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Vorlage zur Kenntnisnahme, 05.09.2011, BA.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Treptow Köpenick
Dateiname
Vorlage zur Kenntnisnahme, 05.09.2011, BA.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
16.10.15, 14:01
Aktualisiert
27.01.18, 22:08

Inhalt der Datei

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin VII. Wahlperiode Ursprung: Vorlage zur Kenntnisnahme, BA TOP: 002 / 13.3 Vorlage zur Kenntnisnahme Drs.Nr.: VII/0019 Datum 17.11.2011 Gremium BVV Sitzung BVV/VII/002 Beratungsstand Betr.: Bebauungsplan 9-30 ("Parkplatz Amtswäldchen"), Ortsteil Köpenick hier: Änderungsbeschluss Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 30.08.2011 beschlossene anliegende BA-Vorlage Nr. 633/2011 zur Änderung des BA-Beschlusses Nr. 16 vom 19.12.2006 zum Bebauungsplan 9-30 und zur Weiterführung als vorhabenbezogenen Bebauungsplan 9-30 VE zur Kenntnis nehmen. Berlin, den 05.09.2011 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Gabriele Schöttler Bezirksbürgermeisterin VII/0019 Rainer Hölmer Bezirksstadtrat für Bauen und Stadtentwicklung Vorlage zur Kenntnisnahme vom: 05.09.2011 Seite: 1/13 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abt. Bauen und Stadtentwicklung Bezirksamtsvorlage Nr. 633/2011 zur B e s c h l u s s f a s s u n g in der Sitzung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick am Berlin, den App. Nr. Ex. 30.08.2011 1. Gegenstand der Vorlage: Bebauungsplanverfahren 9-30 („Parkplatz Amtswäldchen“) im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Köpenick Änderung zum Bezirksamtsbeschluss Nr. 16 vom 19.12.2006 Räumlicher Geltungsbereich: für die Grundstücke Landjägerstraße 1/5, die Flurstücke 287, 288, 289, Gemarkung Köpenick, Flur 454 sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Landjägerstraße 7/9 und die Fläche bis zum Ufer der Müggelspree im Bezirk TreptowKöpenick, Ortsteil Köpenick (Anlage 1) 2. Berichterstatter: Bezirksstadtrat Herr Hölmer 3. Zur Beratung hinzuzuziehende Personen: keine 4. I. a Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans 9-30 um das Flurstück 287 Gemarkung, Köpenick, Flur 454, Teilflächen der Grundstücke Landjägerstraße 1 und 7/9 sowie die Fläche bis zum Ufer der Müggelspree zu reduzieren und als vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf dem Vorhabengrundstück (Anlage 2)mit der Bezeichnung 9-30 VE weiterzuführen. Der Geltungsbereich lautet wie folgt (Anlage 2): Bebauungsplan 9-30 VE für die Grundstücke Landjägerstraße 3 und 5 und das Flurstück 289, Gemarkung Köpenick, Flur 454, sowie Teilflächen der angrenzenden Grundstücke Landjägerstraße 1 und 7/9 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Köpenick Als Planungsziele werden die in Anlage 3 und 4 benannten Inhalte bestimmt. I. b Der Änderungsbeschluss ist im Amtsblatt für Berlin bekannt zu machen. II. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abt. Bauen und Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, beauftragt. III. Die Bezirksverordnetenversammlung wird über den Änderungsbeschluss in Kenntnis gesetzt (Anlage 5). BA-Vorlage 5. /11 Begründung Für die Grundstücke Landjägerstraße 3 und 5 und das Flurstück 289, Gemarkung Köpenick, Flur 454, sowie Teilflächen der angrenzenden Grundstücke Landjägerstraße 1 und 7/9 wurde durch den Erwerber o.g. Grundstücke nach § 12 Abs. 2 BauGB die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt. Der Vorhabenträger verfolgt im Plangebiet eine andere Bebauungsabsicht, die mit der bislang beabsichtigten Bebauungsplanung, der planungsrechtlichen Sicherung eines öffentlichen Parkplatzes bzw. eine Parkhauses, nicht im Einklang steht. Da diese geänderten Planungsabsichten jedoch