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Vorlage zur Beschlussfassung vom 23.01.2013.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung vom 23.01.2013.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
16.10.15, 12:01
Aktualisiert
27.01.18, 23:30

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XIX. Wahlperiode Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache-Nr: Aktueller Initiator: Bezirksamt Abt. Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste Datum: 0355/XIX 23.01.2013 Ursprungsdrucksachenart: Vorlage zur Beschlussfassung Ursprungsinitiator: Bezirksamt ,, Aufstellen der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Berlin für die Geschäftsjahre 2014-2018 Beratungsfolge: Datum 13.02.2013 Gremium BVV Reinickendorf BVV/016/2013 Sachverhalt: Text siehe Anlage Ergebnis  beantwortet von ___________________________         Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste V 1. An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf 22.01.2013 Drucksache Nr.______ XIX. WP Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand des Antrages: Aufstellen der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Berlin für die Geschäftsjahre 2014-2018 2. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die in der Anlage benannten 46 Personen (21 Frauen und 25 Männer) werden für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Berlin für die Amtsperiode 2014 bis 2018 in die Vorschlagsliste aufgenommen und dem Verwaltungsgericht Berlin benannt. 3. Begründung: Die Kreise und kreisfreien Städte (in Berlin die Bezirke) stellen in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Berlin auf (§§ 28 und 185 Verwaltungsgerichtsordnung). Der Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht hat bestimmt, dass vom Bezirksamt Reinickendorf mindestens 44 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind (§§ 27, 28 und 185 VwGO). Die Vorschlagsliste soll außer dem Namen auch den Geburtsort, den Geburtstag und den Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten (§ 28 VwGO). Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Deutsche sein. Sie sollen weiterhin das 25. Lebensjahr vollendet haben, ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben und müssen das Wahlrecht zum Abgeordnetenhaus besitzen (§§ 20 und 21 VwGO). Hinsichtlich der weiteren persönlichen Voraussetzungen wird auf die beiliegende auszugsweise Abschrift der Verwaltungsgerichtsordnung verwiesen (§§ 21 - 24 und 186 VwGO). Die Vorschlagsliste ist aufgrund von Aufrufen in der Öffentlichkeit und Anschreiben an derzeit tätige ehrenamtliche Richterinnen und Richter erstellt worden. Dem Beschlussentwurf ist als Anlage die Vorschlagsliste für das Verwaltungsgericht Berlin beigefügt. Die Liste enthält die Namen der Personen, die sich bereit erklärt haben, für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung zu stehen bzw. die sich aufgrund von Veröffentlichungen bereit erklärt haben und die Voraussetzungen für die Tätigkeit als ehrenamtliche Richterinnen und Richter erfüllen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Kreises (in Berlin der Bezirksverordneten-versammlung), mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, erforderlich (§§ 28 und 185 VwGO). Die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erfolgt durch den Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht, der aus dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts als Vorsitzendem, einem von der Landesregierung bestimmten Verwaltungsbeamten und sieben Vertrauensleuten (Einwohner des Verwaltungsgerichtsbezirks) als Beisitzern besteht. Die erforderliche Zahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern wird mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen des Ausschusses gewählt (§§ 26 und 29 VwGO). 4. Rechtsgrundlage: §§ 20-23, 25-29, 185 und 186 Verwaltungsgerichtsordnung 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine Frank Balzer Bezirksbürgermeister Uwe Brockhausen Bezirksstadtrat