Daten
Kommune
Berlin Treptow Köpenick
Dateiname
Handreichung, 17.06.2013, BA.pdf
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16.10.15, 13:52
Aktualisiert
27.01.18, 13:12
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Drucksache
der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin
VII. Wahlperiode
Ursprung: Große Anfrage, SPD
TOP: 020 / 9.1
Handreichung
Drs.Nr.: VII/0448
gemäß § 23 (3) GO
Datum
30.05.2013
20.06.2013
Gremium
BVV
BVV
Sitzung
BVV/VII/019
BVV/VII/020
Beratungsstand
vertagt
Betr.: Die Schule für Alle – Inklusive Beschulung in Treptow-Köpenick
Zu 1.
Die folgende Tabelle gibt Auskunft über alle Schülerinnen und Schüler (SuS) an öffentlichen Schulen in
den Klassenstufen 1-10, über die Zahl der integrativ beschulten SuS mit sonderpädagogischem
Förderbedarf an der allgemeinen Schule und über SuS an Förderzentren mit Förderschwerpunkt jeweils
differenziert für Treptow-Köpenick und ganz Berlin bezogen auf das laufende Schuljahr 2012/2013
Zahl der Schüler/-innen
Treptow-Köpenick
Berlin
Integrative
Förderzentren mit
Alle Schulen, Klst. 1-10
Beschulung
Förderschwerpunkt
17401
520
632
259994
10291
9449
Zu 2.
Vorbemerkung:
Bei einer Auswertung unter Einbeziehung der Schule und Klassenstufe besteht auf Grund der Fallzahlen
die Möglichkeit der Identifikation einzelner Kinder. Es handelt sich daher um personenbezogene Daten
einzelner Kinder, die
nach § 64 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz (SchulG) nur dann an die
Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin übermittelt werden können, wenn eine
Rechtsvorschrift dies erlaubt oder eine Einwilligung der Betroffenen vorliegt.
Das Einholen einer Einwilligung aller Betroffenen (bzw. deren Personensorgeberechtigten) ist im Rahmen
dieser Anfrage nicht leistbar.
Nach § 20 Abs. 2 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) haben Behörden den Bezirksverordnetenversammlungen, ihren verfassungsmäßigen Organen und ihren Fraktionen die von diesen im Rahmen
ihrer Aufgaben verlangten Auskünfte zu erteilen. Personenbezogene Daten dürfen dabei nach § 20 Abs. 1
Satz 2 BlnDSG jedoch nur herausgegeben (übermittelt) werden, wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 1
Satz 1 Nrn. 2 oder 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erfüllt sind.
Die Datenübermittlung ist nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG zulässig, wenn es für die Wahrung
berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
BDSG, wenn die Daten allgemein zugänglich sind. In keinem Fall dürfte jedoch das schutzwürdige
Interesse des Betroffenen am Ausschluss der Übermittlung überwiegen.
Vorliegend geht es um die Übermittlung von Daten über z. B. die körperliche und motorische Entwicklung
einzelner Schülerinnen und Schüler. Bei diesen sensiblen Daten überwiegt in jedem Fall das schutzwürdige
Interesse der Betroffenen am Ausschluss einer Übermittlung. Diese kann somit nicht auf § 20 Abs. 2
i.V.m. Abs. 1 Satz 2 und § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder 3 BDSG gestützt werden.
Daher werden die Daten der öffentlichen Schulen der Region Treptow-Köpenick in Abstimmung mit dem
Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nachfolgend schulbezogen ohne
Differenzierung der einzelnen Förderschwerpunkte aufgeschlüsselt. Zur Vermeidung einer
Reidentifizierung einzelner Schülerinnen und Schüler wurden Angaben kleiner drei - soweit sie
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Handreichung vom: 17.06.2013
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jahrgangsbezogen sind - nicht dargestellt, aber im Gesamtergebnis der Schule erfasst. In Einzelfällen
musste eine weitere Jahrgangsstufe gelöscht werden.
Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sopäd. Förderbedarf in der Region 09 (Schuljahr 2012/2013)
nach Schulen, FSP und Jahrgangsstufen
Primarstufe:
BSN
Schulname
09G01
09G94
09G05
09G06
09G07
09G09
09G10
09G11
09G13
09G14
09G15
09G16
09G17
09G18
09G19
09G20
09G21
09G22
09G23
09G24
09G25
09G26
09G27
09G29
Bouché-Schule (Grundschule)
Sonnenblumen-Schule (Grundschule)
Schule am Ginkobaum (Grundschule)
Melli-Beese-Schule (Grundschule)
Schule an der alten Feuerwache (Grundschule)
Heide-Schule (Grundschule)
Schule am Berg (Grundschule)
Schule am Pegasuseck (Grundschule)
Schule am Altglienicker Wasserturm (Grundschule)
Schule am Buntzelberg (Grundschule)
Schule am Mohnweg (Grundschule)
Wendenschloß-Schule (Grundschule)
Uhlenhorst-Grundschule
Schule in der Köllnischen Vorstadt (Grundschule)
Amtsfeld-Schule (Grundschule)
Müggelheimer Schule (Grundschule)
Edison-Schule (Grundschule)
Schule an der Wuhlheide (Grundschule)
Hauptmann-von-Köpenick-Schule (Grundschule)
Müggelsee-Schule (Grundschule)
Müggelschlößchen-Schule (Grundschule)
Schule an den Püttbergen (Grundschule)
Friedrichshagener Schule (Grundschule)
Schmöckwitzer Insel-Schule (Grundschule)
Anna-Seghers-Schule
(Gemeinschaftsschule, Grundschulteil)
Sophie-Brahe-Schule
(Gemeinschaftsschule, Grundschulteil)
Grünauer Schule
(Gemeinschaftsschule, Grundschulteil)
09K02
09K07
09K09
SAPH
8
6
5
03
04
05
3
7
4
06
3
3
3
4
12
9
5
7
3
4
10
3
7
7
6
6
3
3
5
6
16
6
4
2
3
4
8
3
3
6
3
3
22
11
3
3
Gesamtergebnis
19
8
20
9
8
11
3
31
3
9
14
2
10
32
8
8
44
34
8
2
11
15
8
5
5
4
6
3
4
7
5
11
12
13
3
17
Sekundarstufe:
BSN
09K01
09K02
09K03
09K04
09K05
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Schulname
Merian-Schule
(Integrierte Sekundarschule)
Anna-Seghers-Schule
(Gemeinschaftsschule)
Fritz-Kühn-Schule
(Integrierte Sekundarschule)
Isaac-Newton-Schule
(Integrierte Sekundarschule)
Wilhelm-Bölsche-Schule
(Integrierte Sekundarschule)
07
08
09
10
13
Gesamtergebnis
4
7
6
9
6
5
8
8
12
6
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12
4
20
18
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BSN
09K06
09K07
09K08
09K09
09Y05
Schulname
07
Hans-Grade-Schule
(Integrierte Sekundarschule)
Sophie-Brahe-Schule
(Gemeinschaftsschule)
Schule an der Dahme
(Integrierte Sekundarschule)
Grünauer Schule
(Gemeinschaftsschule, Sekundarstufe)
Alexander-von-Humboldt-Schule
(Gymnasium)
08
09
7
10
11
12
13
Gesamtergebnis
4
13
4
7
10
10
10
11
16
11
47
4
26
3
Zu 3.
Die Zahl der Schüler/-innen im gemeinsamen Unterricht ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.
Region 09
öffentliche Schulen
Schülerinnen und Schüler
im gemeinsamen Unterricht
Schuljahr
2008/2009
2009/2010
2010/2011
2011/2012
2012/2013
353
364
377
456
520
Zu 4.
Seit dem Jahr 2004 wird durch das Schulgesetz für Berlin dem gemeinsamen Unterricht der Vorrang
gegeben (vgl. § 36, Absatz 2, Satz 3). In § 36, Absatz 4 ist festgelegt, dass die Eltern zwischen einer
Beschulung ihres Kindes an einer allgemeinen Schule oder einer Schule mit sonderpädagogischem
Förderschwerpunkt wählen können.
„Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann die Aufnahme eines Kindes oder einer Schülerin oder eines
Schülers mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf in eine allgemeine Schule nur ablehnen,
wenn an der Schule die personellen, sächlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine
angemessene Förderung nicht gegeben sind.“ (§ 33 Absatz 1, Satz 2 der Verordnung über die
sonderpädagogische Förderung vom 19.01.2005, zuletzt geändert am 19.06.2012). In diesem Fall wird
durch die Schulaufsicht ein Aufnahmeausschuss eingerichtet, der nach eingehender Anhörung aller
Beteiligten und sorgfältiger Prüfung eine Empfehlung für die Schulaufsicht abgibt (vgl. § 34, SoPädVO).
