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Vorlage zur Kenntnisnahme, 01.09.2011, BA.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Treptow Köpenick
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme, 01.09.2011, BA.pdf
Größe
747 kB
Erstellt
16.10.15, 13:38
Aktualisiert
27.01.18, 22:08

Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin VII. Wahlperiode Ursprung: Vorlage zur Kenntnisnahme, BA, BauStadt TOP: 002 / 13.1 Vorlage zur Kenntnisnahme Drs.Nr.: VII/0017 Datum 17.11.2011 Gremium BVV Sitzung BVV/VII/002 Beratungsstand Betr.: Bebauungsplan XV-11 ("Hasselwerderstraße") hier: - Änderung zum Bezirksamtsbeschluss Nr. 140/91 Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 23.08.2011 beschlossene anliegende BA-Vorlage Nr. 631/2011 über die Änderung zum Bezirksamtsbeschluss Nr. 140/91 zur Kenntnis nehmen. Berlin, den 01.09.2011 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Gabriele Schöttler Bezirksbürgermeisterin VII/0017 Rainer Hölmer Bezirksstadtrat für Bauen und Stadtentwicklung Vorlage zur Kenntnisnahme vom: 01.09.2011 Seite: 1/9 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Bauen und Stadtentwicklung Bezirksamtsvorlage Nr. 631/2011 zur B e s c h l u s s f a s s u n g in der Sitzung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick am Berlin, den App. Nr. Ex. 23.08.2011 1. Gegenstand der Vorlage: Änderung zum Bezirksamtsbeschluss Nr. 140/91 vom 10.12.1991 für den Bebauungsplanentwurf XV-11 („Hasselwerderstraße“) im Bezirk TreptowKöpenick, Ortsteil Niederschöneweide Räumlicher Geltungsbereich: für den Bereich Spreeufer, Hasselwerderstraße, Schnellerstraße, Spreestraße, Verbindungsfahrbahn, Spreestraße zur Treskowbrücke bis zum Spreeufer im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Niederschöneweide (Anlage 1) 2. Berichterstatter: Bezirksstadtrat Herr Hölmer 3. Zur Beratung hinzuzuziehende Personen: keine 4. I. a Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt, den Geltungsbereich des aufgestellten Bebauungsplans XV-11 zu reduzieren. Der neue Geltungsbereich lautet wie folgt (Anlage 2): Bebauungsplan XV-11 für das Gelände zwischen Hasselwerderstraße, Fließstraße, Spreestraße und Spree im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Niederschöneweide I. b Das Bezirksamt beschließt weiterhin inhaltliche Änderungen zum Bezirksamtsbeschluss Nr. 140/91 (Anlage5), die der Anlage 3 zu entnehmen sind. I. c Der Änderungsbeschluss ist im Amtsblatt für Berlin bekannt zu machen. II. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abt. Bauen und Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung beauftragt. III. Die Bezirksverordnetenversammlung wird über den Änderungsbeschluss in Kenntnis gesetzt (Anlage 4). BA-Vorlage 5. /11 Begründung Das Plangebiet liegt im Sanierungsgebiet Treptow-Niederschöneweide (GVBl. Nr. 64 vom 3. Dezember 1994, S. 472). Zur städtebaulichen Neuordnung des Gebietes beschloss das damalige Bezirksamt Treptow am 10.12.1991 (BA-Beschluss Nr. 140/91) die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens XV-11 („Hasselwerderstraße“). Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt vom 3. Januar 1992 auf Seite 19 bekannt gemacht. In dem Quartier östlich und westlich der Flutstraße (Block 8/9) sind in den letzten Jahren 2/3 der Wohnungen bereits umfassend modernisiert worden und es haben verschiedene Neubaumaßnahmen und infrastrukturelle Einrichtungen (gemäß § 34 BauGB) zu einer umfassenden Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen geführt. Insofern besteht für diese Flächen keine Planerfordernis mehr, sie sind gemäß § 34 Abs. 1 BauGB entsprechend Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, aus der Eigenart der näheren Umgebung herleitbar. Der Geltungsbereich wird daher um die Flächen zwischen Hasselwerderstraße, Schnellerstraße, Spreestraße und Fließstraße reduziert. Für das Gelände der brachliegenden Flächen des ehemaligen Berliner Metallhüttenwerks BMHW I, zwischen Spree-, Fließ- und Hasselwerderstraße, südlich der Spree (Block 6) ist zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens XV-11 auf der Grundlage aktualisierter Sanierungsziele erforderlich. Die inhaltlichen Zielstellungen und die Begründung der inhaltlichen Änderungen sind der Anlage 3 zu entnehmen. 6. Rechtsgrundlagen: - für die Zuständigkeit des Bezirksamts: §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 1 Satz 2 AZG, § 6 Abs. 1 AGBauGB § 1 Abs. 1 und 2, Ziffer 19 b GeschO BA Trep-Köp - materielle Rechtsgrundlagen. §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB 7. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: keine 8. Mitzeichnungen: keine Bezirksstadtrat Rainer Hölmer 2 BA-Vorlage Anlagen Anlage 1 – Anlage 2 – Anlage 3 – Anlage 4 Anlage 5 - /11 B-Plan-Geltungsbereich alt B-Plan-Geltungsbereich neu inhaltliche Änderungen BVV-Beschluss BA-Beschluss 140/91 3 Anlage 3 zur BA-Vorlage Nr. /11 Begründung Inhaltliche Ziele und inhaltliche Änderungen zum BA-Beschluss Nr. 140/91 zum Bebauungsplan XV-11 („Hasselwerderstraße“) für das Gelände zwischen Hasselwerderstraße, Fließstraße, Spreestraße und Spree im Bezirk Treptow–Köpenick, Ortsteil Niederschöneweide Das Plangebiet, liegt im Sanierungsgebiet Treptow-Niederschöneweide (GVBl. Nr. 64 vom 3. Dezember 1994, S. 472). Der bezirkliche Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans XV-11 („Hasselwerderstraße“) erfolgte am 10.12.1991 (BA-Beschluss Nr. 140/91). Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt vom 3. Januar 1992 auf Seite 19 bekannt gemacht. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 04.10. – 15.10.1993 in Niederschöneweide, Fließstraße 8, Eingangsgebäude BMHW Werk I und vom 18.10. – 05.11.1993 im Bezirksamt Treptow, Abt. Bau- und Wohnungswesen –Stadtplanungsamt- Rudower Chaussee 4, Haus 7 statt. Städtebauliche Zielsetzung im Aufstellungsbeschluss waren die Arrondierung der Wohnbebauung sowie die Ansiedlung von wohnverträglichem Gewerbe und von der Versorgung dienenden Dienstleistungseinrichtungen unter Herausnahme der störenden Industrie. Das Wohnen sollte dabei die prägende Nutzung sein und der Einzelhandel gesichert und gefördert werden. Nunmehr soll zur planungsrechtlichen Sicherung der Sanierungsziele das Bebauungsplanverfahren XV-11 mit reduziertem Geltungsbereich und konkretisierten Planungsinhalten weitergeführt werden. Folgende städtebaulichen Ziele werden verfolgt: • • • • • Errichtung einer Wohnbebauung mit ergänzenden Einrichtungen und Flächen der sozialen Infrastruktur sowie Stellplätzen Errichtung von ufernahen öffentlichen Freiflächen (Uferwanderweg, etc.) Verlängerung der Flutstraße als Blockdurchwegung zur Spree Erhalt und ggf. Erweiterung wohnverträglicher Gewerbeflächen als Funktionsunterlagerung der Blockrandbebauung an der Spreestraße und der Fließstraße Erweiterung und Sicherung von Grünflächen insbesondere im nördlichen Bereich (ausgenommen Fabrikantenvilla Hasselwerder Straße, da Veräußerung beabsichtigt). Das Wohnen, vorgesehen als allgemeines Wohngebiet (WA), soll dabei nach wie vor die prägende Nutzung sein. Der Ortskern Niederschöneweide soll zur Spree weiterentwickelt und geöffnet werden. In einem Teilbereich des Blockes 6 kann – straßenbegleitend vorrangig im Bereich der Spreestraße und ggf. der Fließstraße - wohnverträgliches Gewerbe eingeordnet werden. Im Konzept sollen Grünflächen und Kinderspielplätze entsprechend der Bedarfsberechnung für soziale Infrastruktur eingeordnet werden. Des Weiteren soll im Rahmen des Bebauungsplans der öffentliche Ufergrünzug entlang der Spree vom Kaisersteg bis zur Spreestraße entwickelt und gesichert werden. Das Gewässerufer soll zugänglich und erlebbar gemacht werden um die Aufenthalts- und Verweilqualität am Ufer der Spree zu verbessern. Die Erschließung erfolgt über die bereits vorhandenen öffentlichen Straßen, Spree-, Fließund Hasselwerderstraße. Anlage 3 zur BA-Vorlage Nr.: /11 Die TLG Immobilien GmbH als Eigentümerin der überwiegenden Flächen hat in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, dem Bezirksamt Treptow-Köpenick und der Sanierungsbeauftragten Stattbau GmbH im Jahre 2008 ein konkurrierendes Gutachterverfahren durchgeführt. Als Ergebnis dieses Verfahrens ist ein Masterplan aus möglichen Bebauungsvarianten entwickelt worden, der Grundlage für das weiterführende Bebauungsplanverfahren sein soll. Nach dem Masterplan sind verschiedene Wohnformen mit insgesamt maximal 450 Wohneinheiten sowie die phasenweise Entwicklung der Flächen möglich. Die schrittweise Entwicklung des Blockes ist für eine nachhaltige Stabilisierung des ganzen Gebietes erforderlich. Die Sanierungsziele sehen die Entwicklung eines neuen Wohngebietes, gegebenenfalls mit Modellcharakter für neue Wohnformen in Kombination mit wohnverträglichem Arbeiten vor. Der geplante Uferweg soll mit neuen Wegeverbindungen nicht nur die Zugänglichkeit des Uferbereichs schaffen, sondern wird auch einen Beitrag zur Naherholung bieten. Verfahren Mit dem Schreiben vom 30. 05 2011 wurde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung II C 3 und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung GL 5.2 die Planungsabsicht zur Änderung des Planaufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan XV-11 („Hasselwerderstraße“) mitgeteilt. Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung II C 3 (Schreiben vom 24. Juni 2011) und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung GL 5.2 (Schreiben vom 15. Juni 2011) wurden keine Bedenken geäußert. 2