Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Vorlage der Vorsteherin.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
16.10.15, 16:51
Aktualisiert
27.01.18, 12:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Vorlage der BV-Vorsteherin, Bezirksverordnetenvorsteherin
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
19.06.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Vorlage der BV-Vorsteherin
Drucks. Nr:
0767/XIX
Bezirksverordnetenvorsteherin
Einwohnerantrag gemäß § 44 Bezirksverwaltungsgesetz
Die Vorsteherin legt den in der Anlage beigefügten Einwohnerantrag gemäß
§ 44 Bezirksverwaltungsgesetz zur Abstimmung vor.
Die formalen Zulässigkeitskriterien sind erfüllt.
§ 44 Bezirksverwaltungsgesetz
Einwohnerantrag
(1) In allen Angelegenheiten, zu denen die Bezirksverordnetenversammlung nach den §§ 12 und
13 Beschlüsse fassen kann, haben die Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks, die das 16.
Lebensjahr vollendet haben, das Recht, Empfehlungen an die Bezirksverordnetenversammlung zu
richten (Einwohnerantrag).
(2) Der Antrag ist unter Bezeichnung von drei Vertrauenspersonen schriftlich bei der
Bezirksverordnetenversammlung einzureichen und zu begründen. Erklärungen der
Vertrauenspersonen sind nur verbindlich, wenn sie von mindestens zwei Vertrauenspersonen
abgegeben werden. Das Bezirksamt prüft im Auftrag der Bezirksverordnetenversammlung unverzüglich die Einhaltung der formalen Zulässigkeitsvoraussetzungen…
(3) Der Einwohnerantrag ist zulässig, wenn er von mindestens eintausend Einwohnerinnen und
Einwohnern des Bezirks im Sinne von Absatz 1 unterschrieben ist.
(4) Neben der Unterschrift und des handschriftlich von der unterzeichnenden Person
anzugebenden Geburtsdatums müssen folgende Daten der unterzeichnenden Person angegeben
sein…
Berlin, den 11.06.2013
Frau Dittmeyer, Petra
Bezirksverordnetenvorsteherin
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen: