Daten
Kommune
Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
Dateiname
Beantwortungen der Einwohnerfragen.pdf
Größe
146 kB
Erstellt
15.10.15, 22:43
Aktualisiert
27.01.18, 21:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
4. Wahlperiode
Ursprung: Einwohnerfragestunde
Bezirksverordnetenvorsteherin
Einwohnerfragestunde
TOP-Nr.:
DS-Nr: 1002/4
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
18.09.2014
BVV
BVV-037/4
beantwortet
Einwohnerfragen
1. Einwohnerfrage
Martin Burth
Vattenfall I
1. Von September 2012 bis April 2013 wurde von der Fa. Vattenfall eine neue
Fernwärmeleitung im Klausenerplatzkiez im mittleren Bereich der
Danckelmannstr. (Hausnr. 23 - 16; ca. 230m Länge) verlegt, die zu
mehrmonatigen Straßensperrungen und Verkehrsbeeinträchtigungen im Kiez
führte. Welche Gebühren/Abgaben hat Vattenfall für diese Inanspruchnahme des
öffentlichen Raums pro Monat bzw. insgesamt an die Bezirks- und/oder
Landeskasse entrichtet?
2. Welche Konzessions/Benutzungsgebühr muss im Vergleich dazu ein
Gewerbetreibender im Kiez pro m² Straßennutzung im Monat bezahlen, wenn er
- ohne Behinderung - im öffentlichen Straßenland z.B. im Sommer Tische und
Stühle aufstellt?
3. Welche Einnahmen/Konzessionsabgaben (pro Jahr, pro Monat, pro laufenden
Meter?) erzielt der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf aus der dauerhaften
Nutzung des öffentlichen Straßenlandes für die 2012/13 (siehe Frage 1) von
Vattenfall neu verlegte Fernheizungsleitung in der Danckelmannstr.?
4. Wie viele Meter Fernheizleitung sind im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf im
öffentlichen Raum verlegt und welche Konzessions- bzw. Nutzungsgebühren
werden dafür pro Jahr insgesamt von den Leitungsbesitzern an den Bezirk bzw.
das Land Berlin entrichtet?
5. Sind dem Bezirksamt im Rahmen der Verlegung der o. g. Fernheizleitung im
Klausenerplatzkiez Kosten etwa für Personal, Straßensperrungen, Bewilligungen
etc. entstanden und wenn ja, wurden diese von der Fa. Vattenfall ersetzt?
«VONAME»
Ausdruck vom: 09.10.2014
Seite: 1
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Burth,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Burth teile ich Folgendes mit:
1. Von September 2012 bis April 2013 wurde von der Fa. Vattenfall eine neue
Fernwärmeleitung im Klausenerplatzkiez im mittleren Bereich der
Danckelmannstr. (Hausnr. 23 - 16; ca. 230m Länge) verlegt, die zu
mehrmonatigen Straßensperrungen und Verkehrsbeeinträchtigungen im Kiez
führte. Welche Gebühren/Abgaben hat Vattenfall für diese Inanspruchnahme des
öffentlichen Raums pro Monat bzw. insgesamt an die Bezirks- und/oder
Landeskasse entrichtet?
Die Gebühr für die Sondernutzungserlaubnis betrug 316,53 Euro, für die Verlängerung
war ein Betrag von 158,27 Euro zu entrichten und für eine Trassenänderung wurden
weitere 33,75 Euro fällig. Für die straßenverkehrliche Baustellenerlaubnis waren 1.700
Euro zu entrichten.
2. Welche Konzessions/Benutzungsgebühr muss im Vergleich dazu ein
Gewerbetreibender im Kiez pro m² Straßennutzung im Monat bezahlen, wenn er
- ohne Behinderung - im öffentlichen Straßenland z.B. im Sommer Tische und
Stühle aufstellt?
Für Schankvorgärten sind 13,75 Euro pro Quadratmeter im Jahr zu bezahlen.
3. Welche Einnahmen/Konzessionsabgaben (pro Jahr, pro Monat, pro laufenden
Meter?) erzielt der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf aus der dauerhaften
Nutzung des öffentlichen Straßenlandes für die 2012/13 (siehe Frage 1) von
Vattenfall neu verlegte Fernheizungsleitung in der Danckelmannstr.?
