Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage zur Kenntnisnahme, 25.09.2013, BzVV.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Berlin Treptow Köpenick
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme, 25.09.2013, BzVV.pdf
Größe
207 kB
Erstellt
16.10.15, 13:36
Aktualisiert
27.01.18, 13:23

Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin VII. Wahlperiode Ursprung: Vorlage zur Kenntnisnahme, BA TOP: 023 / 13.1 Vorlage zur Kenntnisnahme Drs.Nr.: VII/0557 Datum 14.11.2013 Gremium BVV Sitzung BVV/VII/023 Beratungsstand Betr.: Personalkonzept des Bezirksamtes Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge den Bezirksamtsbeschluss Nr. 208/2013 vom 24.09.2013 "Personalkonzept des Bezirksamtes" zur Kenntnis nehmen. Berlin, den 24.09.2013 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Oliver Igel Bezirksbürgermeister VII/0557 Vorlage zur Kenntnisnahme vom: 25.09.2013 Seite: 1/14 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Bürgerdienste, Personal, Finanzen, Immobilien und Wirtschaft Bezirksamtsvorlage Nr. 208/13 zur B e s c h l u s s f a s s u n g in der Sitzung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick am 24.09.2013 1. Gegenstand der Vorlage: Personalkonzept des Bezirksamtes 2. Berichterstatter: Herr Bezirksbürgermeister Igel 3. Zur Beratung hinzuzuziehende Personen: keine ….. 2013 2300 . Exemplar 4. Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt: I. Das Bezirksamt reicht bei der Senatsverwaltung für Finanzen zur Mitzeichnung und Vorlage beim Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ein Personalabbaukonzept mit dem Ziel ein, von den bestehenden Einstellungsrestriktionen befreit zu werden (Anlage 1). II. Das Bezirksamt positioniert sich weiterhin kritisch zum geforderten Personalabbau und setzt sich weiterhin beim Senat dafür ein, berlinweite Lösungen für alle Bezirke zu finden, die es ermöglichen: 1. stärker als bisher auszubilden und Auszubildende unbefristet zu übernehmen 2. die Ergebnisse des Zensus zu berücksichtigen 3. bei Einwohnerzuwachs in den Bezirken mit Neueinstellungen zu reagieren, um u. a. die mit dem StEP Wohnen verankerten Zielvorstellungen des Landes Berlin realisieren zu können, und die Personalzielzahl entsprechend regelmäßig anzupassen. 4. bei steigenden Fallzahlen im Bereich des SGB XII durch die Auswirkung des demografischen Wandels mit Einstellungen und mit Anpassungen der Personalzielzahl zu reagieren, damit eine Transfersteuerung im Land Berlin möglich bleibt. III. Die Personalvertretungen erhalten diese Vorlage zur Mitwirkung. IV. Die Bezirksverordnetenversammlung erhält diese Vorlage zur Kenntnisnahme. V. Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Veröffentlichung dieser Beschlusstenorierung sprechen. Eine Veröffentlichung kann erfolgen, wenn kein Widerspruch bis zum Ablauf der Sitzung des Bezirksamtes erfolgt, in der die Vorlage beschlossen wird. VII/0557 Vorlage zur Kenntnisnahme vom: 25.09.2013 Seite: 2/14 5. Begründung: In der Koalitionsvereinbarung der Berliner Regierungsparteien vom 21. November 2011 und in den am 12. Januar 2012 vom Abgeordnetenhaus gebilligten Richtlinien der Regierungspolitik (Drucksache Nr. 17/0077) wurde festgelegt, den Personalbestand der Berliner Verwaltung weiter zu reduzieren. Die Zielzahl ist 100.000 Vollzeitäquivalente (ohne Eigenbetriebe und Personalüberhang), davon 80.000 bei der Hauptverwaltung/nachgeordneten Einrichtungen und 20.000 bei den Bezirken. Die Zielzahl für die einzelnen Bezirke soll sich nunmehr nach ihrer Einwohnerzahl richten und damit abweichend vom bisherigen Zuweisungssystem und der Kosten-Leistungs-Rechnung. Mit Schreiben vom 24. April 2012 hat die Senatsverwaltung für Finanzen die Bezirke über die Personalausstattung der Bezirke informiert und einen Abbaubedarf beim Personal der Bezirke festgestellt. Das Schreiben bezog sich auf den Vergleich des Personalbestands der Bezirke um Sondertatbestände bereinigt, Beschluss des UA Bezirke vom 18.05.2011 (rote Nummer Bez 0018). Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat am 12. September 2012 beschlossen: Der Bericht 0541 wird entsprechend dem Beschlussvorschlag der SPD und der CDU 0541 B mit folgenden Maßgaben zur Kenntnis genommen: „Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Der Senat wird gebeten, bis Ende November 2012 über die Umsetzung der Ergebnisse des Berichts zum Vergleich des Personalbestandes der Bezirke um Sondertatbestände bereinigt zu berichten. Dabei soll insbesondere dargestellt werden, wie das Ziel zur Beendigung des Personalabbaus in den Bezirksverwaltungen erreicht wird und der Gesamtpersonalbestand von dann 20.000 Vollzeitstellen zukünftige Planungssicherheit bietet. Damit alle bisherigen Einschränkungen für die Einstellung von Personal und für die Übernahme von Auszubildenden bereits im Jahr 2012 wegfallen, können die Bezirke Personalabbau-konzepte erarbeiten und bis Oktober 2012 entsprechende Zielvereinbarungen mit dem Senat abschließen, die dem Hauptausschuss zur Zustimmung vorgelegt werden müssen. Ziel der Vereinbarungen soll die Sicherung der Leistungsfähigkeit der Berliner Verwaltung sein, indem die Bezirke in Zukunft frei über die Rekrutierung von Nachwuchskräften und Übernahme von Auszubildenden entscheiden können, sofern die in den Konzepten festgelegten jährlichen Abbauraten eingehalten werden oder die bezirksspezifische Zielzahl erreicht ist. Dabei soll zum einen die altersbedingte Fluktuation genutzt werden, um die festgelegten Abbauraten zu verwirklichen. Zum anderen gelten die festgelegten Personalabbauraten auch dann als eingehalten, wenn eine entsprechende Anzahl von Stellen mit Wegfallvermerken versehen wird. Dabei muss nachgewiesen werden, dass diese Stellen bis 2016 (für Bezirke mit hohem Abbaubedarf in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt) tatsächlich wegfallen. Dazu haben die Bezirke mit der Senatsverwaltung für Finanzen entsprechende Kriterien zu entwickeln. Die bezirksindividuellen Abbauraten sollen dabei keinesfalls die tatsächlichen Fluktuationsraten überschreiten. Das Hauptkriterium für die zukünftige Personalausstattung der einzelnen Bezirke soll der Faktor „Beschäftigte pro 10.000 Einwohner“, bereinigt um Sondertatbestände, sein. Darüber hinaus sollen Stückzahlunterschiede im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung anteilig zu 50 % Berücksichtigung finden.“ VII/0557 Vorlage zur Kenntnisnahme vom: 25.09.2013 Seite: 3/14 Im Ergebnis soll der Bezirk Treptow-Köpenick seinen Personalbestand um 309 Vollzeitäquivalente reduzieren. Das Bezirksamt hat darauf hingewiesen, dass die Berliner Bezirke im letzten Jahrzehnt ihren Personalbestand mehr als halbiert haben. Nach den vom Senat vorgelegten Zahlen (Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen, in „Beschäftigte im unmittelbaren Landesdienst Berlin im März 2011“, vorgelegt an den Vorsitzenden des Hauptausschusse am 25.1.2012, Rote Nummer 0138) hatten die Bezirke im Januar 2001 knapp 48600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im Januar 2011 knapp 23800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit 51 Prozent