Daten
Kommune
Berlin Reinickendorf
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Anlage 1.pdf
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188 kB
Erstellt
16.10.15, 12:21
Aktualisiert
27.01.18, 13:13
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Einführende Informationen
Informationen
www.familiengerechte-kommune.de
Das Audit familiengerechte Kommune ist eine gemeinsame Initiative von
Inhalt
1.
Was ist das Audit familiengerechte Kommune? .............................................................................. 3
2.
Was ist das Audit familiengerechte Kommune nicht? ..................................................................... 3
3.
Welchen Herausforderungen müssen sich Kommunen in Sachen Familienpolitik stellen?............ 3
4.
Was ist der landespolitische Hintergrund für die gemeinsame Entwicklung eines „Audit
familiengerechte Kommune“ von Landesfamilienministerium NRW, Bertelsmann Stiftung und
berufundfamilie gGmbH?................................................................................................................. 4
5.
Wodurch unterscheidet sich das „Audit familiengerechte Kommune“ von Wettbewerben, dem
Familienatlas der Bundesregierung oder den „Lokalen Bündnissen für Familie“?.......................... 5
6.
Wo liegen die Haupthandlungsfelder der Kommunen in der Familienpolitik?................................. 6
7.
Welche finanziellen Argumente können angeführt werden, dass ein Audit, insbesondere
auch für finanziell notleidende Kommunen, Sinn macht? ............................................................... 7
8.
Ist das Audit nur aus ideellen Gründen wichtig? Welchen politischen Mehrwert bietet ein
Audit für den Stadtrat / Gemeinderat? ............................................................................................. 7
9.
Was tun Sie, damit im Audit nicht wie so oft vom grünen Tisch herab Politik für Familien
gemacht wird und nicht mit Familien? ............................................................................................. 8
10. Welche Kommunen haben sich am Audit beteiligt und nach welchen Kriterien wurden die acht
Kommunen ausgesucht? ................................................................................................................. 8
11. Was haben die acht am 1. Juli 2010 zertifizierten Pilotkommunen besonders gut gemacht? ........ 8
12. Nach welchen Kriterien wurde über die Vergabe der Zertifikate entschieden? .............................. 9
13. Werden die Kommunen nach Beschluss der Audit-Ziele und Zertifizierung für drei Jahre sich
selbst überlassen? ......................................................................................................................... 10
14. Wie wird das Audit familiengerechte Kommune nach Abschluss der Pilotphase weitergeführt? . 10
15. Was muss eine Kommune tun, um sich auditieren zu lassen? ..................................................... 11
16. Wodurch sind Sie sicher, dass eine Kommune durch das Audit mehr für Familien tun wird?
Reichen politische Beschlüsse, um das Leben der Familien vor Ort zu verbessern? .................. 11
17. Die deutschen Kommunen sind momentan ja nicht nur finanziell sehr unter Druck. Wie kann
man gestressten Gemeinderäten vermitteln, nun noch einen Reformprozess „über sich
ergehen zu lassen“? ...................................................................................................................... 12
18. Ist das Audit nicht wieder eine „neue Sau, die durch die Kommunen getrieben wird“?
Schafft es vielleicht anderen sinnvollen Ansätzen unnötig Konkurrenz? ...................................... 12
19. Steht das Audit familiengerechte Kommune in der Tradition des „Neuen Steuerungsmodells“? . 13
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Einführende Information – Version 11-03
1. Was ist das Audit familiengerechte Kommune?
Die Bertelsmann Stiftung, das Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Familie, Kinder,
Jugend, Kultur und Sport) und die berufundfamilie gGmbH – eine Initiative der Hertie Stiftung
– haben eine Auditierung entwickelt, mit der Familienpolitik in Kommunen systematisiert und
strategisch (weiter-) entwickelt werden kann. Die drei Träger möchten damit einen Beitrag
zur Stärkung der Familiengerechtigkeit in Deutschland leisten. Die Auditierung benötigt ca.
zwölf Monate. In diesem Zeitraum wird eine umfassende Bestandsaufnahme der örtlichen
familienpolitischen Leistungen vorgenommen, eine Strategie für die verschiedenen Handlungsfelder erarbeitet, Familien und Akteure werden an der Abstimmung der Ziele beteiligt
und eine politische Beschlussfassung über die Ziele und Maßnahmen für die nächsten drei
Jahre wird herbeigeführt.
Die Auditierung endet im Erfolgsfall mit der Zertifizierung als „Familiengerechte Kommune“.
Das Instrument unterstützt Verwaltung und Politik dabei, die Eigenkräfte und Problemlösungspotenziale der kommunalen Verantwortungsgemeinschaft, also aller örtlichen Akteure
(wie Träger und Unternehmen) auszuschöpfen. Das Audit familiengerechte Kommune ist
neu und bundesweit einzigartig, weil es nachhaltige familiengerechte Gesamtstrategien, verbunden mit einer hohen politischen Verbindlichkeit und der gezielten Einbindung von Akteuren, entwickelt. Beides führt damit zu einer höheren Akzeptanz familienpolitischer Aktivitäten
in den Kommunen. Gesteuert wird die Auditierung durch lizenzierte Auditor/innen, die den
Prozess vor Ort fachlich und organisatorisch anstoßen und begleiten.