Pro laufendem Meter ist jährlich 1 Euro, also 230 Euro insgesamt, zu bezahlen.
4. Wie viele Meter Fernheizleitung sind im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf im
öffentlichen Raum verlegt und welche Konzessions- bzw. Nutzungsgebühren
werden dafür pro Jahr insgesamt von den Leitungsbesitzern an den Bezirk bzw.
das Land Berlin entrichtet?
Die Einnahmen für die rund 106,447 im Bezirk verlegten Leitungskilometer betragen
106.447 Euro pro Jahr.
5. Sind dem Bezirksamt im Rahmen der Verlegung der o. g. Fernheizleitung im
Klausenerplatzkiez Kosten etwa für Personal, Straßensperrungen, Bewilligungen
etc. entstanden und wenn ja, wurden diese von der Fa. Vattenfall ersetzt?
Ja, dieser Verwaltungsaufwand zur Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird aber
durch die Gebührenbemessung pauschal abgegolten.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
2. Einwohnerfrage
«VONAME»
Kurt Sprösser
Ausdruck vom: 09.10.2014
Seite: 2
Olivaer Platz
Das Bezirksamt plant den Umbau des südlichen Straßenbereiches Olivaer Platz.
1. Welche Kosten entstehen durch diese Baumaßnahmen?
Hinweis: Gefragt wird nach der Summe der Brutto-Kosten. Es ist unerheblich,
aus welchen Haushaltstiteln sie gedeckt werden.
2. Nach der Verkehrsuntersuchung (S.19) sind gegenwärtig der Verkehr im
südlichen Straßenbereich und damit auch die Auswirkungen auf die Bewohner
vergleichsweise gering.
Welche zusätzlichen Wirkungen durch die geplanten Baumaßnahmen können
die zur Frage 1 genannten Kosten rechtfertigen?
3. Beim anschließend geplanten Umbau der Parkanlage wurde der Empfehlung des
Landesdenkmalamtes, die bestehenden Gestaltungselemente zu erhalten, nicht
gefolgt.
Welche Gründe waren dafür entscheidend?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Sprösser,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Sprösser teile ich Folgendes mit:
Das Bezirksamt plant den Umbau des südlichen Straßenbereiches Olivaer Platz.
1. Welche Kosten entstehen durch diese Baumaßnahmen? Hinweis: Gefragt wird
nach der Summe der Brutto-Kosten. Es ist unerheblich, aus welchen
Haushaltstiteln sie gedeckt werden.
Die Umbauarbeiten des südlichen Straßenbereiches Olivaer Platz zwischen Konstanzer
Straße und Württembergische Straße kosten rund 300.000 Euro.
2. Nach der Verkehrsuntersuchung (S.19) sind gegenwärtig der Verkehr im
südlichen Straßenbereich und damit auch die Auswirkungen auf die Bewohner
vergleichsweise gering. Welche zusätzlichen Wirkungen durch die geplanten
Baumaßnahmen können die zur Frage 1 genannten Kosten rechtfertigen?
Durch die Umbaumaßnahme wird eine bessere Erreichbarkeit des Olivaer Platzes für
Fußgängerinnen und Fußgänger erreicht. Zudem wird die Verkehrssicherheit in der
Straße Olivaer Platz erhöht, weil sich die Durchfahrtsgeschwindigkeit reduziert wird.
3. Beim anschließend geplanten Umbau der Parkanlage wurde der Empfehlung des
Landesdenkmalamtes, die bestehenden Gestaltungselemente zu erhalten, nicht
gefolgt. Welche Gründe waren dafür entscheidend?