Die Entscheidung trifft die Schulaufsicht.
In den letzten fünf Jahren hat es in zehn Fällen eine Ablehnung der Aufnahme gegeben. Vorwiegend
wurden personelle Gründe angegeben, zusätzlich in einigen Fällen auch mangelnde sächliche
Unterstützung wie auch organisatorische Widrigkeiten. In allen Fällen tagte der Aufnahmeausschuss und
empfahl jeweils nach entsprechender individueller Prüfung der schulischen Voraussetzungen die Aufnahme
an der von den Eltern gewünschten Schule. Die Schulaufsicht folgte nach Prüfung in allen Fällen der
Empfehlung des Aufnahmeausschusses.
Zu 5.
Das Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt berlinweit in den folgenden
Schritten:
‐
‐
‐
‐
‐
Antragstellung durch die Eltern oder die Schule;
Vorklärung (Beratungslehrkräfte);
Gutachtenerstellung (fachlich zuständige Sonderpädagogin/zuständiger Sonderpädagoge);
Entscheidung (zuständige Schulaufsicht);
Bescheiderstellung.
Seit dem Schuljahr 2012/13 orientiert sich dieses Verfahren am „Leitfaden zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs an Berliner Schulen“. Hierdurch wird u. a. eine wesentlich höhere
Standardisierung erzielt. Die Details für die einzelnen Förderschwerpunkte sind dem Leitfaden zu
entnehmen: http://www.berlin.de/sen/bildung/foerderung/sonderpaedagogische_foerderung/fachinfo.html.
Zu 6.
Grundsätzlich ist das Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs durch berlinweite
Vorgaben auch hinsichtlich der Kriterien für alle Bezirke verbindlich vorgeschrieben. Durch die
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Einführung des „Leitfadens“ (vgl. Antwort auf Frage 5) werden die einzelnen Verfahrensschritte und auch
die Kriterien für die einzelnen Förderschwerpunkte ausdifferenziert und schriftlich festgelegt. Hierdurch
wird eine wesentlich höhere Standardisierung erzielt und ein für alle Bezirke höchstmögliche
Übereinstimmung bei den Feststellungsverfahren gewährleistet.
Zu 7.
Die digitale Erfassung der Feststellungsverfahren begann in der Region Treptow-Köpenick erst zum
Schuljahr 2008/09. Für das Schuljahr 2012/13 können noch keine Angaben gemacht werden, da noch nicht
alle Verfahren abgeschlossen sind.
Region 09 öffentliche und private Schulen
Zahl der abgeschlossenen
Feststellungsverfahren LES
Schuljahr
2008/2009
2009/2010
2010/2011
2011/2012
229
247
261
235
Zu 8.
Die Aufstellung zeigt den Grad der rollstuhlgerechten Ausstattung der Schulen:
Rollstuhlgerecht:
- Schule am Mohnweg
- Anna-Seghers-Schule
- Schule an der Dahme
- Gebrüder-Montgolfier-Gymnasium
- Emmy-Noether-Gymnasium
- Albatros-Schule
Teilweise Rollstuhlgerecht:
- Sonnenblumen-Schule (nur Sporthalle)
- Schule am Gingkobaum (nur EG)
- Melli-Beese-Schule (nur Sporthalle)
- Wendenschloß-Schule (nur Sporthalle)
- Müggelsee-Schule (nur Sporthalle an Gerhart-Hauptmann-S.)
- Friedrichshagener Schule (nur Hauptgebäude)
- Wilhelm-Bölsche-Schule (nur Sporthalle)
- Archenhold-Gymnasium (nur Sporthalle)
- Gerhart-Hauptmann-Schule (nur Sporthalle)
Alle anderen Standorte sind nicht rollstuhlgerecht.
Zu 9.
Bei allen komplett behindertengerecht ausgebauten bzw. neu errichteten Schulbauten sind gemäß der
erforderlichen Baugenehmigung Stellplätze für Schwerstbehinderte nachzuweisen. Somit sind die
Stellplätze an diesen Objekten vorhanden.
Zu 10.
Die Freiflächen (Schulhöfe und Schulsportanlagen) sind in der Regel ebenerdig und somit barrierefrei.