städtebaulich der heutigen bezirklichen Planungsintention entsprechen und weiterhin die Chance auf Realisierung eines Parkplatzes eröffnen, soll dem Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans entsprechend des vorgelegten Konzeptes gefolgt werden. Der Geltungsbereich des bisherigen B-Plans 9-30 wird um das Flurstück 287 Gemarkung Köpenick, Flur 454, Teilflächen der Grundstücke Landjägerstraße 1 und 7/9 sowie die Fläche bis zum Ufer der Müggelspree reduziert. Das Planverfahren wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan 9-30 VE weitergeführt. Bei den aus dem Geltungsbereich entlassenen Flächen handelt es sich um landeseigene Flächen, ohne Planerfordernis. Die Zuordnung dieser Flächen in das jeweilige Fachvermögen vom Grünflächenamt bzw. Tiefbauamt ist abgeschlossen. Die vorhandenen Nutzungen durch die Bootsstandsvermietung sowie der Sportfischerei ist durch Pachtverträge gesichert, so dass die Festlegung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Wassersport“, das noch im Aufstellungsbeschluss B-Plan 9-30 vom 19.12.2006 vorgesehen war, nicht erforderlich ist. Die Planungsinhalte und die Begründung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 9-30 VE („Amtswäldchen“) sind den Anlagen 3 und 4 zu entnehmen. Das Bebauungsplanverfahren wird daher nach § 12 BauGB durchgeführt. 6. Rechtsgrundlagen: - für die Zuständigkeit des Bezirksamts: §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 1 Satz 2 AZG, § 6 Abs. 1 AGBauGB § 1 Abs. 1 und 2, Ziffer 19 b GeschO BA Trep-Köp - materielle Rechtsgrundlagen. §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 und § 12 BauGB 7. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: keine 8. Mitzeichnungen: keine Rainer Hölmer Bezirksstadtrat Anlagen Anlage 1 – Anlage 2 Anlage 3 – Anlage 4 Anlage 5 – B-Plan-Geltungsbereich 9-30 alt Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Plans 9-30 VE Städtebauliches Konzept Begründung BVV-Kenntnisnahme 2 Anlage 4 zur BA-Vorlage.........../11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 9-30 VE („Parkplatz Amtswäldchen“) für die Grundstücke Landjägerstraße 3 und 5 und das Flurstück 289, Gemarkung Köpenick, Flur 454, sowie Teilflächen der angrenzenden Grundstücke Landjägerstraße 1 und 7/9 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Köpenick Begründung zur Einleitung des Planaufstellungsverfahrens 9-30 VE „Amtswäldchen“ 1. Veranlassung und Erforderlichkeit des Bebauungsplans Die Grundstücke Landjägerstraße 3 und 5 und das Flurstück 289, Gemarkung Köpenick, Flur 454, sowie die Teilflächen der angrenzenden Grundstücke Landjägerstraße 1 und 7/9 liegen am Rande der Köpenicker Altstadt. Mit BA-Beschluss vom 19. Dezember 2006 wurde die Aufstellung des Bebauungsplans 9-30 für die Grundstücke Landjägerstraße 1/5, die Flurstücke 287, 288, 289, Gemarkung Köpenick, Flur 454 sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Landjägerstraße 7/9 und die Fläche bis zum Ufer der Müggelspree beschlossen. Mit diesem Bebauungsplanverfahren sollte planungsrechtlich vor allem ein öffentlicher Parkplatz bzw. Parkhaus auf landeseigene Flächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB gesichert werden, der sowohl für PKW, als auch für Reisebusse Stellplätze bieten sollte (ca. 260-400). Diese Flächen sind mittlerweile im Ergebnis eines Bieterverfahrens durch den Liegenschaftsfonds Berlin veräußert worden. Aufbauend auf das Erreichte im Zusammenhang mit den Zielen des aufgehobenen Sanierungsgebietes Altstadt Köpenick / Kietz Vorstadt hat für die Revitalisierung der Altstadt Köpenick weiterhin die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Parkplätzen im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohn- und