2. Was ist das Audit familiengerechte Kommune nicht?
Es geht in diesem Audit nicht um eine Zertifizierung der Kommunalverwaltung als familiengerechte Arbeitgeberin, sondern um die umfassende Betrachtung der Kommune als politischgesellschaftlicher Raum im Sinne der kommunalen Verantwortungsgemeinschaft. Das Audit
setzt bewusst auf bereits bestehende Strukturen und Aktivitäten auf (Doppelstrukturen sollen
vermieden werden!) und will diese evaluieren und weiter entwickeln. Daher ist das Audit weder ein Wettbewerb, bei dem sich Städte um einen Preis bewerben können, noch ein Ranking, in dem „gute“ Kommunen vorne stehen und „schlechte“ Kommunen angeschwärzt werden.
Es handelt sich bei dem Verfahren auch nicht um ein fertiges Lösungspaket. Das Verhältnis
zwischen teilnehmender Kommune und dem Verein „Familiengerechte Kommune e.V.“ ist
kein „Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis“, sondern hat vielmehr den Charakter einer
befristeten Kooperation auf Augenhöhe. Von der Kommune wird Mitwirkung, d.h. ein eigener
Beitrag erwartet, der den Erfolg der Auditierung sicherstellen soll.
3. Welchen Herausforderungen müssen sich Kommunen in Sachen Familienpolitik stellen?
Angesichts der demographischen Entwicklung in Deutschland wird die Familiengerechtigkeit
unserer Gesellschaft mehr und mehr zur Gretchenfrage ihrer Überlebensfähigkeit. Nur dort,
wo Familien als soziale Netzwerke funktionieren, kann gesellschaftlicher Zusammenhalt zwischen den Generationen gelingen. Dabei stehen Familien vor zunehmenden Herausforderungen: Alleinerziehende Elternteile, Unvereinbarkeit von Familie und Beruf, Familienarmut
und damit auch Kinderarmut, aber auch zunehmende Pflegebedürftigkeit einer immer älter
werdenden Seniorengeneration. Das sind nur einige Stichworte, die zeigen, wie komplex die
Herausforderungen für Familien in unserer Gesellschaft sind.
Einführende Information – Version 11-03
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Die Familie als Kernzelle der Gesellschaft ist aber in ihrer wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung viel zu wichtig, um sie in der alltäglichen Kommunalpolitik als ein Aspekt unter vielen
„mitlaufen“ zu lassen. Familien sind die Keimzellen unserer Demokratie und das Rückgrat
der Gesellschaft. Menschen lernen zuallererst in ihrer Familie: Hier lernen sie – im Idealfall –
in allerfrühester Kindheit Werte, Zusammenhalt, Solidarität, Eigenverantwortung, Verantwortungsgemeinschaft und das Miteinander der Generationen. In funktionierenden Familien wird
soziales Kapital und Humanvermögen gebildet. In problematischen Familien werden diese
Chancen schnell verspielt – hier können Kommunen präventiv Hilfe leisten.
Diese Grundvoraussetzungen für Teilhabe – am sozialen, politischen und wirtschaftlichen
Leben – haben aber auch eine enorme ökonomische Bedeutung. Familien sind ökonomisch
gesehen als langfristige Investoren zu sehen, die die wirtschaftliche Basis unserer Wertschöpfung stellen. Nicht umsonst spielt die Attraktivität einer Kommune für Familien eine so
große Rolle auch als Standortfaktor in der örtlichen Wirtschaftspolitik.
Das „Audit familiengerechte Kommune“ zielt darauf ab, die Potenziale dieser wechselseitigen
Beziehung von Lebensqualität für Familien einerseits und Standortqualität für die Unternehmen andererseits in Form einer strategisch angelegten Win-Win-Situation für die gesamte Kommune auszuschöpfen.
4. Was ist der landespolitische Hintergrund für die gemeinsame Entwicklung
eines „Audit familiengerechte Kommune“ von Landesfamilienministerium
NRW, Bertelsmann Stiftung und berufundfamilie gGmbH?
Familien(-politik) ist – insbesondere durch die Diskussion über den demografischen Wandel
– zwar ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt, allerdings entspricht die konkrete Bearbeitung des Themas vielerorts nicht seiner großen Bedeutung. Häufig fehlt es an
einer systematischen und strategischen Herangehensweise. Genau hier setzen die drei Entwicklungsträger an.
Gemeinsam haben daher das Landesfamilienministerium NRW, die Bertelsmann Stiftung
und die berufundfamilie gGmbH der Hertie Stiftung in 2008 und 2009 das „Audit familiengerechte Kommune“ entwickelt. Seitdem wurden in Nordrhein-Westfalen acht Kommunen erfolgreich auditiert. In Baden-Württemberg läuft zurzeit ein entsprechendes
Auditierungsverfahren in Kooperation mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg, um
das Audit auch dort zu etablieren.
Die übergeordnete Zielsetzung der drei Entwicklungsträger war und ist es, Familienpolitik
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durch evidenzbasierte Planung und strategische Ausrichtung wirkungsvoller zu gestalten,
durch breite Beteiligung von Bürgerschaft, Unternehmen und Verbänden effizienter und
effektiver, also bedarfsgerechter, zu machen (Politik mit Familien, nicht nur für Familien),
durch Veränderung von Strukturen und Prozessen auf ein zielgerichtetes, verbindliches
und damit nachhaltiges Fundament zu stellen.
