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Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.03.2013.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.03.2013.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
16.10.15, 12:16
Aktualisiert
27.01.18, 13:34

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin XIX. Wahlperiode Drucksache-Nr: Vorlage zur Kenntnisnahme Aktueller Initiator: Datum: Bezirksamt Abt. Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe 0289/XIX 06.03.2013 Ursprungsdrucksachenart: Ersuchen Ursprungsinitiator: CDU/Bündnis 90/Die Grünen Stephan Schmidt, Frank Marten, Torsten Hauschild Sicherheit für Schulkinder in Frohnau Beratungsfolge: Datum 14.11.2012 10.04.2013 Gremium BVV Reinickendorf BVV Reinickendorf BVV/013/2012 BVV/018/2013 ohne Änderungen in der BVV beschlossen Sachverhalt: Text siehe Anlage Ergebnis  beantwortet von ___________________________         Kenntnis genommen beschlossen/Zustimmung/Annahme beschlossen mit Änderung abgelehnt für erledigt erklärt vertagt zurückgezogen überwiesen in den _____________________________ (federführend) mitberatend in den _____________________________ Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf 05.03.2013 Drucksache Nr. 0289 XIX. WP Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung Sicherheit für Schulkinder in Frohnau Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.11.2012 Drucksache Nr. 0289/XIX -: „Das Bezirksamt wird ersucht, in der Schönfließer Straße an der Kreuzung Gollanczstraße, Schilder „Achtung Kinder“ zur Sicherung des Schulweges zur Gollanczschule aufzustellen.“ wird gemäß § 13 BezVG berichtet: Entsprechend der Verwaltungsvorschrift (VwV) zu Zeichen 136 StVO (Kinder) darf das Verkehrszeichen „nur dort angeordnet werden, wo die Gefahr besteht, dass Kinder häufig ungesichert auf die Fahrbahn laufen […]. Die Anordnung des Zeichens ist in Tempo-30-Zonen in der Regel nicht erforderlich.“ Aufgrund der in einer Tempo 30-Zone herrschenden Regel „Rechts vor Links“ nähern sich Fahrzeugführer der Kreuzung Gollanczstraße / Schönfließer Straße in Bremsbereitschaft, weshalb Fußgänger insbesondere auch wegen der Übersichtlichkeit der o.g. Kreuzung nicht übersehen werden können. Dennoch wird das Bezirksamt auf der Schönfließer Straße jeweils 15 m vor der Kreuzung Schönfließer / Gollanczstraße das Piktogramm Tempo 30-Zone auf die Straße markieren lassen, um die Autofahrer noch einmal deutlich darauf hinzuweisen, dass sie sich in einer Tempo 30-Zone befinden und ihre Geschwindigkeit dementsprechend anzupassen haben. Eine Umsetzung wird bei entsprechenden Witterungsverhältnissen erfolgen. Wir bitten, die Drucksache Nr. 0289/XIX damit als erledigt zu betrachten. Frank Balzer Bezirksbürgermeister Martin Lambert Bezirksstadtrat