Daten
Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 25.09.2013.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
16.10.15, 12:04
Aktualisiert
27.01.18, 13:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen der
Bezirksverordnetenversammlung
Reinickendorf von Berlin
XIX. Wahlperiode
Drucksache-Nr:
Vorlage zur Kenntnisnahme
Aktueller Initiator:
Datum:
Bezirksamt
Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe
0407/XIX
25.09.2013
Ursprungsdrucksachenart:
Empfehlung
Ursprungsinitiator:
CDU/Bündnis 90/Die Grünen
Stephan Schmidt, Claudia Skrobek, Torsten Hauschild
Reinickendorf vor Fluglärm schützen I
Beratungsfolge:
Datum
10.04.2013
25.04.2013
25.04.2013
12.06.2013
16.10.2013
Gremium
BVV Reinickendorf
Verkehr
GesSoz
BVV Reinickendorf
BVV Reinickendorf
BVV/018/2013
Ver/011/2013
GeS/015/2013
BVV/020/2013
BVV/023/2013
überwiesen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Sachverhalt:
(Text siehe Anlage)
Ergebnis
beantwortet von ___________________________
Kenntnis genommen
beschlossen/Zustimmung/Annahme
beschlossen mit Änderung
abgelehnt
für erledigt erklärt
vertagt
zurückgezogen
überwiesen in den _____________________________ (federführend)
mitberatend in den _____________________________
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt,
Ordnung und Gewerbe
An die
Bezirksverordnetenversammlung
von Berlin-Reinickendorf
24.09.2013
Drucksachen Nr. 0407, 0408 und 0410
XIX. WP
Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung
Reinickendorf vor Fluglärm schützen I, II und IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung der Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung vom 12.06.2013 Drucksachen Nr. 0407/XIX, 0408/XIX und 0410/XIX -:
0407/XIX:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der Deutschen Post dafür einzusetzen, den
nächtlichen Postflugverkehr vom Flughafen Tegel zum Flughafen Schönefeld (alt) zu verlagern.“
0408/XIX:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
aufzufordern, die Kriterien offenzulegen, nach denen Einzelfall-Genehmigungen für
Flugbewegungen am Flughafen Tegel nach 23:30 Uhr erteilt werden. Weiterhin sollen
genehmigte Flugbewegungen nach 23:30 Uhr unter Nennung der Fluggesellschaft sowie der
Gründe der Genehmigung monatlich veröffentlicht werden.“
0410/XIX:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, einen mindestens vierteljährlichen Jour-Fixe von Bezirk
Reinickendorf, Bürgerinitiative und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
anzuregen, um einen Informationsaustausch über neue Entwicklungen und Änderungen u.a. bei
Flugbewegungen zu gewährleisten.“
wird gemäß § 13 BzVG berichtet:
Das Bezirksamt hat sich entsprechend der Beschlüsse an die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt gewandt. Diese teilte dem Bezirksamt Folgendes mit:
„Rechtsgrundlage für den Betrieb des internationalen Verkehrsflughafens Berlin-Tegel ist § 2
Abs. 5 des Gesetzes zur Überleitung von Bundesrecht von Berlin (West), 6. Überleitungsgesetz
vom 25.09.1990 (BGBI. I S. 2106) i.V.m. §§ 6, 8 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG). Nach
diesen Vorschriften gilt der Flughafen als luftrechtlich genehmigt und planfestgestellt.
Hiernach umfasst die Planfeststellungsfiktion des Flughafens Berlin-Tegel jeglichen Flugbetrieb,
der durch die beiden Start- und Landebahnen des Flughafens technisch möglich ist
einschließlich der dazu von den Alliierten verfügten Betriebsbeschränkungen.
Diese sind im Luftfahrthandbuch Deutschland (AlP Germany) als ,,Örtliche
Flugbeschränkungen" veröffentlicht.