Zu 11.
Solche spezifischen Räume gibt es bisher nur an den Förderzentren, insbesondere an der Albatros-Schule
sind mehrere verschiedene Räume vorhanden. Bei speziellen Erfordernissen von Kindern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf richten die Schulen entsprechend ihrer Möglichkeiten zeitweise Räume
für die Durchführung besonderer therapeutischer Maßnahmen ein.
Zu 12.
Soweit entsprechende Räumlichkeiten im Musterraumprogramm der einzelnen Schultypen enthalten sind,
werden diese automatisch in den Planungen berücksichtigt.
Zu 13.
Das Handbuch – Barrierefreies Planen und Bauen in Berlin – der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umweltschutz ist eine generelle Grundlage für jeden Um- und Neubau.
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In Abhängigkeit der vorhandenen finanziellen Mittel und nach Klärung der gesetzten Prioritäten für die
einzelnen Schulobjekte durch den Betreiber, werden diese Forderungen in die Baupläne einbezogen.
Zu 14.
Zur Realisierung von barrierefreien Internetangeboten erarbeitet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Wissenschaft gegenwärtig entsprechende Richtlinien, die sowohl die technische als auch die inhaltliche
Barrierefreiheit betreffen. Entsprechende Software soll erarbeitet werden.
Zu 15.
Bei allen komplett behindertengerecht ausgebauten bzw. neu errichteten Schulbauten bzw. Sporthallen sind
gemäß der erforderlichen Baugenehmigung barrierefreie Sanitäranlagen zu errichten. Somit sind die
Anlagen an diesen Objekten vorhanden.
Zu 16.
Seit Einführung des gemeinsamen Unterrichts werden den Schulen für jedes Kind mit festgestelltem
sonderpädagogischen Förderbedarf das aufgenommen wird, zusätzliche Lehrerstunden entsprechend den
Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen
(http://www.berlin.de/sen/bildung/schulorganisation/index.html) zur Verfügung gestellt. An vielen Schulen
wird die sonderpädagogische Förderung mittlerweile von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen
geleistet.
Wenn ein konkreter sächlicher Bedarf besteht, werden unter Einbeziehung der zuständigen Stelle wie
Integrationshilfe, Krankenkassen u. a., die notwendigen Dinge beschafft.
Zu 17.
In Einzelfällen wird von den Schulen ein erhöhter personeller Bedarf gemeldet. Nach Prüfung konnte
bislang in gerechtfertigten Fällen die Anzahl der Lehrerstunden erhöht werden oder temporäre
Unterstützung durch Beratungslehrkräfte geleistet werden.
In Einzelfällen, wie in Frage 16 benannt, wird der Bedarf auch an sächlichen Mitteln erfüllt.
Zu 18.
Die Mittelzuweisung erfolgt zunächst kindbezogen und ist in den jährlich neu festgelegten Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen geregelt. In der
Antwort zu der Frage 17 wurde bereits mitgeteilt, dass in Einzelfällen nach Prüfung zusätzliche
Maßnahmen ergriffen werden können.
Mittel werden bei nachgewiesenem Bedarf in Abstimmung mit der Schule zugewiesen.
Zu 19.
Das Berufsbild der persönlichen Assistenz existiert derzeit in der Berliner Schule nicht. Pädagogische
Unterrichtshilfen und Betreuerinnen/Betreuern werden in der Regel nur an Förderzentren mit dem
Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ eingesetzt. An der Albatros-Schule sind zur Zeit 24
pädagogische Unterrichtshilfen und 13 Betreuerinnen/Betreuer beschäftigt. Die folgende Tabelle gibt
Auskunft über die zur Zeit tätigen Schulhelferinnen und - helfer (differenziert nach Schulen):
Schule
09G01
09G05
09G07
09G09
09G10
09G11
09G13
09G14
09G15
09G18
Anzahl Schulhelfer
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Schule
09G21
09G22
09G26
09G27
09K02
09K09
09P06
09P10
09S01
09S03
Anzahl Schulhelfer
3
1
2
1
1
3
2
1
1
2
Insgesamt weist die Tabelle 26 Schulhelferinnen und –helfer aus. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass
jeweils zwei Schulhelferinnen für zwei Schulen zuständig sind. Eine der beiden Schulhelferinnen an der
09G26 ist auch noch an der 09G27 tätig; eine der beiden Schulhelferinnen an der 09S03 ist noch an der
09G21 tätig.
