Daten
Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Vorlage zur Beschlussfassung vom 23.01.2013.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
16.10.15, 12:01
Aktualisiert
27.01.18, 23:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der
Bezirksverordnetenversammlung
Reinickendorf von Berlin
XIX. Wahlperiode
Vorlage zur Beschlussfassung
Drucksache-Nr:
Aktueller Initiator:
Bezirksamt
Abt. Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste
Datum:
0355/XIX
23.01.2013
Ursprungsdrucksachenart:
Vorlage zur Beschlussfassung
Ursprungsinitiator:
Bezirksamt
,,
Aufstellen der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen
Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Berlin für die
Geschäftsjahre 2014-2018
Beratungsfolge:
Datum
13.02.2013
Gremium
BVV Reinickendorf
BVV/016/2013
Sachverhalt:
Text siehe Anlage
Ergebnis
beantwortet von ___________________________
Kenntnis genommen
beschlossen/Zustimmung/Annahme
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
für erledigt erklärt
vertagt
zurückgezogen
überwiesen in den _____________________________ (federführend)
mitberatend in den _____________________________
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abteilung Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste
V
1.
An die
Bezirksverordnetenversammlung
von Berlin-Reinickendorf
22.01.2013
Drucksache Nr.______
XIX. WP
Vorlage zur Beschlussfassung für die
Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand des Antrages:
Aufstellen der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter
für das Verwaltungsgericht Berlin für die Geschäftsjahre 2014-2018
2. Beschlussentwurf:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die in der Anlage benannten 46 Personen (21 Frauen und 25 Männer) werden für die
Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Berlin für die
Amtsperiode 2014 bis 2018 in die Vorschlagsliste aufgenommen und dem
Verwaltungsgericht Berlin benannt.
3. Begründung:
Die Kreise und kreisfreien Städte (in Berlin die Bezirke) stellen in jedem fünften Jahr eine
Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim
Verwaltungsgericht Berlin auf (§§ 28 und 185 Verwaltungsgerichtsordnung).
Der Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim
Verwaltungsgericht hat bestimmt, dass vom Bezirksamt Reinickendorf mindestens 44
Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind (§§ 27, 28 und 185 VwGO).
Die Vorschlagsliste soll außer dem Namen auch den Geburtsort, den Geburtstag und den
Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten (§ 28 VwGO).
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Deutsche sein. Sie sollen weiterhin
das 25. Lebensjahr vollendet haben, ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben
und müssen das Wahlrecht zum Abgeordnetenhaus besitzen (§§ 20 und 21 VwGO).
Hinsichtlich der weiteren persönlichen Voraussetzungen wird auf die beiliegende
auszugsweise Abschrift der Verwaltungsgerichtsordnung verwiesen (§§ 21 - 24 und 186
VwGO).
Die Vorschlagsliste ist aufgrund von Aufrufen in der Öffentlichkeit und Anschreiben an
derzeit tätige ehrenamtliche Richterinnen und Richter erstellt worden.
Dem Beschlussentwurf ist als Anlage die Vorschlagsliste für das Verwaltungsgericht
Berlin beigefügt.
Die Liste enthält die Namen der Personen, die sich bereit erklärt haben, für eine weitere
Amtsperiode zur Verfügung zu stehen bzw. die sich aufgrund von Veröffentlichungen
bereit erklärt haben und die Voraussetzungen für die Tätigkeit als ehrenamtliche
Richterinnen und Richter erfüllen.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der
anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Kreises (in Berlin der
Bezirksverordneten-versammlung), mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen
Mitgliederzahl, erforderlich
(§§ 28 und 185 VwGO).
Die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erfolgt durch den Wahlausschuss
beim Verwaltungsgericht, der aus dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts als
Vorsitzendem, einem von der Landesregierung bestimmten Verwaltungsbeamten und
sieben Vertrauensleuten (Einwohner des Verwaltungsgerichtsbezirks) als Beisitzern
besteht.
Die erforderliche Zahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern wird mit einer
Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen des Ausschusses gewählt (§§ 26 und
29 VwGO).
4. Rechtsgrundlage:
§§ 20-23, 25-29, 185 und 186 Verwaltungsgerichtsordnung
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine
Frank Balzer
Bezirksbürgermeister
Uwe Brockhausen
Bezirksstadtrat