Generell ausgenommen von den Flugbeschränkungen sind in Berlin-Tegel - wie an allen
deutschen Verkehrsflughäfen - neben Flügen im Katastrophen- und medizinischen
Hilfeleistungseinsatz sowie in sonstigen Notfällen, Flügen von Polizei, Bundespolizei und Militär
auch Flüge im Nachtluftpostdienst der Deutschen Post AG.
ln der Sitzung der Fluglärmschutzkommission für den Flughafen Berlin-Tegel am 16.05.2013 ist
die Problematik der gegenwärtig zwischen Berlin-Tegel und Stuttgart stattfindenden
Nachtpostflüge ausführlich erörtert worden. Vertreter der Deutsche Post AG haben die
Notwendigkeit der Durchführung dieser Flüge sowie die Gründe dafür dargestellt, dass
alternative Lösungen der Problematik mit dem Ziel einer Entlastung des Flughafens Tegel
derzeit nicht darstellbar sind.“
Ferner teilt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit, dass sie das Anliegen,
diese die Nachtruhe der Anwohner des Flughafens Berlin-Tegel in besonderer Weise störenden
Flüge nach Möglichkeit zu verlagern oder auf ihre Durchführung zu verzichten, unterstützt.
Daher wurde die Luftfahrtbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
aufgefordert, gemeinsam mit der Flughafengesellschaft nach Lösungsmöglichkeiten für eine
entsprechende Entlastung zu suchen.
„Nach Nr. 2.5 der für den Flughafen Berlin-Tegel geltenden Flugbeschränkungen kann die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als zuständige Luftfahrtbehörde in
begründeten Einzelfällen über die in Nr. 2.3 geregelten verspäteten Starts und Landungen
weitere Ausnahmen insbesondere dann zulassen, wenn diese zur Vermeidung erheblicher
Störungen im Luftverkehr oder in Fällen besonderen öffentlichen lnteresses erforderlich sind.
Seit dem 1. August 2012 können Ausnahmegenehmigungen für verspätete Abflüge nach 23:30
Uhr nur noch nach Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
erteilt werden.
Vor der Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung ist der berechtigte Anspruch der
Flughafenanwohner auf Schutz vor nächtlichem Fluglärm gegenüber den Belangen des
öffentlichen lnteresses jeweils im Einzelfall abzuwägen. Konkrete Kriterien für diesen
Abwägungsprozess existieren nicht.“
Die
Praxis
der
Zulassung
solcher
Ausnahmegenehmigungen
von
den
Nachtflugbeschränkungen beurteilt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als
ausreichend restriktiv.
„Die Nachtflugbewegungen werden von der Luftfahrtbehörde regelmäßig ausgewertet, der
ordnungsgemäße Betrieb des Flughafens und die Einhaltung der Betriebszeiten kontrolliert.
Die FIuglärmschutzkommission widmet diesem Thema in ihren Sitzungen höchste Priorität.“
Ferner wird mitgeteilt, dass interessierten Mitgliedern der Kommission regelmäßig die
monatlichen Aufstellungen aller Nachtflugbewegungen mit Angabe der Fluggesellschaft und der
Verspätungsgründe zugehen. „Der Vertreter der Bürgerinitiative gegen das Luftkreuz hat
dankenswerterweise die Aufgabe übernommen, dieses statistische Material für Zwecke der
Behandlung in den Kommissionssitzungen aufzubereiten. Einen allgemeinen Zugang der
Öffentlichkeit zu diesen lnformationen, die innerbetriebliche
lnterna sowohl der Flughafengesellschaft als auch der Airlines enthalten“, erachtet die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nicht als angemessen.
„Gleiches gilt für die Einrichtung eines Jour Fixe zwischen dem Bezirk Reinickendorf,
Bürgerinitiative und Senatsverwaltung.“ In diesem Zusammenhang wird auf die personelle
Situation der Berliner Verwaltung sowie auf die Tatsache, dass der gewünschte
lnformationsaustausch im Rahmen der Sitzungen der Fluglärmschutzkommission in
ausreichendem Umfang gewährleistet, verwiesen.
Das Bezirksamt bedauert diese Absagen.
Wir bitten, die Drucksachen Nr. 0407/XIX, 0408/XIX sowie 0410/XIX damit als erledigt zu
betrachten.
Frank Balzer
Bezirksbürgermeister
Martin Lambert
Bezirksstadtrat