Daten
Kommune
Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Dateiname
Anlage zur VzK DS/0794/IV.pdf
Größe
24 kB
Erstellt
15.10.15, 23:23
Aktualisiert
27.01.18, 11:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste
Bezirksverordnetenversammlung
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
2014
Drucksache Nr. DS/0794/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.11.2013 mit der Drucksache
DS/0794/IV Zusammenarbeit des Bezirksamtes mit der Arbeitsagentur Berlin-Mitte und dem
Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung folgendes Ersuchen an das
Bezirksamt gerichtet:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwiefern bei der Besetzung der zusätzlichen Stellen im Rahmen der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Friedrichshain-Kreuzberg
auch arbeitslose bzw. arbeitsuchende Personen aus Friedrichshain-Kreuzberg berücksichtigt
werden können. Dabei sollte auch geprüft werden, ob geeignete Personen, die bei der Agentur bzw. beim Jobcenter gemeldet sind, mit Hilfe von vorgeschalteten Bildungs/Qualifizierungsmaßnahmen die formalen Voraussetzungen für eine Tätigkeit in der bezirklichen Parkraumüberwachung erlangen können.
Hierzu wird berichtet:
Im Amt für Bürgerdienste wurden für die Ausstellung der Bewohnerparkausweise 3 Stellen
befristet für 2 Jahre ausgeschrieben. Die Veröffentlichung erfolgte im Mitteilungsblatt, Amtsblatt für Berlin, Internet und Agentur für Arbeit. Eine konkrete Zusammenarbeit mit dem Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit gab es nicht, da unter anderem die Terminschiene Vorbereitung, Ausschreibung und Besetzung der Stelle sehr eng war.
Im Ordnungsamt wurden für die Bewirtschaftung der Parkraumzonen 49 und 50 insgesamt
37 Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter Parkraumbewirtschaftung zum 01.04.2014 eingestellt. Die
Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgte im August 2013 im Mitteilungsblatt, Amtsblatt
von Berlin und Internet. Der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit wurde entsprechend
den bestehenden Vereinbarungen informiert. Die formalen Voraussetzungen bezogen sich
ausschließlich auf eine vorhandene Berufsbildungsreife, die Außendiensttauglichkeit und die
Bereitschaft zur durchgängigen Schichtarbeit und zum Tragen von Dienstkleidung. Dementsprechend waren keine vorgeschalteten Bildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit bzw. mit dem JobCenter erforderlich. Konkret erfolgte eine Zusammenarbeit in den Fällen, in denen die Agentur für Arbeit bzw. das JobCenter einzelne Personen direkt zur Bewerbung aufgefordert hatte.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Rechtsgrundlage:
1 von 2
§ 13 Abs 1 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
keine
Berlin, den 30.10.2014
Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadtrat
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