Daten
Kommune
Berlin Treptow Köpenick
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme, 01.09.2011, BA.pdf
Größe
747 kB
Erstellt
16.10.15, 13:38
Aktualisiert
27.01.18, 22:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksache
der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin
VII. Wahlperiode
Ursprung: Vorlage zur Kenntnisnahme, BA, BauStadt
TOP: 002 / 13.1
Vorlage zur Kenntnisnahme
Drs.Nr.: VII/0017
Datum
17.11.2011
Gremium
BVV
Sitzung
BVV/VII/002
Beratungsstand
Betr.: Bebauungsplan XV-11 ("Hasselwerderstraße")
hier: - Änderung zum Bezirksamtsbeschluss Nr. 140/91
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge die vom
Bezirksamt in seiner Sitzung am 23.08.2011 beschlossene anliegende BA-Vorlage
Nr. 631/2011 über die Änderung zum Bezirksamtsbeschluss Nr. 140/91 zur Kenntnis nehmen.
Berlin, den 01.09.2011
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Gabriele Schöttler
Bezirksbürgermeisterin
VII/0017
Rainer Hölmer
Bezirksstadtrat für
Bauen und Stadtentwicklung
Vorlage zur Kenntnisnahme vom: 01.09.2011
Seite: 1/9
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Abt. Bauen und Stadtentwicklung
Bezirksamtsvorlage Nr.
631/2011
zur B e s c h l u s s f a s s u n g
in der Sitzung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick am
Berlin, den
App. Nr.
Ex.
23.08.2011
1. Gegenstand der Vorlage:
Änderung zum Bezirksamtsbeschluss Nr. 140/91 vom 10.12.1991
für den Bebauungsplanentwurf XV-11 („Hasselwerderstraße“) im Bezirk TreptowKöpenick, Ortsteil Niederschöneweide
Räumlicher Geltungsbereich: für den Bereich Spreeufer, Hasselwerderstraße, Schnellerstraße, Spreestraße, Verbindungsfahrbahn, Spreestraße zur Treskowbrücke bis zum
Spreeufer im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Niederschöneweide (Anlage 1)
2.
Berichterstatter:
Bezirksstadtrat Herr Hölmer
3.
Zur Beratung hinzuzuziehende Personen:
keine
4.
I. a
Beschlussentwurf:
Das Bezirksamt beschließt, den Geltungsbereich des aufgestellten Bebauungsplans
XV-11 zu reduzieren. Der neue Geltungsbereich lautet wie folgt (Anlage 2):
Bebauungsplan XV-11 für das Gelände zwischen Hasselwerderstraße, Fließstraße,
Spreestraße und Spree im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Niederschöneweide
I. b
Das Bezirksamt beschließt weiterhin inhaltliche Änderungen zum Bezirksamtsbeschluss Nr. 140/91 (Anlage5), die der Anlage 3 zu entnehmen sind.
I. c
Der Änderungsbeschluss ist im Amtsblatt für Berlin bekannt zu machen.
II.
Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abt. Bauen und Stadtentwicklung,
Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung beauftragt.
III.
Die Bezirksverordnetenversammlung wird über den Änderungsbeschluss in Kenntnis
gesetzt (Anlage 4).
BA-Vorlage
5.
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Begründung
Das Plangebiet liegt im Sanierungsgebiet Treptow-Niederschöneweide (GVBl. Nr. 64 vom 3.
Dezember 1994, S. 472).
Zur städtebaulichen Neuordnung des Gebietes beschloss das damalige Bezirksamt Treptow
am 10.12.1991 (BA-Beschluss Nr. 140/91) die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens
XV-11 („Hasselwerderstraße“).
Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt vom 3. Januar 1992 auf Seite 19 bekannt
gemacht.
In dem Quartier östlich und westlich der Flutstraße (Block 8/9) sind in den letzten Jahren 2/3
der Wohnungen bereits umfassend modernisiert worden und es haben verschiedene Neubaumaßnahmen und infrastrukturelle Einrichtungen (gemäß § 34 BauGB) zu einer umfassenden Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen geführt.
Insofern besteht für diese Flächen keine Planerfordernis mehr, sie sind gemäß § 34 Abs. 1
BauGB entsprechend Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, aus der Eigenart der näheren Umgebung herleitbar.
Der Geltungsbereich wird daher um die Flächen zwischen Hasselwerderstraße, Schnellerstraße, Spreestraße und Fließstraße reduziert.
Für das Gelände der brachliegenden Flächen des ehemaligen Berliner Metallhüttenwerks
BMHW I, zwischen Spree-, Fließ- und Hasselwerderstraße, südlich der Spree (Block 6) ist
zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens XV-11 auf der Grundlage aktualisierter Sanierungsziele erforderlich.
Die inhaltlichen Zielstellungen und die Begründung der inhaltlichen Änderungen sind der Anlage 3 zu entnehmen.
6.
Rechtsgrundlagen:
- für die Zuständigkeit des Bezirksamts:
§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 1 Satz 2 AZG, § 6 Abs. 1 AGBauGB
§ 1 Abs. 1 und 2, Ziffer 19 b GeschO BA Trep-Köp
- materielle Rechtsgrundlagen.
§§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB
7. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
keine
8. Mitzeichnungen:
keine
Bezirksstadtrat
Rainer Hölmer
2
BA-Vorlage
Anlagen
Anlage 1 –
Anlage 2 –
Anlage 3 –
Anlage 4 Anlage 5 -
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B-Plan-Geltungsbereich alt
B-Plan-Geltungsbereich neu
inhaltliche Änderungen
BVV-Beschluss
BA-Beschluss 140/91
3
Anlage 3 zur BA-Vorlage Nr.