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Zu 20.
Für einen Zusammenhang von sozialer Herkunft und den Förderschwerpunkten Lernen, emotional und
sozialer Bereich sowie Sprache (kurz: LES) liegen der regionalen Schulaufsicht keine wissenschaftlich
fundierten Ergebnisse vor.
Legt man der sozialen Herkunft von Schülerinnen und Schülern die Anzahl der Kinder mit einer Befreiung
von der Zuzahlung zu Lernmitteln (kurz: Lernmittelbefreiung – LMB) zugrunde, finden sich Hinweise auf
einen Zusammenhang zwischen LMB und LES in Berlin z.B. unter: Müller, F. J. (2010). Verteilung von
Armut im Primarbereich in Berlin. Zeitschrift für Inklusion, 4.
http://www.inklusiononline.net/index.php/inklusion/article/view/85/86.
Die folgende Tabelle bietet einen schulgenauen Überblick über die Quote LES und LMB für die Schulen
des Bezirks.
2012/2013
09K04
09G18
09G11
09K08
09G15
09G22
09G01
09G19
09K07
09G07
09G21
09P12
09P10
09K05
09G09
09K03
09K06
09G05
09P01
09K02
09K09
09G25
09G10
09G06
09G04
09Y03
09G23
09G16
09K01
09G13
09G27
09G17
09G24
09Y04
09Y05
09G29
09Y10
09Y06
09G14
09Y11
09G20
VII/0448
Quote
LES
Quote
LMB
5,1
7,2
6,7
10,5
2,2
6,8
2,9
1,6
1,9
2,1
9,6
1,9
3,6
4,7
3,8
3,0
3,0
4,4
0,0
1,6
4,7
2,7
0,3
2,8
1,6
0,0
2,0
0,8
0,7
1,4
1,1
2,3
0,6
0,0
0,2
2,8
0,0
0,0
1,7
0,0
3,0
52,8
51,9
46,8
43,8
41,1
40,3
37,8
32,7
32,2
30,2
27,4
25,3
25,0
24,3
24,1
23,4
21,2
19,9
18,2
18,1
17,7
17,0
16,0
15,7
15,6
13,4
12,1
11,8
11,4
11,3
10,8
10,5
8,7
8,1
7,9
7,6
7,1
7,1
6,7
6,3
5,3
Handreichung vom: 17.06.2013
Seite: 6/8
2012/2013
09G26
09P16
09P06
09P07
09P13
09P15
09P09
Quote
LES
Quote
LMB
2,3
0,0
1,2
0,0
0,5
2,3
0,0
4,0
2,9
2,8
2,8
2,6
0,0
0,0
Zu 21.
Über eine Benachteiligung der anderen Behinderungsarten gegenüber den Förderschwerpunkten LES ist
der Schulaufsicht nichts bekannt. Die Gefahr einer solchen Benachteiligung wird nicht gesehen.
Zu 22.
Die wohnortnahe Beschulung von Schülerinnen und Schülern gelingt bisher noch nicht zufriedenstellend,
was auch auf die Größe und andere Besonderheiten des Bezirks zurückzuführen ist. Grundsätzlich müssen
einige Schülerinnen und Schüler, die an Förderzentren unterrichtet werden, längere Fahrzeiten in Kauf
nehmen.
Zu 23.
Im Rahmen der Inklusion werden 3 Schülerinnen und Schüler täglich mit dem Schulbus ohne Probleme
gefahren.
Eine Schülerin besucht die Friedrichshagener Schule (09G27).
Eine Schülerin und ein Schüler besuchen die Anna-Seghers-Schule (09K02).
Zu 24.
Kooperationsverträge Kita – Schule (Übersicht siehe Anlage):
Im Bezirk Treptow- Köpenick bestehen zwischen der Mehrzahl der Grundschulen und den umliegenden
Kitas Kooperationsverträge. Diese beinhalten neben regelmäßigen Treffen von Vertreter/innen beider
Bildungseinrichtungen auch, dass für die zukünftigen Einschüler/innen ein gemeinsamer Elternabend
durchgeführt wird.
Der Austausch über Kinder mit einem Förderbedarf findet statt, wenn die Eltern informiert wurden und ihr
Einverständnis zur Weitergabe von Informationen über ihr Kind gegeben haben. Dies umfasst auch die
Weitergabe von Entwicklungsberichten bei Einverständnis der Eltern.