weniger. Im Vergleichszeitraum sank die Zahl der Kolleginnen und Kollegen in der Hauptverwaltung von knapp 101600 auf 90400, also um etwa 11 Prozent. Das Bezirksamt hat sich wiederholt kritisch zu der geforderten Höhe des Personalabbaus sowie zur Ermittlungsmethodik geäußert. Im Ergebnis durfte und darf das Bezirksamt Treptow-Köpenick bis heute nicht frei entscheiden, Stellen von außen neu zu besetzen. Lediglich für einzelne Stellen wurden von der Senatsverwaltung für Finanzen Außeneinstellungsanträge bewilligt. Der dadurch forcierte Personalabbau führt zu Leistungseinschränkungen und erheblichen Arbeitsverdichtungen in allen Bereichen des Bezirksamtes. Die Einstellungsrestriktionen werden nur dann seitens des Senats aufgehoben, wenn ein solches Personalabbaukonzept vorgelegt wird. Ein solches Personalabbaukonzept wird mit dieser Vorlage vorgelegt. Da dieses nur mit Mitzeichnung der Senatsverwaltung für Finanzen in den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses gelangt, waren Form und Inhalt des Konzeptes vorab mit der Senatsverwaltung für Finanzen abzustimmen, um von dort Zustimmung erhalten zu können. Es bleiben damit noch Fragen offen, die berlinweit für die Bezirke von Bedeutung sind und daher auf Landesebene geklärt werden müssen und nicht Eingang in dieses Bezirkskonzept finden konnten. Dazu gehört der Umgang mit den Bevölkerungsveränderungen nach Ergebnis des Zensus, die weiterhin tatsächlich zu erwartenden steigenden Bevölkerungszahlen in Treptow-Köpenick und daher der Mehrbedarf an Personal sowie die Frage der Gewinnung von Nachwuchskräften und dabei insbesondere Erleichterungen bei der unbefristeten Übernahme von Auszubildenden. Hierfür wird sich das Bezirksamt über das Konzept hinaus einsetzen. 6. Rechtsgrundlagen: § 36 (2) b) und f) BezVG § 1 Abs. 2 Nr. 5 und 7 i.V.m. § 1 Abs. 1 Geschäftsordnung des Bezirksamts TreptowKöpenick i. d. F. vom 12.06.2012 7. Haushaltmäßige Auswirkungen: Reduzierung des Personalkostenbudgets im Umfang der in Anlage 1 genannten Vollzeitäquivalente, jedoch auch Gefährdung von Erhebungen von Einnahmen durch wegfallendes Personal und Mehrausgaben durch fehlende Steuerung im Transferbereich. Ob es Minderausgaben oder Mindereinnahmen tatsächlich gibt, lässt sich erst dann beziffern, sollte ein Personalabbau in dieser Größenordnung tatsächlich realisiert werden. 8. Personelle Auswirkungen: Personalabbau im Umfang der in Anlage 1 genannten Vollzeitäquivalente bei gleichzeitiger Möglichkeit, Stellen im Umfang der in Anlage 1 genannten Vollzeitäquivalente von außen neu zu besetzen. VII/0557 Vorlage zur Kenntnisnahme vom: 25.09.2013 Seite: 4/14 Letzteres ist abhängig von der tatsächlichen Bewerberlage für den öffentlichen Dienst bzw. die Übernahmemöglichkeit von Auszubildenden auch über die Personalzielzahl hinaus. 9. Mitzeichnungen: ArbSozGes Dez: BauStadtUm Dez: JugOrd Dez: WeiSchuKuS Dez: Oliver Igel Bezirksbürgermeister VII/0557 Vorlage zur Kenntnisnahme vom: 25.09.2013 Seite: 5/14 Personalabbaukonzept des Bezirksamtes Treptow–Köpenick Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 12.9.2012 hat der Bezirk TreptowKöpenick die Auflage, bis zum Jahr 2016 einen Personalabbau im Umfang von 309 Vollzeitäquivalenten zu realisieren. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass bis zum Ende des Jahres 2016 altersbedingt und durch Ablauf von Zeitverträgen lediglich 238,58 VZÄ frei werden, und des Beschlusses 0541 B des Hauptausschuss wird diese Auflage wie unten dargestellt erfüllt. Bisherige Maßnahmen durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick Das Bezirksamt hat sich in zwei Klausurtagungen mit der Situation auseinandergesetzt und noch im Jahr 2012 Maßnahmen ergriffen, um sowohl den Intentionen der Bezirksverordnetenversammlung als auch der Landesregierung gerecht zu werden. 