Daten
Kommune
Berlin Lichtenberg
Dateiname
VzK.doc
Größe
46 kB
Erstellt
16.10.15, 10:32
Aktualisiert
27.01.18, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der
Bezirksverordnetenversammlung
Lichtenberg von Berlin
VII. Wahlperiode
<Dringliche Vorlage zur Kenntnisnahme>
Ursprungsdrucksachenart:
<Dringliche Vorlage zur Kenntnisnahme>
Ursprungsinitiator:
<Bezirksamt>
<BzStR Stadt>
Drucksachen-Nr:
Datum:
<DS/0704/VII>
<21.03.2013>
<Genehmigung von 4 Bauvorhaben (Flurstücke 577, 578, 581 und 621, Flur 308) gemäß § 33 BauGB (Planreife) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs XVII-50aa "Gartenstadt Karlshorst I" für das Gelände zwischen Robert-Siewert-Straße, einer Linie zwischen Beerfelder Straße und Biesenhorster Weg, einer Linie nördlich des Flurstücks 346 (Deutsch-Russisches Museum) und Zwieseler Straße sowie für Teilabschnitte der Zwieseler Straße und der Robert-Siewert-Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlsh>orst
Beratungsfolge:
Datum Gremium / Ergebnis
21.03.2013< BVV BVV-018/VII >
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
a)
Das beantragte Bauvorhaben für das Flurstück 577 (Flur 308) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa ist nach § 33 Absatz 1 BauGB zulässig. Die Zulässigkeit setzt die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 125 Absatz 2 BauGB zur Herstellung der Erschließungsanlagen (Planstraßen 3-7) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa voraus.
b)
Das beantragte Bauvorhaben für das Flurstück 578 (Flur 308) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa ist nach § 33 Absatz 1 BauGB zulässig. Die Zulässigkeit setzt die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 125 Absatz 2 BauGB zur Herstellung der Erschließungsanlagen (Planstraßen 3-7) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa voraus.
c)
Das beantragte Bauvorhaben für das Flurstück 581 (Flur 308) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa ist nach § 33 Absatz 1 BauGB zulässig. Die Zulässigkeit setzt die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 125 Absatz 2 BauGB zur Herstellung der Erschließungsanlagen (Planstraßen 3-7) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa voraus.
d)
Das beantragte Bauvorhaben für das Flurstück 621 (Flur 308) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa ist nach § 33 Absatz 1 BauGB zulässig. Die Zulässigkeit setzt die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 125 Absatz 2 BauGB zur Herstellung der Erschließungsanlagen (Planstraßen 3-7) im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-50aa voraus.
Ein Ordner mit den Bauantragsunterlagen sowie den Anerkennungsschreiben der zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes XVII-50aa der Bauantragssteller liegt während der Bezirksverordnetenversammlung zur Einsichtnahme aus.
Anlage 1: Bebauungsplan-Entwurf XVII-50aa „Gartenstadt Karlshorst“, Blatt 1 (unmaßstäblich)
Anlage 2: Übersichtsplan zur Lage der oben aufgeführten Bauvorhaben sowie die dazugehörigen Bauantragsunterlagen
Initiator: <Bezirksamt> < , BzStR Stadt>
Ausdruck vom: Wednesday January 24, 2018
Seite: 2/2