Analoges gilt auch für die Kooperationen zwischen Grund- und Oberschulen. Hier werden durch
Weitergabe der Schülerakten wichtige Informationen transferiert.
Zu 25.
Im Rahmen der Förderung der Zusammenarbeit beider Bildungseinrichtungen wurde bereits 1 Fachtagung
zum Thema „ Übergänge gestalten „ durchgeführt (06.06.2012). Inhalt war hier das TransKigs-Programm.
Ein weiter Fachtag wird am 13.06.13 zum Thema „Gute, gesunde Kita – gute gesunde Schule als
Grundlage für die Bildungs- und Erziehungsarbeit“ durchgeführt.
Diese Fachtagungen werden organisiert und fachlich begleitet durch das Jugendamt und die regionale
Schulaufsicht (Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft).
Teilnehmerkreis: Erzieher/innen aus beiden Bildungseinrichtungen, Lehrer/innen
Zu 26.
Hierzu sind keine speziellen Kooperationen mit Musikschule, Bibliotheken, Sportvereinen und anderen
Vereinen bekannt. Alle Kooperationen werden so ausgestaltet, dass auch dem Bereich inklusiver
Beschulung eine möglichst umfassende Teilhabe ermöglicht wird.
Zu 27.
Im Rahmen der Elternabende und durch gemeinsame Aktivitäten der Kindergruppen, wie z. B. Besuch der
künftigen Grundschule und gemeinsame Projektwochen, sind Eltern unmittelbar oder informell beteiligt.
Im Rahmen von Informationsveranstaltungen und den „Tagen der offenen Tür“ haben die Eltern
umfassende Möglichkeiten, sich umfassend zu informieren, auch zu entsprechenden Kooperationen.
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Zu 28.
Wie die Entwicklung der zunehmenden Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an
„Regelschulen“ zeigt, ist die Tendenz für Misstrauen und Ängste gegenüber inklusiver Beschulung wohl
stark zurückgegangen. Dies ist vor allem auf die kluge Aufklärungsarbeit an den Schulen und die
allgemeine Informationspolitik des Bezirksamtes zu dieser Thematik zurückzuführen, was mit gleicher
Intensität fortgeführt werden wird.
Zu 29. bis 33.
Die in den Fragen benannten Sachverhalte betreffen die Empfehlungen des Beirats „Inklusive Schule in
Berlin“, die dieser der Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft am 22.02.2013 übergeben hat. Der
Senat von Berlin ist dabei, die einzelnen Vorschläge zu prüfen, Entscheidungen zu treffen und diese dann
in Form einer Mitteilung zur Kenntnisnahme dem Parlament im Herbst 2013 vorzulegen. Diese Vorlage
wird die gestellten Fragen beantworten. Außerdem werden eine Projektgruppe, die sich zusammensetzt aus
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, der
bezirklichen Schul- und Jugendabteilungen, der Schulen sowie der vorhandenen Unterstützungssysteme
sowie ergänzend zu dieser Projektgruppe kleinere Arbeitsgruppen, denen zusätzlich Fachleute aus
Verbänden angehören können, weitere Einzelfragen im Zusammenhang mit dem Implementierungsprozess
bearbeiten. Diese Arbeitsergebnisse werden die Grundlage für die weitere Arbeit im Bezirk bilden.
Zu 34.
In Einzelfällen werden den Eltern notwendige Unterstützungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit anderen
zuständigen
Institutionen
(Integrationsbeauftragte
des
Jugendamtes,
Krankenkassen,
Behindertenbeauftragte u. a.) angeboten und entsprechende Hilfe eingeleitet.
Zu 35.
Die Einrichtung eines Zentrums für mediale Versorgung wird im bezirklichen Inklusionskonzept
berücksichtigt. Derzeit gibt es noch keine Voraussetzungen dafür.
Zu 36.
Das Bezirksamt erwartet einen stetigen Anstieg des Bedarfs an inklusiver Beschulung.
Zu 37. bis 40.
Die Fragen können erst nach Vorliegen des Berliner Inklusionskonzeptes beantwortet werden. (Siehe auch
die Antwort zu den Fragen 29 bis 33.)
Zu 41.