1. Das Bezirksamt hat ein neues Jugendkonzept (BA-Beschluss 94/12 vom 21. August 2012) beschlossen. Es beinhaltet Schließungen und Übertragungen von Jugendfreizeiteinrichtungen an freie Träger. Die BVV hat das Konzept am 30. August 2012 beschlossen. 2. Im Sinne des favorisierten „Shared Service“-Gedankens hat das Bezirksamt dem Bezirk Neukölln vorgeschlagen, vom Bezirk Treptow-Köpenick Aufgabe und Personal für die Bezirkskasse und die Personalaktenführung zu übernehmen. Dies wurde vom Bezirk Neukölln abgelehnt. 3. Im Staatssekretärsausschuss für Verwaltungsmodernisierung hat der Bezirk Treptow-Köpenick vorgeschlagen, dass der Bezirk Treptow-Köpenick für die anderen Bezirke als zusätzliche Aufgabe die Personalaktenführung übernimmt. 4. Seit Jahresanfang 2013 werden die OE Steuerungsdienst und die Serviceeinheit Personal und Finanzen in Treptow-Köpenick von einer Dienstkraft geleitet. 5. Das Bezirksamt hat den Vorschlag zur Gründung eines überbezirklichen Eigenbetriebes zur Bewirtschaftung der Grünflächen unterstützt und sich in die gemeinsame Arbeitsgruppe mit Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg eingebracht. Die Arbeitsgruppe ruht, da das einzubringenden Personal in den Eigenbetrieb nicht in dem von den drei Bezirken gewünschten Maße als Personalabbau anerkannt wird. 6. Das Bezirksamt beabsichtigte in diesem Sinne auch die Gründung eines überbezirklichen Ordnungsamtes, das wie die Polizeidirektion 6 aus den VII/0557 Vorlage zur Kenntnisnahme vom: 25.09.2013 Seite: 6/14 Bezirken Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Treptow-Köpenick bestehen sollte, zu unterstützen. Neben strukturellen Entscheidungen, die zu erheblichen Personalreduzierungen führen, wurde aber vom Bezirksamt bereits bei Nachbesetzungsnotwendigkeiten in jedem Einzelfall eine gesonderte Prüfung auf den Weg gebracht. Am 19. Februar 2013 hat das Bezirksamt beschlossen: „Mit sofortiger Wirkung trifft das Bezirksamt in Abweichung von § 38, Abs. 1 BezVG bis auf Weiteres die Entscheidung über die dauerhafte Verwendung freier Stellen oder Stellenteile im Wege eines BA-Beschlusses.“ Das Bezirksamt setzt damit unbefristet den Weg während der vorläufigen Haushaltswirtschaft aus dem Jahr 2012 fort, in dem bereits das Bezirksamtskollegium über Stellennachbesetzungen entschied. Weitere Planungen Das Bezirksamt hat als künftige strukturelle Vorhaben zur Personalreduzierung folgende Maßnahmen diskutiert:  Sukzessive Übergabe der Grünflächenunterhaltung an Dritte (170 Stellen)  Einsatz von Grünflächenmitarbeitern in anderen Bereichen mit freien Stellen (z. B. Ordnungsamt)  Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtungen an freie Träger im Zuge der Altersfluktuation (27 Stellen)  Prüfung einer anderen Betriebsform für die Bewirtschaftung der Friedhöfe  Einführung der Parkraumbewirtschaftung (gemäß BVV-Beschluss 0285/20/13; ca. 20 Stellen)  Übertragung der Sozialarbeiter sozialintegrative Leistungen an das Jobcenter (ca. 5 Stellen)  Vergabe Gutachten ambulante Pflege an Dritte (2 Stellen) Abbauplan 2013 bis 2020 Festgelegt ist ämtergenau für die Jahre bis 2016, welche durch Altersfluktuation frei werdenden Stellen nicht neu besetzt werden (Anlage 1). Eine Übersicht der in diesem Zeitraum frei werdenden Stellen ist ebenfalls beigefügt (Anlage 2). Für die Jahre 