Diese Empfehlung hat es so nicht gegeben. Vielmehr haben die beiden Vertreter des
Landesdenkmalamtes bei einem Besprechungstermin am 13. September 2010
Folgendes übereinstimmend geäußert: „Entweder sollte eine historische Umgestaltung
(mit dann erforderlichen Fällung von 48 Bäumen auf dem Westteil des Platzes) oder ein
neuer Entwurf unter Wahrung der Bestandsbäume umgesetzt werden.“
«VONAME»
Ausdruck vom: 09.10.2014
Seite: 3
Eine finanzielle Beteiligung an der Umbaumaßnahme konnte durch das
Landesdenkmalamt nicht in Aussicht gestellt werden, weil der Platz nicht unter
Denkmalschutz steht.
Für den Wettbewerb wurde dann als Aufgabe konsensual unter anderem die
übergeordnete Zielsetzung zur Entwicklung eines grünen Cityplatzes mit beispielhafter
zeitgenössischer Freiraumgestaltung formuliert.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
3. Einwohnerfrage
Martin Burth
Vattenfall II
1. Welche Kosten (Anschluss, Übergabestation, Planung, Durchleitungsgebühren
etc.) hatte das Bezirksamt 2012/2013 für die Anbindung der Nehringschule/Paula
Fürst-Schule an die Fernwärmeleitung der Fa. Vattenfall und welchen Nutzen
erwartet der Bezirk durch die Anbindung der Nehringschule im Sinne von
Klimaentlastung und Kosten?
2. Was hat die Bereitstellung einer kWh Heizenergie für die Nehringschule bisher
(bis 2013) gekostet und welche Kosten werden zukünftig pro kWh Fernwärme
von Vattenfall erhoben?
3. Welchen verbrauchsunabhängigen Grundpreis hat das Bezirksamt für die
Fernwärmeversorgung der Nehringschule/Paula-Fürst-Schule an die Fa.
Vattenfall pro Monat bzw. pro Jahr zu entrichten?
4. Der Fernwärmepreis unterliegt im Gegensatz z.B. zum Strompreis nicht der
Aufsicht der Regulierungsbehörde und kann weitgehend frei gestaltet werden.
Hat sich Fa. Vattenfall verpflichtet, die Nehringschule auch längerfristig (wie
lange?) über die neue Leitung mit Fernwärme zu versorgen und gibt es für diese
Wärmeversorgung einen längerfristig festgelegten spezifischen
Versorgungspreis (Euro pro kWh Energielieferung)?
5. Welche Wärmeversorgung der Nehringschule/Paula-Fürst-Schule erwartet das
Bezirksamt, sofern spätestens 2035 aus Klimaschutzgründen erhebliche Teile
der fossilen Stromversorgung in Berlin und damit auch die daran gekoppelte
Fernwärmeversorgung von Vattenfall wegfällt?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
6. Welche Kosten (Anschluss, Übergabestation, Planung,
Durchleitungsgebühren etc.) hatte das Bezirksamt 2012/2013 für die
Anbindung der Nehringschule/Paula Fürst-Schule an die Fernwärmeleitung
der Fa. Vattenfall und welchen Nutzen erwartet der Bezirk durch die
Anbindung der Nehringschule im Sinne von Klimaentlastung und Kosten?
«VONAME»
Ausdruck vom: 09.10.2014
Seite: 4
Die eigentliche Übergabestation sowie die Fernwärmetrasse gingen zu Lasten von
Vattenfall.
Erwartet werden eine CO2-Reduzierung um ca. 21% (ca. 40 t/a).
Die erwartete Kostenersparnis beträgt ca. 18% (ca. 23.000 €/a).
7. Was hat die Bereitstellung einer kWh Heizenergie für die Nehringschule
bisher (bis 2013) gekostet und welche Kosten werden zukünftig pro kWh
Fernwärme von Vattenfall erhoben?
Die Kosten für die bisherige Energieversorgung mittels Gas betrugen 0,0567 €/kWh.
Der Preis (Arbeit und Leistung) für die Fernwärme beträgt 0,0654 €/kWh.
8. Welchen verbrauchsunabhängigen Grundpreis hat das Bezirksamt für die
Fernwärmeversorgung der Nehringschule/Paula-Fürst-Schule an die Fa.
Vattenfall pro Monat bzw. pro Jahr zu entrichten?
Die verbrauchsunabhängigen Kosten (Leistungskosten) betragen ca. 45.000 €/a.