Seitens des Schulamtes ist geplant, dass im Bezirk Treptow-Köpenick je Schultyp ein Standort
Rollstuhlgerecht ausgebaut wird. Nachfolgend soll der Ausbau zu rollstuhlgerechten Schulstandorten je
nach Finanzlage weiter vorangebracht werden. Ziel ist es, langfristig und bezirklich strukturiert alle
Schulstandorte entsprechend den gesetzlichen Regelungen zu qualifizieren.
Zu 42.
Der finanzielle Bedarf kann nicht allgemein ermittelt werden. Erst nach der Benennung der Standorte ist
eine Ermittlung der Herrichtungskosten möglich.
Berlin, den 17.06.2013
Svend Simdorn
Bezirksstadtrat für
Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport
VII/0448
Handreichung vom: 17.06.2013
Seite: 8/8
Anlage 1
Bestehende Kooperationsverträge Kita Schule
Schul- Nr.:
09G01
Kooperationsverträge
mit Kita
Adressen und Träger der Kita
Kita offensive Krümel
Bouchestr. 25 a, 12435 Berlin, Träger: offensiv e.V.
Kita Tausendfüßler
Am Treptower Park 76/77, 12435 Berlin, Träger Kitaeigenbetrieb Südost
Kita Heureka
Hoffmannstr. 12, 12435 Berlin, Träger: Froebel gGmbH
Kita Wirbelwind
Puschkinstr. 10-12, 12435 Berlin, Träger: Froebel gGmbH
Dornbrunner Str.
Dornbrunner Str. 17, 12437 Berlin, Träger: Eigenbetrieb Südost
Spatzennest
Dammweg 155/157, 12437 Berlin, Träger : AWO Berlin Südost
Heidemühler Weg
Heidemühler Weg, 12437 Berlin, Träger: Kitaeigenbetrieb Südost
09G05
3 Kitas sind im kietz
ohne Koop. Verträge
09G06
Am Park
Engelhardtstr.10, Träger HVD
09G07
Dreikäsehoch
J.- Tesch- Str. 20, Träger HVD
09G09
Adlershofer Marktspatzen
Helbigstr. 31, 12489, Träger :HVD
09G10
Kita Kleiner Fratz
Semmelweisstr.10,12524, Träger: Kleiner Fratz gGmbH
Kita Am Studio
Am Studio 5, 12489, Träger: Eigenbetrieb Südost
09G04
Kita Kinder im Kitz GmbH
09G11
09G13
evang. Kita Altglienicke
Köpenicker Str. 35, 12524, Träger: evang. Kirchengemeinde Altglienicke
Kita vier Jahreszeiten
Gustelstr. 20 e,12524, Träger: Sozialdiak. Arbeit Lichtenberg Oberspree GmbH
Kita Teutonenburg
teutonenstr. 54, 12524, Träger: FIPP e.V.
Kleine Frechdachse,,
Venusstr. 59, 12524, Träger Eigenbetrieb Südost
Sonnenschein
Uranusstr. 19/21, 12524, Träger Fipp e.V.
Im Kosmosviertel
Ortolfstr. 164, 12524, Träger: Jugendwerk Aufbau Ost e.V
Kita Am Wäldchen
Nippeserstr. 20, 12524, Träger Eigenbetrieb Südost
Kita Teutonenburg
Teutonenstr.54, 12524
Kita Krümelnest
Tiburtiusstr. 14, 12524 träger: Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH
1/4
Anlage 1
Schul- Nr.:
09G14
09G15
09G16
Kooperationsverträge
mit Kita
Adressen und Träger der Kita
Gartenfrösche
Zur Gartenstadt 239, Träger HVD Deutschland e.V.
Buntzelzwerge
Buntzelstr.56,98, Träger offensiv 91 e.V.
Kleiner Fratz
Dahmestr. 4, Träger Kleiner Fratz e.V.
Kunterbunt
Richterstr. 2, Träger Eigenbetrieb Südost
evang. Kindertagesstätte
Waltersdorfer Str. 94
Seepferdchen
Atlantisring26, Träger Berliner Spatzen e.V.
Waldspielhaus
Adlergestell 592, Träger Pfefferwerk Stadtkultur GmbH
Grüne Aue
Baderseestr. 1, FIPP e.V.
