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Handreichung, 17.06.2013, BA.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Treptow Köpenick
Dateiname
Handreichung, 17.06.2013, BA.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
16.10.15, 13:52
Aktualisiert
27.01.18, 13:12

Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin VII. Wahlperiode Ursprung: Große Anfrage, SPD TOP: 020 / 9.1 Handreichung Drs.Nr.: VII/0448 gemäß § 23 (3) GO Datum 30.05.2013 20.06.2013 Gremium BVV BVV Sitzung BVV/VII/019 BVV/VII/020 Beratungsstand vertagt Betr.: Die Schule für Alle – Inklusive Beschulung in Treptow-Köpenick Zu 1. Die folgende Tabelle gibt Auskunft über alle Schülerinnen und Schüler (SuS) an öffentlichen Schulen in den Klassenstufen 1-10, über die Zahl der integrativ beschulten SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der allgemeinen Schule und über SuS an Förderzentren mit Förderschwerpunkt jeweils differenziert für Treptow-Köpenick und ganz Berlin bezogen auf das laufende Schuljahr 2012/2013 Zahl der Schüler/-innen Treptow-Köpenick Berlin Integrative Förderzentren mit Alle Schulen, Klst. 1-10 Beschulung Förderschwerpunkt 17401 520 632 259994 10291 9449 Zu 2. Vorbemerkung: Bei einer Auswertung unter Einbeziehung der Schule und Klassenstufe besteht auf Grund der Fallzahlen die Möglichkeit der Identifikation einzelner Kinder. Es handelt sich daher um personenbezogene Daten einzelner Kinder, die nach § 64 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz (SchulG) nur dann an die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin übermittelt werden können, wenn eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder eine Einwilligung der Betroffenen vorliegt. Das Einholen einer Einwilligung aller Betroffenen (bzw. deren Personensorgeberechtigten) ist im Rahmen dieser Anfrage nicht leistbar. Nach § 20 Abs. 2 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) haben Behörden den Bezirksverordnetenversammlungen, ihren verfassungsmäßigen Organen und ihren Fraktionen die von diesen im Rahmen ihrer Aufgaben verlangten Auskünfte zu erteilen. Personenbezogene Daten dürfen dabei nach § 20 Abs. 1 Satz 2 BlnDSG jedoch nur herausgegeben (übermittelt) werden, wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 oder 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erfüllt sind. Die Datenübermittlung ist nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG zulässig, wenn es für die Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BDSG, wenn die Daten allgemein zugänglich sind. In keinem Fall dürfte jedoch das schutzwürdige Interesse des Betroffenen am Ausschluss der Übermittlung überwiegen. Vorliegend geht es um die Übermittlung von Daten über z. B. die körperliche und motorische Entwicklung einzelner Schülerinnen und Schüler. Bei diesen sensiblen Daten überwiegt in jedem Fall das schutzwürdige Interesse der Betroffenen am Ausschluss einer Übermittlung. Diese kann somit nicht auf § 20 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 und § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder 3 BDSG gestützt werden. Daher werden die Daten der öffentlichen Schulen der Region Treptow-Köpenick in Abstimmung mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nachfolgend schulbezogen ohne Differenzierung der einzelnen Förderschwerpunkte aufgeschlüsselt. Zur Vermeidung einer Reidentifizierung einzelner Schülerinnen und Schüler wurden Angaben kleiner drei - soweit sie VII/0448 Handreichung vom: 17.06.2013 Seite: 1/8 jahrgangsbezogen sind - nicht dargestellt, aber im Gesamtergebnis der Schule erfasst. In Einzelfällen musste eine weitere Jahrgangsstufe gelöscht werden. Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sopäd. Förderbedarf in der Region 09 (Schuljahr 2012/2013) nach Schulen, FSP und Jahrgangsstufen Primarstufe: BSN Schulname 09G01 09G94 09G05 09G06 09G07 09G09 09G10 09G11 09G13 09G14 09G15 09G16 09G17 09G18 09G19 09G20 09G21 09G22 09G23 09G24 09G25 09G26 09G27 09G29 Bouché-Schule (Grundschule) Sonnenblumen-Schule (Grundschule) Schule am Ginkobaum (Grundschule) Melli-Beese-Schule (Grundschule) Schule an der alten Feuerwache (Grundschule) Heide-Schule (Grundschule) Schule am Berg (Grundschule) Schule am Pegasuseck (Grundschule) Schule am Altglienicker Wasserturm (Grundschule) Schule am Buntzelberg (Grundschule) Schule am Mohnweg (Grundschule) Wendenschloß-Schule (Grundschule) Uhlenhorst-Grundschule Schule in der Köllnischen Vorstadt (Grundschule) Amtsfeld-Schule (Grundschule) Müggelheimer Schule (Grundschule) Edison-Schule (Grundschule) Schule an der Wuhlheide (Grundschule) Hauptmann-von-Köpenick-Schule (Grundschule) Müggelsee-Schule (Grundschule) Müggelschlößchen-Schule (Grundschule) Schule an den Püttbergen (Grundschule) Friedrichshagener Schule (Grundschule) Schmöckwitzer Insel-Schule (Grundschule) Anna-Seghers-Schule (Gemeinschaftsschule, Grundschulteil) Sophie-Brahe-Schule (Gemeinschaftsschule, Grundschulteil) Grünauer Schule (Gemeinschaftsschule, Grundschulteil) 09K02 09K07 09K09 SAPH 8 6 5 03 04 05 3 7 4 06 3 3 3 4 12 9 5 7 3 4 10 3 7 7 6 6 3 3 5 6 16 6 4 2 3 4 8 3 3 6 3 3 22 11 3 3 Gesamtergebnis 19 8 20 9 8 11 3 31 3 9 14 2 10 32 8 8 44 34 8 2 11 15 8 5 5 4 6 3 4 7 5 11 12 13 3 17 Sekundarstufe: BSN 09K01 09K02 09K03 09K04 09K05 VII/0448 Schulname Merian-Schule (Integrierte Sekundarschule) Anna-Seghers-Schule (Gemeinschaftsschule) Fritz-Kühn-Schule (Integrierte Sekundarschule) Isaac-Newton-Schule (Integrierte Sekundarschule) Wilhelm-Bölsche-Schule (Integrierte Sekundarschule) 07 08 09 10 13 Gesamtergebnis 4 7 6 9 6 5 8 8 12 6 Handreichung vom: 17.06.2013 12 4 20 18 Seite: 2/8 BSN 09K06 09K07 09K08 09K09 09Y05 Schulname 07 Hans-Grade-Schule (Integrierte Sekundarschule) Sophie-Brahe-Schule (Gemeinschaftsschule) Schule an der Dahme (Integrierte Sekundarschule) Grünauer Schule (Gemeinschaftsschule, Sekundarstufe) Alexander-von-Humboldt-Schule (Gymnasium) 08 09 7 10 11 12 13 Gesamtergebnis 4 13 4 7 10 10 10 11 16 11 47 4 26 3 Zu 3. Die Zahl der Schüler/-innen im gemeinsamen Unterricht ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Region 09 öffentliche Schulen Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht Schuljahr 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 353 364 377 456 520 Zu 4. Seit dem Jahr 2004 wird durch das Schulgesetz für Berlin dem gemeinsamen Unterricht der Vorrang gegeben (vgl. § 36, Absatz 2, Satz 3). In § 36, Absatz 4 ist festgelegt, dass die Eltern zwischen einer Beschulung ihres Kindes an einer allgemeinen Schule oder einer Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt wählen können. „Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann die Aufnahme eines Kindes oder einer Schülerin oder eines Schülers mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf in eine allgemeine Schule nur ablehnen, wenn an der Schule die personellen, sächlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine angemessene Förderung nicht gegeben sind.