Da Familien(un)gerechtigkeit konkret vor Ort, in den Städten und Gemeinden, erfahren wird,
setzt das Audit auf der kommunalen Ebene an. Diese Sichtweise hat in NRW und BadenWürttemberg bereits eine gewisse Tradition, setzt sich (zunehmend) aber auch in anderen
Bundesländern durch.
In Nordrhein-Westfalen kann auf gute Erfahrungen und ein breites Informations- und Qualifizierungsangebot für die kommunale Fachöffentlichkeit zum Thema lokale Familienpolitik
zurückgegriffen werden:
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Zunächst wurde mit Landesförderung das Instrument „kommunale Familienberichterstattung“ entwickelt, das allen Kommunen zum Selbstkostenpreis zur Verfügung steht
(Beratung und Vertrieb über das Zentrum für interdisziplinäre Regionalforschung an der
Ruhr-Universität Bochum und Faktor Familie GmbH, einer Ausgründung aus der RuhrUniversität Bochum).
In der Folge dessen hat das Landesfamilienministerium die Landesinitiative „Familie
kommt an. In Nordrhein-Westfalen" ins Leben gerufen. In diesem Rahmen wurde ein
Informations- und Qualifizierungszentrum (IQZ) eingerichtet, das u.a. über die Homepage www.familie-in-nrw.de, eine Werkstattreihe sowie einen berufsbegleitenden Zertifikatskurs zum Kommunalen Familienmanager die kommunale Fachöffentlichkeit im
Themenfeld kommunaler Familienpolitik unterstützt.
Mit dem „Audit familiengerechte Kommune“ hat das Land Nordrhein-Westfalen anknüpfend
daran ein zusätzliches Instrument mit begründet, das zu den bisherigen landespolitischen
Initiativen und Fördermaßnahmen hochkompatibel ist.
5. Wodurch unterscheidet sich das „Audit familiengerechte Kommune“ von
Wettbewerben, dem Familienatlas der Bundesregierung oder den „Lokalen
Bündnissen für Familie“?
Grundsätzlich bieten auch Wettbewerbe oder Rankings wie der Familienatlas der prognos
AG im Auftrag des BMFSFJ einen Anreiz, sich dem Thema Familienpolitik auf örtlicher Ebene zu stellen. Allerdings besteht hier häufig die Gefahr, dass das Thema zwar kurzfristig
ganz oben auf der politischen Agenda steht, aber keine nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation von Familien folgt. Gleichzeitig gibt es Familienpolitik nicht von der Stange und
sie lässt sich auch nicht auf wenige begrenzte Indikatoren beschränken. Jede Kommune hat
aufgrund unterschiedlicher Ausgangsbedingungen, die sich auch innerhalb der Kommunen,
in den einzelnen Stadtteilen bzw. Sozialräumen, unterscheiden können, mit besonderen
Herausforderungen zu kämpfen.
Wichtig ist ein systematisches, faktenbasiertes Vorgehen, das allen Lebensbereichen von
(unterschiedlichen) Familien gerecht wird und alle Ressourcen einbindet. Dazu muss jede
Kommune da starten, wo sie mit ihren besonderen Bedingungen steht. Ein landes- oder
bundesweites Ranking kann da nicht weiterhelfen.
Viele sinnvolle Ansätze, Familiengerechtigkeit in den Kommunen zu fördern, leiden unter
dem Problem der fehlenden Nachhaltigkeit und der fehlenden Verbindlichkeit auf der politischen Führungsebene. Das Audit setzt hier an und verbindet einen Top-Down-Ansatz (politische Führungsgremien) mit Bottom-Up-Instrumenten (Beteiligungsphase). Somit wird eine
Verzahnung von wissensbasierter Analyse der Familienpolitik vor Ort mit der erforderlichen
Einbindung betroffener Familien und Akteure im lokalen Wirkungskreis erreicht. Mit dem Audit familiengerechte Kommune besteht die Möglichkeit, Familienpolitik „systemisch“ und im
Rahmen eines ganzheitlichen Steuerungskreislaufs (Analyse und Planung, Mitwirkung der
Betroffenen, Entscheidung, Controlling und Evaluation) als kommunalpolitisches
Querschnittsthema dauerhaft aufzugreifen. Dem liegt der „Governance“-Ansatz zugrunde,
also dem politischen Grundverständnis, dass wichtige Themen von der demokratisch gewählten Führung der Kommune in partnerschaftlicher Weise mit Bürgerinnen und Bürgern
sowie Akteurinnen und Akteuren bearbeitet werden.
Das Auditierungsverfahren ist somit ein strategisches Instrument, um Familienpolitik passgenau und nachhaltig zu gestalten. Ein unabhängiges Gremium bewertet nach Abschluss der
Auditierung, wie sich die jeweilige Kommune bereits während der Auditierung entwickelt hat
und vor allem die Qualität der weiterführenden Ziele für eine nachhaltige familiengerechte
Gesamtstrategie.
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6. Wo liegen die Haupthandlungsfelder der Kommunen in der Familienpolitik?