Kita Tiburtiusstr. 14/ Krümelnest
Tiburtiusstr. 14, 12524 Berlin, Träger: Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH
Am Wäldchen
Nippeserstr. 20,12524 Berlin Kita Eigenbetrieb Südost
Villa Kunterbunt
Kita Pfeffermäuse
Grüne Trift 138 / Zur Nachtheide 137, 12557 Berlin, Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH
Kita Pusteblume
09G17
09G18
09G19
Haus der kleinen Strolche
Kita Kaulsdorfer Str. 313-315 Träger Kitaeigenbetrieb
Kita Märchenwald
Uhlenhorster Str. 27, 12555 Träger Eigenbetrieb Süd Ost
Kita Wir-si-Kids
Wirsitzer Weg 2-4,12555, Träger: Kib gGmbH
Kita Märchenwald
Uhlenhorster Str. 27, 12555 Träger Eigenbetrieb Süd Ost
Kita Mahlower Str.
Mahlower Str. 5-7, 12557 Berlin,Träger: Eigenbetrieb Südost
Zwergenstübchen
O.- Geschke- Str 81, 12555 Berlin,Träger: Märkische Kita und Schule GmbH
Spindlersfelder Orgelpfeifen
Rudower Str.60, 12557 Berlin, Träger:Internationaler Bund
Knirpsenbude
O.-Geschke- Str. 13/15, 12 555 Berlin,Träger:Pfefferwerk
evang. Kita Rudower Str.
Rudower Str. 23, 12557 Berlin,Träger: evang. S.Laurentius Kirchengemeinde
Spielhaus Müggelspree
Landjägerstr.7-9, TrägerEigenbetrieb Südost
Kietzer Lausbuben
Spitzer Str. 8, Eigenbetrieb Südost
2/4
Anlage 1
Schul- Nr.:
Kooperationsverträge
mit Kita
Adressen und Träger der Kita
09G20
Bienenhaus/ Kooperationskalender
Alt Müggelheim 10, krampenburger Weg 2, Eigenbetrieb Süd Ost
09G21
Kita Zwergenvilla
O.-Krüger-Zeile 4,12459
Kita Spatzennest
Wattstr.14, 12459, Träger : Kitaeigenbetrieb Südost
Kita Pusteblume
O.-Krüger- Zeile 6, 12459
Kita Griechische Allee
Griechische Allee 21-25,12459 Träger Kitaeigenbetrieb Südost
09G22
Kita Griechische Allee
Griechische Allee 21-25,12459 Träger Kitaeigenbetrieb Südost
09G23
noch keine Koop.verträge, in Arbeit
09G24
Kindertagesstätte Kinderhaus
Emrichstr. 51, 12587 Berlin, Träger: Eigenbetrieb Südost
09G25
Pfeffermäuse
Grüne Trift 138/ Zur Nachtheide 137, Träger Pfefferw.
09G26
Kita Eichkater
Fürstenwalder Allee 344,12589, Träger: Käpt`n Browser gGmbH
Kita Rahnsdorfer Spatzen
Fürstenwalder Allee 115, Träger: FIPP e.V
Villa Kunterbunt
Erknerstr. 46, 12589 Träger: Eigenbetrieb Südost
evang. Kita Arche Noah
Püttbergeweg 84, 12589 Träger: evang. Kirchengemeinde Rahnsdorf
Mansarde
Müggelwerder Weg 3, 12589 Träger Kinderreich e.V.
09G27
Schneckenhaus
Stillerzeile 136- 138, Träger Käptn browsers gGmbH
09G29
evang. Kindergarten
Alt-Schmöckwitz 1, 12527 Berlin, Träger: evang. Kirchengemeinde
Kleine Fische ganz groß
Adlergestell 776, 12527 Berlin, Träger: Kleine Fische ganz groß e.V.
09K02
Fröbel Kindergarten
H.- Schmidt- Str. 14, 12 489 Berlin, Träger: Fröbel gGmbH
09K07
Kita Hummelpflug
Platanenweg 65, Sozialdiakon.Arbeit Lichtenberg, Oberspress gGmbH
Kita Orionstraße
Orionstr. 40, Träger Kitaeigenbetrieb
Kita Heidekampweg 103/105
Kinder im Kietz GmbH
09K09
noch keine Koop.verträge, in Arbeit
09S01
Fehlmeldung
09S02
Fehlmeldung
3/4
Anlage 1
Schul- Nr.:
Kooperationsverträge
mit Kita
09S03
Fehlmeldung
09S04
Fehlmeldung
Adressen und Träger der Kita
4/4