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Begründung
Inhaltliche Ziele und inhaltliche Änderungen zum BA-Beschluss Nr. 140/91 zum
Bebauungsplan XV-11 („Hasselwerderstraße“)
für das Gelände zwischen Hasselwerderstraße, Fließstraße, Spreestraße und
Spree im Bezirk Treptow–Köpenick, Ortsteil Niederschöneweide
Das Plangebiet, liegt im Sanierungsgebiet Treptow-Niederschöneweide (GVBl. Nr. 64 vom
3. Dezember 1994, S. 472).
Der bezirkliche Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans XV-11 („Hasselwerderstraße“) erfolgte am 10.12.1991 (BA-Beschluss Nr. 140/91).
Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt vom 3. Januar 1992 auf Seite 19 bekannt
gemacht. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der
Zeit vom 04.10. – 15.10.1993 in Niederschöneweide, Fließstraße 8, Eingangsgebäude
BMHW Werk I und vom 18.10. – 05.11.1993 im Bezirksamt Treptow, Abt. Bau- und Wohnungswesen –Stadtplanungsamt- Rudower Chaussee 4, Haus 7 statt.
Städtebauliche Zielsetzung im Aufstellungsbeschluss waren die Arrondierung der Wohnbebauung sowie die Ansiedlung von wohnverträglichem Gewerbe und von der Versorgung dienenden Dienstleistungseinrichtungen unter Herausnahme der störenden Industrie. Das
Wohnen sollte dabei die prägende Nutzung sein und der Einzelhandel gesichert und gefördert werden.
Nunmehr soll zur planungsrechtlichen Sicherung der Sanierungsziele das Bebauungsplanverfahren XV-11 mit reduziertem Geltungsbereich und konkretisierten Planungsinhalten weitergeführt werden.
Folgende städtebaulichen Ziele werden verfolgt:
•
•
•
•
•
Errichtung einer Wohnbebauung mit ergänzenden Einrichtungen und Flächen der sozialen Infrastruktur sowie Stellplätzen
Errichtung von ufernahen öffentlichen Freiflächen (Uferwanderweg, etc.)
Verlängerung der Flutstraße als Blockdurchwegung zur Spree
Erhalt und ggf. Erweiterung wohnverträglicher Gewerbeflächen als Funktionsunterlagerung der Blockrandbebauung an der Spreestraße und der Fließstraße
Erweiterung und Sicherung von Grünflächen insbesondere im nördlichen Bereich (ausgenommen Fabrikantenvilla Hasselwerder Straße, da Veräußerung beabsichtigt).
Das Wohnen, vorgesehen als allgemeines Wohngebiet (WA), soll dabei nach wie vor die
prägende Nutzung sein. Der Ortskern Niederschöneweide soll zur Spree weiterentwickelt
und geöffnet werden. In einem Teilbereich des Blockes 6 kann – straßenbegleitend vorrangig im Bereich der Spreestraße und ggf. der Fließstraße - wohnverträgliches Gewerbe eingeordnet werden.
Im Konzept sollen Grünflächen und Kinderspielplätze entsprechend der Bedarfsberechnung
für soziale Infrastruktur eingeordnet werden.
Des Weiteren soll im Rahmen des Bebauungsplans der öffentliche Ufergrünzug entlang der
Spree vom Kaisersteg bis zur Spreestraße entwickelt und gesichert werden. Das Gewässerufer soll zugänglich und erlebbar gemacht werden um die Aufenthalts- und Verweilqualität
am Ufer der Spree zu verbessern.
Die Erschließung erfolgt über die bereits vorhandenen öffentlichen Straßen, Spree-, Fließund Hasselwerderstraße.
Anlage 3 zur BA-Vorlage Nr.:
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Die TLG Immobilien GmbH als Eigentümerin der überwiegenden Flächen hat in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, dem Bezirksamt Treptow-Köpenick
und der Sanierungsbeauftragten Stattbau GmbH im Jahre 2008 ein konkurrierendes Gutachterverfahren durchgeführt.
Als Ergebnis dieses Verfahrens ist ein Masterplan aus möglichen Bebauungsvarianten entwickelt worden, der Grundlage für das weiterführende Bebauungsplanverfahren sein soll.
Nach dem Masterplan sind verschiedene Wohnformen mit insgesamt maximal 450 Wohneinheiten sowie die phasenweise Entwicklung der Flächen möglich.
Die schrittweise Entwicklung des Blockes ist für eine nachhaltige Stabilisierung des ganzen
Gebietes erforderlich. Die Sanierungsziele sehen die Entwicklung eines neuen Wohngebietes, gegebenenfalls mit Modellcharakter für neue Wohnformen in Kombination mit wohnverträglichem Arbeiten vor. Der geplante Uferweg soll mit neuen Wegeverbindungen nicht nur
die Zugänglichkeit des Uferbereichs schaffen, sondern wird auch einen Beitrag zur Naherholung bieten.
Verfahren
Mit dem Schreiben vom 30. 05 2011 wurde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung II C 3
und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung GL 5.2 die Planungsabsicht zur Änderung
des Planaufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan XV-11 („Hasselwerderstraße“) mitgeteilt.
Von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung II C 3 (Schreiben vom 24. Juni 2011) und
der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung GL 5.2 (Schreiben vom 15. Juni 2011) wurden
keine Bedenken geäußert.
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