9. Der Fernwärmepreis unterliegt im Gegensatz z.B. zum Strompreis nicht der
Aufsicht der Regulierungsbehörde und kann weitgehend frei gestaltet
werden. Hat sich Fa. Vattenfall verpflichtet, die Nehringschule auch
längerfristig (wie lange?) über die neue Leitung mit Fernwärme zu
versorgen und gibt es für diese Wärmeversorgung einen längerfristig
festgelegten spezifischen Versorgungspreis (Euro pro kWh
Energielieferung)?
Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre und richtet sich nach der Rahmenvereinbarung
über den Wärmebezug des Landes Berlin von der Vattenfall Europe Berlin AG & Co KG
vom 19.12.2007. Zudem gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen zur
Fernwärmeversorgung.
Die spezifischen Preise werden von der Energiewirtschaftsstelle Berlin (EWS, D.A.V.I.D
GmbH) ausgehandelt und an die Liegenschaften des Landes Berlin weiter gegeben.
10. Welche Wärmeversorgung der Nehringschule/Paula-Fürst-Schule erwartet
das Bezirksamt, sofern spätestens 2035 aus Klimaschutzgründen
erhebliche Teile der fossilen Stromversorgung in Berlin und damit auch die
daran gekoppelte Fernwärmeversorgung von Vattenfall wegfällt?
Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar König
4. Einwohnerfrage
Dr. Michael Roeder
Bibliotheken
Schriftliche Beantwortung
Verehrenamtlichung von Wilmersdorfer Bibliotheken
Im Juni (3. Einwohnerfrage/zu 2.) teilten Sie mit: „Zum jetzigen Zeitpunkt kann das
Bezirksamt noch keine definitive Aussage treffen, welche kleineren Bibliotheksstandorte
in Wilmersdorf möglicherweise zukünftig ebenfalls in anderer Trägerschaft übergeben
«VONAME»
Ausdruck vom: 09.10.2014
Seite: 5
werden könnten.“ Mit Bezug auf Ihre im April angekündigte Politik der frühzeitigen
Veröffentlichung Ihrer Planungen bitte ich Sie daher, der Öffentlichkeit mitzuteilen:
1. Welche kleineren Bibliotheksstandorte in Wilmersdorf sind zur zukünftigen
Verehrenamtlichung „angedacht“? (Die Frage zielt also nicht auf „definitive Aussagen“!)
2. Bibliothek Nehringstraße/1
Stimmt es, dass Sie erwägen, ab 2016 diese Bibliothek ehrenamtlich zu betreiben?
3. Bibliothek Nehringstraße/2
Wer ist als Träger bei der Verehrenamtlichung dieser Bibliothek im Gespräch?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
Verehrenamtlichung von Wilmersdorfer Bibliotheken
Im Juni (3. Einwohnerfrage/zu 2.) teilten Sie mit: „Zum jetzigen Zeitpunkt kann
das Bezirksamt noch keine definitive Aussage treffen, welche kleineren
Bibliotheksstandorte in Wilmersdorf möglicherweise zukünftig ebenfalls in
anderer Trägerschaft übergeben werden könnten.“ Mit Bezug auf Ihre im April
angekündigte Politik der frühzeitigen Veröffentlichung Ihrer Planungen bitte ich
Sie daher, der Öffentlichkeit mitzuteilen:
1. Welche kleineren Bibliotheksstandorte in Wilmersdorf sind zur zukünftigen
Verehrenamtlichung „angedacht“? (Die Frage zielt also nicht auf „definitive
Aussagen“!)
2. Bibliothek Nehringstraße/1
Stimmt es, dass Sie erwägen, ab 2016 diese Bibliothek ehrenamtlich zu
betreiben?
3. Bibliothek Nehringstraße/2
Wer ist als Träger bei der Verehrenamtlichung dieser Bibliothek im Gespräch?