Beim Audit müssen sich die Kommunen zunächst einen Überblick über wichtige ökonomische und soziodemografische Daten verschaffen und dann sechs Handlungsfelder analysieren:
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Steuerung, Vernetzung und Nachhaltigkeit
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Familie und Arbeitswelt, Betreuung
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Bildung und Erziehung
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Beratung und Unterstützung
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Wohnumfeld und Lebensqualität
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Senioren und Generationen
Im Einzelnen umfasst dies:
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Handlungsfeld Nr. 1 „Steuerung, Vernetzung und Nachhaltigkeit“ ist – im Unterschied
zu den anderen fünf Handlungsfeldern – das Querschnittsthema und umfasst die Voraussetzungen für erfolgreiches kommunales Handeln in den Handlungsfeldern zwei bis
sechs. Es bezieht sich auf die Grundsatzfrage, welchen strategischen Stellenwert Familien in der Kommunalverwaltung haben. In der Analyse fragen wir u.a. nach dem Vorhandensein eines familienpolitischen Leitbildes oder Gesamtkonzepts, nach der Beteiligungsintensität für Familien, nach einer Kultur der Wertschätzung für Familien und nach
Vernetzungsstrukturen der relevanten Akteure.
•
Handlungsfeld 2 „Familie und Arbeitswelt, Betreuung“ stellt die Leitfrage: Wie wird die
von Familie und Beruf unterstützt? Hier werden unter anderem die Betreuungsinfrastruktur, wie wohnortnahe Kinderbetreuung, Unterstützung bei der Pflege von Angehörigen
und die Familiengerechtigkeit ansässiger Unternehmen in den Blick genommen. Auch
stellen wir die Frage: Was tut die Kommune dafür, dass Familienorientierung auch in
den örtlich ansässigen Familien eine größere Rolle spielt?
•
Handlungsfeld 3 „Bildung und Erziehung“ stellt die Frage: Wie werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene gefördert / gebildet? Welche Angebote angefangen von der frühkindlichen Bildung, einschließlich des Übergangsmanagement bis zur Bildung für Ältere,
gibt es? Ein besonderer Schwerpunkt unserer Analyse bezieht sich auf die Integration
und die Bildungschancen für sozial schwache Familien.
•
In Handlungsfeld 4 „Beratung und Unterstützung“ wird untersucht, welche Angebote
die Kommune, aber auch weitere, z.B. freie Träger, für Familien bereitstellen, um sie für
die Bewältigung ihrer alltäglichen Aufgaben „fit“ zu machen. Es geht hier um konkrete
Hilfen, wie zum Beispiel Beratungs- und Fortbildungsangebote für Familien. Ein
Schwerpunkt liegt hier z.B. auf Familien in besonderen, belastenden Lebenssituationen.
•
Handlungsfeld 5 „Wohnumfeld und Lebensqualität“ bezieht sich schwerpunktmäßig auf
die Wohn- und Lebensqualität von Familien am Ort. Neben Wohnen spielen hier auch
die Verkehrssicherheit, Kultur, Freizeit und der Sport eine große Rolle.
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Handlungsfeld 6 „Senioren und Generationen“ schließlich stellt die Themen der älteren
Generation, nämlich das Miteinander und füreinander Eintreten in den Vordergrund.
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7. Welche finanziellen Argumente können angeführt werden, dass ein Audit,
insbesondere auch für finanziell notleidende Kommunen, Sinn macht?
Das Audit ist getragen von der Idee, dass Vorsorge besser und auch billiger ist als Nachsorge. Das Audit basiert auf einem präventiven Verständnis von Familienpolitik als Investition –
in dem Bewusstsein, dass die explodierenden Sozialkosten den finanziellen Handlungsspielraum der Kommunen zunehmend einengen. Kurz- und mittelfristiger Mitteleinsatz kann langfristig Kosten sparen.
Zudem müssen familienpolitische Maßnahmen nicht immer teuer sein: Viele der Lösungen
sind nicht finanzwirksam, da es sich um Maßnahmen auf der strategischen Ebene und / oder
auf der Prozessebene innerhalb der Verwaltung sowie zwischen Rathaus und externen Akteuren handelt. Im Kern geht es um planvolles, abgestimmtes und koordiniertes Arbeiten
aller familienpolitisch relevanten Akteure. Diese Prozessoptimierung ist entscheidend, wenn
es um die maximale Ausschöpfung aller vorhandenen Ressourcen in der kommunalen Verantwortungsgemeinschaft geht. Durch planvolles Vorgehen werden die Ressourcen dorthin
gelenkt, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Beides zusammen führt insgesamt zu effizienteren Verwaltungsabläufen und trägt zur effektiveren Mittelverwendung bei. So kann
beispielsweise schon viel durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen Kitas, Grundschulen und Jugendämtern im Rahmen der schulischen und sozialen Frühförderung erreicht werden.
Weiterhin wird das Audit auf der Wirkungsebene zu mehr Attraktivität der Kommune für Familien, aber auch Unternehmen führen, da es auf die Lebensqualität und Standortqualität
abzielt. Dies kann mittelfristig zu mehr Zuzügen bzw. Stabilisierung der Einwohnerzahlen
führen. Hierdurch sind mittel- und langfristig positive Effekte bei den Schlüsselzuweisungen
und eine Stabilisierung der Wirtschaftskraft zu erwarten.
8. Ist das Audit nur aus ideellen Gründen wichtig? Welchen politischen
Mehrwert bietet ein Audit für den Stadtrat / Gemeinderat?
Familiengerechtigkeit ist ein Gewinnerthema geworden. Das Audit kann dazu beitragen,
nicht nur eine öffentlichkeitswirksame Profilierung zu unterstützen, sondern die Familienpolitik aus der Ecke der Sonntagsreden herauszuholen und für die Menschen spürbar zu machen. Stadt- und Gemeinderäte können mit einem Audit und den damit verbundenen verbindlichen Vereinbarungen eine höhere Glaubwürdigkeit gewinnen – ein hohes Gut in Zeiten
kritischer Öffentlichkeit. Dennoch: Weder familienpolitische Strategien noch eine Auditierung
dürfen für Wahlkampfzwecke missbraucht werden. Parteipolitische Instrumentalisierungen
werden schnell entlarvt und „gehen nach hinten los“.