Gewerbeflächen eine große Bedeutung und ebenso erheblichen Einfluss auf die Investitionsbereitschaft von potenziellen Investoren in der Altstadt Köpenick. Da es in der Altstadt aus städtebaulichen Gründen (u.a. einzelne Grundstücksgrößen) sowie aus Gründen des Denkmalschutzes nicht möglich ist, einen öffentlichen Parkplatz in der erforderlichen Größe zu integrieren, sollen die überwiegend brachliegenden Flächen in der Landjägerstraße für die Nutzung als öffentlicher Parkplatz gemäß Verkehrskonzept Altstadt Köpenick entwickelt werden. Das im Juni 2006 erstellte Abschlussgutachten für das Sanierungsgebiet stellt fest, dass die zum größten Teil bisher zum Parken genutzten Brachflächen zu einer starken Beeinträchtigung in der Wahrnehmung und Erlebbarkeit der Altstadt führen. Sie sollen deshalb vorrangig mit Wohngebäuden bebaut werden oder durch attraktive Zwischennutzungen aufgewertet werden. Die durch diese Maßnahmen wegfallenden Parkplätze sollen durch die planungsrechtliche Entwicklung eines öffentlichen Parkplatzes auf den o.g. Flächen an der Landjägerstraße gesichert werden. Die Verlagerung der Stellplätze an den Rand der Altstadt trägt zu dem Ziel bei, eine Bebauung bzw. Gestaltung der bisher zum Parken genutzten Brachflächen zu ermöglichen. Darüber hinaus ist der Durchgangs- und Parksuchverkehr in der Altstadt zu mindern und ein adäquates Angebot an der Peripherie der Altstadt zu schaffen. Die Errichtung eines Parkplatzes an dieser Stelle ist schließlich auch deswegen sinnvoll, da es sich bei den genannten Grundstücken derzeit um eine innerstädtische Brache handelt. 1 Anlage 4 zur BA-Vorlage................./11 Diese stellt einen städtebaulichen Missstand dar, der durch eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung eines Parkplatzes zur öffentlichen Nutzung im Zusammenhang mit einer baulichen Arrondierung beseitigt und im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens planungsrechtlich gemäß den Planungszielen gesichert werden soll. Zur Lösung des Parkproblems, das sich derzeit auf vielen unbebauten Grundstücken und somit ungeordnet in der Altstadt widerspiegelt, soll im Hinblick auf eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung ein Standort in unmittelbarer Nachbarschaft der Altstadt sowohl für einen Parkplatz zur öffentlichen Nutzung als auch mit einer mehrgeschossigen baulichen Fassung entwickelt werden. Als Nutzung ist ein Verbrauchermarkt (ca. 800 m² Verkaufsfläche) mit Wohn- und Aufbauten vorgesehen. Der Vorhabenträger, die Landjägerstraße 1-9 Immobilien GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 16. November 2010 die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 Abs. 2 BauGB für das o. g. Plangebiet beantragt. Zur planungsrechtlichen Sicherung des Vorhabens unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Natur- und Landschaftsschutzes und einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung soll das Bebauungsplanverfahren gemäß § 12 BauGB durchgeführt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 9-30 soll entsprechend dem Vorhaben angepasst werden. Plangebiet Das Bebauungsplangebiet liegt im Ortsteil Köpenick des Bezirkes Treptow-Köpenick und grenzt unmittelbar an die historischen Köpenicker Altstadt an. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Landjägerstraße 3 und 5 und das Flurstück 289, Gemarkung Köpenick, Flur 454, sowie Teilflächen der angrenzenden Grundstücke Landjägerstraße 1 und 7/9. Begrenzt wird die Fläche durch den Uferweg entlang des Kietzgrabens im Nordwesten, die an den Kietzgraben angrenzenden Flächen privater Pächter/Nutzer (Bootsstandsvermietung und Sportfischereiverein) im nördlichen Bereich, der öffentlichen Parkanlage mit Uferweg und Spielplatz im Nordosten, einer Kindertagesstätte im Südosten sowie die Landjägerstraße im Südwesten. Die angrenzende Bebauung in südlicher und westlicher Richtung ist überwiegend durch fünfgeschossige Plattenbauten gekennzeichnet, die Ende der 80er Jahre errichtet wurden. Vereinzelt sind in der Landjägerstraße noch Gebäude älterer Substanz vorhanden. Auf dem Grundstück Landjägerstraße 11 befindet sich ein 3-geschossiges Wohngebäude aus der Gründerzeit sowie zwei 2-geschossige Nebengebäude, die gewerblich genutzt werden. Auf den nordwestlichen Flächen der Grundstücke Landjägerstr. 1, 3 und 5 ist eine Altlastenverdachtsfläche unter der Nr. 6387 im Altlastenverdachtskataster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung registriert. Die Grundstücke wurden als Industrie- und Gewerbegebiet genutzt u.a. als Brauerei (1901-1944), zur Herstellung von Watte und Verpackungsmaterial (1945-1960), zur Verarbeitung von Duroplasten (1961-1972) und zur Thermoplastverarbeitung (1973-1992). Die Produktionsgebäude der Berlinplast wurden 1996 abgerissen. Die Auswertung der Bodenuntersuchung liegt vor. Im Ergebnis sind PAK-Belastungen und Kontaminationen durch Schwermetalle nachgewiesen, wobei der Bleiwert an einem Bohrpunkt auffällig war. Die abgetragenen Schichten sind daher auf Sonderdeponien zu entsorgen. Sanierungsbedarf besteht nach derzeitigem Kenntnisstand nicht. Auf dem Gelände stehen mittelsandige Aufschüttungen mit Beimengen von Schlacken, Ziegelresten, Asche, Kohlenguss und Beton an, die in ihrer Mächtigkeit von 0,7 bis 2 m und Zusammensetzung variieren. 2 Anlage 4 zur BA-Vorlage................./11 2. Planungsvorgaben Landesentwicklungsprogramm 2007 LEPro 2007 (GVBl. S. 629) Gemäß § 1 LEPro 2007 soll die Hauptstadtregion im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips im Ausgleich wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele räumlich polyzentral entwickelt werden. Vorhandene Stärken sollen vorrangig genutzt und ausgebaut werden. Unter der Zielsetzung des Vorrangs der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung (§ 5 LEPro 2007) kommt der Erhaltung und Umgestaltung des baulichen Bestandes und der Reaktivierung von Siedlungsbrachflächen erhöhte Bedeutung zu. Entsprechend dem Grundsatz aus § 5 Abs. 1 LEPro 2007 soll daher die Siedlungsentwicklung auf raumordnerisch festgelegte Siedlungsbereiche ausgerichtet werden. Landesentwicklungsplans Brandenburg - Berlin (LEP B-B) – GVBl. S. 182 Die Steuerung der Siedlungsentwicklung ist unter Pkt. 4 des LEP B-B (Verordnung vom 31. März 2009) dargestellt. Die Siedlungsentwicklung gemäß Grundsatz Pkt. 4.1 soll vorrangig unter Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter Entwicklungspotentiale innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur erfolgen. Der Vorhabensstandort befindet sich innerhalb des Gestaltraums Siedlung, in dem gemäß Ziel 4.5. Abs. 1 des LEP B-B eine Entwicklung von Siedlungsflächen, in denen auch Wohnsiedlungsflächen möglich sein sollen, sowie eine gewerbliche Entwicklung nicht ausgeschlossen wird. Flächennutzungsplan Berlin (FNP Berlin) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. November 2009 (ABl. S. 2666), zuletzt geändert am 17.02.2011 (ABl. S. 438) Im Flächennutzungsplan Berlin wird das Planungsgebiet als Gemischte Baufläche M2 dargestellt. Der vorhabenbezogene B-Plan 9-30 VE ist gemäß § 8 Absatz 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar. Entwicklungsziele und Maßnahmen des Landschaftsprogramms einschließlich Artenschutzprogramm für Berlin in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1994 (ABl. S. 2331), zuletzt geändert am 27. Juni 2006 (ABl. S.2350) Im Siedlungsgebiet bzw. städtisch geprägten Raum besteht das Ziel, den