Zu den Fragen 1-3)
Die Personalsituation in den Bibliotheken ist äußerst angespannt. Die ist bedingt durch:
Langzeiterkrankungen
Altersbedingtes Ausscheiden
Stelleneinsparungen aufgrund der VZÄ Vorgaben des Senats für den Bezirk
Extrem lange Verfahrenszeiten für Stellenneubesetzungen
Angesichts dieser schwierigen Lage sind bereits jetzt Einschränkungen von
Öffnungszeiten nicht zu vermeiden, diese Situation wird sich in 2015 ohne
entsprechende Gegenmaßnahmen verschärfen.
Verringerte Öffnungszeiten führen jedoch zu erheblichen Problemen für die
Finanzierung des Bibliotheksbetriebs, sowohl in der mittel- und langfristigen Wirkung
auf die KLR (Kosten-Leistungs-Rechnung), als auch mit Blick auf die
Rahmenbedingungen der EFRE-Mitteln zum Einsatz der RFID-Automaten.
«VONAME»
Ausdruck vom: 09.10.2014
Seite: 6
Grundsätzlich muss daher in Charlottenburg-Wilmersdorf – ebenso wie bereits in
anderen berliner Bezirken – über unterstützende Modelle nachgedacht werden, die
sukzessive ab 2015 zum Einsatz kommen müssen. Im Juni diesen Jahres hat sich der
Verbund öffentlicher Bibliotheken Berlins (VÖBB) darauf verständigt, bis zum Ende des
Jahres 2014 keine neuen teilweise oder vollständig ehrenamtlich bzw. in Trägerschaft
geführten Bibliotheken innerhalb des VÖBB zu schaffen.
Die in 2008 verabschiedeten fachlichen Mindeststandards für Bibliotheken müssen
geprüft und überarbeitet werden. Für diese Diskussion erarbeiten zurzeit Fachleute der
Ständige Konferenz (STÄKO) Vorschläge, wie dies unter Berücksichtigung der evtl.
Auswirkungen auf die KLR (Kosten-Leistungs-Rechnung) umgesetzt werden könnte.
Danach erst kann die politische Diskussion folgen, ob und ggf. was in den Bezirken
realisiert werden kann.
Grundsätzlich sind alle kleineren Standorte von diesen Überlegungen betroffen, zurzeit
kann es aus den o.g. aber weder konkrete Pläne hinsichtlich der betroffenen
Einrichtungen noch zum geplanten Modell geben.
Einzige Ausnahme davon ist die Stadtteilbibliothek im Halemweg, die aufgrund ihrer
äußerst niedrigen Ausleihzahlen einerseits und der engen Einbindung in ein
Stadtteilzentrum der besonderen Aufmerksamkeit bedarf. Das Bezirksamt bekennt sich
nachdrücklich zu der Notwendigkeit dieser Einrichtung in einem strukturell und sozial
eher schwächeren Quartier.
Hinsichtlich der geplanten möglichen Trägerschaft können noch keine Aussagen
getroffen werden. Bisher kommen in anderen Bezirken verschiedene Modelle zum
Einsatz: ausschließlich ehrenamtlich geführte Bibliotheken, Bibliotheken in
Verantwortung eines freien Trägers (ggf. unter Hinzuziehung von ehrenamtlichen
Kräften), reine Ausbildungsstandorte sowie die Übertragung in Schulträgerschaft bei
räumlicher Anbindung an eine Schule.
Alle Modelle sind denkbar und müssen nach Vorliegen der Vorschläge der STÄKO auf
ihre Einsatzmöglichkeiten in Charlottenburg-Wilmersdorf hin geprüft werden. Dabei ist
die Einbindung der jeweiligen Bibliotheken in den stadträumlichen Kontext und das
Netzwerk der dortigen Akteurinnen und Akteure mit einzubeziehen, wenn es gilt
adäquate Lösungen zu entwickeln.
Die o.g. Aussagen gelten für alle kleineren Bibliotheksstandorte in Charlottenburg –
Wilmersdorf, mithin auch für die Ingeborg-Bachmann-Bibliothek in der Nehringstraße.