Zudem haben die acht Pilotkommunen die Erfahrung gemacht, dass die Auditierung auch die
Kultur der Zusammenarbeit zwischen Rat und Verwaltung einerseits und den Fraktionen
andererseits stärkt. Auch dies ist ein politischer Gewinn, der von den im Rat vertretenen Parteien abgeschöpft werden kann – wenn man sich auf einen sachorientierten, konsensbasierten Prozess einlassen will.
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9. Was tun Sie, damit im Audit nicht wie so oft vom grünen Tisch herab Politik
für Familien gemacht wird und nicht mit Familien?
Das Thema „Partizipation von Familien“ und „Partnerschaften mit Akteuren“ hat einen besonderen Stellenwert in der Auditierung, da es einem modernen Verständnis von Staatshandeln (Governance) auf Augenhöhe mit den Betroffenen / Beteiligten folgt. Daher haben wir
zwischen der Analysephase und der politischen Beschlussfassung zu Zielen und Maßnahmen eine sechsmonatige Beteiligungsphase vorgesehen. Hier ist die Kommune angehalten,
ihre vorläufigen Zielvorstellungen und Maßnahmen-Entwürfe mit der Bürgerschaft und Multiplikatoren zu diskutieren, zu reflektieren und weitere Anregungen einzuholen, wie man die
Beschlüsse noch zielgenauer und die Maßnahmen noch wirksamer machen kann. Die Erfahrung mit den acht Pilotkommunen zeigen, dass es durch die intensive Einbindung der Akteure gelungen ist, die Lösungsansätze, die aus der fachlichen Analyse hervorgegangen sind,
enorm zu verbessern. Ohne die Beteiligung von Familien wäre das Audit in der Tat nur halb
so gut!
10. Welche Kommunen haben sich am Audit beteiligt und nach welchen Kriterien wurden die acht Kommunen ausgesucht?
Bei der Auswahl haben wir darauf geachtet, Kommunen unterschiedlicher Größenklassen
und politischer Ausrichtung zu berücksichtigen, um – zunächst aus Nordrhein-Westfalen –
ein differenziertes und solides Erfahrungsbild zu erhalten. Die Kommunen mussten sich nicht
bewerben, sondern wurden durch das Landesfamilienministerium angesprochen.
Als acht Pilotkommunen waren ausgewählt worden: Düsseldorf, Gladbeck, Kreuztal,
Rödinghausen, Aachen, Altena, Emsdetten und Lippstadt.
Zurzeit läuft eine weitere Pilotphase in Baden-Württemberg an, wobei auch hier – unter Berücksichtigung der für Baden-Württemberg typischen Strukturen – eine regionale und an
Größenklassen orientierte Auswahl durch die Landesregierung getroffen wurde. Beteiligt
sind: Stuttgart, Weinstadt, Berghaupten, Igersheim und Mauer.
11. Was haben die acht am 1. Juli 2010 zertifizierten Pilotkommunen besonders
gut gemacht?
Erzielt das Audit in der (kommunalen) Praxis tatsächlich den erhofften bzw. ihm von den
Trägern zugeschriebenen Nutzen? Anhand einer Evaluation der acht bisher in NRW
auditierten Kommunen ist diese Frage eindeutig positiv zu beantworten! Die 24 mit Verwaltungsspitzen, Projektleitungen und beteiligten Kommunalpolitkern geführten Experteninterviews zeigen, dass das Audit
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den Stellenwert von Familienpolitik erhöht,
familienpolitisch relevante Akteure vor Ort vernetzt,
die ressortübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung stärkt,
die Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung befördert und damit
die Voraussetzungen für eine familienpolitische Verortung und die Basis für Kooperationen (Netzwerke als Voraussetzung für Kooperationen) schafft
und dies alles zusammen dazu führt, dass die Basis familienpolitischer Aktivitäten – inklusive verbindlicher Beschlüsse – breiter wird.
Einführende Information – Version 11-03
Konkrete Ergebnisse für die Familien
Die direkt spürbaren Ergebnisse der Audits reichen von Verbesserungen der Informationen
für Familien über flexiblere Betreuungszeiten wie Notfall- und Ferienbetreuungszeiten, generationenübergreifende Bildungsangebote bis hin zu einfallsreichen Verbesserungen der
Wohnsituation.
Einige Beispiele aus der Vielzahl verschiedenartiger Maßnahmen der einzelnen Kommunen:
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Die Universitätsstadt Aachen hat ein professionelles Betreuungsangebot des Studentenwerks weiterentwickelt;
Altena hat die kontinuierliche Begleitung von Nachbarschaften beschlossen;
Düsseldorf will einen Familienkompass über Dienstleistungen und Ansprechpartner/innen erstellen, der in Kooperation mit den Unternehmen an die berufstätigen Eltern
herangetragen wird;
Emsdetten hat sich mit dem Audit u.a. die Vernetzung der Angebote für die verschiedenen Generationen vorgenommen;
Gladbeck als Kommune mit problematischer finanzieller und sozialer Ausgangslage will
ein Bildungshaus entwickeln;
Kreuztal hat einen Architekturwettbewerb "Mehrgenerationen wohnen" beschlossen;
Lippstadt hat sich mit der Aktion "Lippstadt familienfreundlich" die Einrichtung von Spielecken, Wickelbereichen und Toiletten im Innenstadtbereich vorgenommen;
Rödinghausen, als kleine Kommune im ländlichen Raum, will sich ein familienpolitisches
Leitbild geben und richtet eine Koordinierungsstelle für das Querschnittsthema Familienpolitik ein, die u.a. die Aktivitäten aller Vereine vernetzt.
