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1. Version vom 14.04.2011.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
1. Version vom 14.04.2011.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
16.10.15, 12:09
Aktualisiert
27.01.18, 13:36

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XVIII. Wahlperiode Ersuchen Drucksache-Nr: Aktueller Initiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Datum: 1466/XVIII 14.04.2011 Ursprungsdrucksachenart: Ersuchen Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Anke Petters, Torsten Hauschild Naturschutz auf der NEB-Insel durchsetzen Beratungsfolge: Datum 11.05.2011 Gremium BVV Reinickendorf BVV/052/2011 Sachverhalt: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber dem Investor auf der NEB-Insel im Tegeler Hafen durchzusetzen, die im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erarbeiteten Vorschläge und Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung des Tegeler Fließes bei der Gestaltung des Ufers der Insel zu berücksichtigen und umzusetzen. Dies ist im Rahmen der Erteilung von Baugenehmigungen festzusetzen. Ergebnis  beantwortet von ___________________________         Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Begründung zur Drucksache Nr. 1466/XVIII: In den letzten Monaten hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU einen Maßnahmenkatalog zur ökologischen Gewässerentwicklung des Tegeler Fließes erarbeiten lassen. Dies erfolgte gemeinsam mit Anwohnern, Nutzern und interessierten Bürgern in einem öffentlichen Prozess. Diese Maßnahmenvorschläge gelten für das gesamte Fließ, also auch für den Mündungsbereich zwischen der Humboldtmühle und Sechserbrücke, entlang der sogenannten NEB-Insel. Auf der Informationsveranstaltung am 07.03.2011 erweckten die Investoren auf der NEB-Insel nicht den Eindruck, dass Sie sich des Umstandes bewusst wären, neben einem einzuhaltenden Mindestbebauungsabstand zum Nordufer letzteres im Rahmen des oben genannten Prozesses auch weitgehend naturnah zu gestalten. Die Wasserrahmenrichtlinie beinhaltet ein Verschlechterungsverbot und schreibt das Ziel eines guten ökologischen Zustandes vor. Hier steht auch das Bezirksamt in der Verantwortung diese Ziele zu erreichen, insbesondere als baugenehmigende Behörde für eine solche Ufergestaltung seitens des Investors Sorge zu tragen. Denn die Wasserrahmenrichtlinie schreibt das Erreichen ihrer Ziele bis zum Jahr 2015 vor.