“ (§ 33 Absatz 1, Satz 2 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung vom 19.01.2005, zuletzt geändert am 19.06.2012). In diesem Fall wird durch die Schulaufsicht ein Aufnahmeausschuss eingerichtet, der nach eingehender Anhörung aller Beteiligten und sorgfältiger Prüfung eine Empfehlung für die Schulaufsicht abgibt (vgl. § 34, SoPädVO). Die Entscheidung trifft die Schulaufsicht. In den letzten fünf Jahren hat es in zehn Fällen eine Ablehnung der Aufnahme gegeben. Vorwiegend wurden personelle Gründe angegeben, zusätzlich in einigen Fällen auch mangelnde sächliche Unterstützung wie auch organisatorische Widrigkeiten. In allen Fällen tagte der Aufnahmeausschuss und empfahl jeweils nach entsprechender individueller Prüfung der schulischen Voraussetzungen die Aufnahme an der von den Eltern gewünschten Schule. Die Schulaufsicht folgte nach Prüfung in allen Fällen der Empfehlung des Aufnahmeausschusses. Zu 5. Das Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt berlinweit in den folgenden Schritten: ‐ ‐ ‐ ‐ ‐ Antragstellung durch die Eltern oder die Schule; Vorklärung (Beratungslehrkräfte); Gutachtenerstellung (fachlich zuständige Sonderpädagogin/zuständiger Sonderpädagoge); Entscheidung (zuständige Schulaufsicht); Bescheiderstellung. Seit dem Schuljahr 2012/13 orientiert sich dieses Verfahren am „Leitfaden zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs an Berliner Schulen“. Hierdurch wird u. a. eine wesentlich höhere Standardisierung erzielt. Die Details für die einzelnen Förderschwerpunkte sind dem Leitfaden zu entnehmen: http://www.berlin.de/sen/bildung/foerderung/sonderpaedagogische_foerderung/fachinfo.html. Zu 6. Grundsätzlich ist das Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs durch berlinweite Vorgaben auch hinsichtlich der Kriterien für alle Bezirke verbindlich vorgeschrieben. Durch die VII/0448 Handreichung vom: 17.06.2013 Seite: 3/8 Einführung des „Leitfadens“ (vgl. Antwort auf Frage 5) werden die einzelnen Verfahrensschritte und auch die Kriterien für die einzelnen Förderschwerpunkte ausdifferenziert und schriftlich festgelegt. Hierdurch wird eine wesentlich höhere Standardisierung erzielt und ein für alle Bezirke höchstmögliche Übereinstimmung bei den Feststellungsverfahren gewährleistet. Zu 7. Die digitale Erfassung der Feststellungsverfahren begann in der Region Treptow-Köpenick erst zum Schuljahr 2008/09. Für das Schuljahr 2012/13 können noch keine Angaben gemacht werden, da noch nicht alle Verfahren abgeschlossen sind. Region 09 öffentliche und private Schulen Zahl der abgeschlossenen Feststellungsverfahren LES Schuljahr 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 229 247 261 235 Zu 8. Die Aufstellung zeigt den Grad der rollstuhlgerechten Ausstattung der Schulen: Rollstuhlgerecht: - Schule am Mohnweg - Anna-Seghers-Schule - Schule an der Dahme - Gebrüder-Montgolfier-Gymnasium - Emmy-Noether-Gymnasium - Albatros-Schule Teilweise Rollstuhlgerecht: - Sonnenblumen-Schule (nur Sporthalle) - Schule am Gingkobaum (nur EG) - Melli-Beese-Schule (nur Sporthalle) - Wendenschloß-Schule (nur Sporthalle) - Müggelsee-Schule (nur Sporthalle an Gerhart-Hauptmann-S.) - Friedrichshagener Schule (nur Hauptgebäude) - Wilhelm-Bölsche-Schule (nur Sporthalle) - Archenhold-Gymnasium (nur Sporthalle) - Gerhart-Hauptmann-Schule (nur Sporthalle) Alle anderen Standorte sind nicht rollstuhlgerecht. Zu 9. Bei allen komplett behindertengerecht ausgebauten bzw. neu errichteten Schulbauten sind gemäß der erforderlichen Baugenehmigung Stellplätze für Schwerstbehinderte nachzuweisen. Somit sind die Stellplätze an diesen Objekten vorhanden. Zu 10. Die Freiflächen (Schulhöfe und Schulsportanlagen) sind in der Regel ebenerdig und somit barrierefrei. Zu 11. Solche spezifischen Räume gibt es bisher nur an den Förderzentren, insbesondere an der Albatros-Schule sind mehrere verschiedene Räume vorhanden. Bei speziellen Erfordernissen von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf richten die Schulen entsprechend ihrer Möglichkeiten zeitweise Räume für die Durchführung besonderer therapeutischer Maßnahmen ein. Zu 12. Soweit entsprechende Räumlichkeiten im Musterraumprogramm der einzelnen Schultypen enthalten sind, werden diese automatisch in den Planungen berücksichtigt. Zu 13. Das Handbuch – Barrierefreies Planen und Bauen in Berlin – der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz ist eine generelle Grundlage für jeden Um- und Neubau. VII/0448 Handreichung vom: 17.06.2013 Seite: 4/8 In Abhängigkeit der vorhandenen finanziellen Mittel und nach Klärung der gesetzten Prioritäten für die einzelnen Schulobjekte durch den Betreiber, werden diese Forderungen in die Baupläne einbezogen. Zu 14. Zur Realisierung von barrierefreien Internetangeboten erarbeitet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gegenwärtig entsprechende Richtlinien, die sowohl die technische als auch die inhaltliche Barrierefreiheit betreffen. Entsprechende Software soll erarbeitet werden. Zu 15. Bei allen komplett behindertengerecht ausgebauten bzw. neu errichteten Schulbauten bzw. Sporthallen sind gemäß der erforderlichen Baugenehmigung barrierefreie Sanitäranlagen zu errichten. Somit sind die Anlagen an diesen Objekten vorhanden. Zu 16. Seit Einführung des gemeinsamen Unterrichts werden den Schulen für jedes Kind mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf das aufgenommen wird, zusätzliche Lehrerstunden entsprechend den Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen (http://www.berlin.de/sen/bildung/schulorganisation/index.html) zur Verfügung gestellt. An vielen Schulen wird die sonderpädagogische Förderung mittlerweile von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen geleistet. Wenn ein konkreter sächlicher Bedarf besteht, werden unter Einbeziehung der zuständigen Stelle wie Integrationshilfe, Krankenkassen u. a., die notwendigen Dinge beschafft. Zu 17. In Einzelfällen wird von den Schulen ein erhöhter personeller Bedarf gemeldet. Nach Prüfung konnte bislang in gerechtfertigten Fällen die Anzahl der Lehrerstunden erhöht werden oder temporäre Unterstützung durch Beratungslehrkräfte geleistet werden. In Einzelfällen, wie in Frage 16 benannt, wird der Bedarf auch an sächlichen Mitteln erfüllt. Zu 18. Die Mittelzuweisung erfolgt zunächst kindbezogen und ist in den jährlich neu festgelegten Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen geregelt. In der Antwort zu der Frage 17 wurde bereits mitgeteilt, dass in Einzelfällen nach Prüfung zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden können. Mittel werden bei nachgewiesenem Bedarf in Abstimmung mit der Schule zugewiesen. Zu 19. Das Berufsbild der persönlichen Assistenz existiert derzeit in der Berliner Schule nicht. Pädagogische Unterrichtshilfen und Betreuerinnen/Betreuern werden in der Regel nur an Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ eingesetzt. An der Albatros-Schule sind zur Zeit 24 pädagogische Unterrichtshilfen und 13 Betreuerinnen/Betreuer beschäftigt. Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die zur Zeit tätigen Schulhelferinnen und - helfer (differenziert nach Schulen): Schule 09G01 09G05 09G07 09G09 09G10 09G11 09G13 09G14 09G15 09G18 Anzahl Schulhelfer 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Schule 09G21 09G22 09G26 09G27 09K02 09K09 09P06 09P10 09S01 09S03 Anzahl Schulhelfer 3 1 2 1 1 3 2 1 1 2 Insgesamt weist die Tabelle 26 Schulhelferinnen und –helfer aus. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass jeweils zwei Schulhelferinnen für zwei Schulen zuständig sind. Eine der beiden Schulhelferinnen an der 09G26 ist auch noch an der 09G27 tätig; eine der beiden Schulhelferinnen an der 09S03 ist noch an der 09G21 tätig. VII/0448 Handreichung vom: 17.06.2013 Seite: 5/8 Zu 20. Für einen Zusammenhang von sozialer Herkunft und den Förderschwerpunkten Lernen, emotional und sozialer Bereich sowie Sprache (kurz: LES) liegen der regionalen Schulaufsicht keine wissenschaftlich fundierten Ergebnisse vor. Legt man der sozialen Herkunft von Schülerinnen und Schülern die Anzahl der Kinder mit einer Befreiung von der Zuzahlung zu Lernmitteln (kurz: Lernmittelbefreiung – LMB) zugrunde, finden sich Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen LMB und LES in Berlin z.B. unter: Müller, F. J. (2010). Verteilung von Armut im Primarbereich in Berlin. Zeitschrift für Inklusion, 4. http://www.inklusiononline.net/index.php/inklusion/article/view/85/86. Die folgende Tabelle bietet einen schulgenauen Überblick über die Quote LES und LMB für die Schulen des Bezirks. 2012/2013 09K04 09G18 09G11 09K08 09G15 09G22 09G01 09G19 09K07 09G07 09G21 09P12 09P10 09K05 09G09 09K03 09K06 09G05 09P01 09K02 09K09 09G25 09G10 09G06 09G04 09Y03 09G23 09G16 09K01 09G13 09G27 09G17 09G24 09Y04 09Y05 09G29 09Y10 09Y06 09G14 09Y11 09G20 VII/0448 Quote LES Quote LMB 5,1 7,2 6,7 10,5 2,2 6,8 2,9 1,6 1,9 2,1 9,6 1,9 3,6 4,7 3,8 3,0 3,0 4,4 0,0 1,6 4,7 2,7 0,3 2,8 1,6 0,0 2,0 0,8 0,7 1,4 1,1 2,3 0,6 0,0 0,2 2,8 0,0 0,0 1,7 0,0 3,0 52,8 51,9 46,8 43,8 41,1 40,3 37,8 32,7 32,2 30,2 27,4 25,3 25,0 24,3 24,1 23,4 21,2 19,9 18,2 18,1 17,7 17,0 16,0 15,7 15,6 13,4 12,1 11,8 11,4 11,3 10,8 10,5 8,7 8,1 7,9 7,6 7,1 7,1 6,7 6,3 5,3 Handreichung vom: 17.06.2013 Seite: 6/8 2012/2013 09G26 09P16 09P06 09P07 09P13 09P15 09P09 Quote LES Quote LMB 2,3 0,0 1,2 0,0 0,5 2,3 0,0 4,0 2,9 2,8 2,8 2,6 0,0 0,0 Zu 21. Über eine Benachteiligung der anderen Behinderungsarten gegenüber den Förderschwerpunkten LES ist der Schulaufsicht nichts bekannt. Die Gefahr einer solchen Benachteiligung wird nicht gesehen. Zu 22. Die wohnortnahe Beschulung von Schülerinnen und Schülern gelingt bisher noch nicht zufriedenstellend, was auch auf die Größe und andere Besonderheiten des Bezirks zurückzuführen ist. Grundsätzlich müssen einige Schülerinnen und Schüler, die an Förderzentren unterrichtet werden, längere Fahrzeiten in Kauf nehmen. Zu 23. Im Rahmen der Inklusion werden 3 Schülerinnen und Schüler täglich mit dem Schulbus ohne Probleme gefahren. Eine Schülerin besucht die Friedrichshagener Schule (09G27). Eine Schülerin und