12. Nach welchen Kriterien wurde über die Vergabe der Zertifikate entschieden?
Ausschlaggebend für die Entscheidung zur Vergabe der Zertifikate war die bewusste und
durch das Audit angestoßene Weiterentwicklung der Kommunen auf Basis ihrer Ausgangssituation. Wichtig ist also nicht ein „Abhaken“ von Bewertungskriterien, die sich auf den Status
Quo beziehen, sondern vielmehr die „Bewegung“ der Kommune.
Nach einer Bestandsanalyse der vorhandenen Leistungen und Angebote der Kommune für
Familien wurde unter breiter Beteiligung relevanter Akteure – häufig wurden Familien direkt
eingebunden – Strategien erarbeitet, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen von Familien führen sollen. Konkrete Ziele und Maßnahmen, mit denen diese
Strategien innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden, wurden von den Räten verbindlich
verabschiedet. Entscheidend für die Vergabe des Zertifikats sind nicht bereits vorhandene
Angebote der Kommunen, sondern die Qualität der Beteiligungsphase und vor allem die weiterführenden Ziele, die in einer vom Rat beschlossenen Drei-Jahres-Planung – die Zielvereinbarung – verbindlich beschlossen werden.
Im Zentrum der Bewertung durch das Gutachtergremium steht also nicht der Wettbewerbsgedanke (also die reine „Leistungsschau“) auf Basis eines Staus Quo. Dies wäre eine rein
statische Sichtweise. Vielmehr stehen die Ernsthaftigkeit und das gemeinsame Entwickeln
von nachhaltig wirkenden Maßnahmen durch die kommunale Verantwortungsgemeinschaft
im Vordergrund. Das Audit setzt dabei besonders auf die Bewegung und die Weiterentwicklung, die in der Kommune stattfindet. Mit der wissenschaftlich abgesicherten Organisation
und Steuerung des Zertifizierungsprozesses wird sichergestellt, dass den Kommunen eine
transparente und faire Beurteilung zuteilwird.
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Über die Vergabe der Zertifikate hat ein Zertifizierungskonsortium entschieden, dem Vertreter/innen von Bertelsmann Stiftung, berufundfamilie gGmbH und der Ruhr Universität Bochum angehören. Eine Beteiligung der Landes- oder Bundesregierung ist nicht erfolgt und ist
für die Zukunft auch nicht vorgesehen, um keinen Interessenskonflikt zu erzeugen.
13. Werden die Kommunen nach Beschluss der Audit-Ziele und Zertifizierung
für drei Jahre sich selbst überlassen?
Nein. Nach der Zertifizierung als „Familiengerechte Kommune“ besteht für die Kommune die
Pflicht, dem Verein „Familiengerechte Kommune e.V.“ im Rahmen einer jährlichen Berichterstattung über den erreichten Status, die Fortschritte und Probleme zu berichten. Wichtig ist,
dass die Berichterstattung auch von den Kommunen selbst gezielt eingesetzt wird. Als „politisches Controlling“ dient es neben der Eigenkontrolle auch der Information der Politik und
nicht zuletzt der Rechenschaft gegenüber der Öffentlichkeit. Gerade die jährlichen Berichte
zur weiteren Entwicklung der zertifizierten Kommune sollten im Sinne der Transparenz und
zur weiteren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Der Verein hilft den
teilnehmenden Kommunen hierbei.
Nach drei Jahren hat die Kommune die Wahl, das (Grund-) Zertifikat „Familiengerechte
Kommune“ zu verlieren oder eine Re-Auditierung durchzuführen und das Zertifikat zu bestätigen. Dieser Vorgang wiederholt sich alle drei Jahre.
Jedes Partner-Land im Audit familiengerechte Kommune hat seine individuellen Strategien
und Infrastruktur, die Kommunen während der Auditierungen und danach in der dreijährigen
Umsetzungsphase mit landesspezifischen Inhalten, Fortbildungen und Beratung (in bestimmten Grenzen) zu unterstützen.
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Das Land Nordrhein-Westfalen bietet z.B. über das Informations- und Qualifizierungszentrum (IQZ) nicht nur allgemeine Serviceleistungen und Fortbildungsveranstaltungen
zum Thema kommunale Familienpolitik, sondern auch spezielle Workshops für Kommunen im Auditierungsverfahren an.
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Das Land Baden-Württemberg bezieht die FamilienForschungsstelle des Statistischen
Landesamtes (FaFo) gezielt in die Auditierungs- und anschließende Fortbildungsmöglichkeiten kommunaler Angestellter ein.
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Zudem wird der Verein „Familiengerechte Kommune e.V.“ neben den Auditierungen
kommunale Netzwerktreffen mit Austausch- und Fortbildungscharakter für auditierte
Kommunen kostenlos anbieten. Ebenso wird der Verein empirische Forschung in dem
Bereich durchführen, die wiederum in die Fortbildungsaktivitäten unterschiedlicher Institutionen einfließt.
14. Wie wird das Audit familiengerechte Kommune nach Abschluss der Pilotphase weitergeführt?
Nach Abschluss der Pilotphase in NRW werden die Bertelsmann Stiftung, die
berufundfamilie gGmbH und das Landesfamilienministerium Nordrhein-Westfalen den Echtbetrieb und sämtliche Rechte an den gemeinnützigen Verein „Familiengerechte Kommune e.V.“ übertragen. Der Verein konstituiert sich im Anfang 2011. Ab Herbst 2011 können
weitere Kommunen mit der Auditierung starten. Der Verein wird gegründet von Vertretern der
Bertelsmann Stiftung und der Universität Bochum. Durch diese Konstellation werden unterschiedliche kommunale, institutionelle und fachliche Kompetenzen gebündelt, die für die
Durchführung des Audit von Bedeutung sind. Die Bertelsmann Stiftung wird eine Anschubfi10
Einführende Information – Version 11-03
nanzierung für die ersten drei Jahre des Geschäftsbetriebes als Förderung des Vereins zur
Verfügung stellen.
Mit dem Land Baden-Württemberg besteht eine (Weiter-)Entwicklungspartnerschaft. Hier
wird das Audit derzeit in fünf baden-württembergischen Kommunen durchgeführt, um das
Instrument unter anderen Rahmenbedingungen zu testen. Die Kosten hierfür trägt das Land
Baden-Württemberg. Das Audit wird voraussichtlich ab Herbst 2011 auch in BadenWürttemberg im Rahmen einer spezifischen Förderpartnerschaft mit dem Land angeboten.
Mit weiteren Bundesländern führen wir unverbindliche Gespräche.
15. Was muss eine Kommune tun, um sich auditieren zu lassen?
Interessierte Kommunen können sich heute schon bei den Entwicklungsträgern melden. Ansprechpersonen finden Sie unter www.familiengerechte-kommune.de.
Das Verfahren ist so angelegt, dass jede Kommune – unabhängig von ihrer Ausgangslage –
den Auditierungsprozess durchführen kann. In enger Abstimmung zwischen Politik, Verwaltung und anderen relevanten Akteuren werden auf Basis einer Analyse des Status Quo, die
mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens zu Beginn durchgeführt wird, Ziele und konkrete Maßnahmen verbindlich vereinbart. Das Verfahren wird von geschulten und lizensierten
Auditorinnen bzw. Auditoren begleitet. Am Ende muss ein Ratsbeschluss stehen, mit dem
weiterführende Ziele und Maßnahmen für die nächsten drei Jahre festlegt werden.
Wenn der Auditierungsprozess erfolgreich abgeschlossen wurde, erhält die Kommune das
Zertifikat zum Audit familiengerechte Kommune. Durch einen jährlichen Bericht über die Umsetzung der Zielvereinbarungen sichert sich die Kommune den Erhalt des Zertifikats über
drei Jahre. Danach kann sie sich durch eine Re-Auditierung erneut um ein Zertifikat bemühen. Die Jahresberichte sind zunächst an die Träger gerichtet, die damit über ein Monitoring
bezüglich der laufenden Umsetzung verfügen. Darüber hinaus können und sollen die Jahresberichte aber auch in der Kommune als Instrument des politischen Controllings verwendet
und ernst genommen werden.
16. Wodurch sind Sie sicher, dass eine Kommune durch das Audit mehr für
Familien tun wird? Reichen politische Beschlüsse, um das Leben der Familien vor Ort zu verbessern?
Schon im Verlauf des Entwicklungsverfahrens hat sich gezeigt, dass das Audit zu einer
ernsthaften und verbindlichen Auseinandersetzung mit der realen Situation von Familien in
den Kommunen führt. Ressourcen werden dorthin gelenkt, wo tatsächlich Handlungsbedarf
besteht.
Die im Audit erarbeiteten Lösungen und die konkrete Verbesserungen der Lebenssituation
von Familien sind in den Pilotkommunen zum Teil schon während der Auditierung initiiert
und umgesetzt worden. Ohne größeren bürokratischen Aufwand konnten an vielen Stellen
bereits Abstimmungstreffen und weitere koordinierende Aktivitäten zwischen Kommune und
freien Trägern wie auch zwischen kommunalen Fachbereichen eingeleitet werden. Beispiele:
gemeinsame Abstimmung der Veranstaltungskalender von Kitas und Schulen; gemeinsame
Fortbildungen Erzieherinnen und Grundschullehrerinnen; gemeinsames Schulfähigkeitsprofil
von Kitas und Grundschulen.
Die Tendenz in den auditierten Kommunen ist: Überall dort, wo zwischen verschiedenen
Bereichen bzw. Sektoren (kommunale und örtliche Akteure) Abstimmungsbedarf identifiziert
Einführende Information – Version 11-03
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wurde, konnten im Laufe der Auditierung unmittelbar Netzwerke gebildet und Kooperationen
initiiert werden.
Längerfristige Investitionsprojekte (z.B. Infrastruktur für die U-3-Betreuung) können zwar
nicht von heute auf morgen umgesetzt werden; verbindliche Ratsbeschlüsse hierzu sind allerdings in die Zielvereinbarungen eingeflossen. Somit werden bundespolitische Richtungsentscheidungen – z.B. die zur 35%igen U-3-Versorgung – nicht nur lokalpolitisch über das
Audit betont / abgesichert, sondern auch durch sinnvolle begleitende Maßnahmen freiwilliger
und präventiver Art flankiert.
