim Senat bewerben bzw. mitwirken zu
können?
4.) Wie wird die Bezirksverordnetenversammlung und ihre zuständigen Ausschüsse
bei der Vergabe der Stadtteilzentren mit eingebunden, um mögliche Kriterien mit
zu formulieren und dem Senat mit geben zu können, bevor ein weiteres
Interessenbekundungsverfahren gestartet wird?
Zur Beantwortung BzStR Engelmann:
Frau Vorsteherin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kaas
Elias. Lassen Sie mich eingangs ein paar Sätze allgemeiner Art sagen. In dem
Koalitionsvertrag haben die den Senat bildenden Parteien vereinbart, das hatten Sie ja
auch gerade eben noch mal angesprochen, Geld für die Einrichtung neuer
Stadtteilzentren in den Bezirken bereitzustellen. Bevorzugt bei der Vergabe der Mittel
werden die Bezirke, in denen es bislang kein oder nur einen Stadtteilzentrum gibt. Für
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die Auswahl eines Trägers und die Vergabe der Mittel ist die Senatsverwaltung für
Gesundheit und Soziales zuständig.
Sie wird dabei vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband beraten und
unterstützt. Das bedeutet im Grundsatz, dass sich an einer Förderung interessierte
Träger mittels eines Konzepts und eines Finanzierungsplans bei der Senatsverwaltung
für Gesundheit und Soziales, die der Herr des Verfahrens ist, um eine Förderung
bewerben können und letztendlich auch müssen.
Zu 1. und 2.
In unserem Bezirk gibt es derzeit ein Stadtteilzentrum, und zwar das im Haus am
Lietzensee in der Herbertstraße 25 und ich erlaube mir an dieser Stelle die Vertreter
des Vereins hier herzlich zu begrüßen: „Hallo Frau Tafel“.
Das Bezirksamt hat sich mit der Thematik Stadtteilzentren intensiv beschäftigt und
zunächst den Beschluss gefasst, für die Einrichtung eines weiteren Stadtteilzentrums
den Prognoseraum 1, nämlich Charlottenburg-Nord, vorzusehen. Aktuell hat der
Stadtteilverein Tiergarten e. V., der z. Z. das Stadtteilbüro am Halemweg 18 betreut,
das wissen Sie, einen Antrag auf Förderung bei der zuständigen Senatsverwaltung
gestellt. Eine Entscheidung über den Antrag ist meines Wissens noch nicht getroffen
worden. Ihrer Frage konnte ich entnehmen, dass Sie in dieser Angelegenheit von einem
laufenden Interessenbekundungsverfahren ausgehen. Davon ist mir allerdings nichts
bekannt. Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und
Arbeit am 23.10.2014 berichtet wurde, hat das Bezirksamt durch Beschluss unter
Berücksichtigung demografischer und sozialer Kriterien die Bezirksregion 1,
Charlottenburg-Nord und das dort bereits bestehende Bürgerzentrum Halemweg 18 als
geeigneten Standort für die Einrichtung eines weiteren Stadtteilzentrums identifiziert.
Somit können sich Träger bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales darauf
bewerben.
An einer Förderung interessierte Träger haben sich bisher immer mittels
Initiativbewerbungen um eine Förderung bemüht. Das tun sie sozusagen generell.
Immer dann, wenn eine Förderperiode sozusagen zu Ende geht, wird die nächste
Bewerbung geschrieben. Das gilt im Übrigen auch für den Verein Diwan, der sich
ebenfalls initiativ um die Förderung des Aufbaus und der Führung eines
Stadtteilzentrums, in diesem Falle im Prognoseraum 5 Wilmersdorf beworben hat. Nach
meinen Informationen gibt es hier schon eine Förderzusage der Senatsverwaltung.
Nach dem Informationsstand des Bezirksamts beabsichtigt Diwan Räume im Haus
Pangea anzumieten, um von dort aus die Stadtteilarbeit zu organisieren und zu
koordinieren. Der Standort von Diwan an der Nehringstraße soll aber nicht aufgegeben
werden.
Das Bezirksamt hat sich auch mit dieser Sache ausführlich befasst und sich
abschließend darauf verständigt, die Initiative von Diwan für den Prognoseraum
Wilmersdorf zu unterstützen. Wie Sie wissen sind im Haus Pangea seit langem Vereine
und Initiativen, die sich um die Beratung und Integration von Migrantinnen und
Migranten bemühen, unter einem Dach vereint. Folgerichtig erscheint das Haus Pangea
ein geeigneter Standort für die Errichtung eines Stadtteilzentrums unter der
Koordination von Diwan zu sein.
Zu 3.
Im Antragsverfahren ist eine institutionalisierte Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern
meines Wissens nicht vorgesehen. Vielmehr wird die fachliche Sichtung und
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Einschätzung, ob die Konzepte der Antragstellerinnen und den Antragsstellern den
Kriterien zur Förderung genügen vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband und
der für die Vorbereitung der entscheidungszuständigen Dienststelle der
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vorgenommen.
Die Bezirksämter, in denen Stadtteilzentren errichtet werden sollen, werden von der
Senatsverwaltung informiert und immer auf dem Laufenden gehalten. Insofern besteht
in diesen Dingen ein laufender Kontakt und ein gegenseitiger Austausch im Rahmen
dessen sich der Bezirk einbringen kann. Das haben wir ja auch im Falle des Themas
Bibliothek im zukünftigen Stadtteilzentrum Charlottenburg-Nord auch getan.
Letztendlich liegt die Entscheidung über die Förderung jedoch in den Händen der
Senatsverwaltung. Natürlich möglichst im Einvernehmen mit dem Bezirk.
Zu 4.
Die Bezirksverordnetenversammlung und ihre zuständigen Ausschüsse werden im
Rahmen der regelmäßigen Arbeit über Entwicklung, auch in dieser Angelegenheit vom
Bezirksamt in Kenntnis gesetzt und informiert gehalten, so dass eine Diskussion im
politischen Raum stets möglich ist. Einflussnahmen auf die Entscheidungen sind in dem
geschriebenen Rahmen sicherlich möglich, binden jedoch die Senatsverwaltung in ihrer
Entscheidungsfreiheit nicht. Dies hat seine Gründe. Letztendlich geht es bei der
Implementierung und Finanzierung von Stadtteilzentren um eine Maßnahme, die alle
Bezirke gleichermaßen betrifft. Ziel ist eine flächendeckende Versorgung der
Bevölkerung in allen Bezirken mit Angeboten, die die Stadtteilzentren erbringen sollen.
Daher richtet sich der Senat in der Koordination und Entscheidung nach der Maßgabe
einer ausgeglichen und gerechten Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf
alle Bezirke.
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