Anteil an naturhaushaltwirksamer Fläche zu erhöhen, die Regenwasserversickerung dezentral zu ermöglichen, emissionsarme Heizsysteme zu fördern und bei baulicher Verdichtung kompensatorische Maßnahmen zu treffen. Dies können Entsiegelungsmaßnahmen, Dach-, Hof und Wandbegrünungen sein. Dem Boden- und Grundwasserschutz ist Rechnung zu tragen. Bei der Gestaltung der Freiräume und Infrastrukturflächen einschließlich der Straßenräume sind die Nutzungsmöglichkeiten und Aufenthaltsqualitäten zu erhöhen. Es sollen standortgemäße Wildpflanzen Verwendung finden. Entlang des Kietzgrabens ist ein Grünzug anzulegen, der die vorhandene Parkanlage Amtswäldchen einbezieht und insgesamt durchgängig ist. Die Wahrnehmbarkeit des Ufers und damit der Inselsituation der Altstadt ist zu verbessern. 3 Anlage 4 zur BA-Vorlage................./11 Stadtentwicklungsplan Zentren 3 (StEP Zentren 3) Der Senat hat am 12. April 2011 den Stadtentwicklungsplan Zentren 3 (StEP Zentren 3) beschlossen. Der StEP Zentren 3 schreibt den StEP Zentren 2020 fort. Die stadtentwicklungspolitische Zielsetzung besteht vorrangig im Erhalt und der Stärkung der Zentren, der Sicherung einer flächendeckenden und wohnungsnahen Grundversorgung im gesamten Stadtgebiet und einer stadt- und zentrenverträglichen Integration großflächiger Einzelhandelseinrichtungen. Grundlage ist das hierarchisch gegliederte, polyzentrale Zentrensystem, wesentliches Augenmerk liegt dabei auf Erhalt und Stärkung und der Funktionsmischung bzw. der Eigenart der jeweiligen Zentren sowie der Qualitätsverbesserung. Entwicklungen sollen vorrangig durch Nutzung der Flächenpotentiale in den Zentren erfolgen. Ergänzend werden Komplementärstandorte für den großflächigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandel bestimmt. Zur Stabilisierung der bestehenden Zentren wird der städtebauliche und einzelhandelsrelevante/ funktionale Handlungsbedarf für die jeweiligen Zentren dargestellt. Die Altstadt Köpenick ist als Ortsteilzentrum (OTZ) Bestandteil der Berliner Zentrenhierarchie. Festgestellt wurde ein geringer städtebaulicher jedoch mittlerer Einzelhandelsrelevanter Handlungsbedarf im OTZ Altstadt. Neben der Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen soll die Beurteilung städtebaulicher und architektonischer Qualitäten im Mittelpunkt stehen. Um daher die städtebauliche Integration und gestalterische Aufwertung künftiger Einzelhandelsansiedlungen zu ermöglichen, wurden städtebauliche Anforderungen i.S. einer Leitlinie für Qualitätskriterien formuliert sowie Prüfkriterien für Ansiedlungsbegehren benannt. Insgesamt bedarf zur Umsetzung der Ziele und Leitlinien es einer Konkretisierung durch bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzepte bzw. die verbindliche Bauleitplanung. Zentren- und Einzelhandelskonzept Bezirk Treptow-Köpenick Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Treptow-Köpenick von Berlin hat das bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzept 2009 am 16.07.2009 auf der Grundlage des Bezirksamtsbeschlusses vom 19.05.2009 (BA-Vorlage 336/09) als fachlichen Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung beschlossen (Drs.-Nr. VI/1126). Das Zentren- und Einzelhandelskonzept enthält Aussagen zu den bezirklichen Zielen und Leitbildern bei der Entwicklung der Zentren und des Einzelhandels, zur Festlegung und räumlichen Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche und Fachmarktstandorte sowie eine Bewertung der Nahversorgungssituation. Ziel ist die vorrangige Stärkung und Erweiterung vorhandener Zentren sowie eine maßvolle Arrondierung im Umfeld zum Abbau struktureller Schwächen auf vorhanden Brachen. Für das Ortsteilzentrum Altstadt Köpenick ergeben sich über den