Die Kommunen sind im Übrigen angehalten, bei den vereinbarten Maßnahmen Wirkungsindikatoren festzulegen, an denen sich der Erfolg einer Maßnahme überprüfen lässt, sodass
die Erfolge in den Kommunen auch langfristig gemessen werden können.
17. Die deutschen Kommunen sind momentan ja nicht nur finanziell sehr unter
Druck. Wie kann man gestressten Gemeinderäten vermitteln, nun noch einen Reformprozess „über sich ergehen zu lassen“?
Das Audit ist kein Reformprozess, bei dem ein Unternehmensberater sich eine goldene Nase
verdient und die Kommune am Ende so schlau ist wie vorher. Es setzt direkt auf der Handlungsebene an. Die strategische Neuausrichtung der Familienpolitik führt – und das ist bereits in unseren Pilotkommunen sehr schnell spürbar geworden – zu ganz konkreten Verbesserungen der Familiensituation vor Ort.
Es geht um die Initiierung und Pflege von Netzwerken in Politik und Verwaltung als auch
darüber hinaus. Funktionierende Netzwerke aller vor Ort relevanten familienpolitischen Akteure und die Steuerung konkreter Kooperationen innerhalb dieser Netzwerke können auf
Dauer helfen, den Mitteleinsatz aller zu reduzieren, die Ressourcen stärker zu fokussieren
und es erspart vielfältige Doppelarbeiten. Das Motto ist: Wenn alle an einem Strang ziehen,
erreichen wir gemeinsam mehr mit weniger Kraftaufwand. Allerdings muss auch dies gelernt
werden!
Wenn eine Kommune sich einer Auditierung unterzieht, dann sieht sie es als rentierliche Investition in die Standortqualität und Lebensqualität vor Ort. Man denke nur an den Fachkräftemangel und den demographischen Wandel, vor dessen Hintergrund die Unternehmen um
Mitarbeiter und die Kommunen um Einwohner werben.
18. Ist das Audit nicht wieder eine „neue Sau, die durch die Kommunen getrieben wird“? Schafft es vielleicht anderen sinnvollen Ansätzen unnötig Konkurrenz?
Nein! Denn das Audit soll Doppelstrukturen vermeiden, vorhandene gute Ansätze einbinden
und diese bündeln und ergänzen. Zum Einen kann es durch seine Governance-Philosophie
(faktenbasierte Steuerung mit breiter Beteiligung) eine nachhaltigere, weil verbindlichere
Wirkung in den Kommunen erzielen, und somit die Schwächen der anderen Ansätze, die
durch oft fehlende Verbindlichkeit und fehlende Strategiebildung gekennzeichnet sind, ausgleichen.
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Vor allem aber wird es nicht in Konkurrenz zu den anderen Projekten und Programmen treten, sondern es ist hochkompatibel zu diesen – und das ist das eigentlich innovative an dem
Audit familiengerechte Kommune. Es kann beispielsweise gerade gegenüber den Lokalen
Bündnissen für Familie die oft notwendige strategische Grundierung bei gleichzeitiger Einbindung und Stärkung der Bündnis-Akteure leisten, was zu einer Intensivierung und verbesserter Wahrnehmung der politischen wie bürgerschaftlichen Akteure in beide Richtungen
beiträgt.
Auch in Richtung des privatwirtschaftlichen Unternehmenssektors sind bislang nur positive
Signale der Wirtschaftsverbände (IHK und Handwerkskammern) zu hören. Diese haben ein
besonderes Interesse an der Aufwertung der Lebensqualität für Familien und der Standortqualität für Unternehmen und sehen das Kommunen-Audit als willkommene Ergänzung zum
Unternehmensaudit der berufundfamilie gGmbH.
19. Steht das Audit familiengerechte Kommune in der Tradition des „Neuen
Steuerungsmodells“?
Nein. Zwar geht es auch hier um „Steuerung“, das Audit geht aber weit über die verwaltungsinterne Steuerung hinaus. Gerade der Beteiligungs- und Vernetzungsgedanke des Audits hat
zum Ziel, sowohl verwaltungsintern als auch zwischen Verwaltung und anderen örtlichen
Akteuren vernetztes Denken und ressortübergreifenden Arbeiten zu fördern. Schon in der
Analysephase wird die familienpolitische Angebotslandschaft der freien Träger von Beginn
an explizit mit einbezogen, und auch in den Workshops von Politik und Verwaltung können
auf deren Wunsch hin bestimmte Vertreter/innen aus der engagierten Bürgerschaft oder von
freien Trägern in begrenzter Zahl direkt teilnehmen. Der Auditierungsprozess hat ja die Vernetzung der vielfältigen Akteure als ein Kernziel; er öffnet die Türen (in der Verwaltung und
den Köpfen) und lädt Familien wie deren Organisationen über die Beteiligungsphase zur
Mitwirkung ein. Das Motto der Beteiligungsphase im Auditierungsverfahren lautet: Aktivierung, Einbindung und Koordination der vielfältigen Ressourcen für Familienpolitik in der
kommunalen Verantwortungsgemeinschaft: Sei es Geld, Wissen, Kreativität, Einsatzbereitschaft von Engagierten oder Kontakte.
Stand: März 2011
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