Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Antrag.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
16.10.15, 16:54
Aktualisiert
27.01.18, 21:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Antrag, Die Fraktion PIRATEN
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
23.10.2013 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Antrag
Drucks. Nr:
0840/XIX
Die Fraktion PIRATEN
Entschließung Böschung Crelle
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung macht von ihrem Recht nach §12(3) Gebrauch und
entscheidet in der Angelegenheit um die Fällgenehmigung auf der Böschung des
bezirkseigenen Grundstück des B-Plans 7-69, angrenzend zu dem privaten Baugrundstück
Crellestr. 22a selbst.
Dazu stellt die Bezirksverordnetenversammlung fest, dass die vom Bezirksamt mit der
Mitteilung zur Kenntnisnahme avisierten / ausgestellten Baumfällgenehmigungen nicht der
Beschlusslage der BVV gemäß Drs 0775/XIX und Drs 0797/XIX entsprechen und auch nicht
durch das vom Bezirksamt angeführten Hammerschlags- und Leiterrecht (§17 NachbG
Berlin) gedeckt sind.
Dementsprechend
entscheidet
die
Bezirksverordnetenversammlung,
dass
der
entsprechende Antrag auf Baumfällung abzulehnen sind bzw. die Genehmigung
zurückgezogen wird.
Darüber hinaus möge das Rechtsamt prüfen, inwiefern das Hammerschlags- und
Leiterrechtrecht tatsächlich zwingend zur Anwendung kommen muss bezüglich der Anträge /
Anzeigen auf Betreten und Nutzung des Grundstücks, sowie die Anträge / Anzeigen auf
Inanspruchnahme prügen. Dazu möge das Rechtsamt die Verhältnismäßigkeit der
Inanspruchnahme, inklusive der Kriterien, prüfen und öffentlich machen.
Die Anträge / Anzeigen zur Inanspruchnahme des Grundstücks sind der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen.
Begründung:
In der Mitteilung zur Kenntnisnahme zu Drs 0775/XIX und Drs 0797/XIX legt die Baujuristin
das Hammerschlags- und Leitterrecht dar und impliziert, dass dieses die Genehmigung von
Baumfällungen ernötigen würde. Das ist nicht der Fall.
Abstimmungsergebnis:
beschlossen:
abgelehnt:
überwiesen:
Um den Beschlüssen der BVV Genüge zu tun, dürfen keine Baumfällungen vorgenommen
werden und die Anwendbarkeit sowie der Umfang des Hammerschlags- und Leiterrecht
geprüft werden.
Nicht die Baujuristin sondern das Rechtsamt ist die Stelle, die eine derartige unabhängige
Prüfung, eine „umfassende Abwägung der einzelnen Interessenlagen“, vollzieht. Dabei
sollen alle Kostenkriterien dargestellt und erörtert werden. Denn Kosten für verlorenen Naturund Landschaftsraum sowie der Soziale Unfrieden spiegeln sich in den bisherigen
Rechenmodellen unzureichend wieder.
Berlin, den 15.10.2013
Herr Franz, Jan-Ulrich
Die Fraktion PIRATEN
Herr Ickes, Michael
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