2017ff. wird vor Beginn des Haushaltsjahres durch Bezirksamtsbeschluss ämtergenau festgelegt, welche Stellen nachbesetzt und welche gestrichen werden. Eine Übersicht der durch Altersfluktuation frei werdenden Stellen 2017–2020 und der pro Abteilungen zu streichenden Stellen ist beigefügt (Anlage 3). VII/0557 Vorlage zur Kenntnisnahme vom: 25.09.2013 Seite: 7/14 Haushaltsjahr 2012 Bestand Dez. 2011 1687,00 VZÄ Bestand am 1.1.2013 1628,90 VZÄ Haushaltsjahr 2013 Reduzierung gem. Personalplanung der Ämter und Verstärkung des Jobcenter Bestand am 1.1.2014 26,55 VZÄ 1602,35 VZÄ Haushaltsjahr 2014 Reduzierung gem. Personalplanung der Ämter 19,22 VZÄ Bestand am 1.1.2015 1583,13 VZÄ Haushaltsjahr 2015 Reduzierung gem. Personalplanung der Ämter Bestand am 1.1.2016 11,96 VZÄ 1571,17 VZÄ Haushaltsjahr 2016 Reduzierung gem. Personalplanung der Ämter 15,62 VZÄ Streichung der nach Altersteilzeit 2013 – 2016 und von 6 durch sonstige Fluktuation 2014 – 2016 frei gewordenen Stellen 26,33 VZÄ 1529,18 VZÄ Bestand am 1.1.2017 Haushaltsjahr 2017 Verzicht auf Nachbesetzung von 40,20 von 70,20 von Januar bis Dezember frei werdenden VZÄ Bestand am 1.1.2018 VII/0557 40,20 VZÄ 1488,98 VZÄ Vorlage zur Kenntnisnahme vom: 25.09.2013 Seite: 8/14 Haushaltsjahr 2018 Verzicht auf Nachbesetzung von 35,45 von 63,45 von Januar bis Dezember frei werdenden VZÄ Bestand am 1.1.2018 35,45 VZÄ 1453,53 VZÄ Haushaltsjahr 2019 Verzicht auf Nachbesetzung von 40,62 von 74,62 von Januar bis Dezember frei werdenden VZÄ Bestand am 1.1.2019 40,62 VZÄ 1412,91 VZÄ Haushaltsjahr 2020 Verzicht auf Nachbesetzung von 24,79 von 72,79 von Januar bis Dezember frei werdenden VZÄ Verzicht auf Nachbesetzung von 11 von 20 der in den Jahren 2013 – 2020 frei werdenden Stellen der Großsportanlagen Bestand am 31.12.2020 24,79 VZÄ 11,00 VZÄ 1377,12 VZÄ Weitere Vereinbarungen Der Bezirk erachtet es als erforderlich, dass nach Ablauf des Jahres 2016 die amtlich festgestellte Einwohnerzahl des Bezirkes für eine Neuberechnung der Personalzielzahl des Bezirksamtes heranzuziehen ist. Ferner erachtet es der Bezirk für erforderlich, bei steigenden Fallzahlen im Bereich des SGB XII mit Personaleinstellungen und entsprechender Anpassung der Personalzielzahl zu reagieren, um eine Transferkostensteuerung im Land Berlin zu ermöglichen. Mit Abschluss dieser Vereinbarung sind die Einstellungsrestriktionen für den Bezirk Treptow-Köpenick aufgehoben. Das Bezirksamt beschließt ab 2016 vor Beginn jedes folgenden Jahres, ämterkonkret, welche frei werdenden Stellen gestrichen und welche nachbesetzt werden. Hierbei werden die Ergebnisse der Kosten-Leistungs-Rechnung für die Entscheidungsfindung herangezogen. VII/0557 Vorlage zur Kenntnisnahme vom: 25.09.2013 Seite: 9/14 Der Bezirk erwartet angesichts der Entwicklung der Altersstruktur der Belegschaft der Berliner Verwaltung eine personalpolitische Entscheidung auf Landesebene, nach der im Umfang der unbefristeten Übernahmen von eigenen Auszubildenden (4 im Jahr 2012) die Personalzielzahl überschritten werden darf. Wird die vereinbarte Bestandszahl zum 1.1. eines Jahres darüber hinaus überschritten, treten die bisherigen Einstellungsrestriktionen unmittelbar wieder in Kraft. Oliver Igel Bezirksbürgermeister VII/0557 Vorlage zur Kenntnisnahme vom: 25.09.2013 Seite: 10/14 Anlage 1 zum Personalabbaukonzept Abteilung Amt Abteilung Bürgerdienste, Personal, Finanzen, Immobilien und Wirtschaft (incl. Stabsstellen) Büro BezBm Büro BezBm Ergebnis Rechtsamt Rechtsamt Ergebnis SE FM SE FM Ergebnis SE PFin SE PFin Ergebnis SPK SPK Ergebnis Amt für Bürgerdienste