ein Schüler besuchen die Anna-Seghers-Schule (09K02). Zu 24. Kooperationsverträge Kita – Schule (Übersicht siehe Anlage): Im Bezirk Treptow- Köpenick bestehen zwischen der Mehrzahl der Grundschulen und den umliegenden Kitas Kooperationsverträge. Diese beinhalten neben regelmäßigen Treffen von Vertreter/innen beider Bildungseinrichtungen auch, dass für die zukünftigen Einschüler/innen ein gemeinsamer Elternabend durchgeführt wird. Der Austausch über Kinder mit einem Förderbedarf findet statt, wenn die Eltern informiert wurden und ihr Einverständnis zur Weitergabe von Informationen über ihr Kind gegeben haben. Dies umfasst auch die Weitergabe von Entwicklungsberichten bei Einverständnis der Eltern. Analoges gilt auch für die Kooperationen zwischen Grund- und Oberschulen. Hier werden durch Weitergabe der Schülerakten wichtige Informationen transferiert. Zu 25. Im Rahmen der Förderung der Zusammenarbeit beider Bildungseinrichtungen wurde bereits 1 Fachtagung zum Thema „ Übergänge gestalten „ durchgeführt (06.06.2012). Inhalt war hier das TransKigs-Programm. Ein weiter Fachtag wird am 13.06.13 zum Thema „Gute, gesunde Kita – gute gesunde Schule als Grundlage für die Bildungs- und Erziehungsarbeit“ durchgeführt. Diese Fachtagungen werden organisiert und fachlich begleitet durch das Jugendamt und die regionale Schulaufsicht (Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft). Teilnehmerkreis: Erzieher/innen aus beiden Bildungseinrichtungen, Lehrer/innen Zu 26. Hierzu sind keine speziellen Kooperationen mit Musikschule, Bibliotheken, Sportvereinen und anderen Vereinen bekannt. Alle Kooperationen werden so ausgestaltet, dass auch dem Bereich inklusiver Beschulung eine möglichst umfassende Teilhabe ermöglicht wird. Zu 27. Im Rahmen der Elternabende und durch gemeinsame Aktivitäten der Kindergruppen, wie z. B. Besuch der künftigen Grundschule und gemeinsame Projektwochen, sind Eltern unmittelbar oder informell beteiligt. Im Rahmen von Informationsveranstaltungen und den „Tagen der offenen Tür“ haben die Eltern umfassende Möglichkeiten, sich umfassend zu informieren, auch zu entsprechenden Kooperationen. VII/0448 Handreichung vom: 17.06.2013 Seite: 7/8 Zu 28. Wie die Entwicklung der zunehmenden Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an „Regelschulen“ zeigt, ist die Tendenz für Misstrauen und Ängste gegenüber inklusiver Beschulung wohl stark zurückgegangen. Dies ist vor allem auf die kluge Aufklärungsarbeit an den Schulen und die allgemeine Informationspolitik des Bezirksamtes zu dieser Thematik zurückzuführen, was mit gleicher Intensität fortgeführt werden wird. Zu 29. bis 33. Die in den Fragen benannten Sachverhalte betreffen die Empfehlungen des Beirats „Inklusive Schule in Berlin“, die dieser der Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft am 22.02.2013 übergeben hat. Der Senat von Berlin ist dabei, die einzelnen Vorschläge zu prüfen, Entscheidungen zu treffen und diese dann in Form einer Mitteilung zur Kenntnisnahme dem Parlament im Herbst 2013 vorzulegen. Diese Vorlage wird die gestellten Fragen beantworten. Außerdem werden eine Projektgruppe, die sich zusammensetzt aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, der bezirklichen Schul- und Jugendabteilungen, der Schulen sowie der vorhandenen Unterstützungssysteme sowie ergänzend zu dieser Projektgruppe kleinere Arbeitsgruppen, denen zusätzlich Fachleute aus Verbänden