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DS1099_Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
DS1099_Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament.pdf
Größe
15 kB
Erstellt
15.10.15, 23:18
Aktualisiert
27.01.18, 11:54

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin IV. Wahlperiode Drucksache: DS/1099/IV Ursprung: Antrag Initiator: DIE LINKE, Amiri, Reza Beitritt: Beratungsfolge 26.03.2014 Gremium BVV Erledigungsart Antrag Betr.: Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament, am 25. Mai 2014 in Berlin, für Angehörige von EU-Mitgliedsstaaten Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, gegenüber Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union, in geeigneter Form, dafür zu werben, die Möglichkeit zur Teilnahme für Wahlen zum Europäischen Parlament am 25. Mai wahrzunehmen und sich dafür ins Wähler*innenverzeichnis eintragen zulassen. Begründung: Gemäß Artikel 22 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union besitzt jede Unionsbürgerin und jeder Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie/er nicht besitzt, in dem Mitgliedstaat, in dem sie/er seinen Wohnsitz hat, das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament, wobei für sie/ihn dieselben Bedingungen gelten wie für die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaates. Nach dem Europawahlgesetz sind alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) wahlberechtigt, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltage: 1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, 2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und 3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, 4. von Amts wegen oder auf Antrag in das Wähler*innenverzeichnis eingetragen wurden. Um zu vermeiden, dass durch Unkenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Wohnsitz in Berlin bzw. in unserem Bezirk ihr Wahlrecht nicht ausüben, sollten die Bürgerämter Vorkehrungen treffen und über rechtliche Voraussetzungen, wie die Eintragung in das Wähler*innenverzeichnis, informieren. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die bei der Europawahl 2009 nicht in ein Wähler*innenverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen waren, müssen bis zum 4. Mai 2014 einen Antrag auf Eintragung in das Wähler*innenverzeichnis stellen, um in Deutschland an der Europawahl 2014 teilnehmen zu können. Friedrichshain-Kreuzberg, den 18.03.2014 DIE LINKE Herr Amiri, Reza (Antragsteller/in, Fragesteller/in bzw. Berichterstatter/in)