Ziel aller Maßnahmen ist die dauerhafte Sicherung der Bibliotheksstandorte mit
verlässlichen und bedarfsgerechten Öffnungszeiten als unverzichtbares
Dienstleistungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar König
5. Einwohnerfrage
«VONAME»
Dr. Michael Roeder
Verkehrsberuhigung im „Ökokiez“
Schriftliche Beantwortung
Ausdruck vom: 09.10.2014
Seite: 7
Zusätzliche Verkehrsberuhigung eines schon verkehrsberuhigten Viertels
Für die Jahre 2012 und 2013 hatte das Bezirksamt für den flächendeckend als
Spielstraße ausgewiesenen „Ökokiez“ einen Betrag von 100.000 Eu für zusätzliche
verkehrsberuhigende Maßnahmen zur Verfügung gestellt:
1. In welcher Höhe und für jeweils welche Maßnahmen sind 2012 sowie 2013 diese
Mittel benutzt worden?
Knobelsdorffstraße „Straßenkissen“/1
Zurzeit werden in der Knobelsdorffstraße „Straßenkissen“ eingebaut (Beleg:
http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2014/09/03/knobelsdorffstrasse_wieder_ges):
2. Wie viel „Kissen“ werden es in jedem der vier Abschnitte zwischen
Knobelsdorffbrücke und Schloßstraße sein?
Knobelsdorffstraße „Straßenkissen“/2
3. Wie viel kostet die Anschaffung und der Einbau dieser „Kissen“?
Die restlichen 99,3% des Bezirks
Es gibt ganze Regionen, die verkehrsberuhigsmäßig stark unterversorgt sind, wie z.B.
vor der „Berufsschule mit sonderpädagogischer Aufgabe“ an der Einmündung der
Loschmidtstraße in Alt-Lietzow (siehe: http://blog.klausenerplatzkiez.de/archive/2013/07/11/strassen_und_platze_2_namenlos):
4. Gibt es in Ihrem Hause Pläne, auch dort zum Schutze der Schüler „Straßenkissen“
zu verlegen?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrter Herr Dr. Roeder,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Dr. Roeder teile ich Folgendes mit:
Zusätzliche Verkehrsberuhigung eines schon verkehrsberuhigten Viertels.
Für die Jahre 2012 und 2013 hatte das Bezirksamt für den flächendeckend als
Spielstraße ausgewiesenen „Ökokiez“ einen Betrag von 100.000 Eu für zusätzliche
verkehrsberuhigende Maßnahmen zur Verfügung gestellt:
1. In welcher Höhe und für jeweils welche Maßnahmen sind 2012 sowie 2013 diese
Mittel benutzt worden?
In den Jahren 2012 und 2013 sind für den Neueinbau und die Verlagerung von Pollern
sowie für den Einbau von Schwellen und Fahrradabstellanlagen rund 58.000 Euro
ausgegeben worden.
2.
Wie viel „Kissen“ werden es in jedem
Knobelsdorffbrücke und Schloßstraße sein?
«VONAME»
der
vier
Abschnitte
zwischen
Ausdruck vom: 09.10.2014
Seite: 8
Es sind insgesamt sechs Aufpflasterungen geplant, die Baumaßnahmen werden zurzeit
ausgeführt.
3. Wie viel kostet die Anschaffung und der Einbau dieser „Kissen“?
Die Material- und Einbaukosten für die Aufpflasterungen betragen insgesamt rund
25.000 Euro.
Es gibt ganze Regionen, die verkehrsberuhigsmäßig stark unterversorgt sind, wie z.B.
vor der „Berufsschule mit sonderpädagogischer Aufgabe“ an der Einmündung der
Loschmidtstraße
in
Alt-Lietzow
(siehe:
http://blog.klausenerplatzkiez.de/archive/2013/07/11/strassen_und_platze_2_namenlos):
4. Gibt es in Ihrem Hause Pläne, auch dort zum Schutze der Schüler „Straßenkissen“
zu verlegen?