Bestand hinaus Entwicklungsoptionen für rd. 1.000 m² zusätzliche zentrenrelevante Angebote. Aufgrund der vorhandenen kleinteiligen Baustruktur bzw. geringen räumlichen Flächenverfügbarkeit ist eine Ausschöpfung insbesondere für eine notwendige qualitative und quantitative Aufwertung der Nahversorgung im Ortsteilzentrum eher problematisch. Das Plangebiet ist nicht Bestandteil der Zentrenabgrenzung des bezirklichen Ortsteilzentrums Altstadt Köpenick, befindet sich jedoch in ummittelbarem räumlichen Anschluss. Mitteilung der Planungsabsicht gem. § 5 AGBauGB Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL 5.21) sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt II C 2) wurden mit Schreiben vom 30. Juni 2011 über die geänderte Planungsabsicht informiert. 4 Anlage 4 zur BA-Vorlage................./11 Mit Schreiben vom 11. Juli 2011 teilte die GL mit, dass der Bebauungsplan keinen Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung erkennen lässt. SenStadt hat in der Stellungnahme vom 1. August 2011 mitgeteilt, das keine Bedenken bestehen den räumlichen Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen B-Plan 9-30 zu reduzieren und anschließend als vorhabenbezogenen B-Plan 9-30 VE weiterzuführen. Dringende Gesamtinteressen Berlins werden nicht berührt, das Verfahren kann daher nach § 6 AGBauGB durchgeführt werden. 5 Anlage 4 zur BA-Vorlage................./11 3. Intention des Bebauungsplans Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung dienen und eine dem Wohle der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Die Intention des Bebauungsplans besteht in der Entwicklung und Sicherung eines öffentlich nutzbaren Parkplatzes (164 Stellplätze, 4 Busstellplätze sowie Fahrradstellplätze, einer überbaubaren Grundstücksfläche zur Errichtung eines mehrgeschossigen Baukörpers für einen Verbrauchermarkt mit 800 m² Verkaufsfläche und ergänzender Wohnnutzung sowie dazugehörigen Stellplätzen (65 Stellplätze) und einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentliche Parkanlage“. Des Weiteren soll über das Vorhabengrundstück die verkehrliche einschließlich der fußläufigen Erschließung der Kindertagesstätte, der angrenzenden gewerblichen Nutzungen (Bootstandsvermietung, Sportfischereiverein) sowie der öffentlichen Parkanlage gesichert werden. Die Auswirkung des geplanten Lebensmittel-Discountermarktes auf die vorhandene Zentrenstruktur und die Grundversorgung der Bevölkerung wurden aufgrund der angestrebten Verkaufsfläche und der Lage am Rande der Altstadt Köpenick im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung untersucht1). Im Ergebnis kann eine Beeinträchtigung der Zentrenstruktur ausgeschlossen und eine Vereinbarkeit mit der Zielsetzung des bezirklichen Zentren- und Einzelhandelskonzeptes festgestellt werden. Die Entwicklung eines Nahversorgungsstandortes auf einer vorhandenen Brache im unmittelbaren Umfeld der Altstadt trägt zum Abbau struktureller Schwächen bei der Versorgung der Bevölkerung aber auch im Hinblick auf die angestrebte Mehrgeschossigkeit – zu einer Verbesserung des Ortsbildes bei. Das Konzept des Vorhabenträgers gliedert sich im Wesentlichen in Verkehrsfläche, die einerseits PKW-Stellplätze einschließlich Busstellplätze sowie im Zusammenhang mit der baulichen Entwicklung die dafür notwendigen Stellplätze sichern soll. Andererseits ist die Errichtung eines mindestens zweigeschossigen Gebäudes mit Verbrauchermarkt sowie Büro- und Wohnnutzung vorgesehen. Eine Teilfläche des Vorhabengrundstückes soll der geringfügigen Erweiterung der angrenzenden öffentlichen Parkanlage dienen. Darüber hinaus soll weiterhin im Rahmen des Vorhabens die vorhandene Erschließung der angrenzenden KITA und der öffentlichen Parkanlage gesichert werden sowie die Erschließung der Bootsstandsvermietung / Sportfischerei neu geregelt werden. Der Parkplatz soll über die Landjägerstraße sowie über die Amtsstraße erschlossen werden. 