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Text der Vorlage zur Beschlussfassung.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Reinickendorf
Dateiname
Text der Vorlage zur Beschlussfassung.pdf
Größe
12 kB
Erstellt
16.10.15, 12:25
Aktualisiert
27.01.18, 22:20

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Inhalt der Datei

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Finanzen, Liegenschaften und Personal An die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Reinickendorf 28.05.2013 Drucksache Nr. ____ XIX. WP Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand des Antrages: Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung und der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2011 2. Beschlussentwurf : Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die als Anlage beigefügte Bezirkshaushaltsrechnung sowie die im Haushaltsjahr 2011 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen werden genehmigt. 3. Begründung: Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung. Bereits vorab wurde, wie in den Vorjahren, den Mitgliedern des Haushaltsausschusses die Rechnungsnachweisung und die Nachweisung der Kassenreste übermittelt. Das Haushaltsjahr 2011 hat mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 11.303.591,37 Euro abgeschlossen. Das Ergebnis wurde in das Haushaltsjahr 2013 vorgetragen. Ebenso entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG über die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 6 der Vorlage). In Summe wurden 2,8 Mio. Euro an überplanmäßigen Ausgaben, 7,7 Mio. Euro an außerplanmäßigen Ausgaben und 1,3 Mio. Euro an außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen zugelassen. In allen Fällen erfolgte die Zulassung mit Ausgleich (zum großen Teil im Rahmen der Basiskorrektur). 1/2 4. Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 3 und § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 3 BezVG Nr. 2.1 AV § 37 LHO und Nr. 9 AV § 80 LHO 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Siehe Anlage Frank Balzer Bezirksbürgermeister 2/2