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Vorlage zur Kenntnisnahme vom 18.07.2013.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 18.07.2013.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
16.10.15, 12:09
Aktualisiert
27.01.18, 13:36

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XIX. Wahlperiode Drucksache-Nr: Vorlage zur Kenntnisnahme Aktueller Initiator: Datum: Bezirksamt Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe 1466/XVIII 18.07.2013 Ursprungsdrucksachenart: Ersuchen Ursprungsinitiator: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Anke Petters, Torsten Hauschild Naturschutz auf der NEB-Insel durchsetzen Beratungsfolge: Datum 11.05.2011 09.06.2011 09.02.2012 16.05.2012 14.06.2012 08.08.2012 11.09.2013 Gremium BVV Reinickendorf Natur-/Grünpl.-A. BauA UNG BauA BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV/052/2011 NGA/030/2011 Bau/002/2012 UNG/002/2012 Bau/005/2012 BVV/010/2012 BVV/022/2013 überwiesen vertagt vertagt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen ohne Änderungen in der BVV beschlossen Sachverhalt: Text siehe Anlage Ergebnis beantwortet von ___________________________ Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf 16.07.2013 Drucksache Nr. 1466 XVIII. WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung Naturschutz auf der NEB-Insel durchsetzen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 08.08.2012 Drucksache Nr. 1466/XVIII - : „Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber dem Investor auf der NEB-Insel im Tegeler Hafen durchzusetzen, die im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erarbeiteten Vorschläge und Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung des Tegeler Fließes bei der Gestaltung des Ufers der Insel zu berücksichtigen und umzusetzen. Dies ist im Rahmen der Erteilung von Baugenehmigungen festzusetzen.“ wird gemäß § 13 BezVG berichtet: Das Bezirksamt hat im Rahmen des Bauantragsverfahrens von Beginn an darauf geachtet, dass eine Bebauung der NEB-Insel unter größtmöglicher Berücksichtigung ökologischer Belange erfolgt. So wurde insbesondere darauf hingewirkt, dass der gesamte Uferverlauf des Tegeler Fließes von Baulichkeiten und Nutzungen freigehalten wird und hier ein 5 m breiter Uferstreifen naturnah bepflanzt und entwickelt werden soll. Die im Rahmen der vorherigen Kleingartennutzung hier ehemals vorhandenen Uferbefestigungen, Zaunanlagen, Plattformen und Ziergehölze wurden rückgebaut. Eine künstliche Uferbefestigung darf nicht erfolgen, auf dem gesamten Uferstreifen werden gebietstypische, standortgerechte Bäume, Sträucher und Uferstauden nachgepflanzt. Es wird somit auf einer Länge von ca. 600 m ein durchgehendes, für die wildlebende Fauna frei zugängliches Uferbiotop entwickelt. Auch während der Bauzeit ist dieser 5 m breite Uferbereich durch einen Bauzaun zu sichern und von Störungen freizuhalten. Eine ökologische Bauleitung (Fachbüro) wird dies überwachen. Dies sind Vorgaben, die im Rahmen der Baugenehmigung erteilt werden. Der Außenanlagenplan, der diese Maßnahmen darstellt ist Bestandteil des Bauantrages und damit auch der Baugenehmigung. Mit dieser ökologischen Aufwertung des Uferstreifens des Tegeler Fließes werden die Vorschläge zur ökologischen Gewässerentwicklung berücksichtigt und umgesetzt. Wir bitten, die Drucksache Nr. 1466/XVIII damit als erledigt zu betrachten. Frank Balzer Bezirksbürgermeister Martin Lambert Bezirksstadtrat