Bei der Maßnahme im Klausenerplatzkiez handelt es sich um ein Pilotprojekt. In der
heutigen BVV steht eine Drucksache zur Abstimmung, die Schwellen in der
Sigmaringer und der Wegenerstraße fordert. Sollte dieser Antrag beschlossen wird,
beabsichtigt das Bezirksamt, dieses Ansinnen umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Schulte
6. Einwohnerfrage
Dr. Michael Roeder
Gedenktafelkommission (GTK) immer noch
Nichtöffentlich
Schriftliche Beantwortung
– Frage an die GTK sowie an die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen –
Eine Recherche in den elf übrigen Bezirken (siehe: http://blog.klausenerplatzkiez.de/archive/2014/07/19/der_buerger_die_gedenktafel_un) hat gezeigt, dass unser
Bezirk der einzige ist, in dem die GTK nicht nur geheim tagt, sondern seit ihrer
Neukonstituierung vor 2 ¾ Jahren noch nie einen Gast in ihren Reihen begrüßt hat
(einzige Ausnahme: die letzte Sitzung am 21. August). Diese Tatsache hat bei den
Zuständigen in den anderen elf Bezirken zu Erstaunen und verbalem Kopfschütteln
geführt, denn Gedenktafeln sind nun einmal ihrer Natur nach eine höchst öffentliche
Angelegenheit. Andererseits gibt es einen fertigen Antrag der Piratenpartei für die BVV,
um diesen Umstand zu korrigieren (siehe: http://www.openantrag.de/berlincharlottenburg-wilmersdorf/journal / Vorschlag vom 21.3.2014):
Wie stehen Sie dazu, dass auch in unserem Bezirk die GTK öffentlich tagt und somit
ihre Tätigkeit von der Öffentlichkeit begleitet werden kann?
Antwort der Fraktion der CDU:
Sehr geehrter Herr Dr. Roeder!
Die Gedenktafelkommission tagt nicht geheim, sondern vertraulich. Dies ist ihr gutes
Recht.
«VONAME»
Ausdruck vom: 09.10.2014
Seite: 9
Sinnvoller Weise zieht die Gedenktafelkommission bei Bedarf externen Sachverstand
hinzu, zum Beispiel durch die Einladung von Gästen (was nicht nur einmal geschehen
ist).
Diese Praxis hat sich in den Jahren bewährt.
7. Einwohnerfrage
Dr. Michael Roeder
„Senioren-BVV“
Schriftliche Beantwortung
Bei einer Veranstaltung im letzten Jahr, die den Namen „Senioren-BVV“ trug, hatten Sie
sogar die Sitzungsleitung. In diesem Jahr untersagen Sie jedoch der Veranstaltung aus
„namensschutzrechtlichen Gründen“ die Benutzung des Begriffes „BVV“:
Wie kommt es zu diesem Sinneswandel und wie lautet der vollständige Text Ihrer
Verfügung?
Sehr geehrter Herr Dr. Roeder,
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 18. September 2014 haben
Sie nachfolgende Einwohnerfrage zur Beantwortung eingebracht:
„Senioren-BVV“
Bei einer Veranstaltung im letzten Jahr, die den Namen „Senioren-BVV“ trug, hatten
Sie sogar die Sitzungsleitung. In diesem Jahr untersagen Sie jedoch der
Veranstaltung aus „namensschutzrechtlichen Gründen“ die Benutzung des Begriffes
„BVV“: Wie kommt es zu diesem Sinneswandel und wie lautet der vollständige Text
Ihrer Verfügung?
Es wurde verabredet, dass ich Ihnen für die Bezirksverordnetenversammlung
antworte.
Sie haben sich angesichts der Veröffentlichung bestimmter Informationen nach dem
Verhältnis zwischen der bezirklichen Seniorenvertretung zur
Bezirksverordnetenversammlung erkundigt. Das Bezirksamt ist hingegen in dieser
Hinsicht nicht unmittelbar berührt.
Die damit einhergehenden Fragestellungen werden völlig zu Recht aufgeworfen.
Hinsichtlich der Bezeichnung „Senioren-BVV“ ist es jedoch mitunter zu
Missverständnissen gekommen, die die politischen Kräfte der
Bezirksverordnetenversammlung durch einen neuen konzeptionellen Ansatz
zukünftig vermeiden wollten.
Zu meinem Bedauern hat die bezirkliche Seniorenvertretung entsprechende
Angebote nicht angenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Judith Stückler
«VONAME»
Ausdruck vom: 09.10.2014
Seite: 10