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Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf

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Daten

Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
16.10.15, 16:51
Aktualisiert
27.01.18, 21:15

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Inhalt der Datei

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin XIX. Wahlperiode Ursprung: Antrag, Die Fraktion GRÜNE Beratungsfolge: Gremium Datum 15.05.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 18.06.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin 13.08.2013 Bezirksamt 21.08.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks. Nr: 0722/XIX Bezirksamt Keine Zentralisierung der öffentlichen Gesundheitsdienste „Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich weiter bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und dem Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass eine Zentralisierung der öffentlichen Gesundheitsaufgaben, konzentriert in einem Landesgesundheitsamt, nicht umgesetzt wird. Weiterhin ist notwendig, dass die Bezirke mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet werden, damit sie ihrer gesundheitspolitischen Aufgabe gerecht werden können. Begründung: Die Situation hinsichtlich der Bevölkerungsstruktur (Sozialstruktur, Migrantenanteil, Altersstruktur usw.) ist in den Bezirken sehr unterschiedlich, somit sind auch die Aufgaben und Schwerpunktsetzung der Gesundheitsämter vor Ort verschieden. Dieses könnte ein zentral vom Senat gesteuertes Gesundheitsamt nicht gewährleisten. Auch ist zu berücksichtigen, dass das Gesundheitsamt hier im Bezirk massiv personell unterbesetzt ist und eine bessere Personalausstattung notwendig ist, um die gesundheits-politischen Aufgaben gewährleisten zu können.“ Frau Dr. Wein, Abteilungsleiterin Gesundheit bei Sen GesSoz, äußerte sich folgendermaßen: „Sie baten hinsichtlich des oben genannten Antrages am 15. Juli um Unterstützung durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Ich möchte daher zunächst auf den Koalitionsvertrag der Regierungsparteien verweisen: „Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist zukunftsfest auszugestalten... Vorgaben für das einvernehmlich entwickelte Mustergesundheitsamt sind umzusetzen, die Auswirkungen zusätzlich übertragener Aufgaben zu berücksichtigen.“ Die Personalausstattung im Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Berlin ist seit langem ein Thema, das immer wieder im Fokus der Öffentlichkeit steht. Unsererseits wird seit Jahren eine Personalbestandserhebung in den Bezirken und dem LAGeSo durchgeführt. Insgesamt sind derzeit ca. 29% der für das Gesundheitsamt Ihres Bezirkes im Rahmen der „Zielzahl bis 2015“ für den ÖGD des Landes Berlin durch den Senat beschlossenen Sollstellenzahl von 137 Vollzeitäquivalenten(VZÄ) nicht besetzt. In Auswertung der Ergebnisse des Personalbestandes im Öffentlichen Gesundheitsdienst TempelhofSchöneberg mit Stand vom 01. Januar 2013 ergab sich überwiegend in den Qualifikationen der Abstimmungsergebnis: Kenntnis genommen: überwiesen: Fachärzt(innen)e, der Ärzt(innen)e, der SozPäd/innen bzw. SozArb/innen, der DiplPsych/innen, der Therapeut(inn)en, der Gesundheitsaufseher/innen sowie der Arzthelfer/innen in den einzelnen Bereichen erhebliche Personalengpässe. Im Vergleich zum Ist des Vorjahres hat sich der Stand der besetzten Stellen (VZÄ) insbesondere bei den Fachärzt(innen)en, den Therapeut(inn)en und den SozArb/innen weiter verringert. Somit befinden sich, wie im Antrag der Fraktionen der Grünen und der SPD aufgezeigt, die Beschäftigten des Gesundheitsamtes Tempelhof-Schöneberg permanent im Spannungsfeld zwischen der personellen Unterbesetzung innerhalb einiger Oualifikationen und dem Anspruch auf qualitativ gute Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. Dem Senat ist bewusst, dass unbesetzte Stellen in den einzelnen Fachbereichen verschiedene negative Auswirkungen in Bezug auf die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des ÖGD auch in Ihrem Bezirk (40 VZÄ) haben. Der weitere Personalabbau im Gesundheitsamt Tempelhof-Schöneberg wird zwangsläufig dazu führen, dass derzeit geltende gesetzliche Verpflichtungen mit dem zur Verfügung stehenden Personal nicht mehr im erforderlichen Umfang erfüllt werden können. Nicht nur aus Tempelhof-Schöneberg wird signalisiert, dass insbesondere im Zusammenhang mit der subsidiären und sozialkompensatorischen Rolle des ÖGD als dritter Säule des Gesundheitswesens unter solchen Bedingungen erheblich einschränkt wird und den bedürftigen Bürger(inn)en Leistungen, auf die sie einen gesetzlichen Anspruch haben, nicht mehr zur Verfügung gestellt werden können. Seit Beginn des Reformprozesses im ÖGD sind insbesondere durch demografische Veränderungen in der Altersstruktur und der Morbidität der Bevölkerung, wie z.B. den quantitativen Anstieg der Zielgruppe der Nichtversicherten (Illegale, nichtversicherte EU-Bürger sowie nichtversicherte Deutsche), neue Regelungen des Berliner Gesetzes zum Schutz und Wohle des Kindes (BKiSchG), die Krankenhausaufsicht sowie die Trinkwasserkontrolle weitere Aufgabenschwerpunkte für den ÖGD hinzugekommen. Diese konnten bei der Errechnung der Zielzahl für den ÖGD teilweise noch nicht berücksichtigt werden, so dass in der Folge die Aufgaben und personelle Ausstattung des ÖGD erneut betrachtet werden. Deshalb evaluiert die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Ref I E) gegenwärtig gemäß dem Schlussbericht zum Projekt „Umsetzung des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG)“ vom Juni 2010, die Grundstruktur des ÖGD, nachdem bereits im ersten Schritt die vorhandenen Zentren und die regionalisierten Aufgaben (Erteilung der Heilpraktikererlaubnis und Lebensmittelpersonalberatung) evaluiert wurden. Der Bericht zur „Evaluation und Bewertung des Zentrenkonzeptes“ wird als Senats-vorlage in Form eines Zwischenberichtes im Rahmen der Umsetzung des Mustergesundheitsamtes dem Parlament zur Kenntnis gegeben und wird u.a. auch ggf. den Veränderungsbedarf in der Personalbemessung aufgreifen. Aus Sicht des Senates wird damit sowohl unserem gemeinsamen Anliegen, einen gut funktionierenden ÖGD im Land Berlin zu haben, als auch dem Anspruch der Bürgerinnen und Bürger diesen nutzen zu können, Rechnung getragen. Weitergehende konzeptionelle Überlegungen für eine zentrale Wahrnehmung aller Aufgaben der bezirklichen Gesundheitsämter werden nach erfolgter Prüfung nicht hauptsächlich verfolgt, was nicht ausschließt, dass im Ergebnis der Evaluation des ÖGD einzelne Aufgaben regionalisiert effektiver wahrgenommen werden können.“ Berlin, den 07.05.2013 Frau Schöttler, Angelika Bezirksamt Frau Dr. Klotz, Sibyll Seite: 2/2