4. Wesentlicher Planinhalt Art der Nutzung Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll planungsrechtlich ein öffentlicher Parkplatz gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB gesichert werden, der sowohl für PKW, als auch für Reisebusse Stellplätze bieten soll (voraussichtlich 233). Für die Revitalisierung der Altstadt Köpenick hat die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Parkplätzen im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohn- und Gewerbeflächen eine große Bedeutung und hat erheblichen Einfluss auf die Investitionsbereitschaft von potenziellen Investoren. Der Parkplatz soll sich in die vorhandene Umgebung eingliedern und eine qualitätsvolle Gestaltung im Zusammenhang mit einer zweckmäßigen Nutzung sowie der Eingangssituation zur denkmalgeschützten Altstadt Köpenick gewährleisten. 1 Untersuchung der Ansiedlungsbedingungen für einen Lebensmittel-Discountermarkt am Rande der Altstadt Köpenick- Standort Amtswäldchen, Büro Standort Handel, vom 10. Februar 2011 6 Anlage 4 zur BA-Vorlage................./11 Des Weiteren soll die Errichtung eines mindestens zweigeschossigen Gebäudes mit Verbrauchermarkt und Büro- und Wohnnutzung planungsrechtlich gesichert werden. Maß der Nutzung Die Grundstücksfläche für das Vorhaben abzüglich der Fläche, die künftig Bestandteil der öffentlichen Parkanlage ist, beträgt ca. 11 872 m². Der geplante maximal zweigeschossige Baukörper (Verbrauchermarkt mit ca. 800 m² Verkaufsfläche einschließlich Wohnen bzw. Büronutzung) nimmt eine Grundfläche von ca. 1204 m² ein. Die Fläche für die Stellplatzanlage einschließlich Busstellplätze, Zufahrten, Fahrradstellplätze, Erschließung KITA und Bootsstandsvermietung sowie gestalteter Eingangsbereich (Platzfläche) beträgt ca. 9393 m². Die Grundfläche des Vorhabens und somit der Anteil des Vorhabengrundstückes, der von baulichen Anlagen überdeckt wird, beträgt ca. 10 597 m² (siehe Anlage 4, Städtebauliches Konzept einschließlich Flächenberechnung). Erschließung Die Erschließung des Vorhabensgrundstücks ist durch die Landjägerstraße sowie die Amtsstraße bereits gegeben, beide Straßen sind öffentlich gewidmete Verkehrsflächen. Mit den Ergebnissen der Lärmminderungsplanung für das Modellprojekt Altstadt Köpenick erfolgte im Zeitraum von 2004 bis 2008 eine generelle Änderung der Verkehrsorganisation und hier insbesondere die Herausnahme des Durchgangsverkehrs, eine sogenannte Schleifenlösung zur weiteren verkehrlichen Erschließung sowie die Festsetzung von 2 Fußgängerzonen. Mit der Umsetzung des Verkehrskonzepts ist bereits eine wesentliche verkehrliche Entlastung erreicht. Ein noch offenes Problem stellt die Parkraumsituation innerhalb der Altstadt dar. Im Zusammenhang mit den anstehenden Parksuchverkehren innerhalb der Altstadt erfolgen auch weiterhin Verkehrsflüsse/Verkehrsaufkommen, die eine Beeinträchtigung sowohl aus verkehrlicher Sicht als auch Lärmsicht darstellen. Die Parksituation zu mindern und um ein ausreichendes Parkangebote in unmittelbarer Nähe bzw. innerhalb der Altstadt anbieten zu können, werden auf dem Grundstück des Vorhabenträgers Stellplätze für die öffentliche Nutzung einschließlich der Nutzung durch den Verbrauchermarkt insgesamt voraussichtlich 229 PKW-Stellplätze angeboten. Auf Grund der Touristischen Bedeutung der Altstadt entstehen dabei auch 4 Stellplätze für Touristenbusse. Die verkehrliche Zuwegung zum Parkplatz kann direkt über die Amtsstraße und die unmittelbar angrenzenden Straße Landjägerstraße/Alter Markt erfolgen. 7