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Anlage zur VzK DS/0271/IV.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage zur VzK DS/0271/IV.pdf
Größe
22 kB
Erstellt
15.10.15, 23:18
Aktualisiert
27.01.18, 10:38

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Planen, Bauen, Umwelt und Immobilien Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme – Drucksache DS/0271/IV Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.08.2012 mit der Drucksache DS/0271/IV – „Kompromisse zum Werbekonzept Hellweg verhandeln “ folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet: „Das Bezirksamt wird beauftragt, folgende Punkte bei der Erarbeitung des Bebauungsplans und bei der Gestaltung des städtebaulichen Vertrages für das Grundstück Yorckstr. 38 -41 zu berücksichtigen: 1. Sicherung eines jederzeit nutzbaren öffentlichen Fuß- und Radweges als Zugang zum Park auf dem Gleisdreieck, ausgehend von der Yorckstraße, unmittelbar entlang der geplanten S21-Trasse an der Ostseite des geplanten Parkplatzes verlaufend und vom Parkplatzverkehr des Baumarktes entflochten. Der Weg wird für den zu erwartenden Besucherverkehr des Parks ausreichend breit dimensioniert und erhält in seiner Gestaltung einen öffentlichen Charakter. Im südlichen Abschnitt und mit Anschluss an die Yorckstraße übernimmt er zugleich eine öffentliche Verkehrsfunktion für den Umsteigeverkehr zwischen dem und dem S-Bahnhof Yorckstraße entsprechend den geplanten baulichen Veränderungen an den Bahnhöfen. Nördlich daran anschließend wird der Weg vom Parkplatz des Baumarktes durch einen mit Gehölzen bepflanzten Grünstreifen abgetrennt geführt. 2. Die Anordnung von Werbeschriftzügen oder –zeichen soll dem HellwegWerbekonzept vom 20.04.2012 entsprechen. Der Bau eines Werbepylons soll vertraglich ausgeschlossen werden. 3. Das Bezirksamt soll eine Kostenübernahme von baulichen verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Bautzener Straße mit dem Investor verhandeln.“ Hierzu wird berichtet: 1. Eine öffentliche Durchwegung ist über das Gehrecht für die Allgemeinheit innerhalb der Fläche D, östlich der Stellplatzanlage gelegene Fläche, gesichert. Diese Fläche ist mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit und mit einem Fahrrecht für Sonderfahrzeuge zugunsten der Eigentümer und Nutzer der nördlich an das Planungsgebiet angrenzenden Parkanlage zu belasten. Eine weitere Durchwegung, die unabhängig vom motorisierten Verkehr geführt werden kann, soll im benachbarten Bebauungsplan VI-140fb VE (östliche Teilfläche, Standort Discounter bzw. Biomarkt) gesichert werden. 2. Im November 2011 lag das Ergebnis des Wettbewerbs zur Fassadengestaltung des Baumarktes an der Yorckstraße einschließlich Werbeanlagen am Baukörper vor. Das Resultat war, dass Werbekonzepte für „Märkte“ in der Innenstadt nicht mehr an erster Stelle stehen können, sondern in den architektonischen Entwurf integriert wer- den müssen. Danach sollte das rot-weiße Werbeband unterhalb der Attika angebracht werden. Um einen fugenloses Werbeband in haltbarer Materialität zu erhalten, sollte es in Metall ausgeführt auf der Innenseite der Frontscheibe (Ausrichtung zur Yorckstraße) angebracht werden. Dieses Ergebnis wurde durch die FA Hellweg nicht umgesetzt. Die BVVen der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und TempelhofSchöneberg haben beschlossen, dass das Werbekonzept der FA Hellweg, welches u.a. die Werbung oberhalb der Attika vorsah, umgesetzt werden soll. „Die Anordnung von Werbeschriftzügen oder zeichen soll dem Hellweg-Werbekonzept vom 20.4.2012 entsprechen. Für dieses Entgegenkommen der Bezirke soll der Bau eines Werbepylons vertraglich ausgeschlossen werden.“ Im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VI-140fa VE zwischen dem Bezirk F-K, dem Bezirk T-S und dem Vorhabenträger wurde folgendes vereinbart: „Der Vorhabenträger hat für das Vorhaben ein Werbekonzept erarbeitet und mit den Bezirksämtern F-K und T-S abgestimmt. Das Werbekonzept beschreibt abschließend die zulässigen Werbeanlagen, hinsichtlich Lage und Größe der Schriftzüge, der fahnen, der Wechseltafel und der temporären Banner an der Einfahrt zur Yorckstraße. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die durch das Werbekonzept beschriebenen Höchstgrenzen nicht zu überschreiten. Ändwerungen und Abweichungen des Werbekonzepts bedürfen der Zustimmung durch das BA Friedrichshain-Kreuzberg.“ Das Werbekonzept ist Anlage des Durchführungsvertrages. Das Werbekonzept des Vorhabenträgers beinhaltet nicht das Aufstellen eines Werbepylons. 3. Ein Gesamtkonzept zur Verkehrsberuhigung für die Bautzener Straße kann nur unabhängig vom Bauvorhaben erarbeitet und umgesetzt werden. Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Erwägung gezogen. Diese Maßnahmen sind jedoch nicht ursächlich auf die Errichtung des Baumarktes zurückzuführen und können im Durchführungsvertrag deshalb nicht vertraglich geregelt werden. Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten. Rechtsgrundlage: § 13 Abs 1 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Berlin, den 15.01.2014 Monika Herrmann Bezirksbürgermeisterin Hans Panhoff Bezirksstadtrat