Jahr 2012 2013 Amt für Soziales Ergebnis ArbSozGes Dez ArbSozGes Dez Ergebnis Gesundheitsamt Ergebnis QPK Ergebnis Abteilung Arbeit, Soziales und Gesundheit Ergebnis Abteilung für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt Stadtentwicklungsamt Stadtentwicklungsamt Ergebnis Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt 2012 2013 2014 2015 2016 2012 2015 2012 2013 2016 Vorlage zur Kenntnisnahme vom: 25.09.2013 4,45 3,45 3,46 3,38 2,91 17,65 2 1 3 1 1 1 2 3 26,1 2015 2016 2013 0,83 0,83 1,66 1 1 2,66 2012 2014 2012 2013 2014 2015 2016 Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt Ergebnis Abteilung für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt Ergebnis VII/0557 1 0,45 1,45 2012 Amt für Bürgerdienste Ergebnis Abteilung Bürgerdienste, Personal, Finanzen, Immobilien und Wirtschaft (incl. Stabsstellen) Ergebnis Abteilung Arbeit, Soziales und Gesundheit Amt für Soziales Ergebnis 2 1 3 11,47 3,41 5,35 3,28 7,88 31,39 34,39 Seite: 11/14 Abteilung Weiterbildung, Schule, Kultur, und Sport Amt für Weiterbildung und Kultur Amt für Weiterbildung und Kultur Ergebnis Schul- und Sportamt 2012 2014 2016 2012 2013 2014 2015 Schul- und Sportamt Ergebnis Abteilung Weiterbildung, Schule, Kultur, und Sport Ergebnis Abteilung Jugend und öffentliche Ordnung Jugendamt Jugendamt Ergebnis Ordnungsamt 28,6 2012 2013 2014 2016 2012 2014 Ordnungsamt Ergebnis Abteilung Jugend und öffentliche Ordnung Ergebnis ATZ und sonstige Fluktuation Gesamtergebnis VII/0557 Vorlage zur Kenntnisnahme vom: 25.09.2013 1 3 1 5 12,25 4,47 3,41 3,47 23,6 Seite: 12/14 3 3 1 1 8 1 2 3 11 26,33 123,63 Anlage 2 zum Personalabbaukonzept Fluktuation 2012 – 2016 Abt. BürgPersFinImmWi Ausscheider davon Altersgrenze davon Vertragsablauf VZÄ Abt. ArbSozGes Ausscheider davon Altersgrenze davon Vertragsablauf VZÄ Abt. BauStadtUm Ausscheider davon Altersgrenze davon Vertragsablauf VZÄ Abt. WeiSchuKuS Ausscheider davon Altersgrenze davon Vertragsablauf VZÄ Abt. JugOrd Ausscheider davon Altersgrenze davon Vertragsablauf VZÄ Sonstige Ausscheider davon Altersgrenze davon Vertragsablauf VZÄ Gesamt Ausscheider davon Altersgrenze davon Vertragsablauf VZÄ VII/0557 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt 19 6 13 18,15 11 10 1 9,41 5 5 12 12 7 7 3,96 9,84 4,75 10 3 7 8,96 7 4 3 5,75 4 4 4 4 7 7 3 3,44 4,79 13 7 6 12,46 8 7 1 5,83 9 9 16 16 10 10 6,9 10,61 7,19 30 8 22 27,87 10 9 1 7,84 15 15 14 14 8 8 11,3 12,28 7,46 15 8 7 12,47 7 7 7 7 2 2 12 12 4,9 4,86 2 9,78 54 40 14 46,1 32 22 10 25,94 56 49 7 42,99 77 54 23 66,75 43 36 7 34,00 14 13 1 7,08 11 11 9 9 7 7 6 6 5,22 4,64 3,13 2,71 47 46 1 22,78 101 45 56 86,99 54 48 6 38,95 49 49 0 34,66 55 55 0 41,3 50 50 0 36,68 309 247 62 238,58 Vorlage zur Kenntnisnahme vom: 25.09.2013 Seite: 13/14 Anlage 3 zum Personalabbaukonzept Altersfluktuation 2017 – 2020 und Abbauvorgabe 2018 2019 2020 17 14,68 14 13,69 16 15,93 15 15 62 59,3 25 12 10,74 10 9,35 9 8,4 15 13,94 46 42,43 18 22 16,97 22 20,82 20 19,45 17 16,33 81 73,57 46 17 14,23 11 9,59 22 21,34 21 20,52 71 65,68 28 Ausscheider VZÄ Gesamt Ausscheider VZÄ 15 13,58 10 10 10 9,5 7 7 42 40,08 24 83 70,2 67 63,45 77 74,62 75 72,79 302 281,06 Zur Streichung gemeldet 40,20 35,45 40,62 24,79 141,06 Abt. BürgPersFinImmWi Ausscheider VZÄ Abt. ArbSozGes Ausscheider VZÄ Abt. BauStadtUm Ausscheider VZÄ Abt. WeiSchuKuS Ausscheider VZÄ Abt. JugOrd Summe Abbauvorgabe 2017 Folgende Prämisse: Zugrunde gelegt ist ein durchschnittliches Alter beim Ausscheiden von 63 Jahren. VII/0557 Vorlage zur Kenntnisnahme vom: 25.09.2013 Seite: 14/14 141