Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anlage zur VzK DS/0109/IV.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage zur VzK DS/0109/IV.pdf
Größe
20 kB
Erstellt
15.10.15, 23:17
Aktualisiert
27.01.18, 10:38

öffnen download melden Dateigröße: 20 kB

Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Planen, Bauen, Umwelt und Immobilien Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme – Drucksache DS/0109/IV Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.02.2012 mit der Drucksache DS/0109/IV – „Bauvorhaben Baumarkt Yorckstraße: Illumination“ - folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet: „Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Zustimmung zum Bebauungsplanverfahren „HELLWEG-Baumarkt an der Yorckstraße“ darauf hinzuwirken, dass der städtebauliche Vertrag u.a. folgende zusätzliche Vereinbarung enthält: Sollte im Bereich der Yorckstraße eine neben der funktionalen Straßenbeleuchtung zusätzliche Illumination realisiert werden, so übernimmt der Investor bzw. Nutzer des Areals die Unterhaltung (Wartung und Instandhaltung) der direkt (im Abstand zwischen 50 bis 100 m) an das Grundstück angrenzenden Illuminationsanlage.“ Hierzu wird berichtet: Das Straßenland der Yorckstraße befindet sich im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Dem FB Stadtplanung ist nichts über eine zusätzliche Illumination bekannt. Eine zusätzliche Illumination im öffentlichen Straßenland der Yorckstraße steht nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Planung und Realisierung des Vorhabens „Hellweg Baumarkt“. Eine zusätzliche Vereinbarung über Wartung und Instandhaltung der zusätzlichen Illumination kann also nur der Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit dem Vorhabenträger abgekoppelt und unabhängig vom Verfahren um den Hellweg Baumarkt abschließen. Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten. Rechtsgrundlage: § 13 Abs 1 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Berlin, den 15.01.2014 Monika Herrmann Bezirksbürgermeisterin Hans Panhoff Bezirksstadtrat