angehören können, weitere Einzelfragen im Zusammenhang mit dem Implementierungsprozess bearbeiten. Diese Arbeitsergebnisse werden die Grundlage für die weitere Arbeit im Bezirk bilden. Zu 34. In Einzelfällen werden den Eltern notwendige Unterstützungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Institutionen (Integrationsbeauftragte des Jugendamtes, Krankenkassen, Behindertenbeauftragte u. a.) angeboten und entsprechende Hilfe eingeleitet. Zu 35. Die Einrichtung eines Zentrums für mediale Versorgung wird im bezirklichen Inklusionskonzept berücksichtigt. Derzeit gibt es noch keine Voraussetzungen dafür. Zu 36. Das Bezirksamt erwartet einen stetigen Anstieg des Bedarfs an inklusiver Beschulung. Zu 37. bis 40. Die Fragen können erst nach Vorliegen des Berliner Inklusionskonzeptes beantwortet werden. (Siehe auch die Antwort zu den Fragen 29 bis 33.) Zu 41. Seitens des Schulamtes ist geplant, dass im Bezirk Treptow-Köpenick je Schultyp ein Standort Rollstuhlgerecht ausgebaut wird. Nachfolgend soll der Ausbau zu rollstuhlgerechten Schulstandorten je nach Finanzlage weiter vorangebracht werden. Ziel ist es, langfristig und bezirklich strukturiert alle Schulstandorte entsprechend den gesetzlichen Regelungen zu qualifizieren. Zu 42. Der finanzielle Bedarf kann nicht allgemein ermittelt werden. Erst nach der Benennung der Standorte ist eine Ermittlung der Herrichtungskosten möglich. Berlin, den 17.06.2013 Svend Simdorn Bezirksstadtrat für Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport VII/0448 Handreichung vom: 17.06.2013 Seite: 8/8 Anlage 1 Bestehende Kooperationsverträge Kita Schule Schul- Nr.: 09G01 Kooperationsverträge mit Kita Adressen und Träger der Kita Kita offensive Krümel Bouchestr. 25 a, 12435 Berlin, Träger: offensiv e.V. Kita Tausendfüßler Am Treptower Park 76/77, 12435 Berlin, Träger Kitaeigenbetrieb Südost Kita Heureka Hoffmannstr. 12, 12435 Berlin, Träger: Froebel gGmbH Kita Wirbelwind Puschkinstr. 10-12, 12435 Berlin, Träger: Froebel gGmbH Dornbrunner Str. Dornbrunner Str. 17, 12437 Berlin, Träger: Eigenbetrieb Südost Spatzennest Dammweg 155/157, 12437 Berlin, Träger : AWO Berlin Südost Heidemühler Weg Heidemühler Weg, 12437 Berlin, Träger: Kitaeigenbetrieb Südost 09G05 3 Kitas sind im kietz ohne Koop. Verträge 09G06 Am Park Engelhardtstr.10, Träger HVD 09G07 Dreikäsehoch J.- Tesch- Str. 20, Träger HVD 09G09 Adlershofer Marktspatzen Helbigstr. 31, 12489, Träger :HVD 09G10 Kita Kleiner Fratz Semmelweisstr.10,12524, Träger: Kleiner Fratz gGmbH Kita Am Studio Am Studio 5, 12489, Träger: Eigenbetrieb Südost 09G04 Kita Kinder im Kitz GmbH 09G11 09G13 evang. Kita Altglienicke Köpenicker Str. 35, 12524, Träger: evang. Kirchengemeinde Altglienicke Kita vier Jahreszeiten Gustelstr. 20 e,12524, Träger: Sozialdiak. Arbeit Lichtenberg Oberspree GmbH Kita Teutonenburg teutonenstr. 54, 12524, Träger: FIPP e.V. Kleine Frechdachse,, Venusstr. 59, 12524, Träger Eigenbetrieb Südost Sonnenschein Uranusstr. 19/21, 12524, Träger Fipp e.V. Im Kosmosviertel Ortolfstr. 164, 12524, Träger: Jugendwerk Aufbau Ost e.V Kita Am Wäldchen Nippeserstr. 20, 12524, Träger Eigenbetrieb Südost Kita Teutonenburg Teutonenstr.54, 12524 Kita Krümelnest Tiburtiusstr. 14, 12524 träger: Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH 1/4 Anlage 1 Schul- Nr.: 09G14 09G15 09G16 Kooperationsverträge mit Kita Adressen und Träger der Kita Gartenfrösche Zur Gartenstadt 239, Träger HVD Deutschland e.V. Buntzelzwerge Buntzelstr.56,98, Träger offensiv 91 e.V. Kleiner Fratz Dahmestr. 