Daten
Kommune
Berlin Tempelhof-Schöneberg
Dateiname
Mitteilung zur Kenntnisnahme.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
16.10.15, 17:00
Aktualisiert
27.01.18, 11:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Drucksachen
der Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg von Berlin
XIX. Wahlperiode
Ursprung: Mitteilung zur Kenntnisnahme, Bezirksamt
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
24.01.2012 Bezirksamt
15.02.2012 Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Drucks. Nr:
0075/XIX
Bezirksamt
des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über die Reduzierung des
Geltungsbereichs des B-Plan 7-37Ba
1. und die Grundstücke Steinmetzstr. 51-52, Goebenstr. 4-15K, Kulmer Str. 1112, 33-34, Mansteinstr. 1-2, 16-17 und Yorckstr. 47-48 sowie
2. um das Grundstück Haupstraße 17 sowie
3. um das Grundstück Kufsteiner Straße 79/71 sowie
4. um die Grundstücke Barbarossaplatz 4, Barbarossastr. 59-60 und eine
Teilfläche des Alice-Salomon-Parks im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil
Schöneberg
in den geänderten Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7-37Ba für Teilflächen
zwischen Kurfürstenstraße, Frobenstraße, Winterfeldtstraße, Potsdamer Straße,
Hauptstraße, Wexstraße, Kufsteiner Straße, Bamberger Straße, Ettaler Straße,
Lietzenburger Straße, Martin-Luther-Straße, Fuggerstraße, Eisenacher Straße, Kleiststraße
und Else-Lasker-Schüler-Straße sowie
für Teilflächen zwischen Kurfürstenstraße, Grenze zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg,
Yorckstraße, Bülowstraße, Kulmer Straße, Goebenstraße, Kirchbachstraße,
Alvenslebenstraße, Bülowstraße und Blumenthalstraße sowie
für Teilflächen zwischen Yorckstraße, Bautzener Straße, Berlin-Anhalter-/Dresdener-Bahn,
Kolonnenstraße, Wilhelm-Kabus-Straße, Torgauer Straße, Cheruskerpark und
Wannseebahn im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg (s. Anlage 1).
Begründung:
Für die zu reduzierenden Flächen hat sich im Verlaufe des Verfahrens ein jeweils
weitergehendes Planerfordernis ergeben. Es besteht die Notwendigkeit einer Anpassung der
bisher geltenden Baugebietsausweisungen an die bestehenden städtebaulichen Strukturen.
Insbesondere sind hierbei die vorgegebenen Darstellungen des Flächennutzungsplans in der
Fassung der Neubekanntmachung vom 12. November 2009, zuletzt geändert am 9. Juni
2011 zu berücksichtigen. Die vor diesem Hintergrund zu beplanenden Flächen werden in
eigenständigen Bebauungsplanverfahren behandelt.
Das Ziel ist es, die Nutzungsart der Grundstücke Steinmetzstraße 51-52, Goebenstraße 415A, Kulmer Straße 11-12, 33-34, Mansteinstraße 1-2, 16-17 und Yorckstraße 47-48
zukünftig innerhalb des Bebauungsplanverfahrens 7-51B zu regeln. Das Grundstück
Hauptstraße 17 soll in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7-52B und das
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen:
überwiesen:
Grundstück Kufsteiner Straße 79/71 soll in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 754B aufgenommen werden.
Für die Grundstücke Barbarossaplatz 4, Barbarossastraße 59-60 und eine Teilfläche des
Alice-Salomon-Parks wurde bereits am 27. Oktober 2009 der Bebauungsplan 7-42VE ins
Verfahren genommen (BA-Beschluss Nr. 256/09). Die somit notwendige Reduzierung um
den Geltungsbereich dieses Planes aus dem laufenden Verfahren des Bebauungsplanes 737Ba wurde übersehen und soll nun nachgeholt werden.
Das Bebauungsplanverfahren 7-37Ba wird, nach Reduzierung der in Rede stehenden
Flächen, inhaltlich unverändert (vgl. hierzu BA-Beschluss Nr. 145/09) fortgeführt. Die
Entwicklungsfähigkeit aus dem Flächennutzungsplan ist weiterhin gewährleistet.
Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011
(BGBl. I S. 1509)
Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7.
November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 2005
(GVBl. S. 692)
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006
S. 2), geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 24. Februar 2011 (GVBl. S. 58)
Anlagen:
Übersichtsplan zur Geltungsbereichsänderung des Bebauungsplans 7-37Ba (Anlage 1)
Berlin, den 01.02.2012
Frau Schöttler, Angelika
Bezirksamt
Frau Dr. Klotz, Sibyll
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