4, Träger Kleiner Fratz e.V. Kunterbunt Richterstr. 2, Träger Eigenbetrieb Südost evang. Kindertagesstätte Waltersdorfer Str. 94 Seepferdchen Atlantisring26, Träger Berliner Spatzen e.V. Waldspielhaus Adlergestell 592, Träger Pfefferwerk Stadtkultur GmbH Grüne Aue Baderseestr. 1, FIPP e.V. Kita Tiburtiusstr. 14/ Krümelnest Tiburtiusstr. 14, 12524 Berlin, Träger: Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH Am Wäldchen Nippeserstr. 20,12524 Berlin Kita Eigenbetrieb Südost Villa Kunterbunt Kita Pfeffermäuse Grüne Trift 138 / Zur Nachtheide 137, 12557 Berlin, Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH Kita Pusteblume 09G17 09G18 09G19 Haus der kleinen Strolche Kita Kaulsdorfer Str. 313-315 Träger Kitaeigenbetrieb Kita Märchenwald Uhlenhorster Str. 27, 12555 Träger Eigenbetrieb Süd Ost Kita Wir-si-Kids Wirsitzer Weg 2-4,12555, Träger: Kib gGmbH Kita Märchenwald Uhlenhorster Str. 27, 12555 Träger Eigenbetrieb Süd Ost Kita Mahlower Str. Mahlower Str. 5-7, 12557 Berlin,Träger: Eigenbetrieb Südost Zwergenstübchen O.- Geschke- Str 81, 12555 Berlin,Träger: Märkische Kita und Schule GmbH Spindlersfelder Orgelpfeifen Rudower Str.60, 12557 Berlin, Träger:Internationaler Bund Knirpsenbude O.-Geschke- Str. 13/15, 12 555 Berlin,Träger:Pfefferwerk evang. Kita Rudower Str. Rudower Str. 23, 12557 Berlin,Träger: evang. S.Laurentius Kirchengemeinde Spielhaus Müggelspree Landjägerstr.7-9, TrägerEigenbetrieb Südost Kietzer Lausbuben Spitzer Str. 8, Eigenbetrieb Südost 2/4 Anlage 1 Schul- Nr.: Kooperationsverträge mit Kita Adressen und Träger der Kita 09G20 Bienenhaus/ Kooperationskalender Alt Müggelheim 10, krampenburger Weg 2, Eigenbetrieb Süd Ost 09G21 Kita Zwergenvilla O.-Krüger-Zeile 4,12459 Kita Spatzennest Wattstr.14, 12459, Träger : Kitaeigenbetrieb Südost Kita Pusteblume O.-Krüger- Zeile 6, 12459 Kita Griechische Allee Griechische Allee 21-25,12459 Träger Kitaeigenbetrieb Südost 09G22 Kita Griechische Allee Griechische Allee 21-25,12459 Träger Kitaeigenbetrieb Südost 09G23 noch keine Koop.verträge, in Arbeit 09G24 Kindertagesstätte Kinderhaus Emrichstr. 51, 12587 Berlin, Träger: Eigenbetrieb Südost 09G25 Pfeffermäuse Grüne Trift 138/ Zur Nachtheide 137, Träger Pfefferw. 09G26 Kita Eichkater Fürstenwalder Allee 344,12589, Träger: Käpt`n Browser gGmbH Kita Rahnsdorfer Spatzen Fürstenwalder Allee 115, Träger: FIPP e.V Villa Kunterbunt Erknerstr. 46, 12589 Träger: Eigenbetrieb Südost evang. Kita Arche Noah Püttbergeweg 84, 12589 Träger: evang. Kirchengemeinde Rahnsdorf Mansarde Müggelwerder Weg 3, 12589 Träger Kinderreich e.V. 09G27 Schneckenhaus Stillerzeile 136- 138, Träger Käptn browsers gGmbH 09G29 evang. Kindergarten Alt-Schmöckwitz 1, 12527 Berlin, Träger: evang. Kirchengemeinde Kleine Fische ganz groß Adlergestell 776, 12527 Berlin, Träger: Kleine Fische ganz groß e.V. 09K02 Fröbel Kindergarten H.- Schmidt- Str. 14, 12 489 Berlin, Träger: Fröbel gGmbH 09K07 Kita Hummelpflug Platanenweg 65, Sozialdiakon.Arbeit Lichtenberg, Oberspress gGmbH Kita Orionstraße Orionstr. 40, Träger Kitaeigenbetrieb Kita Heidekampweg 103/105 Kinder im Kietz GmbH 09K09 noch keine Koop.verträge, in Arbeit 09S01 Fehlmeldung 09S02 Fehlmeldung 3/4 Anlage 1 Schul- Nr.: Kooperationsverträge mit Kita 09S03 Fehlmeldung 09S04 Fehlmeldung Adressen und Träger der Kita 4/4